Thema als Feed (RSS 2.0) Thema als Feed (ATOM 1.0) Schaukampfversicherung

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Eintrag #31 vom 18. Sep. 2002 13:50 Uhr Martin Kann   Nachricht

nach oben / Zur Übersicht Sorry

Personenschäden (schäm)
Gruß Martin

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Eintrag #30 vom 18. Sep. 2002 13:40 Uhr Claudia (Nachname für Gäste nicht sichtbar)   Nachricht Bitte einloggen, um Claudia eine Nachricht zu schreiben.

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…und diese Personen wuerden sich wohl lautstark beschweren, wenn sie bloss mit einer Haftpflicht abgedeckt werden, statt mit einem anstaendigen Federbett.
Mensch, das ist doch kalt!
;-)))
Gruss, Claudia

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Eintrag #29 vom 18. Sep. 2002 13:21 Uhr Hilmar Becker  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Hilmar Becker eine Nachricht zu schreiben.

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… von dir verursachte Personen fallen doch wohl eher unter § 1300 BGB, oder?
Sorry, couldn’t resist
Gruß
Hilmar

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Eintrag #28 vom 18. Sep. 2002 13:11 Uhr Martin Kann   Nachricht

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Hallo Michael,
ich für meinen Teil habe mich mal bei meiner Versicherung erkundigt. ( Makler fragt in der Sachabteilung nach)
Eine hier abgeschlossene Haftpflicht deckt alle, von mir verursachten Personen ab, wenn sie nicht fahrlässig herbeigeführt werden.
Soll heißen, wenn ich davon ausgehe, das mein Gegenüber sein Schwert schon zum parieren hoch nimmt, er es aber nicht schafft und ich ihm den Arm abhacke, weil ich den Schlag nicht abbremse, habe ich verloren, da ich fahrlässig gehandelt habe. Alles was ich im Leben bewußt oder unter Mißachtung der Gefahr tue, fällt auf mich zurück. egal ob dem anderen klar ist das er sich in Gefahr begibt, er hat immer Ansprüche wenn er geschädigt wird. Er geht ja nur das Risiko ein, weis aber nicht das er verletzt wird.
Sonst könnte keiner von uns Rechtsansprüche im Straßenverkehr geltend machen. Jeder von uns weis um die Gefahr aber wenn etwas passiert springt die KFZ-HV ein.
Der Geschädigte hat immer einen Anspruch gegen mich nie gegen meine Versicherung. Die ist nur dazu da mich zu unterstützen.
Anders wird es wenn ich sein Schild verlege oder sein Schwert zerbricht, dann kann er soviel Pipi in den Augen haben wie er will, sein Pech, es ist ein Sportgerät. Das Zahle ich nur wenn man mir Mutwilligkeit nachweisen kann (wildes “drauf-rum-springen”, etc).
Gruß Martin

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Eintrag #27 vom 27. Aug. 2002 13:24 Uhr Michael Rieck  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Michael Rieck eine Nachricht zu schreiben.

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Hallo Andrew.
Warum Deine Haftpflicht gezahlt hat, kann ich natürlich nicht beurteilen. Genauso, wie ich nicht weiß, wie genau der eingefügte Passus in Deiner Versicherung aussieht. Außerdem gibt es natürlich immer die Möglichkeit, Sachverhalte “kreativ” darzustellen.
Vielleicht hast Du auch einfach Glück gehabt und irgendein Dussel bei der Versicherung hat montagsmorgens halb verkatert die Schadensübernahme bewilligt. - Keine Ahnung…
Grundsätzlich ist es jedoch so, daß eine Haftpflichtversicherung nur für Schäden aufkommt, die Dritten zugefügt werden.
Das liegt daran, daß Dein Gegenüber schon keinen zivilrechtlichen Schadenersatzanspruch gegen Dich hat, weil er durch Teilnahme an dem Gefecht/Trainingskampf in das Risiko eingewilligt hat, verletzt zu werden - juristisch gesehen. Es sei denn, Du handelst vorsätzlich. Aber dann zahlt die Haftpflicht auch nicht.
Gruß,
Michael

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Eintrag #26 vom 27. Aug. 2002 13:01 Uhr Andrew Van Ross  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Andrew Van Ross eine Nachricht zu schreiben.

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Dem kann ich so nicht zustimmen.
Ich selber habe vor einigen Jahren eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, und mir dabei von der Versicherung einen Passus einfügen lassen, der ausdrücklich besagt, dass meine Schaukampfaktivitäten damit gedeckt seien.
Ich habe dann auch später tatsächlich einen Gegenüber (also einen anderen Combatanten) im Trainingskampf verletzt. Für die Kosten ist dann MEINE HAFTPFLICHT aufgekommen, und nicht SEINE UNFALLVERSICHERUNG.
Grüsse,
Andrew

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Eintrag #25 vom 27. Aug. 2002 10:32 Uhr Michael Rieck  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Michael Rieck eine Nachricht zu schreiben.

nach oben / Zur Übersicht Vericherung für was?

Hallo Leute.
Na gut, jetzt schreibe ich auch mal was hierzu…
Es sollte vermieden werden, zwei Fragen zu vermischen:
Erstens: Was ist, wenn beim Training oder auf einer Veranstaltung sich die eigenen Leute gegenseitig verletzen?
Zweitens: Was ist, wenn beim Training oder auf einer Veranstaltung Leute verletzt werden, die nicht zur Gruppe gehören?
Für ersteres ist die Unfallversicherung zuständig, da die mitmachenden in die Gefährung “eingewilligt” haben und daher aus der Haftpflicht rausfallen.
Im zweiten Falle greift die Haftpflicht. Auf Veranstaltungen ist das die Veranstalterhaftpflicht, wenn es denn eine gibt und diese bezahlt ist. Letzteres ist der Police nicht zu entnehmen, vorsicht…
Außerdem gilt sie nur für Handlungen, die für den Veranstalter ausgeführt werden. Beispiel: Eine Schaukampfgruppe ist für drei Auftritte am Tag engagiert, nicht aber für “Lagerleben”. Wenn jetzt einem Besucher eine Waffe in die Hand gegeben wird und dabei passiert was, hat damit der Veranstalter nichts zu tun.
Also:
@Harald: Wenn Du Deinem “Gegenüber einen Trümmerbruch am Handgelenk” verpaßt, geht Dein Kumpel völlig leer aus (!!!), weil Du nicht haftpflichtig bist (!).
Wenn der dann keine Unfallversicherung hat, sieht es für ihn finster aus. Also Vorsicht mit der Interpretation von Versicherungspolicen…
Gruß,
Michael

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Eintrag #24 vom 26. Aug. 2002 23:05 Uhr Harald Sill  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Harald Sill eine Nachricht zu schreiben.

nach oben / Zur Übersicht Versicherung

Wie bei allem was Verletzungsprädestiniert ist brauch man eine Versicherung wenn man sicher gehen will.
Beim Verein habe wir eine solche.
Was mich privat, abseits vom Verein angeht habe ich mir von meiner Haftpflicht schriftlich bestätigen lassen das im normalen Umfang ein “gelegentliches” Schaukämpfen mit eingeschlossen ist.
Ich persönlich brauche nicht mehr.
Aber ich empfehle jedem den Umfang seiner Haftpflicht vor Kampfversuchen abzuklären.
Dumm gelaufen, dem Gegenüber einen Trümmerbruch am Handgelenk verpasst, und zusätzlich zu so einem Lebensverändernden Fall kommt auch noch das finanzielle Chaos.
Harwalt von Biberach FRB und sine temporis

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Eintrag #23 vom 26. Aug. 2002 11:37 Uhr Ranes Haduwolff  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Ranes Haduwolff eine Nachricht zu schreiben.

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P.S.:
…eine Versicherung braucht Ihr dafür keine. Eine Haftpflicht ist aber immer sehr hilfreich.
miles roma - miles imperatore! Euer Haduwolff

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Eintrag #22 vom 26. Aug. 2002 11:33 Uhr Ranes Haduwolff  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Ranes Haduwolff eine Nachricht zu schreiben.

nach oben / Zur Übersicht Ja...aber

Grüß Euch,
klar könnt Ihr jederzeit und überall fechten…aber:
-keine Gefährdung Dritter
-keine Ruhestörung
-mit Einverständnis des Landbesitzers
ansonsten viel Spaß!
miles roma - miles imperatore! Euer Haduwolff

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Eintrag #21 vom 26. Aug. 2002 11:00 Uhr Kai Nehm   Nachricht

nach oben / Zur Übersicht halbe Stunde gesucht - Antwort nicht gefunden.

auch wenn das Thema vielleicht langsam nervt, ich keine Aussage zu meiner Frage gefunden:
Ich habe vor kurzem mein erstes Schwert erworben und auf dem Markt noch jemand aus meiner Gegend kennengelernt, der sein Schwert bisher nur zur Zierde hatte.
(Beides sind Showkampfwaffen)
Einen Raum zum Fechten haben wir keinen.
Dürfen wir irgendwo in freier Natur Showkampf üben oder kleine Freikämpfe durchführen?
Brauchen wir dafür eine extra Versicherung?

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Eintrag #20 vom 05. Mrz. 2001 10:13 Uhr Joachim Meinicke  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Joachim Meinicke eine Nachricht zu schreiben.

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So viel ich weiß, haftet ein Verein nur mit dem Vereinsvermögen. Renne ich allein rum, habe ich meine Haftpflichtversicherung. Gut. Was ist aber mit den ganzen Leuten, die sich z.B. zu einer I.G. zusammenschließen und kein Verein sein wollen. Da haftet man mit seinem Privatvermögen. Selbst wenn die Gruppe nicht mal schriftlich fixiert ist, man sich z.B. nur locker auf einer Veranstaltung zusammengefunden hat, um etwas gemeinsam zu machen. Das hinterließ ein ungutes Gefühl, also fragte ich nach. Mein Schulfreund bei der Allianz schrieb mir dazu folgendes: “Hallo Achim, Ihr könnt eine Haftpflichtversicherung für einen ”Geselligkeits- verein“ abschließen. Kosten 302,80 DM p.a. für 5 Jahre Laufzeit. Hier sind Schäden gegen Dritte versichert, d.h. wenn einer von Euch beim Ritterturnier einen Besucher schädigt. Wenn Ihr Euch gegenseitig den Kopf von der Rübe haut, hilft nur eine Gruppen- unfallvers. Deine private Haft deckt ja die Schäden. Bis dann Frank” Ein Geselligkeitsverein muß nicht eingetragen sein oder besondere Kriterien erfüllen, sondern stellt nur eine Tarifeinstufung dar. Grüße vom Häuptling so eines Geselligkeitsvereins Joachim

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Eintrag #19 vom 04. Mrz. 2001 19:31 Uhr Ralf Zappe   Nachricht

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Nabend zusammen . Zunächst erst mal nen recht großes Danke für die beteiligung. Bei Schaukampf“waffen” sollte man außer auf den Schliff auch drauf achten , das sie nicht zu spitz sind (zB.bei einer Speerspitze eine Kugel aufschweißen , die Schwertspitze noch etwas mit dem Schleifstein bearbeiten u.ä. ), da manche Schmiede soetwas nicht bedenken und es dadurch auch evtl. Probleme geben könnte . Thanx noch mal , Ralf .

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Eintrag #18 vom 04. Mrz. 2001 11:08 Uhr Alfred Hauke   Nachricht

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Steffen, ich glaube Matthias hat dich nun dementsprechend Aufgeklärt. Mehr kann ich dazu auch nicht beitragen. jedoch zu “Wenn es kein geschliffenes Schwert ist, gilt es nicht als Waffe sondern als Sportgerät.” kann man nicht ganz so stehen lassen. Es ist ein Sportgerät, wenn es in einer Show eingesetzt wird, bedrohe ich jedoch jemand eher zum Spaß und stolpere und verletzte ihn, dann kann es als Waffe ausgelegt werden. Verteidige ich mein Lager auch nur mit einem Stück Holz (Stock etc) kann dieses als Waffe ausgelegt werden.

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Eintrag #17 vom 04. Mrz. 2001 10:02 Uhr Matthias Schlegel  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Matthias Schlegel eine Nachricht zu schreiben.

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Tach Zusammen ! So Leute, und jetzt schalten alle bitte mal einen Gang runter und senken ihren Blutdruck; Diskussionen über Provisionszahlungen bei Versicherungsabschlüssen gehören nämlich nicht hierher … Und jetzt zum Thema : 1. Richtig; ein Veranstalter ist gesetzlich verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für seine Veranstaltung abzuschließen. Ausnahme: Es handelt sich um eine private Veranstaltung mit geladenen Gästen (nicht zu verwechseln mit angemeldeten Gästen). Es kann aber nicht schaden, wenn eure Verträge folgende Klausel enthalten : “Der Veranstalter verpflichtet sich, eine ordnungsgemäße Haftpflichtversicherung für seine Veranstaltung abzuschließen und diesen Abschluß ggfs. nachzuweisen.” Ist der Veranstalter versichert hat er mit dieser Klausel keine Probleme. Falls doch, sollte man vielleicht besser woanders aufbauen … 2. Besitzt man (als Privatperson oder Verein) besonders kostspieliges Equipment, so können Schäden an diesem Material auch über eine Inventarversicherung abgedeckt werden. Allerdings kann sich auch der Veranstalter gegen Schäden am Equipment der von ihm gebuchten also beauftragten Akteure versichern. Falls der Veranstalter dies mündlich zugesichert hat, hilft folgende Klausel in euren Verträgen, diese Aussage zu untermauern : “Der Veranstalter haftet für Schäden, welche dem Künstler/Akteur/Verein an Ausrüstung gleich welcher Art durch den Veranstalter, seinen Erfüllungsgehilfen oder Dritten, auch unbeteiligten Personen entstehen, unmittelbar und in voller Höhe.” 3. Aus welchem Grund sollte eine Rechtschutzversicherung überflüssig sein ??? Klagen lohnt sich nicht ??? Leute, denkt mal realistisch … Zum einen ist man durch die RV nicht nur als Kläger, sondern auch als Beklagter versichert. Zum anderen können auch vermeintlich kleine Schäden erhebliche Forderungen verursachen. Beispiel : Besuchertag auf einem Mittelaltermarkt. Papi klopft mit seinem Weib und den beiden Kiddies höflich an eure Absperrung und fragt, ob er sich mal die Axt an eurem Waffenständer anschauen dürfte. Weil Papi höflich gefragt hat und ihr ausnahmsweise mal gute Laune habt darf er. Einer von eurer Gruppe reicht ihm das Teil, aber Papi hat sich etwas mit dem Gewicht vertan, die Axt folgt den Gesetzen der Schwerkraft und rutscht ihm aus der Hand … natürlich mitten auf den Fuß. Pech, oder ? Tja, und jetzt kommen wir zum “oder” … Man hat ja Mitleid und ist außerdem versichert, also wird ein fleißiger Adressenaustausch betrieben und die Sache ist erledigt. Denkste … a) Papis Lederslipper haben 299,- DM gekostet. b) Papi ist eine Woche arbeitsunfähig. c) Eigentlich wollte die Family ja am nächsten Wochenende in den Urlaub zum Segeln fahren. Yacht und Flüge sind schon gebucht … aber Papi hat ja Fuß-Aua und mit humpeln läßt sich´s schlecht über´s Wasser rumpeln … Und dann kommt eure Haftpflichtversicherung und ist der meinung, daß ihr grob fahrlässig gehandelt habt … Na, klingelt´s jetzt ? Und sagt bloß nicht “sowas gibt´s nicht” … die Akten in den Gerichten sind voll davon … Viel Spaß und Gruß,
Matthias (Robert Enrick of Caithness)

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Eintrag #16 vom 04. Mrz. 2001 08:57 Uhr Steffen Zimmermann  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Steffen Zimmermann eine Nachricht zu schreiben.

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Also Alfred, was Du hier redest kann ich nicht so stehen lassen. Also der Veranstalter muß sich Grundsätzlich versichern, richtig. Frage an Dich, wer hat das Problem wenn aus dem Verein heraus Sachen oder die Gesundheit von dritten beschädigt werden? Dann Rechtschutz, in meinen Augen absolute Geldmacherei, denn bei den meisten Vereinen lohnt es sich wirklich nicht einen Prozess um eine Gage anzustreben, da es sich mit Verlaub bei diesen Summen nicht lohnt. Aber da kann ich Dich verstehen ist mehr Provision drin. Nochmal zurück zum Veranstalter, es geht hier nicht nur um Veranstaltungen, sondern es geht generell um die Versicherung, willst Du grundsätzlich jeden Schaden über eine private Haftpflicht eines Mitgliedes abwickeln ?????? Wer erklärt sich bereit?????? Veranstalterhaftpflicht ist für Schäden die direkt durch die Veranstaltung entstehen, also Scheinwerfer der bei Rockkonzert runterfällt, wenn aber die Rockgruppe etwas beschädigt (ohne Vorsatz) dann muß deren Haftpflicht zahlen. Desweiteren sollte immer im Vertrag stehen, daß der Veranstalter durch den Verein verursachte Schäden übernimmt. So wer schon eine Unfallversicherung hat, braucht keine gesonderte Unfallversicherung. Es empfiehlt sich aber bei der zuständigen Versicherung eine schriftliche Bestätigung einzuholen, daß Schwertkampf gedeckt ist. Wenn es kein geschliffenes Schwert ist, gilt es nicht als Waffe sondern als Sportgerät.
Steffen Zimmermann

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Eintrag #15 vom 03. Mrz. 2001 16:37 Uhr Gunter Herzberger  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Gunter Herzberger eine Nachricht zu schreiben.

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Hallo zusammen, wenn ich die Beiträge so lese, weiß ich unterm Strich trotzdem nicht was für eine Versicherung mein Verein braucht. 1. Schäden gegenüber dritten: die Vereinshaftpflicht ? mit Rechtstreit: Vereinsrechtschutzversicherung ? 2. Schäden aus der Aktion heraus bei mir : (Sport)Unfallversicherung ? Um der ganzen Sachdiskussion noch einen drauf zu setzen: zahlt die Versicherung wenn keine Berechtigung zum tragen oder mitführen von Waffen ( Schwertkampf bei Ralf seiner Gruppe ) vorhanden ist? Wessen Schwert hat schon eine Klingenlänge von nur 8,5 cm? Zum Problem kann das werden wenn ein Geschädigter oder eine Versicherung nach dieser Berechtigung, im Schadensfall fragt. »>Waffengesetz«< Und diesen Zettel gibt es NICHT bei der Versicherung sondern beim Landratsamt in eurem Landkreis! Leider gelten diese auch nicht generell in ganz Deutschland, sondern max. im Bundesland meistens nur im Landkreis. Also bei aller (Ver)sicherung, ohne waffenrechtliche Genehmigung können die Kosten schnell mal auf dem Schädiger sitzen bleiben.
Gruß Gunter

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Eintrag #14 vom 03. Mrz. 2001 14:48 Uhr Alfred Hauke   Nachricht

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Tu mal halblang Steffen. Ich bin selbst auch Bezirksleiter einer Versicherung. Es ist tatsächlich so, das der Veranstallter eine Versicherung haben MUSS. Ohne diese darf er eine VA erst gar nicht machen. Und wenn ich es mal ganz klar sage: eine Vereinshaftpflicht ist lediglich nur Geldmacherei. Klar empfehle ich jedem verein eine Vereinshaftpflicht. Ist ja auch mein Geld. Was wirklich wichtig ist, ist ein Rechtschutz. Verhandlungskosten sind meist teurer wie der Streitwert Aber nun weiter viel Spaß bei Deinem Irrglauben

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Eintrag #13 vom 02. Mrz. 2001 17:55 Uhr Thomas Arnold  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Thomas Arnold eine Nachricht zu schreiben.

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Da wo es mich runtergelassen hat, die waren ebenso angagiert wie wir. Da hab ich ja dann riesen Glück, das es bei mir ganz anders war, wie du sagts “kann nicht sein” Denn die sache zahlt nicht die Versicherung des Verursachers, sondern die des Veranstallters. Naja, sicher ist das von Versicherung zu Versicherung verschieden

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Eintrag #12 vom 02. Mrz. 2001 10:16 Uhr Ranes Haduwolff  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Ranes Haduwolff eine Nachricht zu schreiben.

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Grüß Euch, …moment. Die Veranstalterhaftpflicht deckt die Schäden gegenüber DRITTEN, d.h. Publikum, Platz, Anwohner usw. Und auch nur wenns keine Fahrlässigkeit ist. Was wir intern tun, Schaukampf, Blidenaufbau usw. ist Sache der Gruppeninternen Versucherung. Und die deckt zumeist auch nur Schäden nach aussen, DRITTEN gegenüber. Ansonsten ist es Sache einer persönlichen Haftpflicht, und am besten einer extra Sportunfallversicherung. Haben wir erlebt, und klappte alles vorzüglich. Was anderes ist es, wenn es einen Anstellungsvertrag gibt. Und den gibts bei Veranstaltungen niemals…
Euer Haduwolff

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