Eintrag #2 vom 28. Jan. 2001 17:38 Uhr
Carsten Baumann
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Hallo Gabriele! Laien - im Hochmittelalter Der Laienbegriff ist in etwa so alt wie die Kirche. Er läßt sich ableiten von (grch.) “laikos”, das ist die Person, die zum “laos”, d.h. zum “Bundesvolk”, sagen wir jetzt mal, die allgemein zur Christenheit gehört. Dem gegenüber steht seit den Tagen der frühen Kirche, das Amt - (griechisch) kleros! Manche Historiker sprechen, bezüglich des Mittelalters, von den “ZWEI VßLKERN” - das heißt a) den Laien und b) den Klerikern - was ja eine starke Diskrepanz und “Standes”unterschiede ausdrückt (ein Beispiel: 1228 erließ Gregor IX. ein ausdrückliches Verbot der Laienpredigt). Wobei eine Abgrenzung m. E. nicht immer ganz einfach ist - so nannten sich die Fahrenden Kleriker (Scholaren, Goliarden) des 12. und 13. Jahrhunderts durchaus clerici - Kleriker (da sie ja meist die einfachen Gelübde abgelegt hatten), wurden von DER Kirche aber eben nicht so gesehen sondern eher mit den Fahrenden Spielleuten als “letzter Stand” betrachtet und entsprechend diffamiert. (Siehe hierzu den allseits bekannten Bumke, Joachim: “Höfische Kultur” und “Carmina Burana”, dtv - Klassik, München, 1991, S. 855 - 856. Aber zur eigentlichen Frage: Ich sehe nach dem momentanen Informationsstand zwei Erklärungsmöglichkeiten: 1. Es könnte sich bei dem besagten Bruder um einen Kleriker, der die einfachen Gelübde abgelegt hat, handeln: Zit.(Lanczkowski, Johanna: “Kleines Lexikon des Mönchstums und der Orden”, Reclam Verlag, Stuttgart, 1993. S. 111): “Die einfachen Gelübde beinhalten: Jungfräulichkeit, Keuschheit, und Ehelosigkeit. Sie befähigen dazu, höhere Weihen zu empfangen und in einen Orden einzutreten. Die einfachen Gelübde sind ein Ehehindernis, welches durch die Befreiung von den Gelübden aufgehoben werden kann! ….” “2. Die feierlichen Gelübde sind im Grunde ein Vertrag, der zwischen Gott und dem Gelobenden geschlossen wird. Der Gelobende weiht sich ganz, vorbehaltlos und UNWIEDERRUFLICH Gott. ….. Die feierlichen Gelübde sind ein Ehehindernis, das NICHT aufgehoben werden kann.” Eine Rückkehr in den Laienstand ist also - nach diesem Verständnis - nach Ablegen der FEIERLICHEN Gelübde, nicht mehr möglich! 2. Als eine andere Erklärung wäre für mich auch möglich, daß es sich bei dem von Dir erwähnten Laienbegriff um die Zugehörigkeit zu einer “LAIENBRUDERSCHAFT” handelt, also zum Beispiel als KONVERSE bei den ZISTERZIENSERN oder als Angehöriger eines TERZIAREN - Zweiges (“Drittorden”), z.B. bei einem der Mendikanden (Bettel-) - Orden. Letzteres bedeutete, daß sich jemand der geistlichen Leitung und den Regeln eines klerikalen Ordens (z.B. Franziskaner) unterwarf, aber weiter seinem weltlichen Beruf nachging. Eine besondere Breitenwirkung ging, in der von Dir benannten Zeit (1280 - 1340), vor allem von dem “Drittorden” der Franziskaner aus, seit er 1289 durch Papst Nikolaus IV. offiziell anerkannt worden war! (Siehe hierzu: DENZLER, GEORG, ANDRESEN, CARL: “Wörterbuch Kirchengeschichte.”, dtv, München, 1997, S. 355.) Das hieße dann, daß der Erblasser verhindern wollte, daß sein Bruder in einen Orden eintritt, bzw. daß auf diesem Weg der Besitz der Familie verlustig gehen würde. Zu der anderen Frage: Es ist sicher möglich, daß jemand mit kirchlicher/ klösterlicher Bildung, der dann die Gelübde NICHT abgelegt hat, grundsätzlich im “weltlichen Dienst”, z.B. als “Hauslehrer” oder Schreiber etc. tätig ist. Ich frage mich nur, ob man ihn dann explizit als >Laien< bezeichnet hätte! Ich hoffe, ein bißchen weitergeholfen zu haben! Ansonsten wäre das sicher ein Thema für den Nikolaj!
Herzliche Grüße von Carsten
