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Eintrag #5 vom 01. Mrz. 2003 11:12 Uhr Harald Sill  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Harald Sill eine Nachricht zu schreiben.

nach oben / Zur Übersicht tja

Hi Barbara.
wie ich schon geschrieben habe müßte das Grundstück seeeehr groß sein um annähernd garantieren zu können das der Pfeil nicht abhaut. Oder eben ein Pfeilfangnetz in entsprechender Form und Größe.
Wird aber ein bisschen teuer dann.
Für einen (weiteren)Verein habe ich einfach nicht die Zeit damit es Sinn macht.
Und das mit dem freien Zugang rund um die Uhr würde schon klappen, so ich es richtig verstanden habe, wenn ich Mitglied wäre.
Ebenso bei den Bogenschützen in Bietigheim.
Nur in Ludwigsburg ist das Gelände abgesperrt.
Wie Du siehst hat es an Vereinen in der Gegend keinen Mangel. Dumm an Ludwigsburg ist nur das ich da nicht einfach mit dem Fahrrad hinpreschen kann.
Außerdem da geht es nur Mittwoch abends. Mit 3,50 DM für Gastschützen, die sie aber noch nie haben wollten, waren sie duetlich die Billigsten.
Mit den 3- hier in Bissingen könnte ich schon leben. die DM 10 die die Bietigheimer aber vor sechs Jahren schon haben wollten waren mir eindeutig zu viel.
Der nächste Bogenverein der eine Bogenabteilung nach unserer Art hat, nämlich Holzbögen ohne Schnickschnack, ist in Murrhardt oder Backnang, also schon wieder eine Ecke von hier.
Aber wie gesagt, ein Verein kommt nicht in Frage. Wo ich im Sommer an den Wochenenden bin steht ja wohl ausser Frage.
Und so ab und an meinen Haushalt führen sollte ich ja auch noch so neben der MA-Aktivität in einem Verein und der Sonstigen.
CU
Harwalt von Biberach FRB und sine temporis

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Eintrag #4 vom 28. Feb. 2003 23:54 Uhr Barbara (Nachname für Gäste nicht sichtbar)   Nachricht Bitte einloggen, um Barbara eine Nachricht zu schreiben.

nach oben / Zur Übersicht Befriedetes Besitztum

Hi Harald,
habe meinen Bruder gefragt (Stuttgarter Gilde). Er sagt, in Deinem Garten darfst Du alles, Du brauchst keine Genehmigung. Im Gesetz heißt dies: “befriedetes Besitztum” (egal, ob Eigentum oder gemietet). Und solange der Pfeil Dein befriedetes Besitztum nicht verlässt, kann man Dir solche ßbungen nicht verbieten. Macht sich der Pfeil aber sozusagen selbstständig, bist Du dran … Hier hilft die Haftpflicht nicht. Seine Meinung: Du sollst doch nach einem geeigneten Verein suchen. Es gibt nämlich Vereine, die sich spezialisieren. Bestimmt gibt es so einen “Bogenschießen-Verein” auch in unserer Gegend und dann gibt es mehr als nur drei Zielscheiben. Dann klappt es auch als Gastschütze mit freiem Zugang. Ein freier Zugang bedeutet aber nicht rund um die Uhr. Das kannst Du vergessen. Jeder Verein hat seine offiziellen “ßffnungszeiten” und die musst Du schon beachten (meistens am Wochenende und außerdem so 1-2 x unter der Woche).
Barbara
magistra artium circuli amicorum

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Eintrag #3 vom 27. Feb. 2003 08:00 Uhr Harald Sill  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Harald Sill eine Nachricht zu schreiben.

nach oben / Zur Übersicht ausreichend groß

Hi Arno.
Ja, Gastschütze mit freiem Zugang wäre schon fein. Wäre aber eien zu großer Vertrauensvorschuß seites des Vereins. so bliebe wirklich nur Drängeln an der Scheibe.
Die Sache mit “ausreichend groß” kenne ich noch aus der Anfangfszeit des Paintballs.
Das hieße vom Standpunkt des Schützen aus ca 150 Meter in jeder Richtung in die der Pfeil fliegen kann. *g*
Ich habe schon erlebt das ein Pfeilabpraller fast senkrecht von der Scheibe nach oben abgehauen ist und dann an der Turnhallendecke in drei Teile zerbrach.
Genau so ein Abpraller macht mir Sorgen.
Da würde nur eine Art Sacknetz um die Scheibe helfen um sicher zu gehen.
Ich bin zwar schon ziemlich aus der ßbung, bin mir aber sicher dass ich nach ein paar Schuß nie weiter als zwei Meter von der 30 Meterscheibe weg wäre. *g*
Aber lass den Pfeil beim Abschuß anbrechen, mir eine Biene ins Ohr fliegen oder ein Auto auf der Straße nebenan eine Fehlzündung haben und schon kann der Pfeil deutlich vom geplanten Ziel abweichen und dem Nachbarn 60 Meter weiter einen zusätzlichen Darmausgang verschaffen.
Ich glaube da ist auch ein vorsorgendes Gespräch mit der Haftpflicht nötig.
Ah, ja.
Der Hinweis auf die Stärke des Bogens ist wirklich nötig. Gegebenenfalls mit der erreichbaren Reichweite. Das Flitzebogenimmage ist überall präsent.
Für alle die Irgendwelche Landschaftsgärtner anhauen ihnen die Nächste Friedhofseibe zur Seite zu legen wichtig darauf hinzuweisen.
Sonst habt Ihr nachehr schöne Eibenäste aber der Stamm ist in handliche Stücke zersägt.
Ciao
Harwalt von Biberach FRB und sine temporis

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Eintrag #2 vom 27. Feb. 2003 07:36 Uhr Arno Eckhardt  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Arno Eckhardt eine Nachricht zu schreiben.

nach oben / Zur Übersicht Im Garten

Hallo Harald
Soweit ich weiß, darfst Du ohne Probleme im eigenen Garten schießen, WENN derselbe ausreichend groß (?) ist und eben besagte Fehlschüsse niemanden gefährden können (also ein Zaun um den Garten, evtl. Pfeilfangnetz sollte schon sein). Das ist soweit ich es im Kopf habe sinngemäß das, was irgendwo im Deutschen Gesetz zu finden ist.
Wenn Du´s genauer wissen möchtest, dann ist da das Ordnungsamt zuständig. Die fressen auch wirklich niemanden (erfahrungsgemäß), bloß weil man fragt.
Du solltest allerdings darauf achten, nicht mißverstanden zu werden: Bei “Bogenschießen” denken die meisten an kindliche Flitzebögen, und nicht an 60-Pfünder. Mach also den Leuten deutlich klar, worum es Dir geht, das vermeidet später ßrger. Wenn Du dann noch gut aufpassen tust, kann eigentlich soweit ich weiß nix passieren.
Ich selbst bin übrigens jetzt mal Gastschütze beim reutlinger Verein gewesen (zusammen mit Urs “Hlorridi”, der schon öfter mal dort auf dem Platz war). Falls Du also mal bei uns in der Gegend bist, komm doch mal mit! Die haben einen klasse 3 D Jagdparcours angelegt.
Was das sonstige Vereinsleben angeht: Ich fürchte, einen Tod muß man da wohl sterben. Ich persönlich werde wohl Gastschütze bleiben (auch, wenn ich quasi jede Sekunde auf das Eintreffen meines neuen 60-Pfünders warte *lechz, sabber*)
Euer Arno

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Eintrag #1 vom 26. Feb. 2003 20:38 Uhr Harald Sill  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Harald Sill eine Nachricht zu schreiben.

nach oben / Zur Übersicht Darf Das das?

Hallo.
Ich hole mal weit aus um gutgemeinte Ratschläge zielgerichtetert möglich zu machen.
Ich habe heute beim örtlichen Schutzenerein vorgesprochen da ich letzten Sonntag entdeckt habe dass die nun auch Zielscheiben für Bogenschießen aufgestellt haben.
Mein Ziel war es ab und Zu dort schießen zu können.
Ein Vereinseintritt ist nicht sinnvoll, da ich als aktiver Mittelalterlicher nicht in einem weiteren Verein sinnvolle Vereinsarbeit leisten kann. Dazu ist die Zeit ein bischen knapp.
Und Aufnahmegebür + Jahresbeitrag + Arbeitsleistungen sollten auch sinnvoll angelegt sein.
Ich sollte also wenn ich Zeit habe und das Wetter passt einfach dort vorbeirauschen können um zu schießen.
Theoretisch gibt es zwar die Möglichkeit als Gastschüzte eine Gebühr zu berappen, aber da nicht kontrolliert werden könnte wie oft ich da bin fällt das ausser beim offiziellem Training flach.
Mich aber abends mit anderen um die drei Scheiben zu drängeln ist auch nicht das was ich mir vorstelle.
Dazu die Frage. Kann sich da noch jemand Alternativen vorstellen oder kennt jemand praktizierte Fälle.
Die Rechtssfrage die ich habe ist Folgende.
Darf ich im heimischen Garten einfach hingehen und Bogenschießen?
Bei welcher Stelle kann ich mich da erkundigen und bekomme auch kompetente Antwort.
also nicht “ Da bin ich nicht zuständig, probieren sie es mal da” und das ein paar mal in Folge, oder “(vorsorglich mal) nein,(denn ich habe keine Ahnung)”
Macht das jemand, wenn ja unter welchen Vorrasusetzungen.
Zu Info, ich will schon auch mal mit nem 60-Pfünder schießen.
Wenn da ein Pfeil unkontrolliert in die Landschaft segelt ist Schluß mit lustig.
Grüßle
Harwalt von Biberach FRB und sine temporis

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