Eintrag #3 vom 23. Jul. 2002 22:20 Uhr
Nikolaj Thon
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Nach mittelalterlicher bzw. endgueltig in der ma-lichen Scholastik (also sicher ab dem 13. Jh.) ausgearbeiteter, aber im Prinzip schon seit Jahrhunderten mehr oder minder genau so fuer die roemische Kirche (nicht unbedingt in allem die alte keltische oder die oestlich-orthodoxe!) gueltiger Lehre kann nur ein geweihter Priester bzw. Bischof, kein nicht priesterlicher Moench gueltig die Sakramente spenden, mit folgenden zwei Ausnahmen:
1. der Taufe: diese kann im Notfall (!) jeder spenden, der das tun will, was die Kirche tut, also sogar ggf. ein Nichtchrist, wenn er die rechte Intention hat: dies bleibt aber auf Notsituationen beschraenkt;
2. die Eheschliessung (Trauung), denn nach scholastischer Interpretation spenden sich die Eheleute dieses Sakrament gegenseitig durch ihre Konsenserklaerung, d.h. der Priester ist nur der von der Kirche berufene Zeuge.
Alle anderen Sakramente setzen den Vollzug mit den richtigen Worten und Elementen durch einen vom Bischof geweihten Priester voraus bzw. sogar im Falle der Weihen und auch im MA der Firmung (bei letzterer zumindest zur Erlaubtheit) sogar den Bischof selbst.
Ob es in der alten Kirche eine Moenchsbeichte gegeben hat, also man auch bei einem Moench gueltig beichten konnte, ist zwar nicht unumstritten, aber wahrscheinlich: fuer das abendlaendische MA gilt das aber schon lange nicht mehr.
Wer dies im Detail nachlesen will, dem sei die “Summa” des Thomas von Aquin in ihrem Teil zur Sakramentenlehre ans Herz gelegt: Dort finden sich alle scholastischen Begruendungen.
Cyfarchion o Gymru (mit schoenen Gruessen aus Wales)
