Aus dem Buch Ritter,Mönche und Bauersleut(ISBN 3-404-12624-6) - Die Vergewaltigung einer Frau wird unnachsichtig bestraft,(Galgen) wobei es völllig gleichgültig ist, ob es sich um eine hochgestellte Dame handelt oder um eine fahrende Schaustellerin. Der Schutz der weiblichen Ehre liegt nicht nur uns Sachsen am Herzen. Von den Franken weiß ich, daß dort früher schon das Streicheln einer Frauenhand- gegen den Willen der Dame, versteht sich- 15 Kühe kostete. Das Berühren des Oberarms wurde mit einer Strafe von 35 Kühen geahndet, und wer gar die Brust einer Frau unsittlich betastete, hatte 45 Kühe zu zahlen. ..und dann weiter ein Bußkatalog(Beichte) so um die Zeit 810 Männliche Onanie (alleine) 10 Tage Männliche Onanie( zu zweit) 30 Tage ßbermaß an Leidenschaftlichkeit zwischen Ehepaaren! 10 Tage Geschlechtsverkehr wärend der Regel 10 Tage Geschlechtsverker wärend der Schwangerschaft 10 Tage Geschlechtsverker wenn das Kind (Schwangerschaft) sich schon bewegt 20 Tage dito nur der Mann ist betrunken 10 Tage weibliche Mastrubation ein Jahr die Strafe bestand aus strengem Fasten und no sex(so die Kirche) Bei “erwiesenen” Vergehen: Bei Ehebruch die Kastration und dann der Galgen Die Frau wurde verbrannt oder auch ersäuft. Ich denke mal es war wohl doch nicht soo unwichtig wer da mit wem (Standesmäßig)was tat*ggg wer schlägt schon Geld aus….oder begibt sich in die Gefahr des Gottesurteils….
Schaut mal unter: SACHßE, Dr. Carl Robert: “Sachsenspiegel oder Sächsisches Landrecht - anno 1220 - 1230.”; Reprint der Originalausgabe von 1848 nach dem Exemplar des Verlagsarchives, Reprint- Verlag Leipzig, Holzminden o.J., ISBN 3-8262-1909-0 Speziell im Repertorium unter dem Begriff “Nothzucht”. Gruß, Kai
Hallo Thomas, sieh dir deinen Eintrag bitte noch mal an: “ wie man Vergewaltigungen im Mittelalter gehandhabt hat” Nicht ganz so passend, oder??? Aber zum Thema. Ich kann mir vorstellen, das sich viele Frauen nach einer Vergewaltigung nicht trauten, den Mann anzuzeigen.Und es deshab keine bis wenig Unterlagen dazu gab. Aber kannst du mal den Titel deines Buches nennen, event. mit ISDN Nummer. Da würde ich gern mal reinsehen
Hallo zusammen, ich habe kein passenden Thread über das Thema gefunden, aber mich würde es einfach geschichtlich interessieren, wie man Vergewaltigungen im Mittelalter gehandhabt hat. Ich habe dazu mich ein wenig schlau gemacht und folgenden Abschnitt gefunden: Die Strafzumessung war in den mittelalterlichen Ländern Europas sehr unterschiedlich. In Frankreich und England wurde sie mit Blendung, Kastrierung oder sogar Hinrichtung geahndet. Diese drakonischen Strafen wurden aber oft nicht angewendet, vor allem in bäuerlichen Kreisen; stattdessen wurden Geldstrafen verhängt. Die Gesetze Kaiser Friedrichs II . in Sizilien sahen generell vor, daß Vergewaltigung, auch einer Dirne, mit der Todesstrafe zu belegen sei. Anders in Deutschland: dort begnügte man sich mit der Auspeitschung des Täters. In Ausnahmefällen war es der vergewaltigten Frau erlaubt, an der Austeilung der Schläge teilzunehmen. Eine pikante Form der Großzügigkeit von Gerichten war die Zusicherung von Straffreiheit, falls Täter und Opfer anschließend heirateten. Gesetzgeber und Richter machten einem Vergewaltigungsopfer die Klage nicht leicht. Bemerkenswert ist, daß Vergewaltigungsklagen abgewiesen wurden, wenn die Frau nach der Tat schwanger wurde. Dies ist nur zu verstehen vor dem Hintergrund der heute abwegig anmutenden Vorstellungen des Mittelalters von der weiblichen Physiologie und Geschlechtlichkeit: Der einer Befruchtung dienende Samen der Frau werde nur dann ausgeschieden, wenn sie zur vollen sexuellen Befriedigung gelange. Ergo: Wenn eine Frau durch eine Vergewaltigung schwanger geworden war, hatte sie Lust empfunden. Trotz ihrer beschränkten gesetzlichen Rechte konnten Frauen ebenso wie Männer gerichtlich belangt werden. Die uns erhaltenen Gerichtsprotokolle ermöglichen interessante Rückschlüsse: So finden sich Anklagen gegen Frauen wegen auffälliger Kleidung, die den städtischen Verordnungen widersprach. Spinnerinnen wurden verdächtigt, die gute Rohseide ihrer Kunden verkauft oder verpfändet und statt dessen minderwertiges Material verwendet zu haben. Außerdem finden sich Anklagen wegen Beleidigung, Verleumdung, Hausfriedensbruch, handgreiflicher Auseinandersetzungen, Diebstahl, Ketzerei, Hexerei, Brandstiftung, Kindstötung und Mord. Es stellt sich die Frage, ob die Gerichte bei einem identischen Tatbestand die gleichen Strafen für Männer und Frauen verhängten? Grundsätzlich ist diese Frage zu bejahen. Eine Ausnahme bildet die Bestrafung homosexueller Akte . Männer, die gleichgeschlechtlichen Verkehr praktizierten, endeten - bei einer Anklage - alle auf dem Scheiterhaufen. Es ist kein Fall von einer Frau überliefert, die wegen einer lesbischen Beziehung angeklagt wurde. Die weibliche Homosexualität galt als geringere Sünde als die männliche. Eine andere Ausnahme bildet die Ahndung von Ehebruch . Während bei Männern außereheliche Beziehungen nicht überall als Ehebruch geahndet wurden, gab es bei Frauen keinerlei Ausnahme. So setzten beispielsweise die Gesetze Friedrichs II. eine grausame Trennungslinie: Weiblichen Ehebrechern wurde die Nase abgehackt, während männliche Ehebrecher gleichsam gelinde davonkamen. In anderen europäischen Ländern wurde der weibliche Ehebruch besonders hart bestraft: die Frauen kamen auf den Scheiterhaufen oder wurden lebendig begraben, während die Männer “nur” am Galgen endeten. Nun frage ich mal, in wieweit mein Geschichtsbuch mir da recht gibt, oder ob es noch andere Quellen gibt, wo man diese Informationen nachlesen kann. es grüßt Euch