Thema als Feed (RSS 2.0) Thema als Feed (ATOM 1.0) Copyright von Mittelalterbildern und Grafiken

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Eintrag #21 vom 26. Mai. 2000 15:07 Uhr Detlef Mochmann  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Detlef Mochmann eine Nachricht zu schreiben.

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Die Adresse des Herold in Berlin ist korrekt. ßffnungszeiten aber immer nur Di. Nachmittag und dann ist dort meist die Hölle los. Reine Eintragungskosten sind zZt knapp 200 DM, Voraussetzung sind jedoch aller erforderlichen Unterlagen und Zeichnungen. Kenne hier in Berlin jemanden der hierbei ggf. weiterhelfen kann und der wohl auch Mitglied im Herold ist. Er kann auch bei der Gestaltung helfen und kennt wiederum jemanden, der Wappen eintragungsgerecht zeichnet. Wenn ich mit Ihm Rücksprache gehalten habe kann ich die Adresse ja mal hier veröffentlichen oder mailt mir einfach und ich leite es weiter.
Junker Detlef

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Eintrag #20 vom 24. Mai. 2000 08:30 Uhr Arndt Nellen  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Arndt Nellen eine Nachricht zu schreiben.

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Hallo Leute, ein Geschmacksmusterschutz kann bei Einreichung je nach Geldbeutel-Kapazität für 1 bis 3 Jahre eingereicht werden und vor Ablauf dieser Schutzphase auf insgesamt maximal 15 Jahre verlängert werden (was allerdings mit jedem Jahr teurer wird).
Arndt, oder vielen auch bekannt als “Blauäuglein”

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Eintrag #19 vom 23. Mai. 2000 09:20 Uhr Meike Ludwig   Nachricht

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Hallo, ihr alle! Kann mir jemand eine gute Seite für Copyright (nicht nur Urheberrecht) im allgemeinen nennen? Aber wenn möglich bitte, bitte in deutsch… mein Englisch ist ohnehin nicht das beste, und bei so etwas versagt es dann meistens komplett.
Gruß, Meike ^v^

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Eintrag #18 vom 22. Mai. 2000 22:37 Uhr Norbert Fritscher  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Norbert Fritscher eine Nachricht zu schreiben.

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Hallo Hadu, ganz richtig, der Geschmacksmusterschutz greift auch bei Wappen, er bezieht sich in dem Fall auf die Gestaltung (und ist wenn mich nicht alles täuscht, national auf 5 Jahre …oder so begrenzt), Kostenpunkt ca. 50 DM bei Deutschen Patentamt in München. Ein Eintrag als Warenzeichen (Brandmark) geht dann bei ca. 600DM los, wohingegen der Eintrag in die Wapenrolle ca. 200DM kostet räumlich und zeitlich unbegrenzt und sogar erblich ist. Sofern sich nichts geändert hat: Deutscher Herold Verein für Heraldik, Genealogie und artverwandte Wissenschaften Archivstr. 12 14195 Berlin 030/83901-100 Das Büro ist aber nicht an allen Tagen besetzt.(Ich glaube DI und DO).
Gruß Norbert

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Eintrag #17 vom 22. Mai. 2000 22:03 Uhr Ranes Haduwolff  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Ranes Haduwolff eine Nachricht zu schreiben.

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Grüß Euch, …äh, Detlef, was kostet das derzeit…? ßbrigens, das persönliche Wappen ist auch geschützt, wenn es als Warenzeichen eingetragen wird, u.U. auch, wenn es notariell bestätigt wird als solches. Wenn das Wappen in einer Veröffentlichung oder Ausstelung als Kinstwerk gezeigt wird, hat man den Urheberschutz. Natürlich alles nur, wenn es vor Zeugen geschieht… Es spielt auch eine Rolle, wenn man als Künstler es als einzigartiges Werk betrachtet, als erster dagewesen zu sein… Sehr interessantes Feld.
Euer Haduwolff

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Eintrag #16 vom 22. Mai. 2000 14:44 Uhr Detlef Mochmann  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Detlef Mochmann eine Nachricht zu schreiben.

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Ja, da habe ich auch noch was zum Thema Wappen zu sagen. Der Herold mit Sitz in Berlin prüft nicht nur gelegentlich sondern hat die Verpflichtung das neue Wappen zu überprüfen. Zum ersten mal ob die heraldischen Grundregeln eingehalten wurden dann auch ob ein gleiches Wappen bereits existiert. Das Wappen wird dann in die Deutsche Wappenrolle eingetragen und auch im Satndardwerk der Wappenrolle, dem Sienbmacher, erfaßt. Damit ist das Wappen dann für Dich geschützt. Das ist bei anderen privaten Wappenrollen die oft angeboten werden meines Wissens nicht der Fall. Stifter des Wappens soll eine männlicher Person sein (ja , es ist ungerecht aber die Herren die dort arbeiten sind schon etwas betagt und stehen noch auf eine gewisse Ordnung ). Alle männlichen Nachkommen die dann noch den Namen des Stifters tragen können dann das Wappen führen. Möglich ist auch einen Stifter in der Vergangenheit zu benennen, so daß alle dessen nachkommen im Mannesstamm, also auch Cousins und so das Wappen führen dürfen. Benötigt werden eine Farb und eine Schraffurzeichnung des Wappens (hier sind einige Sonderheiten wie Helmform und Schildform zu beachten). Das Wappen sollte mit dem Familiennamen irgendwie zusammenhängen, nicht daß jemand den Wolpertinger ins Schild haben will, weil er ihn so niedlich findet. Bedenkt dabei auch es ist eine Anschaffung fürs Leben, die nicht nur Euch sondern auch für Eure Söhne steht. So das wars erstmal. Alle die noch Fragen haben bitte mich anmailen, weil ich nicht oft in die Taverne komme. UNd wer wissen will woher ich das alles weiß. Meine Frau ist Grafikdesingnerin und hat unser Wappen entworfen und wir haben es gerade auch in die Deutsche Wappenrolle eintragen lassen. viele Grüße
Junker Detlef

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Eintrag #15 vom 18. Mai. 2000 20:46 Uhr Thorsten (Nachname für Gäste nicht sichtbar)   Nachricht Bitte einloggen, um Thorsten eine Nachricht zu schreiben.

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Moin Udo, zumindest zum Thema Wappen kann ich etwas sagen. Dein Wappen müßte normalerweise in die deutsche Wappenrolle eingetragen werden, um geschützt zu sein. Ein Vorteil ist, daß der Deutsche Herold dann normalereweise auch das Wappen mit existenten Wappen vergleicht und auf Konflikte hinweist (Ich komme mir wie im Herald´s Symposium der SCA vor ;-) Dann kannst Du auch anderen Leuten verbieten, Dein Wappen zu verwenden. Das Recht haen übrigens auch immer noch die alten Familien, wenn irgendjemand mal auf die Idee kommt, ein existentes Wappen für seine Persona zu verwenden Hier in Deutschland wird das mit den Wappen recht locker genommen, doch z.B. in England gilt ein Wappen immer noch als Vertreter der Person und das Tragen eines Wappen hat rechtliche Konsequenzen. Bis dann Thorsten

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Eintrag #14 vom 18. Mai. 2000 15:20 Uhr Udo Brühe  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Udo Brühe eine Nachricht zu schreiben.

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Selbe Thematik, anderer Aspekt: Wie sieht es eigendlich mit Wappen, Namen etc. aus? Gibt es eine effektive Möglichkeit, sich und seine - in diesem Falle erdachte - Persona samt Wappen zu schützen oder gibt es lediglich sowas wie ein “Gewohnheitsrecht” bzw. das Prinzip wer zuerst da war malt zuerst? Ich meine ganz explizit ausgedachte Charaktere/Wappen, keine Darstellung historischer Persönlichkeiten. Ist es jemandem schon mal geschehen, das er sich auf einem Markt/Lager seinem eigenen Wappen, getragen von jemand anderem, gegenübersah?
Udo

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Eintrag #13 vom 16. Mai. 2000 23:36 Uhr Ranes Haduwolff  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Ranes Haduwolff eine Nachricht zu schreiben.

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Grüß Euch, …jetzt wirds pikant: Was ist, wenn von einem Buch aus dem MA in den z.B. 60er Jahren ein Nachdruck (kein Faksimile) entstand, mit allen Seiten des Werkes in bester kunstdruckqualität, dazu Kommentierungen diverser (oder eines) Wissenschaftlers. Und dieses Buch ist der einzige Zugang zum Inhalt des Originales, weil es seitdem kein weiteres Buch über das Mittelalterliche Werk gegeben hat??? Darf man diese Bilder bzw. Drucke verwenden, und neu allen zugänglich machen?Als Buch..CD…im Net…??? Ja, jetzt wirds haarig…
Euer Haduwolff

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Eintrag #12 vom 16. Mai. 2000 20:56 Uhr Stephan M. Rother M.A.   Nachricht

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Hiho, Tobias hat doch m.E. das eigentlich Entscheidende schon gesagt: “das Werk (eigentlich: persönliche geistige Schöpfungen von einer gewissen Gestaltungshöhe)” Wenn jemand ein Foto von der Manesse macht, dann ist das doch eigentlich eine bloße Repro ohne eigenen künstlerischen Anspruch des Fotografen. Er kann also keine Rechte geltend machen. Oder verstehe ich etwas grundlegend falsch ? Natürlich hat Gunther vollkommen Recht, wenn er sagt, man kann nicht hingehen und einfach die Manesse abfotografieren. Aber sie IST gelegentlich fotografiert worden … vielleicht sogar von jemandem, der vor mehr als siebzig Jahren verstorben ist ?!? Das meinte ich mit dem Public Domain: Es gibt da einige Handschriften, die sind so oft reproduziert worden, daß es sich faktisch nicht mehr nachweisen läßt, wer da von wem kopiert hat … und selbst wenn: Es ist das in Grenzen erlaubte wissenschaftliche Instrument des Zitats, bei Texten wie bei Bildern. Was spricht dagegen, diese Fotos zu verwenden ? Schöne Grüße.
Magister

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Eintrag #11 vom 16. Mai. 2000 15:51 Uhr Knut Hoppe   Nachricht

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Hallo, Copisten! Zunächst vielen Dank für das Zitieren meiner Seite “~hoppk000”, Ameli! *Stolz* Außerdem kann ich noch auf die VG Wort hinweisen: unter www.vgwort.de gibt es wichtige Infos für alle, die publizieren wollen.
Pax vobiscum! Chnutz vom Hopfen

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Eintrag #10 vom 16. Mai. 2000 13:00 Uhr Tilo Hörter   Nachricht

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Hallo Hadu, danke für den netten Anwalt von nebenan(?nebenan?). Das mit dem Urheberrecht ist so eine Sache, insbesondere, wenn das Werk (eigentlich: persönliche geistige Schöpfungen von einer gewissen Gestaltungshöhe) von einem Außer-EG-Bürger geschaffen wurde. Mit einer Genehmigung des Urhebers bzw bei einer Veröffentlichung wahrscheinlich auch (!) des Verlages geht es auf jeden Fall. Ansonsten eigentlich nur, wenn - das Werk nur als unwesentliches Beiwerk der eigentlichen Veröffentlichung anzusehen ist - es sich um Katalogbilder eines Ausstellungs- oder Versteigerungskataolges handelt, dann aber nur mit ordentlicher Quellenangabe - der Urhaber mehr als 70 Jahre verstorben ist oder - bei anonymen Werken - das Jahr vor mehr als 70 Jahren veröffentlicht wurde.
Vater Erasmus

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Eintrag #9 vom 16. Mai. 2000 10:26 Uhr Tobias Schnittger   Nachricht

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Hallo Alexander, nachbasteln kannst Du alles was Du willst rein theoretisch, da kein Schmied / Sattler oder was-auch-immer Geschmacksmuster- Rechte auf diese Sachen erheben kann. Selbst wenn ich auf die Idee kommen würde, eine ganz neue Art von Rüstung herzustellen, (die aber immer noch a. aussehen soll ?!?) ist es so gut wie unmöglich, darauf den Geschmacksmusterschutz zu erheben. Die einzige Schwierigkeit könnte darin bestehen, wenn jemand Repliken versucht als Originale zu verkaufen, ansonsten greifen hier keine weiteren Bestimmungen. Zu den Abbildungen: Ich bin der Meinung, lieber Hadu, daß die Tarife so hoch sind, weil je nach Beschaffenheit eines Kunstwerks oder eines Bildes die Oberfläche auf Dauer mit dem Blitzlicht reagiert (oder sagen wir einfach, daß Blitzlicht schadet). Aus diesem Grunde ist es fragwürdig, ob jemand Bilder aus einem Buch nehmen darf, für das der Author richtig Scheine legen durfte. Abgesehen von Anreiseaufwand, Fotoausrüstung etc. Wie geasgt, auf Bildmaterialien gibt es auch Copyright-Bestimmungen. Gruß, Tobias (Firesteel)

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Eintrag #8 vom 16. Mai. 2000 10:05 Uhr Alexander Klenner  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Alexander Klenner eine Nachricht zu schreiben.

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Halb Off-Topic: Wie ist das mit Copyright auf Ausrüstungsstücke ? Wenn ich z.B. ein Orginal Gürtelbeschlag nachbastle, davon einen Abguß mache und die Dinger selber gieße, dann aber feststelle, daß z.B. ein Händler die im Programm hat ? Oder gibt es für solche Sachen generell Regeln ?
Gruß, Ivain

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Eintrag #7 vom 16. Mai. 2000 09:40 Uhr Ranes Haduwolff  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Ranes Haduwolff eine Nachricht zu schreiben.

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Grüß Euch, …und die kostet, die Genehmigung. Pro Foto sind Tarife bis 800$ angesagt….
Euer Haduwolff

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Eintrag #6 vom 16. Mai. 2000 01:04 Uhr Gunther E. Biernat  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Gunther E. Biernat eine Nachricht zu schreiben.

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Theoretisch sind sie das auch. Aber versuch mal, vom entsprechenden Museum eine Genehmigung zum abfotografieren zu bekommen… :-)
Gunther Markgraf von Bärennoth Admin ´Tempus vivit!´

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Eintrag #5 vom 15. Mai. 2000 22:07 Uhr Stephan M. Rother M.A.   Nachricht

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Hiho, zugegeben, ich kann da nur für den akademischen Bereich sprechen, aber da habe ich eigentlich noch keine schlechten Erfahrungen gemacht … da gibts natürlich auch Regeln, aber das sind im Grunde Selbstverständlichkeiten: zB, daß Du wenn Du in größerem Maße in einem Archiv gearbeitet hast und das Erarbeitete dann veröffentlichst, dem Archiv ein Exemplar Deiner Publikation zukommen läßt. Im ßbrigen bin ich ohnehin der Ansicht, daß die bedeutendsten Kulturdenkmäler wie der Codex Manesse, Falkenbuch, Bibliae Manfredianae public domain sein sollten und das sind sie doch wohl faktisch auch … Schöne Grüße,
Magister

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Eintrag #4 vom 15. Mai. 2000 21:34 Uhr Ranes Haduwolff  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Ranes Haduwolff eine Nachricht zu schreiben.

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Grüß Euch, …das kann aber auch nach hinten losgehen. Manche Museen verdienen sich ihr Geld damit, die Veröffentlichungsrechte an Bildern ihrer Exponate zu verkaufen. Wenn da jemand drauf kommt, wirds teuer. Im Vorfeld abklären ist das sicherste. Zum anderen sind meist nur ganze Bilder geschützt, d.h. man kann relativ problemlos Ausschnitte (mit Quellenangabe fairerweise) veröffentlichen. Ich empfehle ein Gespräch mit den Verlagen und im Zweifel einen Plausch mit dem netten Anwalt von nebenan.
Euer Haduwolff

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Eintrag #3 vom 15. Mai. 2000 20:06 Uhr Stephan M. Rother M.A.   Nachricht

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Hiho zusammen, das ist ein Thema, mit dem ich schon häufiger zu tun hatte. Ein relativ einfaches Verfahren ist es, die Bilder aus den entsprechenden Büchern zu “zitieren”, also Angabe des Titels mit Autor, Erscheinungsjahr, Seitenzahl und gegebenenfalls die in dem jeweiligen Werk im Bildnachweis angegebene Originalherkunft (im Regelfall aus einer Bibliothek oder einem Archiv). Das ist jedenfalls das Procedere in der Wissenschaft und das ist auch ok, wenn man nicht gerade ein Buch über die Tempelritter schreibt und dabei 20 Abbildungen aus einem anderen druckfrischen Templerbuch “zitiert”, capisce ? Ich erinnere mich an eine - anderer Bereich - juristische Auseinandersetzung zwischen der Zeitschrift Emma und dem (begnadeten) Fotografen Helmut Newton. “Emma” hatte eine Campagne wegen angeblicher Pornographie in Newtons Oeuvre gestartet und dazu - quasi zum Beweis - etwa ein Dutzend seiner Bilder abgedruckt: “Igitt, so ein ekliges Zeug macht der.” Da war es sehr clever von Newton, juristisch nicht etwa wegen übler Nachrede vorzugehen, sondern zu sagen: “Das ist kein Zitat mehr!” Allerdings weiß ich nicht mehr, wie das damals ausgegangen ist. Von Euch jemand ? Schöne Grüße,
Magister

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Eintrag #2 vom 15. Mai. 2000 15:36 Uhr Ameli (Nachname für Gäste nicht sichtbar)   Nachricht Bitte einloggen, um Ameli eine Nachricht zu schreiben.

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Hallo Patrick, schau doch mal auf der Seite www.uni-mainz.de/~hoppk000/welcome.html nach, da sind einige Abhandlungen zum Thema Urheberrecht. Viel Spaß beim Lesen. Für den Aufbau der Homepage von Pas de Danse hat auch ein Anruf bei Verlagen gereicht um das okay zu bekommen, Bilder aus einem Buch einzuscannen. Dafür nehmen wir den Verlag auch gerne in unsere Linkseite auf ;-) Gruß
Ameli/Elisabeth von Tannenberg

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