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Eintrag #9 vom 14. Nov. 2006 16:45 Uhr Klaus Hofbauer  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Klaus Hofbauer eine Nachricht zu schreiben.

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Hallo zusammen,
da ich selbst daran Interessiert bin, Repliken für die private Verwendung herzustellen, habe ich mich mal mit dem BMF in Verbindung gesetzt.
Hier die schnelle und, meiner Meinung nach, hilfreiche Antwort:
[Zitat]
Sehr geehrter Herr Hofbauer
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 9. November 2006 zur Auslegung des § 11 Abs. 1 Satz 2 Münzgesetz. Hintergrund dieser Regelung, Stücke vor 1850 von diesen Verboten auszunehmen ist, dass zu Beginn des 19. Jahrhunderts Münzfälschungen vorgekommen sind, deren Resultate unter Sammlern einen hohen Wert erlangt haben (vgl. hierzu die Begründung zum 3. Euro-Einführungsgesetz, BT-Drucksache 14/1673, S. 14).
Daraus ergibt sich, das nach dem Münzgesetz für rein private Zwecke eine Herstellung einer Münze aus dem 14. Jahrhundert nicht verboten ist. Sofern Sie nicht ausschließen können, dass Ihre Repliken zu kommerziellen Zwecken genutzt werden, empfehle ich Ihnen allerdings, die beigefügten Hinweise der Deutschen Bundesbank zu § 11 Münzgesetz zu beachten.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Michael Wieneke
Bundesministerium der Finanzen
Referat VII A 4
Volkswirtschaftliche Fragen der Finanzmärkte; Geldpolitik; Zentralbankwesen und Münzen
11016 Berlin
[Zitatende]
Das sollte doch Aufschluss geben, oder ;-)
Klaus

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Eintrag #8 vom 12. Jun. 2005 11:03 Uhr Stefan Breu  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Stefan Breu eine Nachricht zu schreiben.

nach oben / Zur Übersicht Münzprägung im Mittelalter

Hallo
Ich bin auf der Suche nach Literatur, Kontakten, oder sonstigem Material zur Münzherstellung im Mittelalter.
Ziel ist es, die Techniken die im Mittelalter verwendet wurden, bei Veranstaltungen in Schulen, Museen, Mittelaltermärkten oder oder anderen Veranstaltungen demonstrieren zu können. Ich bin jetzt auf der Suche nach weiterführenden Informationen. Könnt Ihr mir hierbei behilflich sein? Vielleicht sogar mit Bildern oder Tipps, wie und wo man Schmiede/Schlosser und/oder Stempelschneider/Graveure finden kann die entsprechende Fachkenntnisse oder Möglichkeiten zur Herstellung solcher Stempelvorrichtungen haben?
Vielen Dank zum Voraus.
Stefan

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Eintrag #7 vom 20. Feb. 2004 08:42 Uhr Claus J. Billet   Nachricht

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hier was zu Münzen: www.ph-freiburg.de/sozial/geschichte/[…]/index.htm
Billet de Muisson

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Eintrag #6 vom 17. Jan. 2004 18:45 Uhr Jens (Nachname für Gäste nicht sichtbar)   Nachricht Bitte einloggen, um Jens eine Nachricht zu schreiben.

nach oben / Zur Übersicht Hm

Ich spiele grad mit nem ähnlichen Gedanken, mit Münzen voon ca. 1330, Handheller z.B.
Die Teile lassen sich nu wirklich nicht mit exestierenden Zahlungsmitteln verwechseln, ich kann mir irgendwie schwer vorstellen, dass das verboten ist, ein Stück Blech mit ner Hand auf der einen und nem Kreuz auf der anderen, zu prägen.
Vlt. sollte man schlichtweg mal dort direkt anfragen.
Gruss, Esca

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Eintrag #5 vom 16. Jan. 2004 09:39 Uhr Dirk Jerusalem  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Dirk Jerusalem eine Nachricht zu schreiben.

nach oben / Zur Übersicht ich sehs anders

Hallo Alex,
ich interpretiere das dahingehend, daß es nicht für das Replizieren von Originalen gilt, welche vor 1850 als Währung im Umlauf waren. Was nun?
*seufz*
Gruß,
Terricus

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Eintrag #4 vom 02. Jul. 2003 17:20 Uhr Alexander Klenner  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Alexander Klenner eine Nachricht zu schreiben.

nach oben / Zur Übersicht Was nun ?

So wie ich den Text lese bezieht sich die Klausel “ vor dem Jahr 1850 ” leider nicht auf die Orginale, die man replizieren möchte, sondern auf die Repliken an sich.
Wenn jemand also alte Repliken erwirbt, muß er diese nicht kennzeichnen, wenn er neue Repliken anfertigen möchte, allerdings doch, egal wie alt die Orginalmünze ist.
…oder ?
Gruß, Ivain

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Eintrag #3 vom 02. Jul. 2003 17:17 Uhr Alexander Klenner  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Alexander Klenner eine Nachricht zu schreiben.

nach oben / Zur Übersicht Kommentar der Bundeswertpapierverwaltung

bei Münznachahmungen sind die Bestimmungen des § 11 Münzgesetz zu berücksichtigen. Somit ist u. a. die Herstellung von Nachahmungen nur dann zulässig, wenn diese entsprechend des § 11 Münzgesetz und der Hinweise zum § 11 Münzgesetz gekennzeichnet werden (siehe unten).
§ 11 Münzschutz
(1) Es ist verboten,
1. außer Kurs gesetzte oder sonst als Zahlungsmittel ungültig gewordene Münzen
a) nachzumachen oder zu verfälschen oder
b) solche nachgemachten oder verfälschten Münzen zum Verkauf vorrätig zu halten, feilzuhalten, in den Verkehr zu bringen oder in das Inland einzuführen; 2. Gegenstände herzustellen, zum Verkauf vorrätig zu halten, feilzuhalten oder in den Verkehr zu bringen, wenn sie den Anschein erwecken, als wären sie früher gültige Münzen gewesen. Satz 1 gilt nicht für Stücke, die als Nachahmungen gestaltet oder vor dem Jahr 1850 hergestellt worden sind.
(2) Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten auch für ausländische Münzen.
Hinweise zu § 11 Münzgesetz
[…]
Hier folgt ein Zitat aus dem Link, den Lorenz zu anfang gepostet hat.
[…]
III. Bei Zweifelsfragen können Sie sich mit der Bundeswertpapierverwaltung, Postfach 1245, 61282 Bad Homburg v.d. Höhe, in Verbindung zu setzen.
MfG


Bundeswertpapierverwaltung
Verkaufsstelle für Sammlermünzen
der Bundesrepublik Deutschland
www.bwpv.bund.de
Gruß, Ivain

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Eintrag #2 vom 27. Jun. 2003 10:16 Uhr Claudia (Nachname für Gäste nicht sichtbar)   Nachricht Bitte einloggen, um Claudia eine Nachricht zu schreiben.

nach oben / Zur Übersicht das gilt nur, wenn

die Muenzen “zum Verkauf vorrätig gehalten, feilgehalten, in den Verkehr gebracht oder in das Inland eingeführt werden”
Wenn Du sie also nur fuer Dich nachpraegen und nicht verkaufen willst, hast Du kein Problem :-)
Und in den Verkehr bringen willst Du sie doch auch nicht, oder?
Gruss, Claudia

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Eintrag #1 vom 26. Jun. 2003 20:53 Uhr Lorenz Rittscher  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Lorenz Rittscher eine Nachricht zu schreiben.

nach oben / Zur Übersicht Gestaltung von Münzen als Nachahmung

Moin
Ich mache mir schon länger Gedanken um das Prägen von Münzen aus Hamburg um 1400.
Natürlich sollten die Münzen den Orginalen sehr ähnlich sehen, nur es gibt da ein ziemlich großes Problem….
Laut dem §11 des Münzgesetzes darf man keine historische Münze nachprägen, außer man…
siehe: www.bwpv.de/[…]/hinweise_muenzgesetz_c225d91700ecd[…]
So´n Sch… nix mit A Münzen :-(
Grüße
Lorenz

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