ich möchte diese Diskussion eigentlich nicht weiter ausbauen, denn sie geht am eigentlichen Thema schlicht vorbei. Aber ich sehe diesbezüglich keine Verwirrung. Einzig die Bezeichnung "Echter Wacholder" ist irreführend und glatt unzutreffend. Wenn ich mich strikt (und das sollte die Fachwelt tun) an die lateinische Bezeichnung halte, komme ich zum Schluß das beide der Gattung Juniperus angehören. Und das ist nun mal der Wacholder ( übrigens nur mit einem H :o) ). Zu dieser Gattung gehören noch diverse andere Arten. Bisher habe ich keine Veranlassung dazu gehabt unserem Lehrstuhl die Kompetenz abzusprechen.
Das solls von mir dazu gewesen sein, solltest du weiter mit mir in fachlichen Austausch treten wollen, biete ich dir an dies per e-mail zu tun.
hier stellt sich wieder das alte problem mit den deutschen und lateinischen namen. prizipiell ist die Gattung juniperus der wachholder. aber juniperus communis ist der ECHTE wachholder (kranewitt, kronawitt, kranawett kranebeere, kramatstauden) juniperus sabina ist der sebenstrauch (stink-wachholder, sefenstrauch, sadebaum, segenbaum, sevenbusch)
aber im prinzip hast du recht und auch nicht, aber wie gesagt es ist ein altes problem mit deutschen und lateinischen namen, deswegen hat sich der linné auch hingesetzt und die binäre nomenklatur in lateinischer sprache abgefasst, damit sich die wissenschaftler untereinander richtig verständigen können.
berichtigt mich wenn ich mich irre, aber beide Arten sind Wacholder. Juniperus communis = "Gemeiner Wacholder", Juniperus sabina = Sadebaum, Stink- Wacholder. Allerdings wird das Gewürz welches wir zum Kochen oder Räuchern verwenden aus dem J. communis gewonnen. Nun bin ich kein Botaniker, hatte aber im Rahmen meines Studiums zwei Semester Botanik. Auch sonst dreht sich meine Ausbildung zu 80% um "Grünzeug", aber vielleicht kann ich ja hier noch was lernen ;O)
also ich muss mich jetzt mal als botaniker einmischen: wachholder (juniperus communis) und sadebaum (juniperus sabina) sind nicht das gleiche! das läßt sich auch im new kreüterbuch von leonhart fuchs (1543) nachlesen!
dort ist auch die verwendung vom sadebaum als abortivum beschrieben (allerdings um: "die todten frucht aus mütter leib zu treiben"), jedoch nicht die von wachholder.
bei weiteren fragen zu pflanzen einfach melden!
Gebräuchliche Abtreibungsmittel sollen das Mutterkorn (Claviceps purpurea; wirkt angeblich erst ab dem 5. Monat), die Gartenraute (Ruta graveolens), das Rainfarnöl (Tanacetum vulgare) und ein Extrakt des Sadebaums (Juniperus sabina) gewesen sein.
Das Mutterkorn hat meines Wissens nach aber auch die Krankheit "Antoniusfeuer" ausgelöst und ist mir eher im Zusammenhang mit Halluzinogenen bekannt (LSD-ähnliche Wirkung).
Über die anderen Pflanzen weiß ich nichts.
Liebe Grüße, Anna
Hier ein paar allgemeine Informationen, ich hoffe, die verfehlen das Thema nicht ganz und stoßen trotzdem auf Interesse ;-)
Bußbücher geben Aufschluß darüber, daß der "Coitus Interruptus" wohl unter den Germanen kaum praktiziert wurde, weil nur wenige Anmerkungen dazu gemacht werden.
Im Bistumsrecht des Theodolf (798 - 818 Bischof von Orléans) wird im Kapitel "Vernunftwidrige Unzucht" folgende Bemerkung dazu gemacht:
"Es wird Unreinheit oder die abscheuliche Sünde genannt, nicht in natürlicher Weise bei einer Frau zu liegen, weswegen geschrieben steht, daß Onan, der Sohn das Juda, von Gott erschlagen wurde, als er zu seinem Weib gegangen war und dann den Samen auf die Erde goß."
Nach den Beichtbüchern sind die am heftigsten kritisierten Laster der Oralverkehr ("semen in os") und Positionen, die nach Glauben der Mönche die Zeugung erschwerten, so wie "a tergo" oder wenn die Frau oben lag.
Im Buch des Mönches Theodor (um 700) wird übrigens Abtreibung mit dreimal 40 Tagen oder ein Jahr fasten bestraft.
Oralverkehr mit 7 - 15 Jahren oder lebenslänglich (Buße).
Für Obenliegen der Frau im Ausnahmefall gab es ein Jahr Buße, war dies zur Gewohnheit geworden 3 Jahre.
Das Obenliegen der Frau wurde als "hündische" Stellung disqualifiziert. Ich schätze mal, selbiges gilt für "a tergo".
Aus dem Volksrecht Karls des Großen:
"Wenn jemand bei einem schwangeren Weib eine Fehlgeburt verursacht, so daß du schon erkennen kannst, ob es ein Mann oder eine Frau geworden wäre, wenn es ein Mann werden sollte, büße er mit 12 Schilling. Wenn aber eine Frau, mit 24."
Quelle: Barbara Beuys, "Familienleben in Deutschland", Rowohlt-Verlag, ISBN: 3 499 178494
aus dem 9. Jhd.(aus einem friesischen Landrecht) ist überliefert, daß eine Mutter bis zur ersten Fütterung des Säuglinges das Recht hatte, diesen zu töten. Erst ab der ersten Nahrungsaufnahme als "separater Körper" (also nicht über die Nabelschnur der Mutter) galt das Kind als Individuum und war ab da auch erst mit gewissen Rechten ausgestattet. Dabei war es egal was dem Säugling gereicht wurde, es konnte die Brust sein, oder aber auch beispielsweise Honig. Dieses Tötungsrecht galt strikt nur für die leibliche Mutter, jeder andere machte sich schwer strafbar. Weiterhin geht hervor das, daß Kind erwürgt werden solle.
Nachzulesen in:
Horst Fuhrmann, Einladung ins Mittelalter. C.H. Beck, München 1997. S. 40
...zumindest galt in der mittelalterlichen Rechtsprechung entweder als Sodomie, also wiedernatürlicher Sex (wenn sie mechanisch erfolgte) oder Zauberei (bei "medikamentöser" Verhütung), beides stand unter Strafe. In der stark relegiös geprägten Gesellschaft war Geschlechtsverkehr auch in der Ehe nur zum Zwecke der Fortpflanzung statthaft, Abtreibung galt gemeinhin schon als Mord, da das zeitgenössische Fortpflanzungskonzept auch den Samen schon als Menschen in all seinen Potenzen sah, der in der Mutter nur noch das Nest zur Entwicklung brauchte (Quelle LexMa). Ich habe jedoch gelesen, daß in England bis heute ein Gesetz gilt, das Kindesmord durch die Mutter bis zum Zeitpunkt das Abstillens unter geringere Strafe stellt, weil die Mutter das Kind bis dahin quasi als Teil ihrer selbst und nicht als eigenständigen Menschen begreift und daher nicht die gleiche Triebstärke und nach außen gerichtete Agression (oder so) braucht wie bei einem späteren Kindsmord..... Da stellt sich natürlich die Frage, wie derlei Verbrechen geahndet wurden...
Tatsächlich muss es doch Gesellschaftsgruppen gegeben haben, für die sowohl Abtreibung als auch Empfägnisverhütung elementar waren (Huren, Unverheiratete, "Jungfrauen", Witwen...)
Gruß suse
familia ministerialis - Alltagsleben um 1280
Und in/an vielen Kirchen gab es ein "Babybecken", wo eine Mutter anonym ihr Kind hineinlegen konnte, wenn sie es nicht wollte oder ernähren konnte. Also so etwas wie die Babyklappe.
Liebe Grüße, Anna
Soviel ich aus dem unten genannten Buch "Familienleben in Deutschland" noch weiß, waren neue Menschen extrem gefragt, wegen der geringen Bevölkerungszahlen.
Wenn jemand zum Beispiel eine schwangere Frau dazu brachte, ihr Kind zu verlieren, mußte der ganz schön was berappen! UND: Es war teurer, ein ungeborenes Mädchen getötet zu haben, als einen Jungen. Weil Männer eben keine Kinder bekommen können.
Zumindest ging es wohl darum, möglichst viel Nachwuchs zu erzeugen, also Arbeiter, und da sind Abtreibungen und Verhütung ja eher hinderlich für ;-)
Ausnahmen für Kindesmord (ich denke, auch für Abtreibung, bin aber nicht sicher) gab es allerdings für ärmere Familien, die nicht genug Geld hatten, einen neuen Menschen zu ernähren.
Ich werde in dem Buch nochmal genauer nachlesen.
Liebe Grüße, Anna
Das mit der Petersilie stimmt laut LexMa tatsächlich. Außerdem werden dort Haselwurz, Raute, und Sabina oder Sadebaum (ein anderer Name des Wacholders) angeführt, außerdem ist Wermuth sicherlich in der Wirkung ähnlich, da auch er das ätherische Öl Thujon enthält. Dieses Öl gilt wie ähnliche Wirkstoffe als emmenagog (menstruationsfördernd) und in größeren Dosen ist es toxisch. Womit die abortive Wirkung erklärt wäre. Aber damit wissen wir immer noch nicht allzuviel über "medikamentöse" Verhütung, und über die gesellschaftliche Bedeutung dieser beiden Sachverhalte. Womit noch genug zum Forschen bliebe....
Bis dann also
Ich bin zwar kein Arzt, aber ich hab (vor ca. 20 Jahren, weißderGeier wo)gelesen,daß es bei den oral einzunehmenden Hausmittelchen wohl weniger um die abführende als um die krampfauslösende Wirkung in sämtlichen Eingeweiden geht. Damit wurde auch nicht nach unserem heutigen Verständnis "abgetrieben" (also innerhalb der ersten drei Monate, da ist der Embryo wohl noch ziemlich resistent gegen äußere Einflüsse), sondern eine Früh- oder Fehlgeburt künstlich herbeigeführt. Das sollte jetzt aber niemand um der Authentizität willen ausprobieren, da Frau oft genug auch daran gestorben ist.
Annette
Hm, dann könnte Süßstoff auch abtreibend wirken.
Zumindest der der in Diabetikergummibärchen ist.
Auf der Packung steht dass der Genüß von größeren Mengen abführend wirken kann, und das lag am Süßstoff wenn ich mich recht erinnere.
Harwalt von Biberach, freie Ritterschaft Baden
Nein, das war Aloe-Saft zum Trinken - sonst hätte ich ja nicht nachgeschaut, ob etwas zur abortiven Wirkung draufsteht.
Natürlich kommt es ja aber auch auf die Dosis an - man muß wahrscheinlich dann recht viel davon trinken. Hm.
Meine Mutter sagt, wenn man genug davon ißt, kann man auch mit Petersilie abtreiben - ob das stimmt, weiß ich nicht, ausprobiert hat sie es jedenfalls nicht ;-)
Danke Susan, das ist wirklich interessant!
Liebe Grüße, Anna
Zum Saft der Aloe - ich gebe Suse recht, letztlich wirken sicher viele Pflanzensäfte (entsprechend in den Körper eingeführt) abortig.
Da wir nicht in den USA sind, wo in der Gebrauchsanweisung für die Mikrowelle stehen muss, dass das Gerät nicht dazu geeignet ist um damit Katzen zu trocknen ...
Der Extrakt von der Aloe ist doch sicher eher für die "äußere" Anwendung im Reformladen angeboten worden.
Gruß, Ingo
Hallo
Abortiv ist auf jeden Fall der Wacholder (einer seiner alten Namen "Mädebaum" weist auch deutlich darauf hin). Auf diese Eigenschaft finden sich auch Hinweise in zeitgenössischer Literatur. (siehe auch
Also, in Barbara Beuys' "Familienleben in Deutschland" werden neben der schon vielgenannten "Methode der sicheren Tage" und dem "die Kirche vor dem Segen verlassen", "unfruchtbar machende Drogen", z.B. Kräutersaft genannt:
"Wenn jemand einem Weibe Kräutersaft gibt, damit sie keine Kinder bekommen kann, werde zu 62 1/2 Schillingen verurteilt."
Laut dem Buch haben die Frauen sich auch eng geschnürt, um einen gezeugten Fötus abzutreiben.
In einem anderen Thread zu ähnlichem Thema wurde u.a. Aloe Vera als Pflanze mit abortiver Wirkung genannt. Als ich daraufhin im Reformhaus mal bei "Aloe Vera Saft" nachschaute, stand aber nichts dazu auf der Packung. Wenn das wirklich stimmt, dann ist das ja richtig nachlässig!
Das mit dem Ausbleiben der Regel bei Unternährung stimmt - Magersüchtige zum Beispiel haben ihre Regel nicht. Es kommt sinnvollerweise auch nicht zum Eisprung, weil der Körper für eine Schwangerschaft nicht genügend Energie hat.
Mich würde ja jetzt interessieren, was für Kräuter eine solche verhütende Wirkung haben, wie beschrieben.
Liebe Grüße, Anna
Tut mir leid, aber wie ich mitgeteilt bekommen habe, kann man nicht so einfach Zugriff auf diese Seiten erhalten. Ist sogar je nach Uni verschieden. Wer aber dennoch Interesse an den Artikeln hat, kann sich bei mir melden und ich schau mal, was sich machen lässt.
Grüße, Larissa
ja nee, geht von einem Standart-T-offline anschluss wohl nicht. ich bekomme jedenfalls so eine "von deinem momentanen Standort aus lassen wir dich nicht rein" meldung.