Vielen Dank für die ausführliche Darstellung der Auslegung von AGB’s und anderen Dingen, die man beim Kauf (u.a. über I-Net-Shops) zu beachten hat.
Wäre ich jetzt bösartig, könnte ich ja rein theoretisch das Deko-Schwert, welches bei Melbar als Schaukampfwaffe angeboten wird, bestellen, nach Erhalt anmerken, daß das kein Schaukampfschwert ist und käme so billig an eine echte Schaukampfwaffe. (Nachbesserung)
Allerdings befürchte ich, daß sich das bei den Lieferzeiten, die Melbar hat, nicht lohnt, denn bis ich da überhaupt die erste Lieferung bekäme, könnte ich wahrscheinlich kein Schwert mehr halten, sondern würde nur noch mit meinem Spazierstock um mich prügeln. ;-)
ich will mal versuchen, mich kurz zu fassen (oh Gott, wenn Juristen so anfangen…..):
Ehrlich gesagt kann man die meisten AGB die in MA-Internetshops ausgegeben werden, getrost in die Tonne treten.
Ein simples Beispiel sind irgendwelche Gerichtsstandsvereinbarungen, das kann man vergessen, Gerichtsstandvereinbarungen sind in AGB nur bindend, wenn beide Vertragspartner als Kaufleute, bzw. nunmehr als Unternehmer einen Vetrag schließen. Wenn aber die HoMi-Reenacterin Gisela Mustermann (Ihr erinnert Euch an die Formularausfüllhilfen?) bei Händler X etwas bestellt, richtet sich der Gerichtsstand NICHT nach den AGB, sondern danach, worum es geht. Grob gesprochen, wenn Gisela nicht zahlt, muss der Händler X sie trotz noch so fett gedruckter AGB am zuständigen Gericht ihres Wohnsitzes verklagen, wenn sie an ihrer Gugel die fehlende Halsöffnung als Mangel interpretiert (was ich erstmal so unterschreiben würde) und Nachbesserung verlangt, dann hat sie das am Gerichtsstand des Händlers zu tun etc.
ßhnlich verhält es sich mit irgendwelchen Haftungsausschlüssen in den AGB.
Wenn ich ein Schwert als schaukampftauglich inseriere, dann beschreibe ich damit eine bestimmte Beschaffenheit der Sache.
Ob ich nun historisches Fechten betreibe, als MA-Markt Schautruppe unterwegs bin, an Freikampf-Schlachten ala Herzberg teilnehme oder nächtens pseudo-esoterische Waffengänge als Inititationsritus vollführe, jedenfalls hat sich in einer bestimmten, hier relevanten Gruppe - nämlich den ganzen MA-FReaks, die wir alle sind - ein bestimmter Rahmen herauskristallisiert, was unter “schaukampftauglich” als Mindestvoraussetzung zu verstehen ist. Nämlich eine bestimmte Werkstoffbeschaffenheit, die zumindest gewährleisten muss, dass bei einem kraftvoll geführten Schlag eines durchschnittlich kräftigen Kämpfer Klinge auf Klinge oder Klinge auf Fläche, sich zwar Scharten bilden können, jedoch die Klinge nicht brechen darf.
Nicht umsonst haben sich ja auch zum Beispiel bestimmte Freikampfanforderungen an die Schwerter gebildet.
Es ist also so, dass innerhalb eines einigermaßen abgrenzbaren Personenkreises ein bestimmbarer Begriff von Schaukampf oder Freikampf gebildet hat, wenn ich also eine Schaukampfwaffe kaufen will, habe ich eine bestimmte Vorstellung.
Wenn ich also ein Schwert kaufe, dass explizit als “schaukamftauglich” beworben oder verkauft wird, es sich aber tatsächlich um ein Deko-Schwert handelt, dann weicht die Ist-Beschaffenheit von der vertraglich bereinbarten Soll-Beschaffenheit ab und ich habe alle Gewährleistungsrechte die im Gesetz bestimmt sind. Nämlich Nachbesserung (bzw. Nachlieferung einer tatsächlich schaukampftauglichen Waffe, wie vertraglich vereinbart) oder Minderung oder Rücktritt.
Und wenn der Händler dann auf seine AGB verweist, reibe ich mir als Anwalt die Hände über leicht verdiente Gebühren!
Es macht dann auch keinen Unterschied, ob der Händler ein Cleverle sein will und irgendwo in den AGB reinschreibt, dass die Waffen nicht für Schau- oderFreikampf geeignet sind und nur an die Wand gehören.
Denn dies wäre - wegen des eindeutigen Widerspruchs zur Beschreibung in der Anzeige - eine irreführende und überraschende Klausel.
Davon zu unterscheiden sind die Konsequenzen, wenn beim Gedengel die Klinge bricht und ich sie aus der Brust meines Kampfpartners ziehe.
Hierbei handelt es sich in erster Linie um das sogenannte Deliktsrecht, nämlich § 823 BGB (vorsätzliche oder fahrlässige und widerrechtliche Verletzung des Lebens, der Gesundheit, der Freiheit, des Eigentums oder eines sonstigen Rechts).
Das ist eine ganz andere Baustelle, hier ist gegebenenfalls auch der Händler schadensersatzpflichtig, aber in erster Linie derjenige, der unmittelbar die Verletzung verursacht.
Wenn ich zum Beispiel das Schwert auspacke und erkenne, dass es kein V2A-Stahl-Schaukampfprügel, sondern ein Dekoschwert aus poliertem Wellblech und Spucke ist, gleichwohl damit auf dem Markt irgendeinen unliebsamen Wiki zum Duell fordere, handele ich sicherlich fahrlässig und bin schadensersatzpflichtig, wenn der Wiki kurze Zeit später röchelnd am Boden liegt.
Hat der Wiki allerdings ebenfalls gesehen, dass es KEINE schaukampftaugliche Waffe ist und sich trotzdem auf einen Waffengang eingelassen, trägt er sicherlich ein gehöriges Mass Mitschuld…undsoweiterundsofort.
Sorry, das war natürlich jetzt alles andere als kurz, aber über diesen Themenkomplex sind schon juristische Kommentarbücher mit mehreren Tausend Seiten geschrieben worden…
Dem armen Kerl oder der Dame nützt das dann nichts, ich weiss auch nicht inwiefern es arglistische Täuschung ist wenn “bedingt Schaukampftauglich” darauf steht.
Das einzige was man tun kann, ist es auf solche Dinge hin zu weisen und solche Händler meiden!
da kannst Du recht haben. Ich glaube auch nicht, daß jemand Blankwaffen (egal ob nun schaukampftauglich oder nicht) verkauft, ohne sich in seinen AGB’s diesbezüglich rechtlich abzusichern.
Das nützt bloß demjenigen, der bei einem so möglichen Schwertbruch u.U. schwer verletzt wird, und demjenigen, der ihn verletzt hat, auch nichts mehr. Und das ist es, was mich daran stört.
… die Dekoschwerter als Schaukampfwaffen verkaufen, ist gerade der hier angesprochene “Melbar’s Tröpfelhandel”.
Eines von diesen Dekostücken, die dort in der Rubrik “Schaukampf” angeboten werden, besitze ich nämlich selber. (Von einem Freund als Dekoschwert gekauft und auch nie als etwas anderes benutzt.)
Die “Schlagkante” ist schmäler als 1 mm, der Stahl hat nicht die Konsistenz von Schaukampfschwertern und ich verwette meinen Langsax gegen ein Taschenmesser, daß das Ding schneller bricht oder splittert, als man “Reenactment” sagen kann.
Würde mich mal interessieren, was passiert, wenn so ein (als “Schaukampfwaffe” verkauftes) Dekoschwert bricht und der Träger wahlweise durch Splitter seines eigenen Schwertes oder durch die Waffe seines Gegners verletzt wird. Wessen Versicherung übernimmt das dann? Wenn überhaupt jemand dafür aufkommt!
Gruß
Frank, den solch unlauteres Geschäftsgebaren wirklich sauer macht.
Ich bin in letzter Zeit über einige Internetshops gestolpert, in denen Waffen als Fecht- oder Schaukampfschwerter verkauft werden, die meiner Ansicht mit ziemlicher Sicherheit Dekoschwerter aus der Massenproduktion sind.
Gut, solche Leute habe ich auch schon auf Märkten gesehn, aber im Internet ist das anscheinend noch beliebter.
Ich für meinen Teil kann ebenfalls nichts Positives zu “Melbars Tröpfelhandel” berichten.
Ich habe mir Anfang Juli 2002 dort etwas bestellt, was mit “2-4 Wochen Lieferzeit” ausgezeichnet war. Anfang Oktober (!) bekam ich dann nach unzähligen Anrufversuchen (nie jemand da) eine Mail, daß man noch ca. 3 Wochen brauchen würde. Die Saison war zu diesem Zeitpunkt eigentlich schon um.
Ich wartete trotzdem weiter und es kam… nichts. Nullkommanada. Ende Januar 2003 kam jetzt eine “Entschuldigungsmail” à la “Tut uns ja so furchtbar leid aber wir hatten ßrger mit einem Lieferanten und außerdem sind wir ja umgezogen…”
In dieser Zeit hatte ich mir meine Ware schon anderweitig besorgt und konnte daher beruhigt die Bestellung canceln. (Seltsam nur, daß die mit EINEM Lieferanten ßrger haben, aber SEHR VIELE Bereiche offensichtlich Lieferschwierigkeiten aufweisen. Siehe hierzu auch das Melbar-Forum, bei dem im ßbrigen seit geraumer Zeit auf Anfragen der Kunden nicht mehr eingegangen wird.)
Was mir ebenfalls sauer aufgestoßen ist: Einige der als Schaukampfwaffen titulierten Schwerter sind alles, aber nicht schaukampftauglich. Bei manchen steht dann wenigstens “Nur bedingt schaukampftauglich.”, bei anderen gar nichts. Meiner Meinung nach eine Verhohnepiepelung der Kunden.
Die Preisgestaltung von Melbar ist auch etwas seltsam, aber da würde ich vom Hundertsten ins Tausendste kommen und das muß nicht wirklich sein.
Gruß
Frank, der bei Melbar sicher nichts mehr bestellt.
Geschäftsgebaren: Melbar zeichnet sich leider durch extreme Lieferzeiten und fehlende Kommunikation aus. Nach den Einträgen in seinem Forum zu schließen hat sich das auch nicht gebessert.
Ist aber der einzige Laden, mit dem ich schlechte Erfahrungen gemacht habe. Sonst meistens guter Service, schnelle Antworten auf Fragen. Stoffe und andere Grundmaterialien kaufe ich fast nur übers Netz. Ist auch kein Problem, Muster geschickt zu bekommen.
Und am Ende führt kein Weg am Selbermachen und an Einzelanfertigungen vorbei. Weil es nervt, die selbe Replik an 10 anderen Gestalten zu sehen.
Gut, in vielen Shops paart sich Fantasy mit Mittelalter, aber wenn man sich in seiner Zeit auskennt lohnt der Blick in die Shops schon.
Auf eine Sache sollte man aber auf jeden Fall achten:
Viele Shops sind ‘Nebenprodukte’ von ‘Szene’-Hobbyhandwerkern, nicht alle eine richtige Firma.
Bei einigen diese Nebenerwerbsshops findet man abstruse oder garkeine AGBs, was einem bei der Bestellung oder im Falle von Regreßforderungen ziemliche Probleme bereiten könnte.
Vor allem, schaut genau nach, wie es beim Umtauschrecht aussieht…
Es ist schnell passiert, daß man sich etwas bestellt, was auf den Bildern wunderschön aussah, doch real entdeckt man dann die Gummibünde an der Hose, die Schweißnaht und den Schutzlack am Helm oder ähnliches.
Wer das Umtauschrecht bei Nichtgefallen nicht anbietet, mit dem würde ich besser keine Geschäfte machen.
allgemein habe ich noch keine schlechten Erfahrungen mit Internetshops gemacht. Zumindest was das Geschäftsgebaren angeht. Du wirst kaum (bis auf wenige Ausnahmen)historisch korrekte Ausrüstung in den gängigen Shops finden. Um geld zu sparen solltest du dir Gedanken über die Epoche machen die du darstellen möchtest. Anschliessend denk drüber nach WAS du darstellen willst. Wenn du dir darüber klar bist solltest du eine Quellenrecherche vornehmen. Danach wirst du feststellen das die meisten angebotenen Artikel milde gesagt “Schrott” sind.
Sollte du allerdings kein Interesse an authentischer Ausrüstung haben gibt es nicht gegen diese Shops einzuwenden.