Seufz, lieber Bruder Sigbert, mein Sohn ... ich fürchte, gerade diesbezüglich ist die Immunit#ätsforderung gemeint! Und da sagen wir entschieden: NEIN!
Pater Anselm, Sonderbeauftragter des Vatikans im Deutschen Reich
Pax et deus vobiscum! Zu Punkt sieben sei bemerkt, liebe Brüder und Schwestern in Christo sowie lieber Pater Anselm, dass selbiges selbstverständlich bereits Gültigkeit hat - insofern sich die Immunität auf die weltliche Gerichtsbarkeit bezieht. Die Ritter der Orden vom Hospital und vom Tempel zumindest, sind lediglich ihrem eigenen Orden respektive dem heiligen Vater in Rom Rechenschaft schuldig. Sigbert von Bernau Komtur des Orden vom Hospital des heiligen Johannes in Jerusalem zu Ober-Mosbach
Et cum spiritu tuo, liebe Brüder und Schwestern! Als offizieller Beauftragter des Arbeitgeber - Verbandes VATIKAN und der Deutschen Bischofskonferenz, erklären wir, Pater Anselm von Magdeburg, uns für berechtigt, die Verhandlungen mit ERRGO zu führen. Folgendes tun wir hiermit kundt zu Wissen: Zu Punkt 1: Hier lassen wir keine Disputation zu, schließlich muß noch ein Unterschied zwischen geistlichen Laien, kleinen Klerikalen und der Kardinalskurie erkennbar sein! Zu Punkt 2, Absatz a und b: Keine Diskussion! Punkt 2 Absatz c: Hier erweisen wir uns als gesprächsbereit. Stellen aber fest, daß von vollem Recht keine Rede sein kann, wir billigen dagegen eine Summe von 1% - es besteht lediglich ein geringer Verhandlungsspielraum nach oben! Zu 3: Die Forderung erscheint unannehmbar. Allerdings haben wir die Vollmacht uns großzügig zu erweisen: Grundsätzlich gehen wir davon aus, daß jeder Ordensritter für sein Alter selbst vorzusorgen hat. In der unermeßlichen Güte des Heiligen Vaters aber sind wir autorisiert worden, eine günstige Privatvorsorgeversicherung der VATIKAN - BANK anzubieten. Der Mitgliedsbetrag beträgt regelmäßig die Summe unter 2., Absatz c. Zu 4.: Da die derzeit gültige Arbeitszeitregelung (DER GOTTESFRIEDE), den bewaffneten Kampf nur von Dienstag bis Freitag zuläßt, geben wir an dieser Stelle der Forderung von ERGGO statt, daß nur noch der Samstag und der Sonntag Kampffrei zu sein hat. Dies bezieht sich NICHT auf die Betverpflichtung, die weiterhin besteht! Desweiteren lehnen wir die geforderte, tägliche Arbeitszeitstruktur, in vollem Umfange ab. Zu 5.: Diese Forderung erachten wir als vollkommen gegenstandslos, sind doch sehr schöne und sehr weite Fernreisen (Akkon, Jerusalem, Wendland etc.) im Arbeitsvertrag bereits implizit! Zu 6.: Das Streikrecht gewähren wir gerne - ausschließlich für die zwei Arbeitsfreien Tage, Ausnahmen sind Notfälle: Schlachten, Kreuzzüge, sonstiges! Zu 7. und 8.: Beide Punkte erscheinen uns als vollkommen überzogen und keinesfalls weiter verhandelbar!!!!!!!!! Zu 9.: Doppelklöster wurden bereits im 12. Jahrhundert abgeschafft. Eine Wiederbelebung dieses Instituts ist nicht geplant und nicht verhandelbar! Zu 10. - 13.: All diese Forderungen verdienen nicht einmal unsere Kenntnisnahme .... geschweige denn eine Antwort!
Pater Anselm, Sonderbeauftragter des Vatikans im Deutschen Reich
ERGGO (Erste Ritterliche Gewerkschaft Geistlicher Orden) Nachfolgend wird berichtet über die Gründungsversammlung von ERGGO der Ersten Ritterlichen Gewerkschaft Geistlicher Orden. Sie wurde gehalten am 16.07.2000 Anno Domini. Auf dieser Versammlung wurden folgende Forderungen gegen die Arbeitgebervertretung (nachfolgend Vatikan genannt) festgehalten: 1. So fordern die Brüder und Schwestern unserer Gewerkschaft die Abschaffung des Keuschheitsgelübdes. Der Vatikan soll sorgen für die Kinder, die hieraus kommen mögen. 2. Die Abschaffung des Armutsgelübdes sei gefordert a) Regelmäßige Besoldung b) Es soll der halbe Sold vor der Schlacht gezahlt werden. c) Volles Recht auf Beute soll eingeräumt werden. 3. Einem jeden Ritterbruder hat der Vatikan ab dem 45 Lebensjahr (sofern dieser es erreichen möge) ein volles Recht auf Rente zu gewähren. 4. Arbeitszeit grundsätzlich nur von montags bis freitags von 08:00 Uhr bis um 16:00 Uhr. Für Notfälle, so sei als Beispiel eine Schlacht genannt, kann von der Mittagspause abgesehen werden. Diese ist jedoch grundsätzlich nachzuholen. Des samstags und sonntags sei Kampf- und Betfrei. 5. Des weiteren soll der Vatikan einen jährlichen Urlaub von 6 Wochen einräumen. Dieser möge (voll bezahlt, durch den Vatikan) in den ordenseigenen Erholungseinrichtungen (z. B. Spaßbad "Maria Magdalena") gehalten werden. 6. Das Streikrecht sollen alle Ordensbrüder sämtlicher Ritterorden erhalten, so dass sie an den von ERGGO organisierten Streiks teilnehmen können.Der Vatikan hat weiterhin für die volle Besoldung Sorge zu tragen. 7. Brüder der geistlichen Ritterorden genießen diplomatische Immunität. 8. Die sakralen Orden werden zur Huldigung gegenüber Brüdern und Schwestern von ERGGO verpflichtet. 9. Gefordert werden gemischte Klöster! 10. Jedem Ritter sei die Beibehaltung seines Hauswappens zu gewähren. 11. Die Brüder und Schwestern unserer Gewerkschaft fordern die Aufhebung der Schlafsäle, für einen jeden sein eigen Kämmerlein auf Wunsch auch ein Doppelzimmer. 12. Bei der Kommunion sei Meßwein für alle zu reichen. Die Hostie soll in verschiedenen Geschmacksrichtungen, mit oder ohne Füllung zur Auswahl gereicht werden. 13. Abschaffung der Mitternachtsmesse. Diese sei zu ersetzen durch Orgien! Gez. Díe Brüder und Schwestern auf der Gründungsversammlung von ERGGO Bruder Bernulph Bruder Laurentius Bruder Radulph Bruder Georg Bruder Istwan Bruder Franziskus Schwester Cordelia Schwester Sophia
pax vobiscum