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Eintrag #1 vom 18. Feb. 2000 18:52 Uhr Stefanie Weinrich   Nachricht

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Hallo, ich hätt da gern mal ein Problem… Also, beim Lesen stolperte ich letzt über eine, mir unbekannte Bestrafung adliger Herren aus dem 12.Jhd. So wurde in dem Text erwähnt das 1155 als Strafe für Landfriedensbruch die "entwürdigende Strafe des Hundetragens" verhängt wurde. Leider wurde das Ganze nicht näher beschrieben. Darf man sich das als eine Art "Spießrutenlauf" mit einem "räudigen Hund" im Arm vorstellen? Gab es vielleicht noch mehr solcher "Strafen" Freue mich auf Info! Gruß
Juditha von Nürings

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Eintrag #2 vom 18. Feb. 2000 19:51 Uhr Andreas Sturm   Nachricht

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Hallo Stefanie, ich kenne das Hundetragen nicht unbedingt nur im Zusammenhang mit Adeligen, sondern als Ehrenstrafe allgemein. Um das Wesen der Ehrenstrafe zu erkennen, muß man sich vor Augen führen, dass "Ehre" in damaliger Zeit nicht nur Wertschätzung vor sich selbst und anderen bedeutete, sondern direkt mit der Rechtsstellung einer Person verbunden war. Ein "Ehrloser" konnte kein Richter, Schöffe oder Zeuge sein, er konnte keinen Eid ablegen und auch die Ausübung eines "ehrlichen" Gewerbes" war ihm verwehrt. Wer seine Ehre verlor, verlor also zugleich wichtige Rechte innerhalb der mittelalterlichen Gesellschaft. Ehrenstrafen im engeren Sinne sind Strafen, die darauf abzielen, den Betroffenen nicht ehrlos zu machen, wohl aber seine Ehre zu schmälern, d. h. sein soziales Ansehen in der Gemeinschaft, in der er lebt, dauerhaft zu beeinträchtigen. Um dies zu erreichen, wurden Ehrenstrafen in der ßffentlichkeit, bzw. von der ßffentlichkeit selbst vollzogen. So war sichergestellt, dass jeder von der Verfehlung des Missetäters erfuhr. Er war so für sein Leben mit dem Makel seiner Tat gezeichnet. Eine Möglichkeit dieser öffentlich vollzogenen Ehrenstrafen war die symbolische Prozession. Der Missetäter mußte durch die Straßen der Stadt laufen, dabei trug er ein Symbol seiner Tat mit sich. Einen Hund zu tragen war in diesem Falle die Strafe für denjenigen, der seinem Herren die Treue gebrochen hatte. Wie auch heute galt der Hund als der treueste Gefährte des Menschen. Andreas _____ Hinckeldey, Ch[ristian], Hg. Justiz in alter Zeit. Schriftenreihe des Mittelalterlichen Krimianlamuseums Rothenburg ob der Tauber. Band 7c. Rothenburb o.d.T: Mittelalterliches Krimianalmuseum, 1989. S. 337.

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Eintrag #3 vom 20. Feb. 2000 19:33 Uhr Lars Braun   Nachricht

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Tach, bereits 937 hat Otto I. anläßlich eines Hoftages zu Magdeburg einigen Franken als Strafe auferlegt, öffentlich Hunde zur königlichen Pfalz zu tragen. Das geht angeblich auf einen Brauch der Germanen zurück, zusammen mit Verbrechern auch Hunde aufzuhängen. Otto hatte die Strafe etwas entschärft, um den verurteilten Franken klarzumachen, daß sie nur knapp der Todesstrafe entgangen waren. bis dann Lars

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Eintrag #4 vom 21. Feb. 2000 13:19 Uhr Eva R. Szlosbaytel  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Eva R. Szlosbaytel eine Nachricht zu schreiben.

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Im Mittelalter gehörten Hinrichtungen zu den alltäglichen Schauspielen. Die Hauptpeinen für Männer waren Strafen des Stranges (fürs Volk) und des Schwertes (für Edelleute), während Feuertod, Pfählen, das Rad und Vierteilen als qualifizierte = geschärfte Todesstrafen galten. Frauen wurden meist gesäckt (in ledernem oder leinernen Sack ins Wasser geworfen und ertränkt). Das Hängen war die eigentliche Strafe des Diebbstahls und konnte erschwert werden, wenn der Henker einen Wolf oder Hund neben dem Verbrecher aufhing; ein Brauch, der in fernen Ländern wie ßgypten oder Mexiko noch heute (1895) gesehen werden kann. Genauso ertränkte man oft mit einer Frau zusammen einen Hund, eine Katze eine Schlange oder einen Hahn (taten bereits die Römer bei Verwandtenmördern). Das Hundetragen, eine Strafe für adelige Landfriedensbrecher, hatte einen anderen Sinn: damit sollte angedeutet werden, daß sie besser getan hätten, bei ihrem Geschäft zu bleiben als unberufen Kriegswirren anzustiften. Sie mussten einen Hund aus einem Gau in den anderen tragen, dann wurden sie enthauptet. Der Dienstmann trug einen Sattel, der Bauer eine Pflugschar, der Pfaffe ein Brevier. Im Jahr 938 ließ Kaiser Otto der Große die aufrührerischen Franken, 1155 Friedrich Barbarossa den Pfalzgrafen Hermann und dessen Genossen Hunde tragen. Quelle: Kleinpaul, Rudolf; Das Mittelalter, Flechsig- Verlag, Würzburg 1998(Sonderausgabe, UInveränderter Nachdruck der Ausgabe von 1895; Seite 537)
Seyd gegrüßt!

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Eintrag #5 vom 24. Feb. 2000 16:18 Uhr Stefanie Weinrich   Nachricht

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Nochmal hallo, ich wollte mich nur noch mal schnell für die Informationen bedanken, sie sind doch viel ausführlicher ausgefallen als ich geahnt hätte, besonderen Dank an Eva und Andreas ich werde mich demnächst mal wieder in einige Bücher vergraben. Danke für die Literatur Hinweise! Es grüßt euch herzlich
Stefanie/ Juditha

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Eintrag #6 vom 26. Feb. 2000 18:34 Uhr Eva R. Szlosbaytel  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Eva R. Szlosbaytel eine Nachricht zu schreiben.

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Hi Stefanie! Freut mich, daß ich helfen konnte. Bei weiteren Fragen kannst Du Dich gerne wieder an mich wenden. Hab leider selten Zeit hier intensiv zu suchen und zu schauen.LG Eva
Sey gegrüßt!

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Eintrag #7 vom 29. Jul. 2003 17:22 Uhr Michael Kleen   Nachricht

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Hallo!
Um die Diskussion um die Sitte des "Hundetragens" zu erweitern, habe ich mich an mein Seminar bei Prof. Althoff erinnert und dieser interpretierte in seinem Spezialgebiet diese Sitte unter ritualistischem Gesichtspunkt. Das bedeutet: der mittelalterliche Mensch kommunizierte in einer illiteraten Gesellschaft wie andere Gesellschaften auch vor allem mittels Ritualen, Symbolen und Inszenierungen, die zwecks Aussagekraft sehr extrem waren.
Im genannten Beispiel, wo ein Adliger einen Hund tragen musste, ist dies als (oft freiwillige!) Sühneleistung und Geständnis der Schuld an einem öffentlichen (!) Ort zu interpretieren.
In einem demonstrativen, ritualisierten Akt der öffentlichen, bedingungslosen Unterwerfung (barfuß, mit Büßergewand, manchmal mit dem Richtschwert im Nacken oder auch mit einem Hund auf dem Rücken). So näherte sich der Büßende dem König und sprach den wohl zeremoniell zu verstehenden Satz: "Mache mit mir, was du willst.", denn schließlich hatten die Vermittler vorher ausgehandelt, was zu passieren hatte, was in der Regel folgendes war:
* Der Büßer erwarb die Huld des Herrschers wieder
* Meist wurde er in Amt und Würden wieder eingesetzt
* Manchmal wurde er in eine kurze, quasi symbolische Haft genommen
* Er mußte allerdings materielle Einbußen hinnehmen (an Herrscher und auch an die Vermittler)
Fazit: Das Charakteristische dieses ganzen Szenariums ist, daß dem Huldinhaber in geradezu unglaublicher Weise demonstrativ und öffentlich Genugtuung gegeben wurde. Er zeigte damit der ßffentlichkeit nicht nur seine Machtfülle, sondern in typisch mittelalterlichem Selbstverständnis, daß er diese Macht mit Milde und mit der Bereitschaft zu verzeihen, zu handhaben verstand.
Der Huldentzug ist damit durchaus ein Mittel der Disziplinierung, doch wie so oft führt es zu anachronistischen Fehlschlüssen, wenn man dieses Faktum so nackt stehen läßt und es sich selbst mit einem neuzeitlichen Mantel ankleidet - erst aus dem Verständnis der Verpflichtung des Herrschers zur erneuten Huldgewährung aufgrund christlicher-ethischer Wertvorstellungen erkennt man, daß ein Mißbrauch so gut wie ausgeschlossen war und auch nicht im Denkhorizont mittelalterlicher Herrscher stand.
Literatur dazu:
Schwenk, Bernd: "Das Hundetragen. Ein Rechtsbrauch im Mittelalter" (leider ist mir nicht mehr bekannt in welchem Sammelband dieser Artikel erschienen ist).
Althoff, Gerd: Spielregeln der Politik im Mittelalter. Kommunikation in Frieden und Fehde. Wiss. Buchgesellschaft, Darmstadt 1997.
Hoffe ihr konntet etwas mit den Infos anfangen! :-)
Netter Gruss, Michael (M.A.)

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