Thema als Feed (RSS 2.0) Thema als Feed (ATOM 1.0) Welche Adelstitel gab es wo ?

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Eintrag #15 vom 13. Jul. 2000 22:10 Uhr Stephan M. Rother M.A.   Nachricht

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Hiho, Anmerkungen zu den Einträgen von Andre und Christoph: Die Rangfolge konnte sich als Problem erweisen. Der Markgraf von Brandenburg etwa galt als Lehnsmann des Bischofs von Halberstadt oder des Erzbischofs von Magdeburg (es wurden bis ins 14. Jahrhundert erbitterte Aueinandersetzungen gefüht, welcher von beiden eigentlich im Recht war). Damit war er streng genommen nicht einmal Reichsfürst (princeps imperii). Die principes imperii aber waren diejenigen geistlichen und weltlichen Fürsten, die direkt vom König resp. Kaiser belehnt wurden, also die eigentliche politische Spitzengruppe. Daß “der Pfalzgraf” (comes palatinus) seit dem 13. Jahrhundert zum kurfürstlichen Gremium gehörte, ist zwar korrekt, doch war dieser nur einer unter einer Reihe von Pfalzgrafen, nämlich der “Pfalzgraf bei Rhein”. Er war ein mächtiger Mann, für die Zeit einer Thronvakanz sogar Regent des Reiches, oder - wenn Ihr so wollt - “Reichsverweser”. Daneben existierten aber noch eine Reihe anderer Pfalzgrafschaften, zum Beispiel die der Walbecker/Sommerschenburger als Pfalzgrafen von Sachsen. Machtpolitisch nahmen diese Pfalzgrafen in den alten Stammesherzogtümern gewissermaßen die zweite Position nach den Herzögen ein. Mit den Landgrafen (comites provincialis) ist es etwas komplizierter. Die Landgrafschaften des deutschen Südwestens (Elsaß, Aargau, Thurgau etc.) sollten die königliche Stellung gegenüber den Herzogtümern wieder stärker zur Geltung bringen, doch die wohl bekannteste Landgrafschaft, Thüringen nämlich und nach dem Ende der Ludowinger von ihr abgespalten Hessen, fußte auf einer völlig anderen Grundlage, nämlich auf dem Vorsitz beim Landfrieden … Der Burggraf (castellanus, praefectus, später gerne auch einfach Vogt) ist dagegen noch eine Ebene darunter, auch wenn es zum Beispiel in Nürnberg Burgvögte gab, die es durchaus zur Landesherrschaft brachten. Sie waren königliche oder bischöfliche Militärbeamte in einer landesherrlichen Burg, die später auch richterliche Aufgaben versahen. Schöne Grüße,
Magister

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Eintrag #14 vom 12. Jul. 2000 17:29 Uhr Nikolaj Thon  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Nikolaj Thon eine Nachricht zu schreiben.

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Hallo Diana, auch in Bezug auf die englischen Titel gilt wieder die Frage: Wann? So war im MA der - naechst dem Koenig natuerlich! - hoechste weltliche Titel der des Earls (=Grafen), waehrend er heute der dritthoechste ist, naemlich nach dem Herzog (Duke) und Markgrafen (Marquess), aber vor den Vizegrafen (Viscount, uebrigens die Gemahlin eines Earls ist keine “Earless” oder so etwas, sondern eine Countess, da der Earls-Titel dem eines - auslaendischen! - Counts entspricht) und den Baronen (Barons, nicht zu verwechseln mit Baronets, dies sind nicht zum eigentlichen Adel = peerage gehoerende privilegierte Ritter, die allerdings den Vorrang vor allen anderen Rittern ausser denen des Garter-Ordens haben). Die Anrede der Herzoege ist “Euer Gnaden (Your Grace)”, die aller anderen Peers schlicht “My Lord”, die der Baronets and Knights “Sir” (einer der juengsten, zwar schon auf der Neujahrsliste ernanntyen, aber erst vor etwa zwei Wochen investierten Ritter ist uebrigens Sir Sean Connery). Alle Peers haben uebrigens auch noch einen Familiennamen, der anders als im Deutschen, nicht mit dem Titel identisch ist, also z.B. Charles Herbert (Herbert ist in diesem Falle Familienname), Earl of Powis. Wie gesagt: All das Gesagte gilt fuer heute (bzw. im Wesentlichen seit Koenig James I.); im MA war die Sache wesentlich einfacher, da es z.B. noch nicht den Herzogstitel im heutigen Sinne gab.
Cyfarchion o Gymru (Gruesse aus Wales)

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Eintrag #13 vom 12. Jul. 2000 00:12 Uhr Diana Fleischer   Nachricht

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An die Anglophilen unter Euch : Wie sieht es mit den englischen Titeln aus? Bisher hat sich dazu noch niemand geäussert.

              Diana

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Eintrag #12 vom 11. Jul. 2000 23:25 Uhr Christoph Bitter   Nachricht

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Hallo André! Markgrafen können u. a. so hochrangig gewesen sein wie ein Herzog. Dáfür gibt es mehrere Belege. Das der Pfalzgraf zu dem Kurfürstenclub gehörte ist ja allgemein wohl bekannt. Gruß v. Arlen

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Eintrag #11 vom 11. Jul. 2000 22:38 Uhr Andre Ruck  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Andre Ruck eine Nachricht zu schreiben.

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Ah einen habe ich noch: - Reichsverweser (garnicht so anrüchig wie es klingt)
Stets zu Diensten - Euer Herold Colonia

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Eintrag #10 vom 11. Jul. 2000 22:37 Uhr Andre Ruck  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Andre Ruck eine Nachricht zu schreiben.

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Hallo ßbersetzer, wie sieht es denn mit den deutschen (HRRDN) Grafentiteln aus: - Markgraf (Grenzlandverwaltung und oft auch milit. Kontingente) - Pfalzgraf (Verwalter von einem der Königs/Kaiser-Sitze) - Landgraf (Verwalter innerhalb der Grenzen) - Burggraf (ähm..ja..siehe Glossar ;-) - Reichsgraf (viel später oder?) - Telegraf :-) … und den Titeln aus dem höfischen Bereich wie Truchseß, Kanzler … (was gibt es noch alles?) …
Stets zu Diensten - Euer Herold Colonia

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Eintrag #9 vom 10. Jul. 2000 00:16 Uhr Stephan M. Rother M.A.   Nachricht

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Hiho, eine kleine ßbersicht der deutschen Verhältnisse am Ende des Hochmittelalters (ca. 1250/1300): imperator romanorum (et semper augustus) = Kaiser der Römer (und immerwährender Mehrer des Reiches [ma. Fehlübersetzung]), offizielle Titulatur des zum Kaiser gekrönten deutschen Königs deutscher König, auch römischer König (rex romanorum), offizielle Titulatur bis zur Kaiserkrönung, auch Titel des Thronfolgers. König von Böhmen (als Lehnsmann des römisch-deutschen Kaisers) “dux” = Herzog. Die großesn Stammesherzogtümer Sachsen (bis 1180 unter den Welfen, dann unter den Askaniern), Schwaben (unter den Staufern), Franken (zeitweise als staufische Sekundogenitur), Baiern (sic!) (unter den Wittelsbachern), Lothringen. “marchio” = Markgraf. Bedeutsam die Markgrafen von Brandenburg, Meissen und italienische Würdenträger (Toskana im 13. Jahrhundert meist unter Beamten: Reichsvikar oder Generalkapitän). Weiterhin der Graf als (wie schon angesprochen) ursprünglich königlicher Beamter. nobilis vir = Edelherr, der eigentlich ´Freiherr´, in Deutschland ist dieser Stand relativ dünne vertreten. Dies ist im Grunde das alte Rittertum, das zusammenwächst mit den ministeriales = Dienstmannen. Ursprünglich unfrei. Das “neue” Rittertum. Zunehmend faßt man beide zusammen als milites = Ritter. Ein famulus = Knappe in Urkunden entstammt in der Regel auch einer “ritterbürtigen”, zumindest also ministerialen Familie, steht aber zunehmend auch für einen leichter ausgestatteten “Waffenknecht”, wie bei den unteren Rängen immer damit gerechnet werden muß, daß nicht nach der gesellschaftlichen Stellung sondern nach der militärischen Funktion unterschieden wird. Zu den “Ausländern” noch. Prince wie angesprochen auch als Fürst. Der britische Thronfolger als Prince of Wales der “Fürst von Wales” … eigentlich fast parallel zu den Verhältnissen in Frankreich, wo der Thronfolger mit einem an die Krone heimgefallenen Lehen, der Dauphine, ausgestattet wird. Ein weites Feld, wie immer, und nur ein paar Bemerkungen aus der wohlgeformten Hüfte,
Magister

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Eintrag #8 vom 09. Jul. 2000 08:55 Uhr Wolf Zerkowski  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Wolf Zerkowski eine Nachricht zu schreiben.

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Hallo Diana, Zum Vicomte folgendes: Vicomte = Vizegraf, diesen Titel gibt es auch in England = Viscount, Spanien/Portugal= Visconde, Italien= Visconte. Soviel ich weiß wurde dieser Titel von Herzögen vergeben ist also ein Lehenstitel.
Gott zum Gruß und allzeit sichere Wege, Arfast Harksen

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Eintrag #7 vom 09. Jul. 2000 00:49 Uhr Diana Fleischer   Nachricht

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Eine zweite Ergänzung:mit Dauphin ( le dauphin ) bezeichnete man nur den französischen Kronprinzen.Dessen Ehefrau führte dann den Titel la dauphine (natürlich nur so lang er der Kronprinz war). Die Kronprinzen anderer Länder wurden le prince royal=Königshaus oder le prince imperial=Kaiserhaus bezeichnet(bitte fehlendes Akzentzeichen entschuldigen, ich bekomm es mit der Tastatur einfach nicht hin) Gruss

              Diana

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Eintrag #6 vom 09. Jul. 2000 00:07 Uhr Diana Fleischer   Nachricht

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Hallo Christoph , vielen Dank für die Berichtigung. Ich hatte zwar auch den Freiherrn “im Kopf”, wusste aber nicht,welche französische Bezeichnung zuzuordnen wäre. Ausserdem noch eine Ergänzung: le prince , la princesse bedeuten nicht nur Prinz , Prinzessin ,sondern auch Fürst und Fürstin (leider habe ich bei meinem ersten Eintrag nicht richtig aufgepasst,sonst hätte es sofort dabeigestanden) So sagt man z.B.:le prince Rainier de Monaco = Fürst Rainier von Monaco zum aktuellen Oberhaupt dieses Landes. Weiss jemand die deutsche Bezeichnung des französischen Titels le vicomte (la vicomtesse) ? Oder gibt es diesen Titel nur in Frankreich ? Euch allen noch ein schönes Wochenende wünscht

              Diana

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Eintrag #5 vom 08. Jul. 2000 18:59 Uhr Christoph Bitter   Nachricht

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Hallo Christine! Noch eine Ergänzung zu den franz. Titeln: Dauphin=Kronprinz Diane irrt sich außerdem bei dem Baronstitel. Richtig wäre: le Baron=Freiherr Der Baronstitel tauchte in Deutschland erst in dem Zeitpunkt auf, wo französisch sprechen total “in” war. Also Ende des 17. Jhd. Davor war der Freiherrntitel, der gleichbedeutend ist. Dieser Titel wird erstmalig Ende des 13.Jhd. erwähnt. Dieser Titel, der zum niederen Adel gehört, unterscheidet sich vom Rittertitel (dem Herrn) einfach nur dadurch, daß dieser in seinem Lehen Recht sprechen konnte, eben Frei entscheiden konnte. Also ein Ritter mit mehr Privilegien. Auch das Lehen des Freiherrn war nicht erblich. Der Nachfolger mußte es beim Lehnsherrn wieder einfordern, was meistens geschah, da diese Edlen meißt in Gebieten ansäßig waren, wo der Lehnsherr nur schwer seine Machtgewalt durchbringen konnte. Aus diesem Grunde gab es z. B. in Ostpreußen sehr viele Freiherrn bis zum Ende des 2.WKs, denn der Deutsche Orden hätte ohne diese Freiherrn seine Präsenz in den kleinen Dörfern, welche zwischen den dichten Wäldern, Sümpfen und Seen des Landes kaum aufrecht erhalten können. Deffinitiv waren in Ostpreußen und Livland die größte Anhäufung dieses Standes. Gruß v. Arlen

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Eintrag #4 vom 08. Jul. 2000 17:01 Uhr Andre Ruck  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Andre Ruck eine Nachricht zu schreiben.

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Hallo Christine, Du solltest angeben welche Verwendung Du für die Titel hast und welche zeitlich regionale Einordnung sie haben sollen. Einige kurze Beispiele: Ursprünglich waren die Grafentitel alle vom König vergeben (mit einem Lehen), in all ihren Ausprägungen: Land-, Burg-, Markgraf und noch andere. Also Quasi ein Hochadeliger Verwalter. Einige Jahrhunderte später hatten schon etliche Grafen eine Vererbbarkeit ihres Titels durchgesetzt (Erbadel). Der Landadel (auf eigenen Landbesitz zurückzuführen) kann zum Beispiel im Rheinischen noch auf Stammestitel oder auf römisches Recht zurückzuführen sein … Die Kirchentitel waren lange Zeit vom Adel dominiert. Ein Fürst ´nahm´ sich den Bischofstitel. Später konnte sich die römische Kirche mehr durchsetzen und konnte Adelige ihrer Wahl auf den Bischofsstuhl schantzen. Heute dürfen auch Bürgerliche Bischof werden … Also grenze Deine Frage ein und Dir kann evtl. besser geholfen werden.
Stets zu Diensten - Euer Herold Colonia

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Eintrag #3 vom 08. Jul. 2000 02:29 Uhr Diana Fleischer   Nachricht

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Hallo Christine, dies sind Adelstitel aus Frankreich : der Adel = la noblesse der König = le roi die Königin = la reine der Prinz = le prince die Prinzessin= la princesse der Herzog = le duc die Herzogin = la duchesse der Graf = le comte die Gräfin = la comtesse der Baron = le baron die Baronin = la baronne der Ritter = le chevalier dann noch der Herr = le seigneur (i.S. von Lehns- oder Gutsherr, - ist aber kein Titel soviel ich weiss) Möchtest Du Dir einen französischen Titel zulegen ? Zur Vererbung der Titel kann ich leider nichts sagen,hoffe aber trotzdem, Dir ein wenig geholfen zu haben . Amuse-toi bien et bonne chance !

              Diana

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Eintrag #2 vom 07. Jul. 2000 17:31 Uhr Nikolaj Thon  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Nikolaj Thon eine Nachricht zu schreiben.

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Hallo, wann??? Das Adelsrecht hat sich im Laude der Zeit sehr gewandelt, besonders in den letzten Jahrhunderten (mit Abschaffung der Monarchien bzw. in Frankreich seit 1789 Abschaffung, Ersetzung durch die napoleonische Monarchie, Wiedereinrichtung des bourbonischen Koenigtums usw. usf.). Generell gilt als Unterschied zwischen salischem (d.h. z.B. deutschem) und englischem Recht, dass in Kontinentaleuropa der Titel i.d.R. auf alle Soehne (teils auch Toechter) uebergeht, in England aber nur auf den aeltesten Sohn nach Tod des Vaters; dazu als Beispiel: Winston Churchill war der Sohn des nachgeborenen Sohns des Herzogs von Marlborough. Sein Vater hatte daher noch den Titel eines Lords M. (by courtesy!), Winston aber war einfach Mr. Churchill, bis er dann Ritter des Hosenbandordens und damit “Sir” wurde (einen ihm vorher angetragenen eigenen Herzogstitel hatte er abgelehnt). Im allgemeinen gilt auch in England die Weitergabe des Titels in der maennlichen Erbfolge, also vom Vater auf den Sohn, falls nicht vorhanden, auf den juengeren Bruder, ggf. Onkel etc. (sehr schoen satirisch dargestellt in dem bekannten Alec Guiness-Film “Kind hearts and coronets”), aber es gibt auch einzelne Titel, die ueber eine weibliche Erbfolge weitergegeben werden koennen. Um also die Frage beantworten zu koennen, muesste man wissen, welche Zeit genau erfragt wird.
Cyfarchion o Gymru (Gruesse aus Wales)

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Eintrag #1 vom 07. Jul. 2000 12:56 Uhr Christine Henkel   Nachricht

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Hallo, welche Adelstitel gab es a) in Deutschland b) in England c) Frankreich Konntendiese von Vater auf Sohn / Tochter vererbt werden (Dynastie) ? Wäre nett, wenn mir jemand helfen kann.
Liebe Grüße Christine

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