Eintrag #8 vom 25. Feb. 2009 14:22 Uhr
Andreas
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nach oben / Zur Übersicht Mittelalterliches Bestattungsrecht und Bestattungssitten
Mittelalterliches Bestattungsrecht und Bestattungssitten gestalten sich etwas anders, als Jens schreibt. Im Falle eines an der Ferne verstorbenen Kaufmannes muss man genau abwägen. Ich erweitere den Themenrahmen etwas um das Spätmittelalter, da die spätmittelalterlichen Entwicklungen oftmals ihre Wurzeln im Hochmittelalter haben und es keine scharfe, sondern eine sehr fließende Epochengrenze gibt, wenn man Sachgut und kulturelle Entwicklungen betrachtet. Der Einfachheit halber bleibe ich weitestgehend im deutschsprachigen Raum, da die Einbeziehung des christlichen oder gar des heidnischen Auslandes den Rahmen sprengen würden. Wie es Verallgemeinerungen komplexer Zusammenhänge so an sich haben, muss das Bild unscharf und wenig detailreich bleiben. Es sind zudem diverse lokale und ständische Unterschiede in Rechnung zu stellen, die man nur durch Quellenforschung im betreffenden Gebiet oder, aus Quellenmangel, gar nicht klären kann.
Sagen wir mal der Händler kommt aus Süddeutschland, ist mäßig wohlhabend, Christ und verstirbt in Norddeutschland. Beim Tod durch eine ansteckenden Seuche oder unbekannte Krankheit wird selbst der reichste Händler gewöhnlich an Ort und Stelle verscharrt oder landet im anonymen Massengrab. Bei Ertrinken gestaltet sich das ganze schon schwieriger. Wenn ihn niemand der Reisegesellschaft bergen konnte und der Leichnam anderswo angespült wird, wo ihn niemand kennt, wird er als Fremder gewöhnlich ohne kirchliche Segnung an einem bestimmten ungeweihten Ort (vor der Friedhofsmauer, in einer bestimmten Ecke des Friedhofes, unter dem Galgen etc.) verscharrt. Selbes gilt für Straftäter und Selbstmörder. Das wirft die Frage auf, ob der Händler nun verunglückt oder freien Willens ins Wasser gegangen ist?
War es ein Unfall und ist der Händler von den Mitreisenden geborgen worden oder bei den Findern hinreichend bekannt und noch identifizierbar, wird versucht die Familie zu benachrichtigen und den letzten Willen des Verstorbenen bezüglich des Bestattungsortes umzusetzen. Ist dies finanziell oder wegen zu großer Transportwege nicht möglich, kümmert sich die zuständige Pfarrgemeinde, sprich die, die dem Todesort am nächsten liegt oder zu der der Verstorbene gute Kontakte hatte, um die Bestattung. Die Familie muss dann Bestattungsaufwand und Gebühren an diese Pfarrei entrichten. In der Heimatgemeinde wird dann hin und wieder ein Erinnerungsmonument (Grabtafel, in seltenen Fällen auch ein Scheingrab) als Gedächtnisort errichtet und er wird in Sterbelisten oder Sühnebücher aufgenommen und sein Name zu bestimmten Anlässen vorgelesen, um die Erinnerung wach zu halten und für seinen Seelenfrieden zu Beten.
Ist nicht bekannt, ob der Verstorbene die Todessakramente und damit die letzte Beichte erhalten hat, d.h. ob er im Zustand der Sühne oder der Sünde verstorben ist, hat er wie ein Fremder kein Anrecht auf eine christliche Bestattung.
Ab dem 14. und 15. Jahrhundert wird es dann zunehmend komplizierter. Hatte die Person den Gottesdienst nicht regelmäßig besucht oder die Beichte verweigert, wurde das christliche Begräbnis nicht gestattet. In England durften Personen ohne Testament nicht christlich bestattet werden, da dort die Testamentsabfassung zusammen mit der Beichte auf dem Totenbett erfolgte. Kein Testament bedeutete daher, dass der Verstorbenen keine Beichte geleistet hatte und als Sünder verstarb. Usw.
Einige wenige Institutionen wie Bettelorden, Siechenhäuser oder Spitäler (= Altersheime, nicht Krankenhäuser) und Armenfürsorgeeinrichtungen verfügten ab dem 12. Jahrhundert über Sonderbestattungsrechte. Man musste allerdings Mitglied der Vereinigung, Insasse der Einrichtung oder Stifter sein. Ab dem Spätmittelalter musste ¼ der Gebühren eines solchen Begräbnisses an die zuständige Pfarrgemeinde abgeführt werden, da es zu zunehmenden Konflikten zwischen den Pfarrgemeinden und den Orden kam. Den Rest erhielt die bestattende Institution.
Was die von Jens propagierte Unversehrtheit christlicher Bestattungen anbelangt, ist es Fakt, dass man sich schon bald von diesem Dogma verabschiedete. Friedhöfe mit sich überlagernden Bestattungsschichten, zweit verwendeten Gräbern, in denen der Erstbesitzer pietätlos zur Seite gerückt wurde, durch andere Bestattungen gestörte Gräber, bei Bauarbeiten zerstörte Gräber etc. sind zahlreich archäologische nachweisbar (Bsp. Heidelberger Spitalfriedhof, Kölner Domfriedhof, etc.) Außerdem taucht im Hochmittelalter das Phänomen der Beinhäuser oder Karner auf (Marburg, St. Jakob/Teuchatz, etc.), in denen exhumierte Langknochen und Schädel aufgestapelt wurden. Wie heute waren die Friedhöfe oft seit dem Hochmittelalter überbelegt und man musste von Zeit zu Zeit alte Gräber leeren. Wichtig ist seit dem Hochmittelalter nicht die Unversehrtheit des Leichnams oder der Bestattung, sondern das möglichst lang andauernde Gedenken an und Gebete und Fürbitten für den Toten, um eine Verkürzung der Zeit im Fegefeuer zu erreichen. Dazu genügt eigentlich auch eine Steintafel mit Namen an der Kirchenwand.
Ich könnte mich jetzt noch über Grabformen, Bestattungssitten oder Bestattungsliturgie auslassen, aber das würde zu weit führen.
In Sachen „Kenotaph“ = Scheingrab bleibt nur zu sagen, dass es durchaus leere Gräber im archäologischen Nachweis gibt (berühmtestes Beispiel Karl der Große in Aachen, der meines Wissens zur Heiligsprechung im Spätmittelalter umgebettet wurde). Nur wie ermittelt man die Ursache eines leeren Grabes? Deutungen sind meist: zum Sammeln von Reliquien oder zur Erhebung in den Heiligenstand entnommen, bei Bauarbeiten angeschnitten und leer geräumt, wegen aggressiver Bodenverhältnisse vollständig vergangen etc. Ein Kenotaph im Hoch- und Spätmittelalter dürfte sich bestenfalls bei hohen Persönlichkeiten nachweisen lassen. Seit Ende der Missionierung hörte in Mitteleuropa auch die Beigabensitte auf. Zur Anlage eines Scheingrabes werden aber meist Trachtbestandteile oder Dinge aus dem persönlichen Besitz des Verstorbenen ins „Grab“ gegeben. Somit ist die Nachweismöglichkeit stark erschwert und beschränkt sich auf hohe Schichten wie Adel und Klerus, denen immer noch häufig Amtsattribute, teils sogar Kleidung, mit gegeben wurde
Wie schon eingangs geschrieben, sind die geschilderten Zustände weit komplexer, als dieser Beitrag wiedergeben kann. Vor allem regionale Unterschiede und Details zum Begräbnis selbst, zum Grabbau und zur Liturgie mussten unbeantwortet bleiben.
Ich empfehle zur Überprüfung meiner Angaben und zur eingehenderen Beschäftigung mit dem Thema:
Die Lemmata „Begräbnis“ und „Grab“ im Lexikon des Mittelalters.
Borst, Otto: Alltagsleben im Mittelalter. Frankfurt am Main 1983. S. 589 - 613;
Bartsch, Janine / Bischof, Andrea: Siechtum, Sarg und Seelenheil. Krankheit und Tod in Mittelalter und früher Neuzeit. In: Ericsson, Ingolf / Kenzler, Hauke: Rückspiegel. Archäologie des Alltags in Mittelalter und früher Neuzeit. Bamberg 2006. S. 45 – 53.
Die Quellenlage ist vielfältig und gut aufgearbeitet, somit dürften diese vier Angaben und ihre Literaturverweise als Start für eine eigene Recherche vollauf genügen.
Schöne Grüße,
Andreas
