Thema als Feed (RSS 2.0) Thema als Feed (ATOM 1.0) Living-history-Gruppe gleich Gesellschaft bürgerlichen Rechts ???

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Eintrag #2 vom 27. Jun. 2003 14:45 Uhr Oliver (Nachname für Gäste nicht sichtbar)   Nachricht Bitte einloggen, um Oliver eine Nachricht zu schreiben.

nach oben / Zur Übersicht Wie geht das eine GbR gründen? Haftung?

Wie schon beschrieben braucht es bei der Gründung einer GbR, kein Kürzel wie bei der GmbH, AG etc..
Nicht mal ein ausdrücklicher Name für die Gesellschaft, selbst die Ziele müssen nicht schriftlich fixiert werden.
Du gründest eine GbR mit mindestens zwei Gesellschaftern (reale oder juristische Personen) und so einfach geht es:
“Nimmst Du mich bis zum Bahnhof mit?” -“Ja” Peng !Fertig!
Naja ein wenig Abstrakt ist das schon aber wehren kann man sich dagegen nicht….
Wenn Du dann einen Arbeitstitel hast: MA-Gruppe xy und eine Satzung umso besser….
Was Haftung angeht so ist es eine der bescheidensten Gesellschaftsformen.
Weil jeder haftet, jedem, mit allem.
Angenommen Joachim bekommt Lust die ganze Gruppe mit Kettenhemden auszustatten, natürlich die vernieteten und auf Maß geschneidert.
Dies tut er dann im Namen der Gruppe, daraufhin stellt er fest, das er für 6 Monate verreisen muß und ist weg. Der Händler wird sich dann sagen der Nächstbeste wird mir das bezahlen und womit? …mit Recht, weil es die Gruppe bestellt hat. Es wird Dir jeder sagen zahl mal Ulli, wenn sich kein anderer greifen lässt.
Ulli muß zahlen. (Wird aber zusehen Joachim demnächst mal unter vier Augen zu sprechen, um Geld zu bekommen) Aber der Kettenhemdhändler ist zufrieden und kümmert sich nicht weiter um euch.
Also der Nachtteil hierbei ist:
Jeder kann alles im Namen der Gruppe zusagen machen und tun, nach außen hin. Jeder andere haftet dort zunächst mit Gruppenvermögen, wenn vorhanden, dann mit Privatvermögen dafür.
Auch wenn es intern anders abgesprochen wird, dass muß man dann persönlich regeln, eine Satzung ist bei so was hilfreich…
Deswegen ist es üblich bei größeren Gesellschaften eine andere Form zu wählen, z.B. e.V. hier wird nur mit den dem Vereinsvermögen gehaftet.
Auch darf in anderen Gesellschaften nur ausgesuchte Leute die Gesellschaft nach außen vertreten, z.B. mit Prokura, i. A. und oder i.V.
So, ich bin kein Anwalt nur einfacher Kaufmann, aber so habe ich es mal gelernt….
sascha.klauss.bei.t-online.de

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Eintrag #1 vom 27. Jun. 2003 14:05 Uhr Ulrich Busse  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Ulrich Busse eine Nachricht zu schreiben.

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In einem anderen Thread würde die These aufgestellt, eine (eigentlich unorganisierte) Living-history-Gruppe sei eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Vielleicht kann Hilmar die betreffenden Einträge hierrüber kopieren.
Die Frage könnte für viele Gruppen, die bewusst keine vereins- oder gesellschaftsrechtliche Rechtsform gewählt haben, interessant sein. Das hätte ja durchaus (vielleicht ebenfalls ungewollte) haftungs- und prozessrechtliche Konsequenzen.
Kann man wirklich ungewollt und unbewusst eine GbR gründen ?
Voraussetzung ist doch ein Gesellschaftsvertrag. Ich habe mich jetzt zwar überzeugen lassen, dass der auch stillschweigend zustande kommen kann, aber ungewollt ?
Meine letzte BGB-Vorlesung liegt zwar lange zurück, aber ich meine mich zu erinnern, dass eine Vertrag durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande kommt.
Kein Wille, kein Vertrag.
Kein Vertrag, keine Gesellschaft.
Juristen vor, wie ist das nun ?
Es würde mich irritieren, mich plötzlich als Gesellschafter wider Willens wiederzufinden …
Gruß
Ulli

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