Es ist zwar schon ewig her, aber falls du doch noch mal zufällig in diesen Thread schaust, dann verrat mir doch bitte mal, wie du auf die Idee kommst, es wären nicht alle Apostel Männer gewesen ??? Hast du irgendwelche bisher unbekannten Bibelurtextmanuskripte gefunden?
Eine recht umfassende Diplomarbeit über das Thema “Die Rolle der Frau als Hebamme und ßrztin im Mittelalter” stammt von Christine Janotta von 1996 an der Uni Salzburg, zu erhalten ist sie über Fernleihe.
Tendentiell gibt es mehr Infos über das Spätmittelalter. Die soziale Status der Hebamme hat sich im Laufe der Zeit gewandelt. Hatten sie zunächst die “Pflicht” und das Recht, die Nottaufe durchzuführen, wurde ihnen dieses im Laufe der Zeit abgesprochen. Zeitweilig waren es fahrende Frauen, die später in den Dienst der Städte genommen und von diesen entlohnt und reglementiert wurden, darüber hinaus sogar in die Rolle der Denunziantin gedrängt wurden (Abtreibung war ohnehin verboten, sie mussten aber den Namen der Frauen, die darum ersucht hatten, angeben), ebenso, was uneheliche Kinder etc anging. Die fahrenden wurden mehr und mehr sanktioniert. Es gab immer mal wieder Hinweise auf erfolgreich durchgeführte Kaiserschnitte im Mittelalter. ßblich war, wenn klar war, dass die Mutter nicht zur retten war, sie aufzumachen, das Kind rauszuholen und dann die Frau so gut es ging wieder zuzunähen - und einige haben das, scheint’s überlebt und sogar später noch wieder Kinder bekommen. Kinder im Mutterleib drehen gehörte eh zum Job. Hebammen waren die Frauenärztinnen und zuständig für alles, was unter den Röcken passierte. 1535 in Hamburg wurde der letzte Mann (ein Arzt) hingerichtet (gehängt), der als Frau verkleidet (sic!) versucht hatte, einer Geburt beizuwohnen. Aufgabe der Hebamme bestand auch in einer Ratgeberfunktion in Bezug auf Ernährung und schwangere Frauen, auch arme, hatten besondere Rechte auf Nahrungsmittel und Feuerholz, Wöchnerinnen galten jedoch als unrein und der Kirchgang war ihnen verwehrt. Für das Spätmittelalter gibt’s einige Abbildungen sogenannter Geburtsstühle; das Frauen im Liegen gebären ist eine spätere Erfindung eines französischen Königs (des Sonnenkönigs?), der diese an sich unnormale Haltung (“gegen die Schwerkraft” und nicht der Anatomie des Geburtsweges entsprechend) als Modeerscheinung durchsetzte.
Bei der Kräutermedizin gibt’s alles, von Pfingstrose bis Mutterkorn, und Hinweise darauf findest Du, wenn Du Dich durch die entsprechenden Kräuternamen durchhangelst, obwohl es natürlich schwierig ist, nachzuweisen, welche Kräuter genau im Mittelalter verwendet wurden.
Man kann sagen, dass die Männer versuchten, über Einflussnahme auf die Geburtenkontrolle die Frauen zu kontrollieren und ihnen eine bestimmte soziale Rolle zuzuteilen, Werkzeug auf dem Weg dahin waren auch die Hebammen. Da die weisen Frauen nichts schriftlich festhielten, sondern nur über sie festgehalten wurde, und sie ihr Wissen anscheinend mündlich überlieferten, ging im Kontext mit der späteren Hexenverfolgung eine ganze Menge verloren, als gerade diese Frauen sehr suspekt und ein Dorn im Auge der Obrigkeit waren.
Ausflug zur Medizin: Ende des 13. Jhdts und Anfang des 14. gab es die sogenannten “ydiotas”, sogenannt, weil sie nicht lesen und schreiben konnten. Das waren häufig Frauen aus ßrztefamilien, denen das ordnungsgemässe Studium aufgrund ihres Geschlechts verwehrt wurde, die aber einen grossen praktischen Erfahrungschatz hatten, der den Patienten zu gute kam. In der Schule von Salerno (1180) war hingegen den Frauen das Studium erlaubt (Trotula ist eine sehr bekannte Absolventin, die zwei Werke über alles um die Geburt verfasst hat). Das hängt wiederum damit zusammen, dass beispielsweise ein Philosoph namens Maza den Frauen die Denkfähigkeit zusprach.
Ich bin Schülerin und jede/r aus meiner Klasse muss eine Person/einen Beruf aus dem Mittelalter vorstellen. Ich habe den Beruf einer Hebamme gewählt, das ist meiner Ansicht nach ein toller Beruf. Mich fasziniert es, wie Hebammen im Mittelalter gearbeitet haben und ich denke, hier auf dieser GENIALEN Seite bin ich richtig. Also würde ich mich total freuen, wenn irgendjemand ein paar Tips für mich hätte, die dieses Thema betreffen. Besonders interressiert mich, mit welchen Kräutern die Hebammen was bewirkt haben und wieviel Aberglaube mit ihm Spiel war.
Ich wäre allen, die mir irgendwie helfen können, absolut dankbar!
Mit vielen Grüßen und Dank im Voraus, eure Valerie
vielen Dank für Ihr Interesse an meinen Veröffentlichungen zur der Thematik des jus primae noctis. Gerne können Sie Einblick in meine Veröffentlichungen nehmen. Das Buch “
ist im Buchhandel erhältlich. Viele Universitätsbibliotheken in Deutschland besitzen zudem eine Kopie. Ich habe auf einer Webseite ( www.fibri.de/jus/default.htm ) die wichtigsten Informationen zur Verfügung gestellt (Inhaltsverzeichnis etc. ). Auch sind einige Veröffentlichungen dort im Volltext online vorhanden.
Zur Frage, ob es ein ”jus primae noctis" im 12. und 13. Jahrhundert in Westeuropa ausgeübt wurde, kann man recht sicher sagen, daß die Quellen hierauf keine Hinweise geben. Allerdings läßt sich ein Glaube an die Existenz dieses Rechtes um 1250 zum ersten Mal in Nordfrankreich quellenmaeßig belegen. Ich habe in meiner Arbeit versucht festzustellen, wie es zu dieser, wahrscheinlich verbreiteten muendlichen Tradition, gekommen sein koennte.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Gruessen und guten Wuenschen zum Neuen Jahr
pax vobiskum (oder so ähnlich), an meherern Stellen kam das Thema “Stellung der Frau” mit in die Diskusion. Klarstellung: Die Bibel hat die Gleichberechtigung der Frau gestützt! Die Griechische Philosophie, die mit dem Christentum verschmolzen wurde hat die Frau MISSACHTET. Wer es schriftlich haben will kann die entsprechende Bibelarbeit von mir als WORD97.doc haben
Tolerantes Mittelalter! Karl der Große war bekannt dafür, dass an seinem Hofe etliche (sic!) Damen lebten, und nicht schlecht, die mit ihm intimen Kontakt hatten. Die Kinder dieser Verbindungen wurden als normale Mitglieder des Haushaltes geführt. Illegitim waren sie lediglich im Sinne der “Königserbschaft”. Viele von ihnen waren begründer gut sittuierte Ministerialenfamilien. Viele Kritiker von Karl erregten sich (in welcher Form auch immer), weil seine Töchter sehr regen Umgang pflegten. Was auch allgemein bekannt war. Am Kaiserhof!!! Der “Spuk” endete erst mit dem Sohn von Karl, der die sittlosen Töchter in Klöster, quer durch das Reich verteilt, verwieß.
Hallo, ihr diversen Streiter, im Mittelalter war es nicht viel anders als heutzutage: Damals wie heute gab und gibt es Krokodilmänner (kleines Hirn, große Klappe und die meiste Kraft…ihr wißt schon wo), die mit und ohne drohende Strafe über Frauen und Kinder herfallen. Und damals wie heute gab und gibt es Edelmänner, die das Selbstbestimmungsrecht anderer achten. Es tut nicht not, das jus primae noctis auf der ein oder anderen Seite festzunageln. Was der eine Feudalherr getan hat, mußte der andere noch lange nicht nachmachen. Ob oder ob nicht, ist eine reine Frage des ethischen Bewußtseins einzelner und solange es Menschen auf der Erde gibt, werden immer wieder dem ein oder anderen die Hormone durchknallen.
Sag ich doch auch, Uli, aber anscheinend wills keiner kapieren, daß ein Adliger, Machtperson und Herr über Menschenleben, machen kann was er will. Warum auf die Hochzeit warten? Absoluter Schwachsinn! Gruß v. Arlen
Tach! Könnte es sich bem Recht der ersten Nacht nicht um einen ßbergriff gewisser Adliger handeln, die dies als ihr Naturgegebenes Recht ansahen, auch wenn nicht irgendwie legitimiert war? Und warum vor der Heirat wenn er sich das immer nehmen kann? Sehen wir das mal ganz böse: Was beweist mehr Macht als sich die Jungfrau kurz vor oder nach der Hochzeit vorzunehmen? Es ist ja nicht das kriegen an sich, sondern die spezielle Situation die deratigen Leuten die Befriedigung verschafft. Einem Nekrophilen oder einem Kinderschänder gehts ja auch nicht “nur um sex an sich”. Ich könnt mir sowas schon vorstellen, sorry für die wenig appetitlichen Ausführungen. Dann hab ich über die Wickinger was interessantes gelesen, versuche die Quelle zu beschaffen, war aus der Bücherei. 1. Es gab angeblich als besonderen Vorzug des Gastrechts der Wickis den Beischlaf mit der Dame des Hauses, was allerdings nur drei Tage genutzt werden durfte. Ist angeblich sogar mythologisch verbürgt, ich weiß nur nicht mehr welcher Halbgott da entstanden ist. Ich weiß zwar nicht wie die Wickingerfrauen so drauf waren, aber es klingt so als wärs nicht ganz off Topic, oder? 2. Nochmal Wickis. Beim Tod eines Wikingers wurde angeblich eine junge Magd des Toten von mehreren Freunden begattet um dann später mit ihrem Herrn verbrannt zu werden. Angeblich wurde die Aspirantin vorher betrunken gemacht. Der Sex war als Entschädigung für das frühe aus dem Leben scheiden gedacht. Es sollen sich sogar Frauen freiwillig dafür gemeldet haben. *wunder* Thomas, wenn uneheliche Geburt so ein Manko war, daß sie totgeschwiegen wurde, was bedeuten dann die sogenannten “Basrtardfäden” in der Heraldik, die explizit uneheliche Geburt anzeigen? Zum Schluß: Sollte ich auf irgendeinem Markt Zeuge einer Vergewaltigung oder eines Versuchs werden werde ich sicher nicht authentisch handeln und den Typ mit gezogenem Schwert kalt machen, sondern ich werd mir mit einigen Umstehenden den Typ packen und festsetzen und dann ganz unauthentisch mittels des nächsten Handys die Polizei rufen. Die Ahndung von echten Straftaten ist nämlich immer noch deren Job und nicht unserer. MfG Uli
Hallo Falls jemand an Literatur interessiert ist … Eine Schlagwortsuche (ius noctis) im KVK ergab folgende Treffer: www.ubka.uni-karlsruhe.de/kvk.html 1) Das Recht der Ersten Nacht / Boureau, Alain / 1996 / 3-538-07043-1 2) Le droit de cuissage / Boureau, Alain / 1995 / 2-226-07634-4 3) Das Herrenrecht der ersten Nacht / Wettlaufer, Jörg / 1999 / 3-593-36308-9 4) Der Streit über das Jus primae noctis / Schmidt, Karl / 1884 5) Jus [Ius] primae noctis im Widerstreit der Meinungen / Schmidt-Bleibtreu, Wilhelm / 1988 / 3-7928-0498-0 6) Jus primae noctis : zur Geschichte einer wissenschaftlichen Kontroverse / Jörg Wettlaufer. - 1994 7) _Das_ Recht der Ersten Nacht / Boureau, Alain 1996 / 3-538-07043-1 8) Jus primae noctis / Schmidt, Karl 1881 / 9) Le “droit du seigneur” in European and American literature / Litvack, Frances E.. Birmingham, Ala., 1984 0-917786-02-5 10) Jus primae noctis in Sardegna / Masia, Giuseppe. Oristano, 1993
Hallo Angelo! Ich kann Dir dieses angebliche “Herrenrecht” genau sagen: MACHT! Das ist das Herrenrecht. Oder besser: “Ich nehme was ich will! Na gut, wird das Weib eben morgen verheiratet. Na und? Verbietet mir nicht, sie wieder ins Bett zu holen, sooft ich will.” Bis die Nächste kommt. Dieses Recht der ersten Nacht ist ein Witz. Reine Propaganda, wie ich sagte. Denn jedem wird doch wohl klar sein, daß ein Mächtiger nicht auf die Heirat warten braucht. Bedenkt das Denken dieser Herren bis zum Ende des Kaiserreichs: Mägde sind Dreck. Können genommen werden wann man will. Wollen sie nicht, die ganze Bagage vom Hof jagen! Gibt ja genug! Vergeßt das doch! Seht ihr denn nicht, wie unlogisch diese Sache ist? Wieso glaubt an diese Uralt-Propaganda so viele heute noch, wo doch alle wissen, daß die Nazi-Propaganda auch Lüge war? Das kann nur am Alter liegen. Gruß v. Arlen
Achja, ein kleiner quellentip noch am schluss: Das Herrenrecht der ersten Nacht JUS PRIMAE NOCTIS The right of the first night * droit de cuissage * derecho de pernada Jörg Wettlaufer Das Herrenrecht der ersten Nacht Hochzeit, Herrschaft und Heiratszins im Mittelalter und in der frühen Neuzeit Campus Hist. Studien, Bd. 27, Frankf. a.M. 1999. 430 S., kt., 15,2 x 22,8 cm DM 98,-/sFr 91.-/öS 715; ISBN 3-593-36308-9 grüsse
Nun für heute das letzte Mal: ich habe diesen Thread eröffnet um möglichst neutral Informationen zu sammeln und Quellen auszutauschen. Das sicherlich manche Artikel Informationen, die ich hier gepostet habe, direkt gegen die Frau sprechen tut mir leid. Aber diese Artikel sind in der Regel von Männern geschrieben. Ich versuche nur ein wenig geschichtliches Licht ins Dunkel zu bekommen, damit man wenigstens was sinnvolles lernt, anstatt völligen Blödsinn. In diesem Sinne, auf ein freudigen Quellenaustausch und Informationsfluss. Es grüßt euch
2. Teil: Wissende Frauen - Berufung zur Hexe? Im 14. bis 16. Jahrhundert bietet das Leben berufstätiger Frauen wissenswerte Einblicke. Es standen den Frauen - wenn auch nur einer kleinen Minderheit - bereits einige Möglichkeiten offen, selbständig und unabhängig von einem Mann zu leben. Aber es dauerte nicht lange, bis “Mann” die Freiheit der Frauen wieder zu beschneiden begann, was zuletzt in der Hexenverfolgung gipfelte. Die Mehrheit der Frauen lebte nach wie vor als Ehe- und Hausfrau in finanzieller Abhängigkeit vom Ehemann. Die Masse der alleinstehenden Frauen verdiente sich ihren Lebensunterhalt als Mägde, Dienstbotinnen oder Dirnen. Alte Frauen, Kranke und Behinderte fristeten ein erbärmliches Dasein, besonders wenn sie ohne familiäre Unterstützung auskommen mußten. Das Leben der beschriebenen Personen - und Berufsgruppen kann deshalb nicht repräsentativ für die ganze Gesellschaft angesehen werden. Dies gilt allerdings nicht für das karge Leben der vielen Bäuerinnen, von dem wir zuerst berichten. Bäuerinnen Das Leben der Bäuerinnen veränderte sich in den Jahrhunderten des Mittelalters kaum. Sie und die Kinder mußten Schwerstarbeit leisten, um das ßberleben zu sichern. Es galt nicht nur, die Hausarbeit zu erledigen, sondern auch Feldarbeit zu errichten. Putzen, Kochen, Spinnen, Schöpfen von Wasser, Schüren des Feuers, Käsen, Vieh und Gemüsegarten versorgen, Getreide einbringen, Mähen und Garben binden und vieles mehr waren ihre Arbeiten. Beim Pflügen mußte die Frau den Ochsen antreiben, während der Mann die Furchen zog. “Arbeitsteilung” zwischen Mann und Frau galt als Prinzip. Es wird allerdings geschätzt, daß die Frauen ca. 14 1/2 Stunden pro Tag mit der Feldarbeit beschäftigt waren und zusätzlich die Arbeiten im Haus, im Stall und für die Familie erledigten. Die höhere Sterblichkeit von verheirateten Frauen “in den besten Jahren” dürfte ein Indiz für die körperliche ßberbelastung der Frau sein. Die Schäferei war den Frauen untersagt, weil mit den Herden oft zu große Strecken zurückgelegt werden mußten. Ausschließlich Frauensache war die Weiterverarbeitung aller pflanzlichen und tierischen Fasern, um Kleidung herzustellen. Städterinnen und berufstätige Frauen Rechtliche Beschränkungen, die auf dem Land und in der Burg das Leben der Frauen kennzeichneten, galten nicht in der Stadt. So hafteten Städterinnen nicht mit ihrem Brautschatz für die Schulden ihrer Männer, sie konnten selbst über ihr eigenes verdientes Geld verfügen. Viele Frauen nutzen die Möglichkeit, einen eigenen Beruf auszuüben. Die Palette der Berufe war vielseitig. Für das mittelalterliche Frankfurt wurden 65 Berufe für Frauen registriert. Auch in sogenannten Männerberufen wie Dachdecker oder Schmied sind Frauen bis in das 16. Jahrhundert vertreten. Die Fertigung von Schnüren und Bändern, Hüllen und Schleifen, Knöpfen und Quasten lag ganz in Frauenhänden. Alle Berufe in der Textilverarbeitung wurden fast ausschließlich von Frauen ausgeübt: Kürschnerei, Handschuh- und Hutmacherei, Beutel- und Taschenherstellung. Aber auch im Metall- und Holzhandwerk regten sich Frauenhände. Nadeln, Schnallen, Ringe und Golddraht, Besen- und Bürsten, Matten und Körbe, Rosenkränze und Schlüssel wurden von Frauen hergestellt. Das Bäckereihandwerk, die Bierbrauerei, die Fertigung von Kerzen und Seifen oblag den Frauen. Es gab auch Abschreiberinnen und Briefdruckerinnen, Näherinnen, Schneiderinnen und Flickerinnen. Diese hatten eine eigene Zunftordnung und durften Lehrtöchter ausbilden. Handels- und Kauffrauen waren ebenso keine Seltenheit. Gelöbnisse und Bürgschaften der Kauffrauen waren uneingeschränkt verbindlich. Frauen handelten oft mit den Waren, die ihre Männer herstellten. Es gibt außerdem zahlreiche Belege über Frauen, die im Groß- und Fernhandel als Unternehmerinnen tätig waren. Frauen übernahmen vielfach das Geschäft ihres verstorbenen Mannes, mußten es aber nach einem Jahr verkaufen oder an ihre erwachsenen Kinder abtreten, wenn sie selbst nicht in dem Beruf ausgebildet waren. Die berufstätige Frau war in der Stadt keine Besonderheit. Es gab eine Reihe von Frauen, die sich autodidaktisch weiterbildeten, da ihnen der Zugang zu den Universitäten verwehrt war. So werden ßrztinnen erwähnt, die ohne medizinische Ausbildung, aber mit erfolgreichen Behandlungsmethoden praktizierten. Wir finden auch Zeugnisse über Apothekerinnen und Chirurginnen. Trotz vieler Hindernisse haben sich Frauen in fast alle Berufssparten vorgewagt. Sie wurden in die Zünfte aufgenommen und gründeten eigene Frauenzünfte in den Berufen, in denen Frauen eindeutig dominierten. Kleidung der Frauen Charakteristikum für die Stellung der Frau ist auch immer die Kleidung. Bereits im 14./15. Jh. Begann Kleidung “Mode” zu werden. Während die Bäuerinnen sich praktisch und einfach kleideten, wandelte sich die Garderobe der Städterinnen erheblich, wobei sich die neue Kleidung häufig durch hinderliche Attribute auszeichnete. Die Unterkleider wurden feiner, die Formen den ßrmel immer auffallender. Die Haare wurden mit einem Schleier oder einer Haube bedeckt. Die ledige Frau trug ihre Haare sichtbar als Zopf oder offen. Verheiratete Frauen trugen eine leinerne, gestreifte, knapp aufsitzende Kopfbedeckung mit einem Kinnband, welches so stark angezogen wurde, daß die Frau nur lispeln und erst nach einer Lockerung unbehindert essen konnte. Die Kleider boten tiefe Einblicke ins Dekolleté und waren so enganliegend, daß sie die Körperformen betonten. Auf Bildern und Beschreibungen von Frauen stehen immer wieder ihre Gewänder im Vordergrund. Kleidung war wichtiges Attribut weiblicher Repräsentanz, kennzeichnete ihre Stellung, ihren Beruf, machte sie aber auch zum Objekt der Betrachtung. Dirnen In der ironisch-zynischen Dichtung der fahrenden Spielleute wurde das derbe Bild der Frau als Lustgespielin betont. Die Frau erscheint als ein Ding, an dem man sich abreagiert, ein Objekt dessen, der den Tag beherrscht, des Mannes. Das eigentümlich heranwachsende Mißtrauen gegen Frauen, dem sich die Männer in der Literatur durch Herabwürdigung Luft verschaffen, ging einher mit der wachsenden Selbständigkeit von Frauen in den Städten als Handwerkerinnen und in anderen Berufen. Viele Frauen jedoch, zumal wenn sie aus bäuerlichen Familien stammten und mittellos in die Stadt gezogen waren, gerieten häufig in die Lage, Arbeit in Schankhäusern annehmen zu müssen. Der Abstieg zur Prostitution lag dann nicht mehr fern. Bordelle gab es in den Städten in großer Zahl. Sie waren unproblematisch in das Stadtleben integriert, weil ihre Einrichtung angeblich die einheimischen Frauen und Mädchen vor Vergewaltigung schützte. Prostitution wurde berufsmäßig betrieben, ledige Frauen auch aus anderen schlechtbezahlten Berufen, die einen Nebenverdienst brauchten, gingen dem Gewerbe nach. Diese Frauen bildeten innerhalb des Stadtwesens eine eigene Korporation. Nicht selten schickte man sie hohen Gästen zur Begrüßung entgegen, oder die Stadtältesten luden ihre Besucher kostenlos ins “Frauenhaus” (mit gänzlich anderer Bedeutung als heute) ein. Jedes Heer wurde von Dirnen begleitet, jede größere Männerversammlung zog sie scharenweise an. Gewalt gegen Frauen Die wachsende Selbständigkeit der Frauen steigerte das Mißtrauen und die Feindseligkeit der Männer. Brutalitäten und Unterdrückung waren für den Großteil der Frauen nach wie vor grausame Realität. Vergewaltigungen waren so häufig, daß sich die Obrigkeit mancherorts zur drakonischen Bestrafung der Täter entschloß. Aufbauend auf der kirchlichen Auffassung von der Sündhaftigkeit der Frau, ließ man keine Argumentation aus, die den Charakter der Frau an sich in Zweifel zog. Abtreibung, Zauberei und Prostitution waren typische “Frauendelikte” und galten als Rechtfertigung, Frauen allgemein schlecht zu behandeln. Die sieben Todsünden wurden mit Frauengestalten abgebildet. Der Weg von der Verteufelung der Frau führte bis zur Hexenverfolgung. Bereits im 15. Jh. gab es die ersten Hexenprozesse. Allmählich setzten sich Vorstellungen durch, daß es gewissen Frauen gelinge, sich mit dem Teufel ins Benehmen zu setzen und sich dadurch “gefährliche Fähigkeiten und Kenntnisse” anzueignen. (ßbrigens: der “Hexenhammer” der Inquisitoren Jakob Spengler und Heinrich Institoris wurde 1987 500 Jahre alt. Dieses berühmteste Handbuch der Hexenjäger war zweieinhalb Jahrhunderte für die kirchlichen Ankläger der Freibrief, um immer mehr Scheiterhaufen lodern zu lassen.) Aber einige Frauen setzten sich gegen diese gewaltsame Willkür zur Wehr. Frauen schlossen sich zu Gruppen zusammen und überfielen ihre “Feinde” - die religiösen Fanatiker. Dies war nur eine Form des Widerstandes. Fazit Als Fazit stellen wir heraus, daß Edelfrauen trotz mancher Rechte diese allein kaum durchsetzen konnten. Städterinnen und Bäuerinnen gelang es, sich aufgrund ihrer Arbeitsleistung, die für den Familienunterhalt unentbehrlich war, Achtung und Mitspracherecht in Familienangelegenheiten zu verschaffen. Von seiten der Kirche und des Staates stellt sich die Tendenz heraus, den Frauen die Möglichkeit auf Unabhängigkeit zu beschneiden. Dieser Artikel stammt von Gyburc Rennewart aus dem Frauenjournal, Turandot-Verlag. Ich fand diesen Artikel sehr interssant.
Hallo zusammen! ich habe noch einen Artikel herausgefunden, den ich euch nicht Vorenthalten möchte: “1. Teil: gottgefällig…widerspenstig ins 12. Jahrhundert Prolog: In der Forschung wird die Frage nach dem Bild der Frau im Mittelalter als sehr schwierig betrachtet. Historische Aufzeichnungen sind zumeist klerikalen Ursprungs - weltliche Darstellungen in der Literatur geben zuweilen nur Wunschbilder wieder oder wollen durch ßbertreibung unterhalten. Die höfische Epik zeigt nur einen Einblick in das Leben der feudalen Oberschicht - die Masse der Städterinnen und Bäuerinnen bleibt unerwähnt. Aus diesen Gründen gibt es keine eindeutigen Quellen, die das Leben der Frauen aller Stände belegen, und wir müssen uns mit den Hypothesen sozio-historischer Analysen begnügen. So gibt es widersprüchliche Aussagen (und Belege) zur Arbeit der Frauen (z.B. in den Zünften) ebenso wie zum Bedeutungswandel der Ehe in der Feudalgesellschaft. Auch die Frage muß offenbleiben, wie Frauen im Mittelalter ihre Situation selbst erkannt und erlebt haben. Aspekte des Frauenlebens im frühen Mittelalter sind nachfolgend mit den oben erwähnten Einschränkungen zusammengetragen worden: Die Frauenbilder ”Frauen sind labil, führen andere in Versuchung, sind zänkisch, herrisch und stets bemüht, den Mann zu unterjochen und ihn jeder Lebensfreude zu berauben. Frauen sind für den Mann erschaffen worden und haben sich ihm deshalb zu unterwerfen. Von Natur aus minderwertig, sind sie dem Mann körperlich und geistig unterlegen.“ So und ähnlich kann frau es in den Schriften berühmter Kirchenväter des Mittelalters lesen, die ihre männlichen Schützlinge vor allzu unbedachter Annäherung an die Frauen zu bewahren suchten. Das Frauenbild der Kirche ist durch frauenfeindliche und diffamierende Schilderungen gekennzeichnet. Der Mann hingegen ist wie geschaffen dafür, ein gottgefälliges Leben zu führen. Frauen sind ungebändigt, zügellos und widerspenstig und müssen erst vom Vater und später vom Ehemann ”erzogen“ werden, um Demut und Gehorsam zu lernen. Besonders die Sexualität der Frau bedarf einer Reglementierung. Ihre Triebhaftigkeit, die den Mann stets ins Verderben zu führend droht, kann nur durch die Ehe gebrochen werden. In der Ehe ist die Sexualität der Frau auf die Verpflichtung, für Nachwuchs zu sorgen, reduziert, und der Frau werden Aufgaben als Mutter und Herrin des Hauses zugewiesen. Mit der Beschränkung auf den häuslichen Bereich ist der Ausschluß der Frau von öffentlichen ßmtern beschlossen. Sie darf weder Richterin werden noch andere Herrschaftsbefugnisse erlangen. Versammlungen und freie Meinungsäußerungen sind ihr verboten. Nur als Frau, die Mann und Kinder umsorgt, wird ihr Anerkennung zuteil, ansonsten wird sie auf allen Gebieten minder bewertet. Der Wert der Frau wird an ihrem Familienstand gemessen, und daran ist auch ihr Rechtsstatus geknüpft. Die Ehefrau kann nur als Mutter eine gewisse Achtung erringen. Jungfräulichkeit stellt eine Art Ersatz für die Priesterschaft der Frau dar. Ledige Frauen und Witwen gelten als gottgefällig . Die Kirche lockt das Potential reicher Edelfrauen, die als Nonnen ihrem Kloster Finanzmittel zukommen ließen. Die Theologen des Mittelalters blieben bei ihrer frauenfeindlichen darstellung und leiteten die Minderwertigkeit der Frau aus der Bibel her. Sie argumentieren damit, daß Eva aus der Rippe Adams und nicht aus seinem Kopf oder seinem Herzen geschaffen wurde. Die wenig wertvolle und entbehrbare Rippe gebe Auskunft über die Wertigkeit der Frau als Gespielin und Unterhalterin des Mannes. Daß es ihr an Herz und Verstand fehle, konnte auch nur die Frau verführt werden, die Frucht des verbotenen Baumes zu kosten. Für diese Sünde sühnt sie mit den Schmerzen bei der Geburt ihrer Kinder. Die durch ihre Geschlechtsfunktion ermöglichte Läuterung der Frau ehrt sie, obwohl gerade ihre Geschlechtlichkeit immer wieder als das Sündhafte ihrer Existenz angesehen wird. Die Frau in der Ehe Frauen aller Stände heirateten meistens bzw. wurden im Alter von 12 bis 16 Jahren verheiratet. Die Ehefrau war ihrem Ehemann untertan - wie es in der Trauungsformel hieß. Der Gatte besaß die Vormundschaft über die Frau, was sich besonders in Rechtsangelegenheiten auswirkte. Der Ehemann hatte allein das Nutzungsrecht des ehelichen Vermögens. Zwar galt mancherorts der Modus, daß die Frau den Veräußerungen aus ihrem Vermögen erst zustimmen mußte - doch die Verweigerung wäre vom Ehemann als Treuebruch ausgelegt worden. Der Mann hatte das Recht, die Frau zu verstoßen und zu züchtigen. Den adligen Frauen blieb außerdem die Möglichkeit, ins Kloster zu gehen, als Kammerjungfer oder zu anderen Diensten an einem Hof zu leben. Städterinnen konnten in einigen Berufen als Handwerkerinnen, Schankmägde, Dienstbotinnen ihren Lebensunterhalt verdienen oder mußten sich als Marketenderinnen durchschlagen. Nur wenige betätigten sich als ”wissende Frauen“, als Hebammen und ”ßrztinnen“. Den Bäuerinnen war es fast unmöglich, den Boden allein zu bewirtschaften. Die Ehe war im gesamten Mittelalter ”in Mode“. Innerhalb der Feudalgesellschaft avancierte sie zum Mittel der Macht- und Bündnispolitik, um mächtige, reiche und einflußreiche Sippen durch eine Ehe aneinander zu binden. Kinderverlöbnisse und Ehen unter Partnern mit großem Altersunterschied waren üblich - auf individuelle Partnerwünsche wurde keine Rücksicht genommen. Die standesgemäße Heirat war nahezu obligatorisch. Eine Frau, die einen Mann niederer Herkunft ehelichte, mußte sich fortan mit der Stellung ihres Gatten begnügen. Für den Vater, der die Braut dem Bräutigam bei der Heiratszeremonie übergab, galt als oberstes Prinzip, die Tochter möglichst ehrenvoll zu verheiraten, denn bei bewaffneten Konflikten wurden die angeheirateten Verwandten als feste Verbündete betrachtet. Die Verwandten der Frau und der Hofstaat überwachten das Eheleben der Paare - Ehe war eine öffentliche Angelegenheit. Während die Verwandten der Frau darauf achteten, daß der Ehemann zu seiner Hilfsverpflichtung stand, bewachte der Hofstaat die Treue der Ehefrau. Ehebruch wurde nicht allein als Betrug am Ehemann gewertet, sondern verletzte auch die Ehre seiner Sippe. Es mußte befürchtet werden, daß die Nachkommen nicht aus der Verbindung zum Ehemann, sondern von einem ”Nebenbuhler“ entstammten und dem Gatten untergeschoben werden sollten. Die Unantastbarkeit der Abstammung verbot jede Unklarheit über Herkunft, Ehre und Stand. Untreue Frauen wurden deshalb verstoßen. Die illegitimen Nachkommen des Mannes hatten im Gegenzug ebenfalls keinerlei Rechte und erbten nichts. Adlige Männer verheirateten sich häufig neu - ßberdruß oder eine veränderte politische Konstellation waren ausschlaggebend für die Auflösung der ehelichen Gemeinschaft. Als Scheidungsgründe wurden Impotenz des Mannes, Trunkenheit der Frau, männliche Verschwendung des Familienvermögens der Frau, Erkrankung an Aussatz und ketzerische Neigungen des Partners anerkannt. Obwohl die Kirche diese Scheidungsmodalitäten festlegte, wurden sie doch jederzeit unterlaufen. Die Frau durfte bei der Trennung die ”Gerade“, d.h. alles weibliche Gut wie Kleider, Schmuck und die Aussteuer mitnehmen. Die Kirche kritisierte die Institution Ehe und begründete dies mit dem Scheitern der Paradiesehe. Aus weltlicher Sicht war die Ehe eine Funktionsgemeinschaft - durch Rechte und Pflichten geregelt. Besonders bei Städterinnen und Bäuerinnen galt das Prinzip der Arbeitsteilung, wobei der Frau die Bereiche Haushaltsführung, Kindererziehung, der Versorgung der Tiere und Nahrungsproduktion zugeteilt wurden. Die Sicherung der Lebensbedürfnisse hing eng mit der guten Zusammenarbeit von Frau und Mann zusammen. Die Frauen der unteren Stände ”erarbeiteten“ sich ihre ”Gleichberechtigung“ und ihre geachtete Position. In der weltlichen Literatur wird die Ehe durchweg positiv als ideale Lebensgemeinschaft bewertet. Frauen, die sich der Ehe verweigerten, galten als ”böse“. Gewalttätigkeit der Männer gegenüber den Frauen gab es in allen Ständen. Rechtlich standen der Frau nur geringe Mittel zur Verfügung. Vor Gericht brauchte sie immer einen männlichen Fürsprecher, der für sie Klage führte. Rechtliche Stellung der Frau Eine Frau, die Notzuchtsklage gegen einen Mann einreichte, mußte dies mit zerrissenen Kleidern und zerzausten Haaren tun. Nur der Augenscheinbeweis wurde von den Richtern anerkannt. Dem Recht nach waren volljährige (18 Jahre), ledige Frauen und Witwen selbständig. Als Witwe konnte die Frau die Vormundschaft über ihre unreifen Kinder erwerben. Frauen, die ein reiches Erbe erhalten hatten, mußten sich meistens neu verheiraten, um ihren Besitz zu schützen. Das Erbrecht der Frau gestaltete sich unterschiedlich - sie erlangten es immer dann, wenn keine männlichen Erben mehr vorhanden waren. ßblicherweise verloren verheiratete Frauen durch die Mitgabe der Mitgift vollends ihren Erbanspruch. Die Frauen waren in der Regel finanziell und vom Schutz der Männer abhängig. Diese beiden Kriterien verfestigten ihre untergeordnete Stellung innerhalb der Feudalgesellschaft. Bildung und Freizeit der adligen Frau Sticken, Weben, Reiten, Schachspielen, Singen, Tanzen, Gedichte vortragen und die Anwesenheit bei Ritterturnieren gehörten zu den Beschäftigungen der adligen Frauen. Es war ihre Aufgabe, bei Hoffesten für die Unterhaltung und Friedfertigkeit der stets kampf- und streitbereiten Ritter zu sorgen, indem sich die Frauen immer zwischen die Ritter plazieren mußten. Im Mittelalter wurden adlige Frauen am Hofe als Friedensstifterinnen angesehen. Zur Ausbildung der Mädchen gehörte die Unterweisung in Religion, im Lesen und Schreiben. Bildung hatte jedoch keinen großen Stellenwert in der Feudalgesellschaft, wo Kampffähigkeit und Eroberungswille den Reichtum des Adels begründeten. Erst später - mit der Verbreitung des Schrifttums, wo ”Beamte“ (Ministeriale) aus dem Bürgertum aufgrund ihrer Kenntnisse den Adelstitel verliehen bekamen, betrachtete man/frau Bildung als Vorzug. Als Mitte des 12. Jahrhunderts die ersten Universitäten gegründet wurden, verweigerte man den Frauen den Zutritt.” der zweite teil folgt.
Na, ja. Der Ritter von Kahlbutz ist hier eine Berühmtheit und Fakt ist, der Bursche ist wirklich nicht verfault, wovon sich jeder gegen Eintritt selbst überzeugen kann. Warum weiß keiner so genau, aber davon abgesehen, dürfte sich die Geschichte um ihn wirklich im Bereich der Sagen befinden. In genau diesem Rahmen wurde uns die Sage neulich auch während einer Dichterlesung vorgetragen. Ein Funken Wahrheit wird aber auch zu finden sein. Grüße Joachim
Angela! Du glaubst doch nicht etwa wirklich, daß dieses angebliche “Recht der ersten Nacht” noch im 17. Jhd. gebräuchlich gewesen wäre! (wenn es sie gegeben hätte) Dieses Ammenmärchen scheint sich ja gut erhalten zu haben. Naja, die Meerjungfraun haben ja auch die Matrosen betöhrt. Ob die vieleicht auch das Recht der ersten Nacht forderten? Gruß v. Arlen
Hallo! Hier mal ein “sagenhaftes” Beispiel vom Ende des 17. Jhs.: w3.rz.fhtw-berlin.de/misc/Brandenburg/kampehl.htmlpns.brandenburg.de/kommunen/rathenow/html/[ ]/kamp[ ] (Zitat) Seine Bekanntheit verdankt Kampehl (Ortsteil von Neustadt/Dosse) einem gewissen Ritter von Kahlbutz. Zwar ist dieser schon 1702 verstorben, aber - und das ist das Schaurige - bis zum heutigen Tag ist er unverwest und in Natura zu sehen. Da er weder einbalsamiert noch durch andere nachweisbaren Methoden erhalten worden ist, ist das Phänomen wissenschaftlich bisher nicht restlos geklärt. Umso hartnäckiger hält sich eine übersinnliche Erklärung : 1651 geboren, soll der Ritter ein ziemlicher Schwerenöter gewesen sein und das Recht der ersten Nacht sattsam ausgeübt haben. Im Juli 1690 begehrte er die Braut des Schäfers Pickert aus Bückwitz. Da sich diese ihm verweigerte, erschlug er angeblich aus Rache den Schäfer auf einer Gutswiese. Zwar gab es keinen Zeugen, dennoch wurde der Ritter vor Gericht gestellt. Als Feudalherr konnte er sich jedoch von dem Verdacht durch “Reinigungseid” befreien. Gottesverächtlich soll er bei seiner Seele den Zusatz geschworen haben, daß, wäre er doch der Täter, er im Grab keine Ruhe finden und nicht verwesen sollte. Und so kommt es, daß er noch heute in seinem Glassarg die Touristenscharen über sich ergehen lassen muß. (Zitatende)