Nachdem ich mir die "neueren" Posts durchgelesen habe möchte ich folgendes anmerken:
Die Replik ist wirklich im Maßstab 2:1 gefertigt, nicht 1:2!
Das hat folgende Hintergründe: 1. das Original ist verdammt klein, 2. der Besitzer der Replik ist doch von der etwas größeren Sorte...
Das hätte ich auch erst geschätzt.
Präsentationsminiatur.
Aber trotzdem scheint sie auf einem späteren Bild jemand zu tragen ?
Oder ist das eine weitere Replik ?
Gruß, Ivain
Das gute Stück durfte aufgrund eines kurzfristigen Gerichtsbeschluß nicht ins Ausland verkauft werden. Nach Ansicht von Experten hätte ansonsten der Plattenrock locker einen sechsstelligen Betrag erzielt.
Naja, bei der welweit bis dato absoluten Einzigartigkeit des Stückes ist das kein Wunder. Ich denke in einem größeren Auktionshaus wäre es noch teurer weggekommen.
Tach zusammen!
Der Plattenrock ist inzwischen im Besitz des bayrischen Armeemuseums in Ingolstadt (immer gut wenn man jemand kennt der bei der Presse ist ;) )
Und ich bleib bei meiner Meinung: Wer´s findet darf´s (nach bayrischem Recht) behalten und damit machen was er will. Und wenn die Behörden (entschuldigt bitte den Ausdruck) den Arsch nicht hochkriegen...
Wenn das Fundstück nach Landesrecht nicht ex lege in öffentliches Eigentum übergeht und die öffentliche Hand sich das Fundstück nicht aneignet, kann der Finder es dann wohl auch verkaufen.
Bevor hier wieder wilde Mutmaßungen losgehen: Der Plattenrock wurde nach einer offiziellen Ausgrabung auf Burg Hirschstein gefunden. Der Finder, der auch bei der offiziellen Ausgrabung mitgearbeitet hatte, hatte nach Abschluß der offiziellen Arbeiten auf eigene Kosten aber noch mit Wissen des archäologischen Amtes in Passau dort weitergesucht und dabei den Plattenrock ergraben. Der Mann ist Frührentner und hobbymäßig bei Ausgrabungen in Deutschland und Ungarn aktiv.
Er hatte sich bei mir wegen der Datierung und Zuordnung des Fundes gemeldet. Nach seiner Meinung ist der Fund im Amt in Passau nicht ausreichend gewürdigt worden, man hatte dort außerhalb römischen Fundgutes kein besonderes Interesse an dem Plattenrock gezeigt. Wie da jetzt die rechtlichen Dinge liegen, weiß ich nicht, doch das Ding ist bekannt, der Fundzusammenhang ist klar (Vernichtung der Burg 1367). Da gibt es meines Wissens nach keine wirklichen Grauzonen.
Ich würde mich freuen, wenn das Teil hier in Deutschland in einem Museum bliebe und entsprechend gewürdigt werden würde.
Grundsätzlich bin ich ein absoluter Gegner von solchen Kulturgütern in Privatbesitz. Eigenwirtschaftliche oder sammlermotivierte Sondengängerei verurteile ich. Aber in diesem Fall schreibt der Mann er wäre Ehrenamtlicher Mitarbeiter der Bodendenkmalpflege. Sowas gibt es durchaus und ist ab und an ein Hilfe. Wenn die Lage hier so ist, sollte man sich vorerst besser informieren, bevor eine Verurteilung stattfindet.
Hallo,
nun doch meine 2 cent, da ich mich doch etwas über diesen Thread wundere.Wo andererorts lauthals um Quellen gerungen (und auch oft gerufen wird), ist hier offenbar "klar", daß es ich um einen Sondengänger handelt....bitte Quellenangabe *seufz*, ansonsten ist es ein "Ich glaube"-Thread.
Habt Ihr Infos über den Erwerb bzw. über die Eigentumverhältnisse, wißt Ihr sicher, wie der jetzige (verkaufswillige) Besitzer zu diesem Plattenrock gekommen ist? Tragisch, wenn dieses enorm wichtige Stück Kulturgeschichte nicht mehr der Allgemeinheit zugänglich gemacht würde, aber ebenso tragisch finde ich missionarischen Eifer nach dem Motto "Verbrennt alle"...Sorry, aber das mußte raus.
Peter Tollomei ... Kaufmann aus Töplitz
Denkmalschutz ist Ländersache, der Umgang mit Bodenfunden ist in den Landesdenkmalschutzgesetzen geregelt. Historische Funde (Bodendenkmäler) sind i.d.R. der zuständigen Denkmalschutzbehörde (Gemeindeverwaltung) anzuzeigen. Normalerweise hat das jeweilige Land dann - unter bestimmten Bedingungen - ein Enteignungsrecht gegen angemessene Entschädigung (oder Belohnung), manchmal fällt ihm das Eigentum sogar ex lege zu, manchmal gibt es auch ein Vorkaufsrecht.
Es gibt also 2 Fragen:
1. Wurde der Fund gemeldet? Offenbar ja, er stand ja im Museum.
2. Hatten/haben die Denkmalschutzbehörden (Gemeinde/Kreis/Land) Interesse an einer Zueignung?
Öhm ok, also _das_ ist ein klarer Fall, wo ich gegen Sondengängerei bin, bzw. den nichtvorhandenen Zwang, das an staatliche Institutionen abzugeben...
Gruß, Jens