hi, klaus, deine einkünfte sind einkommenssteuerpflichtig, gewerbe musst du anmelden, handwerkskammer ist schwer zu umgehen, wenn dein einkommen hauptsächlich aus dem verkauf selbsthergestellter ware erzielt wird, wegen geringen einkommens geht das meist irgendwie. normalerweise müsstest du mitglied in der metallinnung werden. lässt sich umgehen.
du bist zu einfacher buchführung verpflichtet- einnahmen überschuß rechnung- . du kannst alle kosten wie fahrten zu veranstaltungen etc gewinn mindernd geltend machen, so das du kaum gewinn machst und so auch kaum steuern auf das zusätzkieche einkommen zahlen musst. gewerbesteuer fällt nicht an, mehrwertsteuerpflichtig bist du auch nicht.
machst du länger verlust, zählt das ganze als “freizeitvergnügen”, abschreibungen sind dann nicht mehr möglich, auch deine kosten sind dann nicht mehr gewinnmindernd! also, bescheidener gewinn in 2005, verlust 2006, gewinn 2007 , deinhe verlust in 2006 wird auch in 2007 noch gewinnmindernd anerkannt und du zahlst weniger einkommenssteuer. vorsicht, arbeitslosengeld ist steuerfrei, aber du kommst in der progression nach oben.
ich glaube, dass es zu dem Thema schon Threads gibt …
Zur Sache:
Ich würde mich an Deiner Stelle bei denen erkundigen, die etwas von der Materie verstehen. In Deinem Fall wären es das Gewerbeamt Deiner Stadtverwaltung und das örtlich zuständige Finanzamt. Dort ist die Chance am größten, eine verlässliche Antwort zu bekommen.
Gehe aber davon aus, dass Einkünfte grundsätzlich beim Finanzamt angemeldet werden müssen. Inwieweit eine Steuerpflicht besteht, entscheidet das Finanzamt dann nach Prüfung der Sachlage.