Thema als Feed (RSS 2.0) Thema als Feed (ATOM 1.0) (neues) Waffengesetz

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Die Diskussion in diesem Thread wurde von den Moderatoren für beendet erklärt, da das Thema bereits erschöpfend diskutiert wurde oder die Diskussion aus dem Rahmen gelaufen ist.

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Eintrag #254 vom 21. Mrz. 2010 20:08 Uhr Alexander Klenner  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Alexander Klenner eine Nachricht zu schreiben.

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Ich nehm das jetzt mal als Abschlußstatement.

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Eintrag #253 vom 21. Mrz. 2010 19:43 Uhr Walter Ruf  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Walter Ruf eine Nachricht zu schreiben.

nach oben / Zur Übersicht Lass ab vom falschen Glauben...

Alexander, lass es doch einfach, dich hier weiter zu blamieren…
Ich arbeite in dem Bereich seit 5 Jahren, ich hab das WaffG im Schnitt 3x am Tag in der Hand, von so einem Schein hat keiner(!) unserer Ansprechpartner, sei es BKA Bayern oder BKA B-W je gehört. Das Kommentar des ersteren dazu war, nachdem er aufhörte zu Lachen, als Zitat für die Nachwelt denkbar ungeeignet, summierte es aber auf die Vermutung, dass einige was einen Freischein/Schild benötigte dein Ego ist!
Es gibt für das WaffG zwei relevante “Erlaubnisse” (für die Pflichten ausweisbar sind):
- WBK (Waffenbesitzkarte), die benötigt wird zum Erwerb und Besitz eigener Schusswaffen (Relevant für Sport/Jagdschützen/BDMP Mitglieder). Die WBK befähigt NUR zum Erwerb, Aufbewahrung in eigener Wohnung oder Schiesstätte bzw gesicherten Transport von Wohnung zu Schiessstätte oder BüMa.
- WS (Waffenschein), der nur bei ausgewiesenen Bedürfniss ausgestellt wird (z.B. Werttransporte, gefährdete Personengruppen, etc).
Unter “ferner liefen” fällt der kleine Waffenschein, da nur für Waffen mit PTB Siegel geltend.
Und der Rest ist Blödsinn/Wichtigtuerrei deinerseits! Es gibt KEINEN Wisch, der dir erlaubt deinen Asia-Prügel in der Öffentlichkeit zu führen. Und beim ordnungsgemässen Transport, gemäss WaffG, in einem verschlossenen Behältniss wird NIE, aber auch NIE bei irgend einer Kontrolle im Arsch sein. Kollege ist dieses Jahr mit 2 OberlandArms M15 nach Finnland umgezogen. Er hat den Stellen Bescheid gegeben, hat den Kram bei Lufthansa und Zoll angemeldet, und aus die Maus. Und Du hampelst wegen deinem Buttermesser rum? Das ist die selbe Stammtischangeberei ala “Ich muss mich jetzt registrieren lassen, weil mich mach Wing-Chun, damit bin ich potentiell gefährlich!!!”. Das ganze läuft in der Kategorie “Seht her, bewundert mich, ich habs nötig!”
Aber um es mal Schritt für Schritt abzuhaken:
»diese ist nicht dringend erforderlich
»solange man damit nicht irgendwo
»ausserhalb seines eigenheims oder
»privatgrund damit hantieren wird.
Wenn Du mit Klingen, ausserhalb der in Anlage 1 genannten Areale damit hantieren willst, ist §12 WaffG relevant. Von deinem Wisch ist da nichts zu finden. Ansonsten gilt 42a: “Es ist verboten […] Klingen über 12cm […] zu führen”.
»in der oefentlichkeit erspart diese
»registrierung erheblichen aerger und
»umstaende
Ich weiss nicht, wieviel Monopoly Du spielst, aber Du must tapfer sein: Es gibt keine “Gehen sie aus dem Gefängniss” Karte. Ärger erspart dir ein kleines, weit unterschätztes Ding: Der Verstand! Solange man sich nämlich an die, wieder erwarten sehr klar ausformulierten, Gesetzestexte hält braucht man keine Registrierung, AdvoCard oder A-Karte um keinen Ärger zu bekommen, sondern nur 100% Human Ressources!
Mal abgesehen davon, dass ich fürchte dass der ganze Sermon bei Dir Margheritas ante porcas ist, und ich mich a) schon lange nicht mehr in Gebetsmühlendiskussionen engagiere und b) dies das erste mal ist, dass ich derart direkt werde, muss ich sagen:
Schleich Dich! Hör auf die Leute mit deinem völlig blödsinnigen Gesumms zu verunsichern! Lass dein Halbwissen in irgendwelchen Authentik-vs-Gromi Diskussionen ab, wo es keinem, ausser dem Kleinhirn weniger, weh tut, aber halt die Füsse still, bei Themen die wirklich Konsequenzen haben können! Der Blödsinn, den Du hier verzapft hast (ich sag nur “Man darf scharfe Waffen führen wenn man sie nicht zieht”) kann, bei befolgen, den Leuten mal locker 4-5 stellige Summen, Job und Karriere kosten. Ich halte es zwar für eine Form von Darwinismus, wenn sich tatsächlich jemand bei Rechtsfragen auf einen Forenpost beruft, aber es soll vorkommen!
Oder, um es didaktisch zu reduzieren: Wenn es Dir wieder langweilig ist, und Du das Bedürfniss verspürst Krautsalat zu produzieren, nimm dein Katana, Wakasashi, wasuachimmer und spalte ein paar Kohlköpfe! Alà Hengstenberg!

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Eintrag #252 vom 21. Mrz. 2010 17:26 Uhr Andrej Pfeiffer-Perkuhn  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Andrej Pfeiffer-Perkuhn eine Nachricht zu schreiben.

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Ich hab einen Adelsbrief fürs Liverollenspiel, der dürfte in etwa die gleiche rechtliche Relevanz haben wie deine Bescheinigung.
Ich zweifle schon sehr daran das eine Behörde munter unsinnige Bescheinigungen ausstellt.

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Eintrag #251 vom 21. Mrz. 2010 16:19 Uhr Alexander Mühlbauer  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Alexander Mühlbauer eine Nachricht zu schreiben.

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so wie unten schon erwaehnt handelt es sich im sinne dieser registrierung nicht wirklich um eine wbk ,sondern um eine art registrierung auf meine person ,da es sich bei diesem besagten schwert um eine toetungswaffe der hoeheren kasivizierung bzw rechtlichen gesetzlichen einstufung handelt.
diese ist nicht dringend erforderlich solange man damit nicht irgendwo ausserhalb seines eigenheims oder privatgrund damit hantieren wird.
in der oefentlichkeit erspart diese registrierung erheblichen aerger und umstaende so wie unten auch schon besispielhaft geschrieben .
kleiner waffenschein wurde mir gesagt von der polizei ist nicht dringend noetig, da ich bestimmte pruefungen vorweisen kann die mir bei veranstaltungen das hantieren damit erlauben.
auserdem erspart es auch die problematick bei zb polizeikontrollen (wie es mir auch schon pasiert ist)
das einem das schwert abgenommen werden soll und ueberprueft werden soll ob es sich bei dieser waffe noch um eine waffe im sinne des erlaubten handeln kann
ich lebe in bayern und in bayern ist manches wirklich sehr kompliziert und trauriger weise viel im ermessen des beamten …wie wilfried auch schon geschrieben hat
von daher geht man ,am besten den etwas stressigen weg von personenbezogenen registrierungen und unteranderem auch versicherungen ,da ja jederzeit mal was pasieren koennte ,sodas man im zweifelsfall abgesichert ist.
brauchen wird man auch in bayern sicherlich keine dokumente ectr.fuer so ein schwert solange man damit nicht aufgrund sportlicher betatigung,oder transport im pkw oder oefentlichen verkehrsmitteln unterwegs ist
UM ES MAL HIER NOCHMAL ZU ERLEUTERN :ES IST KEINE WBK IM UEBERTRAGENEN SINNE SONDERN LEDIGLICH EINE PERSONEN BEZOGENE REGISTRIERUNG MIT BEIGELEGTEN ANHAENGEN ZUSATZDOKUMENTEN DES SPORTBETRIEBS
UND ES HANDELT SICH NICHT UM EIN SCHLAGWERKZEUG DAS EIGENTLICH NICHTS ANDRES IST ALS EIN METALL KNUEPEL IN SCHWERTFORM

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Eintrag #250 vom 20. Mrz. 2010 23:27 Uhr Daniela (Nachname für Gäste nicht sichtbar)   Nachricht Bitte einloggen, um Daniela eine Nachricht zu schreiben.

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Hallo Alexander!
Ich soll Dich von unserem “Waffenbeauftragten” fragen, in welcher Stadt Du wohnst, bzw. wo die WBK ausgestellt wurde und welche WBK genau(gerne per PM). Er und auch mein Dozent können darüber (Katana/Schwert) leider keine genaueren Informationen finden.
Und theoretisch, wenn Du das Katana benutzt bei Vorführungen o.ä., ob Du dann auch einen kleinen Waffenschein oder Waffenschein benötigst?
Bei uns beschränkt sich der Eintrag in die WBK auf Schusswaffen.

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Eintrag #249 vom 20. Mrz. 2010 21:44 Uhr Alexander Mühlbauer  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Alexander Mühlbauer eine Nachricht zu schreiben.

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WaffenG Anlage2 (Waffenliste)
Unter erlaubnispflichtige Waffen des § 1 Abs. 2 fallem demnach die sog. Tragbaren Gegenstände die aufgeführt sind.
Beginnt in Unterabschnitt 2,1.1. mit Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen).
darunter faellt ein katana das ein echtes schmiedkunstwerk aus japan ist ,darueberhinaus schaerfer als ein rasiermesser ist ,und alles andre als ein spielzeugsamuraischwert aus dem waffenladen ist,devinitiv darunter.
bei dieser besagten karte die im uebertragenen sinn ,wie auch schon weiter unten von jemand erwaehnt wurde ,eher blos sowas ist wie eine registrierung auf jemand seinem namen als eigentuemer ,mit verwendungszweck zb sport.
auch beinhaltet das ganze dokument die berechtigung damit zb reisen zu koennen mit flugzeug oder auch zug usw
weil am flughafen bist du ohne so etwas irgendwie echt am arsch auch normalerweise
das problem ist nicht der besitz oder dergleichen, sondern das mitfuehren und hantieren in der offentlichkeit,auch besitze ich puefungsnachweise die belegen das ich den umgang damit behersche und bestimmte pruefungen abgelegt habe, die auch immer anbei zugefuegt sind um einfach auf nummer sicher zu gehn

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Eintrag #247 vom 19. Mrz. 2010 17:06 Uhr Walter Ruf  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Walter Ruf eine Nachricht zu schreiben.

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Sorry Alexander,
aber es reizt mich wirklich zu überprüfen ob Stammtischwissen auch strafbar ist! Gibts nicht eine Verordnung, die Dir das posten in Themen, von denen Du keine Ahnung hast, verbietet?
Mal abgesehen davon, dass es 3 Anläufe brauchte um dein Geschreibsel zu verstehen, kannst Du auch nur für eine, deiner völlig blödsinnigen, Aussagen einen § nennen?

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Eintrag #246 vom 19. Mrz. 2010 13:31 Uhr Wilfried Masberg   Nachricht

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tja, so uneinheitlich kann man Gesetze anwenden.
Ich habe bisher noch von keinem gehört, der wegen seines Messers Ärger bekommen hätte, die Kommentare gingen über “schönes Messer” bis
“eigentlich ja nicht erlaubt”, alles klassische unterarmlange Geräte und nicht auf Märkten oder Veranstaltungen getragen!

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Eintrag #245 vom 19. Mrz. 2010 12:49 Uhr Georg (Nachname für Gäste nicht sichtbar)   Nachricht Bitte einloggen, um Georg eine Nachricht zu schreiben.

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Okay.
Für Iaido und Shinken hatte mir die Dame beim Amt geraten, meine EKF-Dankarte bei mir zu haben.
Aber bei so etwas kann man sehen, wie unterschiedlich das lokal gesehen wird. Wir beide leben ja im selben Bundesland und sogar in benachbarten Städten, dennoch gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen der Ämter.

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Eintrag #244 vom 19. Mrz. 2010 12:35 Uhr Thorsten (Nachname für Gäste nicht sichtbar)   Nachricht Bitte einloggen, um Thorsten eine Nachricht zu schreiben.

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Habe ich aber auch schon im Iai-Do erlebt, dass entsprechend die WBKs organisiert wurden. Hier gab es zumindest in dem Verein, in dem ich war, immer wieder Probleme mit Polizeikontrollen, wenn man bundesweit auf Lehrgängen etc. unterwegs war - trotz Sportkleidung. Ist einfach für die scharfen Waffen als praktisch angesehen wordenen und hat wohl die Reibungsfläche mit den lokalen Polizeibehörden minimiert.
Ist aber zugegebenermaßen schon ein paar Jahre her - ich war Mitte 90er Jahre im Iai-Do aktiv.
Thorsten

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Eintrag #243 vom 19. Mrz. 2010 11:27 Uhr Georg (Nachname für Gäste nicht sichtbar)   Nachricht Bitte einloggen, um Georg eine Nachricht zu schreiben.

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Bitte? Magst du das mal erläutern?
Als ich beim Amt vorstellig war, um mir scharfe Schwerter in meine grüne WBK eintragen zu lassen, wurde mir sehr deutlich gesagt, dass dies weder vorgesehen noch notwendig sei.

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Eintrag #242 vom 19. Mrz. 2010 09:26 Uhr Peter (Nachname für Gäste nicht sichtbar)   Nachricht Bitte einloggen, um Peter eine Nachricht zu schreiben.

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Du hast eine Waffenbesitzkarte für ein Katana? Also für ein Schwert?

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Eintrag #241 vom 18. Mrz. 2010 23:32 Uhr Alexander Mühlbauer  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Alexander Mühlbauer eine Nachricht zu schreiben.

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nach einigen erfahrungen die ich auch schon mit der polizei gemacht habe ,und den folgenden infos die ich dadurch bekommen habe
sind dolche schwerter ectr die die laenge ueberschreiten(im regelfall tun sie das ;) ! ) nur zu sportund theaterspezifischen taetigkeiten erlaubt solange sie scharf sind sind diese eigentlich sogar normalerweise in nicht greifbarer naehe ,im fahrzeug mitzufuehren .
und um auch aufgrund verletzungsgefahr bei unfaellen auszuschliesen so zu verwahren das sie keine gefahr darstellen ,aehnlich dem ladungssicherungs verkehrsgesetz ,so nach dem motto messer auf der frontablage ist nicht gut
auf veranstaltungen scharfe waffen tragen ist solange ok solange man sie nicht zieht
im regelfall ist alles was mit derartigen waffen zu tun hat aber auf theatervorfuerung zurueckzufueren und somit legitim
ich hatte oft probleme wenn ich mit meinem katana von aikidoveranstalltungen heimgefahren bin und das auto voller leute war und spontane polizeikontrollen uns stopten
dazu muss man aber auch sagen ein polizist weis im regelfall bescheid wenn man sich dazu eusert und auch noch MA oder sportkleidung bei sich hat und wie es bei mir zb der fall ist eine besitzkarte hat in der das besagte sehr scharfe schwert eingetragen ist
den tag kann man einem natuerlich verderben wenn man sagt nachdem er gefragt hat ob es scharf sei :naja ein bischen und er mit dem daumen drueberfaehrt …
wobei das dann unter ironisch herforgerufene selbstverschuldung des testenden ist
:)
////////////
im normalfall giebt es keinerlei probleme mit kaltwaffen solange sie fachgerecht laut der stvo im auto verstaut sind ,und man nicht damit ohne wirklichen grund in der oefentlichkeit damit rumlaeuft,oder irgendwelchen mist macht

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Eintrag #240 vom 18. Mrz. 2010 12:27 Uhr Andreas Pilz   Nachricht

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1. Es kann sich ja schließlich jemand zu Wort melden, der davon Ahnung hat
2. Die Leute beschäftigen sich mit dem Thema und überlegen sich, wie man persönlich mit der Situation umgehen will.
Zitat: Die Relevanz, was jeder einzelne dazu denkt, für die Praxis ist nicht existent.
Das ist so ne typische Nullaussage, mit dem man eigentlich jede Diskussion abwürgen kann. Wenn dich das Thema nicht interessiert, oder was andere dazu zu sagen haben, dann beteilige dich doch nicht dran.
Zitat: sondern fragt wie oben beschrieben jemanden relevantes, und hält sich schlussendlich daran?
Wer ist denn jemand “Relevantes”? Wie du selbst weißt, können sich auch Laien ausreichend gut mit einem Fachthema auskennen um eine fundierte Antwort zu geben.
Je nachdem, wie man das “Relevant” interpretiert, dürfte sich hier jetzt auch niemand mehr zu geschichtlichen Themen äußern, solange er nicht eine entsprechende Ausbildung besitzt.
Insgesamt könnte man diese Art der Argumentation schon fast als Argumentum ad hominem bezeichnen.

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Eintrag #239 vom 18. Mrz. 2010 12:05 Uhr Jens (Nachname für Gäste nicht sichtbar)   Nachricht Bitte einloggen, um Jens eine Nachricht zu schreiben.

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Was soll eigentlich diese Diskussion- oder sollte ich sagen- Diskussionen- denn es sind ja dauernd wieder neue?
“Recht” erlangen/haben wird keiner. Die Relevanz, was jeder einzelne dazu denkt, für die Praxis ist nicht existent. Genauso wie Vermutungen.
Eine rechtlich bindende Aussage wird hier auch keiner treffen können.
Relevant ist nur der Gesetzestext.
Wenn es sich jetzt darum dreht, wie man den verstehen muss, würde ich diesbezüglich jemanden fragen, dessen Fachgebiet das ist, niemanden sonst.
Daraus daran aber wiederrum eine Erwartungshaltung ob der Praxis abzuleiten, ist unrealistisch, weil eben die Polizei im Bedarfsfalle eher auf Nummer sicher geht.
Also wäre es doch das einfachste, man diskutiert jetzt nicht jahrelang darüber, sonst hält sich ans Gesetz, wenn man es nicht versteht, diskutiert man wiederrum nicht, sondern fragt wie oben beschrieben jemanden relevantes, und hält sich schlussendlich daran?
Funktioniert mit den restlichen Gesetzen ja auch.
Naja- meistens ;)

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Eintrag #238 vom 17. Mrz. 2010 15:21 Uhr Peter (Nachname für Gäste nicht sichtbar)   Nachricht Bitte einloggen, um Peter eine Nachricht zu schreiben.

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“Was passiert, … werden können, „Eigentum verpflichtet“ … mein Halbwissen in dieser Sache…”
Das ist 1.) Diebstahl und 2.) Körperverletzung!
Wenn mir einer nen Zaunpfosten aus meinem Garten reißt und damit einen Wirt niederschlägt hab ich nur einen kaputten Zaun, sonst nichts.
Kommt, laßt uns weiter rumvermuten :-)

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Eintrag #237 vom 17. Mrz. 2010 09:11 Uhr David Blum  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um David Blum eine Nachricht zu schreiben.

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Zu Christian Frage: Lediglich ein kleiner Auffahrunfall (auf mein Auto) und die, etwa 2 Autos entfernte Polizei, in Verbindung mit einer Veranstaltung am vorangegangenen Wochenende führte dazu, dass diese Polizisten auf meine kleine Sammlung an Repliken von nicht alltäglichen Waffen aufmerksam wurden. Sie fragten mich danach: Zitat “Ist das was zum hauen?” Worauf ich antwortete “Ja…”. Selbst da wurde schon abgewinkt, aber ich fügte noch so etwas wie „Historien-, Theater-Darsteller“ hinzu.
Mal vom Waffengesetz abgesehen: Ich denke im Allgemeinen gibt es einen gesunden Menschenverstand, der auch der Polizei mitgegeben wurde und hier sicherlich angewendet wird, wenn man freundlich und nett bleibt, die ganze Sache erklären kann und der Polizist nicht einen schlechten Tag hat…
Auf der anderen Seite hätte der Polizist jedes Recht dazu die Situation zu hinterfragen, gegebenenfalls auch die Klärung durch die Gesetzeslage abzuwarten (eventl. Konfiszierung o.ä.).
Was passiert, wenn etwas passiert ist, bleibt natürlich ein ganz anderes Thema und muss dann das ebenfalls das Gesetz klären. Ist es nicht so, dass selbst wenn ein stumpfes Messer/Dolch (ein theoretischer Gegenstand der vorrangig zum kämpfen benutzt würde, der aber in seiner stumpfen Form nicht unter das Waffengesetz fällt – nur angenommen) durch einen Dritten von einem unbeobachteten Ort entwendet wird und damit mit viel Kraftaufwand jemand absichtlich verletzt würde nicht auch der Besitzer strafbar gemacht werden können, „Eigentum verpflichtet“ … mein Halbwissen in dieser Sache…
Gruß
David

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Eintrag #236 vom 17. Mrz. 2010 02:31 Uhr Walter Ruf  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Walter Ruf eine Nachricht zu schreiben.

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Auch wenn ich den Murmeltiertag einläute:
- Schaut ihr euch Braveheart an, wenn Ihr Schotten darstellen wollt?
- Kauft ihr euch Prinz Eisenherz Comics für FMA Darstellung?
- Fragt ihr auf Hillermärkten nach Tipps für Keramik?
Oder nutzt ihr doch die verfügbaren Primärquellen? Falls ersteres der Fall ist, tauscht weiter Vermutungen und Stammtischweisheiten aus, falls letzteres eher euere Vorgehensweise wiederspiegelt, hat Oliver die beste (und einzige zuverlässige UND der Überprüfung standhaltende) Quelle genannt: Das dt. WaffG. z.b wie von Oliver gepostet: www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/index.html
Nochmal mit Quelle (Kommentar in [Klammer]):
- §42a/1/3 verbietet das Führen von Messern über 12 cm [Es ist einerlei ob ein, zwei oder dreischneidig, spitz oder breit]
- Anlage 1 zu §1 Absatz4 definiert als Führen: “[…]führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums […] ausübt”
- §42a/2 führt folgende Ausnahmen an: “Absatz 1 gilt nicht […] für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen, [Selbige MÜSSEN aber ordnugsrechtlich gemeldet sein, zudem wird eine Theateraufführung durch die strikte Trennung Publikum/Akteure definiert] für den Transport in einem verschlossenen Behältnis […] für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt. [Diese berechtigte Interesse kann ein Teilnehmer eines Events leicht belegen, einem Besucher wird es jedoch kaum zugesprochen] […] Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.”
[So weit so gut, jedoch ist zu beachtenm, dass diese Ausnahmeregelung jedoch nicht für das Führen von Hieb- und Stosswaffen bei öffentlichen(!) Veranstaltungen gilt, da hier andere Verordnungen greifen, die mit dem WaffG nichts zu tun haben, aber das mitführen von Sportgeräten verbieten.]
- §Z§12/3 WaffG gibt an: “Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer […] diese mit Zustimmung eines anderen in dessen Wohnung, Geschäftsräumen oder befriedetem Besitztum oder dessen Schießstätte zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit führt;
- § 123 I StGB gibt an: ”Befriedet ist ein Grundstück, wenn der Berechtigte dieses in äußerlich erkennbarer Weise mittels zusammenhängender Schutzwehren - zB Mauern, Zäune - gegen das beliebige Betreten durch andere gesichert hat“ [Das BKA ergänzte hier noch um den Faktor ”dauerhaft“]
- § 1/2 definiert Waffen als: ”[…]Waffen sind […] tragbare Gegenstände […] die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;“ [Hinweis: Fechtwaffen mit stumpfer Schlagkannte, etc sind KEINE Waffen, sondern Sportgeräte. ”Scharfe“ Repliken sind den Waffen, die sie darstellen gleichgesetzt, somit Waffen, und KEINE Dekoobjekte! Modernes Beispiel: Die Firma Oberland Arms fertigt mit der OA-1X Reihe Nachbauten des US Armeegewehrs M16/M4, trotzdem gelten die ”Repliken“ als Waffen!]
Aktuell heisst das:
- privater Event auf befriedetem Gelände mit Erlaubnis des Eigners: Bringt mit was ihr habt!
- Teilnehmer an öffentlichen Event, mit Anmeldung und Genehmigung des Führens beim OA: Keine Probleme. Teilnehmer heisst, nachweislich namentlich dem Besitzer genannt.
- Besucher auf Event: Alles über 12cm bleibt Zuhause, inkl. stumpfer Flachstahl, da tritt das Ordnungsrecht/Versammlungsgesetz in Kraft, oder scharfer Repliken!
Und eines zum Schluss: ”Aber der Händler hat gesagt das Kleid ist authentisch!“ ist erwiesenermassen kein Argument. Weil der Händler keine seriöse oder gar zur Beratung ”befugte“ Quelle ist! Und genau das sind Polizeibeamte, OA Mitarbeiter, Zollbeamte, Flughafenkofferträger oder der Eisverkäufer am Kölner Domplatz! All diese Leute dürfen(!) keine Rechtsberatung geben! Sie dürfen es nicht, weil sie nicht dafür geschult sind. Und sie dürfen KEINE Ausnahmen zum geltenden Recht absegnen! Der örtliche Dorf-Schupo kann 10x gesagt haben, dass es OK ist, wenn der Leitner-Sepp seine Frau ”erweng durchwachtelt, woi dös macht ja ej ah jeda“, wenn diese ihn Anzeigt wandert der Sepp zurecht in den Bau!
Polizisten_sind_die_Exekutive! Sie setzen die Gesetze durch!
Wer etwas genau geklärt haben will, der wendet sich an einen Anwalt, an ein gericht oder, ggf, an das Ordnungsamt. Und selbst hier die Auskunft, solange die Aussage nicht mit einer Quelle belegt ist, ein Richtwert, keine ”Gehen-Sie-Aus-Dem-Gefängniss-Karte"!

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Eintrag #235 vom 16. Mrz. 2010 23:05 Uhr Christian (Nachname für Gäste nicht sichtbar)   Nachricht Bitte einloggen, um Christian eine Nachricht zu schreiben.

nach oben / Zur Übersicht Dolche

da stimme ich dir voll und ganz zu!
aber meine frage bezog sich eigentlich auch mehr auf die unten genannten dolche.
vg christian

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Eintrag #234 vom 16. Mrz. 2010 22:37 Uhr Ina (Nachname für Gäste nicht sichtbar)   Nachricht Bitte einloggen, um Ina eine Nachricht zu schreiben.

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Also mein scharfes Essmesser hat die Beamten vom Flughafen nicht einen Hauch interessiert. Vielleicht war denen das zu schlank, um als Messer angesehen zu werden, keine Ahnung. Vielleicht haben sie es auch ganz übersehen…
Ansonsten habe ich nur stumpfes Zeugs, kann dir da also nix zu sagen. Aber da drängt sich mir ein verwandtes Thema auf, und ich mag nur ein klitzekleines bisschen abschweifen :
Wenn ich sehe, WER so teilweise mit scharfen Schwertern über Märkte tingelt, die lose im Gürtel stecken, von denen auch keine durchschnittliche Denkleistung zu erwarten ist ( vom Träger, nicht vom Schwert :0) ), und vielleicht noch der ein oder andere Met ins Gedärm gefunden hat, dann sollten die Kontrollen geändert werden. Direkt am Eingang der Veranstaltung.

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