Moin,
da ich mich am besten in Dithmarschen (Schleswig Holstein) auskenne gebe ich auch nur die Regionale Antwort. :-)
In der Landeschronik steht drin das die Dithmarscher ab dem 14. Lebensjahr zur Landesverteidigung herangezogen wurden. Sie waren solange Wehrfähig bis sie mit einem Stock zum Gottesdienst gehen musste. Das heißt wohl bis die Körperlichen Gebrechen einsetzten.
Ich habe ja vermutet vielleicht so ab dem 12. bis 14. Lebensjahr (Nach entsprechender körperlichen Verfassung. Sagen mir einmal wenn einer kräftig und groß gewachsen war, dann vielleicht mit 12 Jahren waffenfähig bei den Landsknechten? Ich denke da zum Beispiel an halbwüchsige Troßbuben.). Knappen waren ja auch ab den 14. Lebensjahr als "Krieger" einsetzbar.