Was denkst Du, Nikolaj, wäre unserem Mönchlein Frank wiederfahren, wenn er angegriffen wird (nach heutigem Recht: Notwehrparagraph) und er seinen Gegner niederstreckte. Was hieße das für die Rechtsprechung seines Abtes? Bliebe er im Kloster? Wenn eine Strafe erfolgte, welche: Eher leicht oder eher die schwerere? Oder gar nichts? Ist aus der Regel eine Art Notwehrlegitimation ableitbar?
Noch einmal zurück zur Frage der im Kirchenrecht sogenannten “Injurie”, also des Angriffs auf Geistliche bzw. Mönche: Das kanonische Recht spricht diesen, also allen Geistlichen, angefangen vom einfachen Tonsurierten, und ebenso den Mönchen das sog. “privilegium canonis” zu, auf das der Einzelne auch nicht gültig verzichten kann. Gemeint ist damit, dass die boshafte (also intendierte) tätliche Verletzung eines Geistlichen oder Mönches ohne weiteres (also ohne ein eigenes Verfahren, sondern aufgrund allein des Geschehens!) eine dem Bischof, bei besonders schweren Fällen (also entweder gegenüber einem Bischof oder mit Todesfolge) dem Papst zur Absolution vorbehaltene Exkommunikation nach sich zieht. Der Name “privilegium canonis” kommt daher, dass ein entsprechender “Canon” (= Rechtssatz, heute würde man sagen: Paragraph) durch das im April 1139 tagende II. Laterankonzil erlassen wurde. Es ist dies übrigens das gleiche Konzill, was auch die Ritterturniere untersagte, den Mönchen das Studium der Rechte und der Medizin untersagte und die Ehelosigkeit der Kleriker dadurch verschärfte, dass von ihnen versuchte Eheschließungen nun nicht mehr nur als verboten, sondern als null und nichtig eingestuft wurden. Doch zurück zur Injurie: Der genannte Kanon wurde in die bedeutendste MA-Kirchenrechtssammlung, das Decretum Gratiani, aufgenommen (c. 29. C. XXVII, qu. 4) und unter Papst Innozenz III. (1198-1216) dann auch auf die Nonnen und Laienbrüder, die fratres conversi, ausgedehnt - allerdings erst von Bonifatius VIII. (1294-1303) auf die Novizen. Der Kanon nennt die Injurie übrigens “sacrilegium” und vermerkt, dass der, der es begeht, “suadente diabolo” (vom Teufel verführt)“ handele. Immerhin: Es war also schon keine leicht zu nehmende Sache, einen Geistlichen oder Mönch tätlich anzugehen (auch eine Ohrfeige langte sicher für eine ”einfache“ Exkommunikation). Nun hat es natürlich mehr als einen Fall gegeben, dass ein Geistlicher, gar ein Bischof, tätliche Gewalt zu erleiden hatte (denken wir nur an den armen Kölner nach der Schlacht von Worringen, der ins Verlies von Schloss Burg kam!), aber i.d.R. ließ die Exkommunikation dann auch nicht lange auf sich warten. Und mit dieser wiederum ließ sich am besten leben, je höher man gestellt war: Ein König, Herzog, Landgraf etc. als ggf. politisch wichtige Figur hatte natürlich bessere Chancen, auch von der Exkommunikation wieder gelöst zu werden als ein einfacher Ritter, gar ein Bauer etc. Die Exkommunikation traf übrigens nicht denjenigen, der ohne Kenntnis des geistlichen Standes des von ihm Angegriffenen oder aus Notwehr oder aber in Erbitterung bei Ertappung des Klerikers ”bei einer unreinen Tat“ (man kann sich vorstellen, was dieser schön umschreibende Ausdruck meint!) mit der eigenen Gattin oder einer im ersten Grad Verwandten handelt. Resumée: In der Regel brauchte sich der Mönch, der sich nicht grob ”daneben" benahm, eines tätlichen Angriffs kaum mit der Waffe erwehren, da sich ein potentieller Gegner dreimal überlegt haben dürfte, ob sich ein solcher lohnte. Einen Straßenräuber wird natürlich auch das Kirchenrecht nicht abgeschreckt haben, einen bloßen Randalierer aber wohl schon, denn neben der tätlichen war natürlich auch die Verbalinjurie, also das Beschimpfen eines Geistlichen, unter Strafe (natürlich nicht einer so schweren wie der nur vom Bischof zu lösenden Exkommunikation) gestellt, doch sei es erst einmal genug.
mit besten Grüßen und Wünschen Nikolaj aka Arglwydd Rhisiart
Erstmal danke für die ausführlichen Informationen. Uh, wie kompliziert. Ich hatte die strenge Klausur der Benediktiner wohl etwas unterschätzt. Was mich nicht davon abhält, auch weiter mich auf diese Rolle vorzubereiten, nur einige Dinge muß ich neu überdenken und mich ggf. über die Zisterzienser und Prämonstratenser aufklären. Nein, einen Brother Tuck will ich nicht darstellen, Nicolaj greift aber damit einen Spitznamen auf, der schon auf dem TV-Treffen-II geprägt wurde. Mir liegt da eher Brother Cadfial. So, in diesem Sinne.
Laudetur Iesus Christus, in eternam, Amen. Frater Hermann de Monasterium
Noch ein paar Sätze von mir, zur -Wehrhaftigkeit´ von Mönchen und zum Reisen von Klerikern, bzw. zum Reisen im Mittelalter allgemein. Wie Nikolaj kann ich mir vorstellen, daß es, in Einzelfällen, sozusagen Notwehrsituationen von Mönchen gegeben hat, das stand dann aber keinesfalls im Einklang mit dem Ordensregularium und hätte mit Sicherheit als schwere Verfehlung (KAPITEL 25 der Benediktsregel) gegolten. Laut Kassian (Tod 430) zählen z.B. schon “offener Streit” (im Konvent?) und “ungehörige Vertraulichkeiten mit Frauen”, zu diesen “schweren Verfehlungen”, die zu einer teilweisen oder gänzlichen Ausschließung vom Gemeinschaftsleben im Kloster führen konnten (KAPITEL 23, Benediktsregel). Im Wiederholungsfall (KAPITEL 28) konnte es zu massiven Körperstrafen (Rutenschläge) bis hin zum definitiven Ausschluß aus dem Ordensverband kommen. Aber wie schon gesagt, daß ein (regulärer) Mönch sich einmal einem tätlichen Angriff gegenübersah, halte ich für den seltenen Ausnahmefall. Grundsätzlich stand der Klerus (die Goliarden, Fahrenden Kleriker, Lotterpfaffen einmal ausgenommen) unter dem Schutz der weltlichen Obrigkeit und ein Angriff auf Mönche und auch Weltpriester hätte für den Täter verheerende - weil vermutlich tödliche - Strafen nach sich gezogen. Hinzu kommt, wie Nikolaj sagte, werden Mönche kaum jemals alleine gereist sein. Was übrigens für die gesamte Gesellschaft des Mittelalters galt: Adlige, Kleriker, Kaufleute, Pilger, auch die Fahrenden Kleriker und die Spielleute, schlossen sich in der Regel zu REISEGRUPPEN zusammen. Oft kam es zu gemischten Reisegruppen, die meist auch eine bewaffnete Begleitung hatten. Siehe hierzu z.B.: OHLER, NORBERT: “Reisen im Mittelalter”, Artemis - Verlag , Zürich 1988. OHLER, NORBERT: “Pilgerreisen im Mittelalter” ??????? oder BENJAMIN VON TUDELA/ PETACHJA VON REGENSBURG: “Jüdische Reisen im Mittelalter”, Sammlung Dietrich, Leipzig, 1991.
Ja, da wollte ich jetzt weitermachen, und nun war Nikolaj schon da! Danke, Nikolaj! Mir war noch eingefallen, daß es möglicherweise hilfreich wäre, sich mal den “Dialogus inter Cluniacensem monachum et Cisterciensem” vorzunehmen, dieses Gespräch zwischen einem ´schwarzen´ (cluniazensischer Benediktiner) und einem ´grauen´ Mönch (Zisterzienser). Ich habe ihn vor Jahren mal irgendwo in einem (Teil)abdruck gelesen und weiß nicht mehr wo. … wie peinlich! (Hast Du da einen Tip, Nikolaj, wo er, ganz oder in wesentlichen Auszügen, abgedruckt zu finden ist?). In diesem “Dialogus”, der laut WEINFURTER, STEFAN: “Norbert von Xanten und die Entstehung des Prämonstratenserordens”, in “Barbarossa und die Präm.”, Hg. Gesellschaft f. staufische Geschichte Göppingen; Göppingen 1989, S. 67., IDUNG VON PRßFENING zugeschrieben wird, polemisiert der Zisterzienser gegen alle anderen, zu dem Zeitpunkt bestehenden Orden (vor allem gegen die Prämonstratenser). Von Konkurrenzorden möchte ich auch nicht unbedingt sprechen, aber es hat m.E. schon - mehr oder weniger deutlich ausgesprochene Zwistigkeiten gegeben, die sich bereits Ende des elften und im frühen zwölften Jahrhundert, an den Regeln entzündeten. So schrieb Rupert von Deutz, ein Benediktiner, hier zitiert nach FRANK, Karl Suso: “Geschichte des christlichen Mönchstums”, Wissenschaftliche Buchgemeinschaft, Darmstadt, 1988, S. 83: “Ich halte zu Augustinus, ich zu Benedikt; ich stehe zu dieser Regel, ich zu jener - ich aber zu Christus. Augustinus war Bischof, Benedikt bloß Mönch; da ein Bischof zweifellos mehr ist, als ein Mönch, steht der Augustiner - Chorherren - Orden auch höher als der Benediktiner -Orden!”. HOLZ, LEONARD: “Geschichte des christlichen Ordenslebens”, Benziger Verlag, Zürich - Einsiedeln - Köln, 1986, S. 116, schreibt - und zitiert dabei Anselm von Havelberg (Prämonstratenser - Prior und Bischof) “Fürwahr - eine reiche Vielfalt von Orden und Bruderschaften, Richtungen und Zielen im Ordensleben dieser Zeit! -Quot novitates in ecclesia´, staunt der Prämonstratenser Anselm von Havelberg beim Blick auf die vielen Neuheiten im Ordensleben. Es bleibt nicht aus, daß auch gewisse Rivalitäten entstehen, Widerstände bei der Geistlichkeit gegen die Wanderpredigt und Seelsorgetätigkeiten der Orden, Einwände der Mönche gegen die ßbernahme von Pfarreien und der Weltpriester gegen das gemeinsame Leben.”. Dies hat mit Deinem Zeitrahmen Frank, und auch mit Deiner Frage nicht direkt zu tun (ich komme ins schwafeln), aber diese verhältnismäßig “bunte” Entwicklung, in der klerikalen “Landschaft” führte beim IV. Laterankonzil, 1215 zu einer Intervention des Papstes, der regulierend eingriff und die “außerordentliche Seelsorge” (der regulierten Chorherren, Prämonstratenser u.ä) gegenüber den Pfarrechten (*) ab und fördert die Volkspredigten seitens Ordensangehöriger (was - so denke ich, nicht die Benediktiner, keinesfalls die Zisterzienser betrifft, sondern die Chorherren - Orden - und dann später, die Prediger - Orden! So, jetzt habe ich fertig mit dem Thema! (*) - Ich muß doch Pfarrechte nicht mit drei >r< schreiben, oder?
Hallo allen, leider war ich ein paar Tage so eingespannt, dass ich kaum in die Taverne geschaut habe - und somit auch den “Hilferuf” in Eintrag 26 bislang noch nicht gesehen hatte. Eigentlich ganz gut, denn nun brauchte ich mir die Arbeit nicht zu machen *g*, da sie Carsten schon so umfassend erledigt hat. In der Tat kann ich allem zustimmen, was er sagt. Die Kernfrage ist doch: Was macht der Benediktinernovize eigentlich im Lager? Er muss ja sicher einen Auftrag des Abtes haben - und den soll er erfüllen (und sonst möglichst nichts), wenigstens nach der Regel. Dies galt und gilt natürlich ganz besonders für einen Novizen, denn die Bestimmungen der Benediktus-Regel über Novizen sind noch deutlich strenger als die für die “fertigen” Mönche. Denn ein Kernpunkt der Lebensweise gerade der Benediktiner-Mönche ist ja die “stabilitas loci”, also das (i.d.R. nach Eintritt lebenslange!) Verweilen an einem Ort, in einem Kloster, in einer Bruderschaft. Dass es natürlich auch häufige Abweichungen (man könnte auch sagen: ßbertretungen) gab, ist selbstverständlich, aber nicht das Erstrebenswerte: Nicht umsonst wettert schon Benedikt selbst kräftig gegen die herumziehenden Mönche, die er für nicht seriös hält. Und so hielten es sicher auch seine Nachfolger im MA. Doch im Grunde hat Carsten das alles unter Hinweis auf die entsprechenden Passagen der Regel schon ausführlich und treffend gesagt. Wenn wir nicht annehmen wollen, dass Bruder Hermann eine Art “Brother Tuck” ist, also ein entlaufener Mönch, der guten Grund hat, jede kirchliche (und weltliche!) Autorität zu fürchten und sich am besten nicht erwischen zu lassen, stellt sich die Frage: Welchen äbtlichen Auftrag hat also Bruder Hermann, der sein Entfernen aus Siegburg hinreichend erklärt? Daraus ergibt sich m.E. auch eine gewisse Antwort auf die Frage nach seinem Verhalten. Er könnte beispielsweise unterwegs sein, um einem anderen Kloster oder einer Kirche (ggf. auch sogar einem adeligen Herrn) eine Handschrift zu überbringen, die im Kloster gefertigt wurde. Aber wäre er dann allein, ohne Bedeckung unterwegs (Manuskripte sind kostbar!)? In diesem Falle hängt wohl das Meiste von der “Rolle” ab, die Frater Hermann spielen soll. Hier nur noch ein paar Anmerkungen zum Gruß: “Frater” ist die Anrede für jeden Mönch, der nicht Priester ist (egal, welchen Ordens), “Pater” dann die für den Priestermönch, “Vater Abt” bzw. “Pater Abbas” für ebendiesen. Der “Nonus” ist eine ßbersetzung des griechischen “Gerontas”, die mehr einen der geistlichen Erfahrung als dem Lebensalter nach “alten” Mönch, also eher einen Spiritual, Novizenmeister etc. bezeichnet. “Konkurrenzorden” zu den Benediktinern wären eigentlich nur die Zisterzienser, denn die Franziskaner und Dominikaner sind im 13. Jh. ja erst im Entstehungsprozess. Trotzdem: Natürlich sind alle Mönche untereinander “Fratres” (wenn nicht - als Priester - eben “Patres”), denn bei allem Konkurrenzdenken zwischen verschiedenen Klöstern und später auch Orden, das es natürlich gab, empfand man sich doch als Vertreter der einen Heerschar Christi. Als Grußformel zwischen “einfachen” Mönchen wurden i.d.R. biblische und andere Formeln benutzt (übrigens noch heute in manchen Klöstern) wie “Gelobt sei Jesus Christus!” - “In Ewigkeit! Amen.” “Lobet!” “Den Herrn” (Benedicite - Dominum!) o.ä. Das “Pax tecum!” oder “vobiscum!”, das die Antwort “et cum spiritu tuo!” erfordert, ist i.d.R. dem Priester vorbehalten, oft auch mit dem Segensgestus verbunden. Was die Antwort auf den Angriff angeht: Nun, das war wohl stets eine sehr individuelle Entscheidung, besonders für einen Mönch, der zuvor Söldner war. Nicht jeder fühlte sich sicher um Martyrer berufen, aber zurückschlagen, selbst in Worten, ist weder die allgemein christliche noch speziell die mönchische Art! Doch dürften die meisten dieser Situationen in der Wirklichkeit schon deshalb relativ wenig vorgekommen sein, weil eben ein einzelner Mönch sich selten allein irgendwo in der Landschaft befand, sondern, wie schon gesagt, wenn schon nicht in seinem Kloster, dann mit einem speziellen Auftrag und ggf. auch eben nicht allein, sondern mit anderen, seien es nun auch Mönche oder Klosterknechte.
mit besten Grüßen und Wünschen Nikolaj aka Arglwydd Rhisiart
Hallo, Frank! Obwohl ich weiß, daß es Kompetentere gibt, Deine Fragen zu beantworten, fange ich hier einfach mal an. Ich würde mich freuen, wenn Nikolaj und Stephan, oder auch andere, Korrekturen und Ergänzungen vornehmen, wenn sie mögen! Frank, Deine Fragen zielen auf das Verhalten eines benediktinischen Bruders außerhalb seines klösterlichen Rahmens ab. Das Kapitel 67 der BENEDIKTSREGEL: “Von Brüdern, die auf Reisen geschickt werden”, sagt weniger etwas über das Verhalten außerhalb des Klosters, als vielmehr über seinen “seelischen Schutz” und Seelsorge, die er (von den Brüdern) INNERHALB des Klosters erfährt aus: “Beim letzten Gebet des Gottesdienstes gedenke man immer allen Anwesenden. Von der Reise zurückgekehrt.”, und über das Verhalten n a c h der Reise: “Von der Reise zurückgekehrt, werfen sich die Brüder am Tag der Heimkehr, bei der nächsten kanonischen Gebetsstunde, am Schluß des Gottesdienstes im Oratorium nieder und bitten alle um das Gebet wegen der Fehler, die ihnen vielleicht auf der Reise unterlaufen sind durch Blicke oder durch das anhören von etwas Bösem oder durch unnütze Reden. Auch nehme sich keiner heraus, einem anderen zu berichten, was er außerhalb des Klosters sah und hörte, weil das großen Schaden anrichtet. Wenn es sich einer herausnimmt, verfällt er der Strafe der Regel! ….”. Hier kommt deutlich ein Aspekt der benediktinischen KLAUSUR und der Kontemplation zum Tragen: Weltliche Einflüsse, als “Böses” bezeichnen, sollen keinen Eingang in das Kloster finden. Im Kapitel 50 der Benediktsregel: “Von Brüdern, die weit weg vom Oratorium an der Arbeit oder auf Reisen sind”, gibt es eine deutliche Anweisung: “Wenn Brüder sehr weit entfernt an der Arbeit sind und zur bestimmten Stunde nicht zum Oratorium kommen können - der Abt befindet darüber, ob dem wirklich so ist -, feiern sie den Gottesdienst an ihrem Arbeitsplatz und beugen die Knie vor Gott. Auch wenn sie auf Reisen sind, übergehen sie die festgesetzte Gebetsstunde nicht, sondern feiern diese, so gut sie können, für sich allein und versäumen es nicht, den schuldigen Dienst zu leisten!”. Frank, hieraus ist m.E. erkenntlich: Der Benediktiner - Mönch entfernt sich nur mit einem ganz konkreten Auftrag DES ABTES aus dem Kloster und erledigt den so schnell wie möglich. Ist er länger unterwegs, muß er die Gebetszeiten einhalten - na, damit hat er schon mal viel zu tun! Aus dem oben erwähnten Kapitel 67 interpretiere ich auch die Weisung, daß er sich von “Bösem” so weit es nur möglich ist, fernzuhalten hat. Das Kapitel 51 - “Von Brüdern, die sich nicht sehr weit entfernen”, sagt folgendes: “Wird ein Bruder für eine Besorgung ausgeschickt und ist zu erwarten, daß er am gleichen Tag ins Kloster zurückkehrt, darf er sich nicht herausnehmen, auswärts zu essen, auch wenn er von jemandem dringend gebeten wird, außer der Abt habe ihm eine Anweisung gegeben. Handelt er anders, wird er ausgeschlossen”. Das Kapitel 54 der Benediktsregel verbietet jedem Mönch die Annahme irgendwelcher Gaben - seien es nun Briefe oder Geschenke, selbst von den eigenen Eltern, ohne Erlaubnis des Abtes. Wenn der Abt erlaubt hat, die Gabe anzunehmen, liegt es immer noch an ihm, zu bestimmen, WER sie dann tatsächlich erhält! Darüber hinaus regeln Kapitel 33 und 59 die Grundfrage nach dem persönlichen Besitz der Mönche. Grundlegend ist hier der Satz in Kapitel 33 “Allen sei alles gemeinsam!”, persönlicher Besitz ist nicht erlaubt. Novizen dürfen allerdings, bei Verstößen, zwei Mal vermahnt werden, bis die Regelstrafen greifen. Also, alles was der Mönch bei sich trägt (einschließlich der Kleidung) auch außerhalb des Klosters, ist n i c h t sein Eigentum. Ebensowenig kann er, z.B. auf einem Markt p e r s ö n l i c h e s Eigentum erwerben. Wenn er (n u r im ausdrücklichen Auftrage des Abtes) etwas erwirbt, so erwirbt er es für den Konvent, für die Gemeinschaft. Einen eigentlich s e l s o r g e r l i c h e n Auftrag hat der (einfache) Benediktiner - Mönch nicht. Die “Seelsorge” (Segensspendung“) geht bei den Benediktinern vom Abt, bzw. den Ordenspriestern zu den übrigen Brüdern, aus). Fürbitten (s. Kapitel 17 der Ordensregel) wurden m.E. im Gebet, somit zu Gott, geleistet. nicht in der ßffentlichkeit. Wenn wir jetzt noch mal auf das oben erwähnte ”Böse“ zurückkommen, worunter m.E. im Grunde alle weltlichen Einflüsse zu verstehen sind, die Kontemplation und somit das Ordensziel ”gefährden“ können, ist klar, wie sich der Bruder weltlichen Anfechtungen, die z.B. durch Frauen und Spielleute, gegenüber zu verhalten hat: durch Vermeidung. Der (reisende) Benediktiner - Mönch Predigt nicht gegen die SßNDE (anders als z.B. die Prämonstratenser, oder gar später Franziskaner und Dominikaner), sondern er entzieht sich ihr - schließlich hält er sich auch immer nur auf ausdrückliche Order durch Abt (s. oben) und nur so lange wie nötig, außerhalb des Klosters auf. So viel jetzt zur Ordensregel des Heiligen Benedikt. Die von mir verwendeten Zitate entstammen dem Buch: ”DIE BENEDIKTSREGEL. Eine Anleitung zu christlichem Leben. Der vollständige Test der Regel lateinisch - deutsch, übersetzt und erklärt von Georg Holzherr, Abt von Einsiedeln.“, Benziger Verlag, Zürich, Einsiedeln, Köln; 1982. Natürlich ist - meiner Ansicht nach - folgendes zu berücksichtigen: 1. Die Regel ist die Anweisung, der Leitfaden für das Leben der Ordensangehörigen, das Gesetz. 2. Sie sagt nichts darüber, wie sie - insbesondere im Laufe der Jahrhunderte, angewendet wurde. 3. Die Praxis des täglichen Lebens, insbesondere in späteren Jahrhunderten, war, das wissen wir aus zahlreichen Quellen, (aus unterschiedlichen Gründen) nicht immer konform mit allen Punkten der Regel. Sie hat dann ja auch zu Reformen (Cluniazensische Reform, Hirsauer Reform - in Deutschland) und gar zu ”Neugründungen" - insbesondere des ZISTERZIENSER - ORDENS geführt. Dazu melde ich mich später noch mal, auch zu den weiteren Fragen, für jetzt mache ich erstmal Schluß!
Tach Carsten. Nun, werter Herr, ich bin z.Z. Novize im hl. benediktinischen Kloster zu Siegburg, im Jahre des Herrn 1250. Nach mehreren Jahren Söldnertum merke ich das Reißen in den Knochen und fragte mich halt, wo ich den Rest meines Lebens bleiben soll. Als Plattner kann ich nicht in den Städten arbeiten, da ich nicht zünftig bin (weder genug Geld, mir einen Platz zu erkaufen, noch die Herkunft, mein Papa war Bader/Barbier). Drum trat ich nach einer Reise zum Kloster Grulich (Bernsteinstraße gen Osten) in den Orden der Benediktiner ein und bezeichne mich jetzt als Novize. Alle Klarheiten beseitigt?
Laudetur Iesus Christus, in eternam, Amen. Frater Hermann de Monasterium
Hallo, Frank! Bitte sag´ doch kurz noch mal, in welchem Zeitrahmen Du Deine Rolle ansiedelst! (Ich hab´s mal gelesen, aber wieder vergessen! - Schmach über mich!). Und außerdem: Nikolaj, Stephan: HiiiiiiiLFßßßßßßß …. !
Nun gut: Dann bin ich also ein kleiner Frater mit Fernziel Bruder Cellerar (da nicht adeliger Herkunft, nicht zum Priester geweiht und wer mich singen hört, weiß auch, warum ich nicht zum Chormönch tauge). Also einen benediktinischen Mitbruder gleichen Alters würde ich Frater nennen, einen älteren Benediktiner Nonus (= Opa), wie bezeichne ich einen Bruder eines Konkurrenzordens? Wie waren da überhaupt die Umgangsformen miteinander? Wie gehe ich eigentlich mit den Normalmenschen um, segnen darf ich sie nicht, die Beichte abnehmen (REIN SPIELTECHNISCH!!!!) auch nicht. Kann man für sie Fürbitte halten als einfacher Frater? Als Mönch habe ich ja auch lange Schweigeperioden (nicht so das Problem, dann hackt man Holz, übt Minuskeln oder ließt ein Codice), wie nehme ich am “normalen” Marktgeschehen teil? Wie gehe ich mit Frauen (ah bäh) um, wie mit Spielleuten, wie mit sog. Pseudoheiden?! Wenn ich angegriffen werde, darf ich mich wehren (schließlich hat mein Mönch eine Vergangenheit und die war nicht allzu friedlich)? Viele Fragen….
Laudetur Iesus Christus, in eternam; Amen. Frater Hermann de Monasterium
Und wieder zu schnell geantwortet: Pater Anselm IST ein Prieser, inzwischen wurde er ausgesandt und ist zur Erledigung bestimmter (diplomatischer) Aufgaben im Lande unterwegs.
Hallo, Nikolaj, vielen Dank für Deine Literaturhinweise! Den Artikel werde ich mir besorgen, ebenso das Buch von Elm (der ist mir damals durchgegangen)! BACKMUND besitze ich seit ungefähr zehn Jahren! Ich habe bisher schon viel von deinem Wissen profitiert! Find ich Klasse, danke! Zu Deiner Frage: Pater Anselm IST Prämonstratenser, er stammt aus der Kongregation zu Magdeburg (ich bin in den letzten Jahren mehrmals in der Klosterkirche gewesen. Sehr beeindruckend). Deine “terminologischen Anmerkungen” machst Du natürlich zu Recht, obwohl ich mir durchaus bewußt bin, daß die Weihe die Priesterschaft betrifft, Pater eine “standes”gemäße Anrede ist. Aber es ist eine mir eigene Unart, mich unpräziese zu äußern, wenn ich meine, schnell antworten. zu müssen. Sorry!
Entschuldigung, wenn ich in terminologischer Hinsicht nicht ganz zufireden bin bzw. Genauigkeit anmahne: Zum Pater wird eigentlich niemand geweiht, sondern zum Priester, der dann allerdings als “Pater” = Vater angeredet wird (im Gegensatz zum nichtpriesterlichen Mönch, und das waren im MA die weitaus meisten Mönche, der nur als “Frater” = Bruder angeredet wurde bzw. wird), d.h. “Pater” ist lediglich eine Anrede, zu der man aber nicht “geweyhet” wird, sondern die dem geweihten Priester gebührt - in der MA-Praxis übrigens nicht nur dem Mönchs-, sondern auch dem Weltpriester. Ist P. Anselm also ein Priester? Und wenn ja, zu welchem Orden, Kloster oder Bistum gehört er? So, und nun zur Frage nach der Literatur: Für die fragliche Zeit dürfte am interessantesten sein ein ausführlicher Aufsatz in der Zeitschrift “Anales Praemontrat.” Jg. 69, 1993, S. 107-242, von B. Krings, Das Ordensrecht der Prämonstratenser vom späten 12. Jh. bis zum Jahr 1227. Sodann gibt es noch eine Monographie aus dem Jahr 1972 (leider habe ich hier keine Ortsangabe, müsste man bibliographieren): N. Backmund, Die mittelalterlichen Geschichtsschreiber des Prämonstratenserordens. Die jüngste allgemeine historische Darstellung zum Orden ist m.W.: K. Elm, Geschichte des Prämonstratenserordens, Grafenau 1986.
Ahäm… liebwerter Ulrich, Bruder in Christo, meyn Sohn! Gut, gut! Werd ich alsdann künftig nit mehr darauf pochen, daß Ihr bei einer Zusammenkunft mit den Knien vor mir in den Staub zu fallen habet! Auf die Anred´ PATER thät ich aber dennoch bestehen, ward ich doch vom Erzbischofe zu Magdeburg daselbst hierzu geweyhet! Euer Pater Anselm Nun aber Spaß beiseite! Nikolaj, es ist schon eine Weile her, daß ich mich mit den Prämonstratensern beschäftigt habe, und auch da standen mir nicht allzuviele ergiebige Werke zur Verfügung! Hast Du evtl. einen Tip, jüngere Literatur, gerne auch regionalgeschichtliche Forschungsergebnisse betreffend? Mit “jünger” meine ich so ab 94/ 95? Das fänd ich nett!
Ausnahmen - wie Du schon richtig sagtest - bestätigen die Regel - und ich will natürlich solche Ausnahmen nicht bestreiten. Zum Verbeugen bzw. Segnen: Es segnet ohnehin nur ein geweihter Priester einen Nicht-Priester, d.h. ein “einfacher” Mönche ohne Priesterweihe (und das waren im MA noch die meisten Mönche) segnet niemanden, egal ob Laien oder anderen Mönch (einschließlich Ordensritter), sondern bittet allenfalls einen Priester um den Segen. Gleiches gilt umgekehrt natürlich auch für den Ordensritter, d.h. begegnet der (Mönchs- oder Ordens- oder auch Welt-) Priester einen Nichtpriester (egal, ob Laie, Ritter oder Mönch) ist er es, der den Segen spendet. Was das Verbeugen angeht, so dürfte hier eher die soziale Stellung eine Rolle gespielt haben, also der (in der Regel!) adelige Ordensritter hat sicher, zumal, wenn er sozusagen “in offizieller Mission”, also als Vertreter des Ordens, daherkam, erwartet, dass ein “kleiner” Mönch, also das, was später (allerdings noch nicht im MA) als “Laienbruder” bezeichnet wurde, sich vor ihm verbeugte. Umgekehrt dürfte ein Mönch in besonderer Funktion, also etwa ein Prior, durchaus den demütigen Gruß eines Ritterordenmitglieds niederer Rangordnung erwartet. Dieses Spielchen können wir jetzt noch endlos mit Beispielen fortsetzen, aber ich denke das Prinzip ist klar. Zudem gibt es ja auch die wohl beste Lösung: Man verneigt sich voreinander und grüßt sich im Namen Christi in und mit der Demut, die von zwei Dienern des Herrn erwartet werden kann: “Wer unter euch der Größte sein will, sei der Diener aller!” In diesem Sinne hoffe ich doch etwas Klärendes zur Senioritätsfrage (so heißt das ja wohl kirchenrechtlich) beigetragen zu haben!
Et cum spirito tuo Frater Anselm ! Vielen Dank für die erschöpfende Auskunft Nikolai. In einem Punkt muss ich dir leider widersprechen. Für die Aufnahme in den Orden war in der Regel die adlige Herkunft zwingend. Aber Ausnahmen bestätigen die Regel. Alle drei Orden haben insbesondere in der Gründungsphase und nach Verlustreichen Schlachten (Hattin ,Rhodos, Malta!!) auch gemeine aufgenommen die auch in den Waffendienst konnten (Die Vasallen Christi Kulturgeschichte des Johanniterordens) Auch war das einkaufen in einem solchen Orden nicht unüblich. Aber zurück zur Darstellung. Als Johanniter versuche ich natürlich den Hospitalismus in den Vordergrung zu stellen (Armenspeisung etc.) und mich aus den inzenierten Schlachten heraus zu halten. Aber nehmen wir mal eine übliche Marktsituation Mönch trifft Ordensritter. Wer verneigt sich ? Wer darf segenen ? etc. Ich habe nur Quellen die sich auf Ordensgebiete beziehen da ist das Verhältniss ja geklärt. Wie kann man eine glaubwürdige Darstellung erreichen ? Ulrich von Erckenrode Balleimeister der Johanniter