Nun, was die §§ 86 und 86a (Propaganda und Kennzeichen) StGB so zu diesem Thema verlauten lassen ist die Swastika (im Gegensatz zur dreiarmigen Triskele) zwar ein verbotenes Symbol, dessen Verwendung, da “auch Symbol der verbotenen WJ”, strafbar ist, jedoch gilt auch: “Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.”
Wenn also das Tragen der Swastika im Rahmen (z.B. einer musealen Veranstaltung) der Demonstration des geschichtlichen Kontextes dient, so ist es nicht verboten und deswegen nicht strafbar. Ob das Tragen der Swastika auf einem Schild bei einer “normalen” Mittelalterveranstaltung (insbesondere im Schaukampf vor Publikum) als solche gesetzliche Ausnahme angesehen werden kann ⇒ darüber kann hier gestritten werden.
P.S. von den Trägern wird es idR als Symbol aus der Zeit der Semnonen angesehen, diese waren ein alemanischer Volksstamm, dessen letzten Vertreter im 6./7. Jahrhundert n. Chr. in den Slawen aufgingen - also eigentlich vor dem MA “spielten” (insofern ist der Threadtitel nicht so ganz korrekt)
Hier der wie versprochen ausgelagerte Thread über verfassungswiedrige Symbolik im Rahmen einer Frühmittelalter-Darstellung. Verstoss gegen §86 und 86a StGB? Ich erwarte eure Statements……