Thema als Feed (RSS 2.0) Thema als Feed (ATOM 1.0) Bestattungsriten im christlichen Mittelalter

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Eintrag #1 vom 04. Aug. 2002 13:17 Uhr Ines Kramer   Nachricht

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Eine Kommilitonin von mir schrieb mir kürzlich folgende Mail:
"Letztens fand ich auch ein Diplomarbeits-Thema in dem Diplomordner an der FH, …
Es handelt sich um die Nachnutzung eines alten Friedhofs, der eine alte
romanische Kirche aus dem Jahr 1000 n. Chr. umgibt. Die Gemeinde heißt
Hildrizhausen und liegt in der Nähe von Böblingen. Der evangelische Pfarrer hat mir
schon Unterlagen über die Kirche gegeben, unter anderem auch eine Chronik aus
dem Jahr 1628.
Falls dir Literatur zu dem Thema "Bestattungsriten im Mittelalter" bekannt
ist, kannst du mir gerne Bescheid geben.
….
An der Wehrmauer, die die Kirche umgibt, habe ich Steine von um 1500 und
1600 entdeckt. Es wird glaube ich eine spannende Geschichte."
Leider konnte ich ihr nicht weiterhelfen, da ich mich als Heide nicht mit christlichen Riten auskenne. Deshalb meine Bitte an Euch helft meiner Freundin. Schreibt sie entweder direkt an oder gebt euer Wissen hier öffentlich kund. Ich hab ihr den Link per E-Mail geschickt.
Ich bedanke mich schon mal im Namen von Ines für eure Hilfe.
Im Auftrag von Ines Kramer, Herwör Angantyrsdottir

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Eintrag #2 vom 04. Aug. 2002 18:33 Uhr Carsten Baumann   Nachricht

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4.2 Die Beerdigung
4.2.1 Grundsätze
· Der Verstorbene verläßt zwar die Mitte der Lebenden, bleibt aber im Jenseits weiter existent
· Die Hinterbliebenen fühlen sich weiter für die Verstorbenen verantwortlich
· Es kann von einer "Solidargemeinschaft der Lebenden und der Toten" gesprochen werden (J. LeGoff).
· Dienste an den Verstorbenen, wie z.B. "Leichenschmaus" und "Totenmahl", galten als "TOTENRECHT UND SIPPENPFLICHT", ebenso wie das "RECHT DES TOTEN AUF SEIN GRAB" und dessen Unverletzlichkeit.
· Eine Ausnahme gab es hinsichtlich den von der kirchlichen Gemeinschaft ausgeschlossenen: Sie konnten keine Bestattung auf einem kirchlichen Friedhof beanspruchen und es wurde auch nicht für sie gebetet.
4.2.2 Grab und Bestattung
Die christliche Kirche lehnte von Anfang an die Feuerbestattung ab, übernahm ansonsten vielfach die regional vorgefundenen Bestattungsbräuche.
Für das Hochmittelalter gilt in etwa folgende Auflistung, wie sie seit der karolingischen Reform überliefert wurde:
Nach dem eingetretenen Tod wird der Leichnam GWASCHEN und anschließend neu EINGEKLEIDET.
Er wird auf eine Bahre gelegt und aus dem STERBEHAUS in die KIRCHE getragen. Dort wird für den VERSTORBENEN gebetet und in der Regel noch am gleichen Tage beigesetzt.
Während im frühen Mittelalter eine MESSLITURGIE nicht zwingend dazugehörte, wird sie später zum wichtigsten begleitenden Akt.
Im 10. und 12. Jahrhundert entsteht im Kloster Cluny die differenzierteste Totenliturgie. Als Bestattungsort erlangt Cluny ein hohes Ansehen. Im 10. und 11. Jahrhundert beziehen sich 10 % der Klosterschenkungen auf Laienbegräbnisse, zum Preis eines "Hofes".
"Das Kloster übernahm dabei eine feste Verpflichtung an Messen, Gebeten du Almosenspenden. Grab und Gebetsdienst sollten, wie es einmal heißt, die Fürsprache des Heiligen Petrus beim jüngsten Gericht sicherstellen".
Die mittelalterlichen Städte legten ihre Friedhöfe, anders als in der Antike üblich war, rund um ihre Kirchen an (KIRCHHßFE).
Noch begehrter als eine Beisetzung auf dem Friedhof , war die in der Kirche. Trotz mehrfacher Verbote hielt sich die Tradition des Kirchengrabes sehr lange, insbesondere der Adel beanspruchte vehement eine Kirchenbestattung. So gewährten die Klöster ihren Adligen Stifter häufig solche Kirchenbegräbnisse.
4.2.3 Totenmahl, Totenmesse, Armenspeisung
Bis zum 4. Jahrhundert wurden TOTENMßHLER am Grabe des Verstorbenen abgehalten. Dies geht vermutlich auf vorchristliche Bräuche zurück. Die Kirche versuchte statt dessen die EUCHARISTIEFEIER und eine gesonderte ARMENSPEISUNG durchzusetzen.
Das Totenmahl wurde zwar vom Grab verdrängt, blieb aber während des gesamten Mittelalters Brauch im Verwandtenkreis, im Kreise der Nachbarn, Gilden, Bruderschaften und selbst in den Klöstern .
Gewünschtes und Verbotenes existierten nebeneinander fort. Nach dem Ableben des Verstorbenen hielt man eine Meßfeier - und je nach den materiellen Möglichkeiten - eine Armenspeisung bzw. eine Almosenvergabe.
Bei der Meßfeier ging es im Mittelalter weniger um den Dank an Gott für das Leben des Verstorbenen und bei den Almosen nicht mehr so sehr um die Sorge für die Armen, sondern mehr um den Wunsch, den Verstorbenen zu helfen, "um ihnen in einem möglicherweise ungünstigen Jenseitsgeschick noch beistehen zu können" .
Seit der Zeit Karl d. Großen war das Abhalten von Messen, am Todestag, am 3., 7. und 30. Tag nach dem Eintritt des Todes, und an den Jahrestagen, üblich.
BORST , OTTO: -Alltagsleben im Mittelalter’. Insel Verlag, Frankfurt a. M., 1983.
OHLER, NORBERT: "Sterben und Tod im Mittelalter". dtv-Sachbuch, München, 1993.
FUHRMANN, HORST: "Einladung ins Mittelalter", Verlag C.H. Beck, München, 1987/2000.
ANGENENDT; ARNOLD: "Geschichte der Religiosität im Mittelalter". Wissenschaftliche Buchgemeinschaft

 Darmstadt, 2000.

Gruß von Carsten

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Eintrag #3 vom 04. Aug. 2002 18:36 Uhr Carsten Baumann   Nachricht

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Wer an meinem kompletten Aufsatz
"Sterben, Tod und Begräbnis im Hochmittelalter", interessiert sein sollte, kann ihn bei mir per E - Mail anfordern.
Herzliche Grüße von
Carsten

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