ne kein kaputtes Telefon, sondern das Wissen, dass Du über' s (letzte Wochenende) auf dem Sommerfest bist und ich mich gerade akut fragte, wie ich mir die Sachen vorstellen kann.
Können wir noch mal drüber reden.
Aber ich dachte außerdem, dass das vielleicht ein spannendes Thema für das Forum sei.
zu den Amtreversen empfehle ich:
Berns, Wolf Rüdiger: Burgenpolitik und Herrschaft des Erzbischofs Balduin von Trier (Hast Du mir das nicht mal kopiert??)
zu den ligischen Lehen:
Da im späten Mittelalter praktisch jeder von jedem ein Lehen besaß führte man vor allem im französich - luxemburgischen Raum die ligischen Lehen ein. Damit sollte eine besondere Bindung an den Lehensherren geschaffen werden. Da Balduin durch diesen Raum geprägt war und auch sonst ein pfiffiges Kerlchen war hat er mit dieser relativ neuen Rechtsform gearbeitet. Allerdings hat sich das ligische Lehen bei uns nicht so recht durchgesetzt.
ich muss (als Vorgeschichtlerin) am Tag des Offenen Denkmals Führungen über eine Burg des 14. Jh. leiten. (Unser MA-Spezialist ist leider verhindert.)
Bin gerade dabei, mich in die Materie einzuarbeiten und möchte mich auch ein wenig geschichtlich kundig machen. (das mit der Baugeschichte, Architektur und so, bekomme ich schon allein in.)
Ich bin jetzt auf zwei Begriffe gestoßen, bei denen ich mir nicht genau vorstellen kann, was genau darunter zu verstehen ist. (Google hilft nicht und zur intensiven Einarbeitung ins mittelalterliche Rechtssystem (also Bücher lesen) bleibt keine Zeit.)
Daher hoffe ich hier eine Erklärung zu finden.
(Hintergrund: Territorialpolitik des Erzbischofs Balduin von Trier - in Grundzügen ist mir das klar, aber die Details sind das Problem)
Zum einen geht es darum, dass Balduin durch "Amtsreverse" potentielle Gegner gebunden hat. Wie kann ich mir das genau vorstellen? Welche Ämter wurden evt. vertauscht (wenn ich den Begriff richtig deute) und wie war die rechtliche Wirkung? (Bindung - schon klar, aber warum und wie? )
(Lehnsbindung ist klar: Adliger oder nichtadliger Freier "überschreibt" Balduin seinen Besitz, erhält ihn als Lehen zurück und ist im nun verpflichtet.)
Der zweiter Begriff ist "ligisch" im Zusammenhang mit "ligischen" Burgen. Burgen die zur "Liga" (heute würde man wohl Partei sagen) gehören. Kann ich das einfach mit "befreundet" übersetzen oder gibt es da rechtliche Konsequenzen und vertragliche Bindung? Wenn ja, was muss ich mir darunter vorstellen?
"Ligisch" ist in der Literatur, die ich gerade lese vom "Öffnungsrecht" unterschieden. Öffnungsrecht ist klar - also (wenn ich das richtig in Erinnerung habe) ein Nutzungsrecht im Bedarfsfall (Kriegsfall) wohl gepaart mit der Versicherung, dass die Burg nicht gegen denjenigen verwendet wird, der ein Öffnungsrecht besitzt. (Oder war das schon ein Schritt zu weit?)
Wäre prima, wenn ihr mir da helfen könnt.
Ist - wie schon gesagt - eigentlich nicht meine Baustelle, aber wenn ich schon einspringe, dann will ich auch verstehen, was ich da tue und von was ich rede. (Und stelle damit wahrscheinlich schon wieder viel zu hohe Ansprüche an mich selbst :-) )
Grüße
Bärbel
P.S. Ach ja, wir (d. h. ich und die anderen) machen das Ganze ehrenamtlich, "just for Fun" und in Eigenregie.