Ich kann Olafs Ausführungen nach meinem Wissensstand nur zustimmen.
Ich denke, was oft zu einer Verwirrung führt ist die Vermixung mit dem englischen Wappenrecht, wo das Wappen noch als Vertreter der Person gilt und stärker geschützt ist.
So einfach ist das nun auch wieder nicht. Um es ganz deutlich zu sagen: es gibt kein Recht am Wappen im heraldischen Sinne sondern nur wenn ein Wappen entweder als Warenzeichen eingetragen ist oder wenn wirtschaftliche Vorteile erlangt werde, wenn man ein bekanntes Wappen, daß einem öffentlich bekannten Personenkreis zuzuordnen ist, ohne deren Erlaubnis zum Produktmarketing verwendet. Ein erklärendes Beispiel wäre wenn eine schirmfirma ihre neue Kolektion mit dem Wappen von Prinz Ernst August von Hannover schmückt. Hier würden dann die selben Rechtsnormen greifen wie bei einer bildlichen Darstellung des Prinzen oder jeder anderen natürlichen Person. Richtig ist, daß in fast jedem Buch über Heraldik ein Rechtsanspruch auf den Schutz des Wappens steht, meist mit Hinweis auf den §12BGB. Dieser schützt aber ausdrücklich nur den Namen und die Person, persönliche Zeichen werden überhaupt nicht erwähnt. In der Beck´schen Auslegung zum BGB wird unter Punkt 7) gesagt wird: “Auf den Schutz des Wappens ist §12 entsprechend anwendbar…eine liegt vor, wenn das Wappen zur Ausstattung von Waren oder sonst als geschäftliches Kennzeichen benutzt wird.” Obwohl sich diese Auslegungen im Grunde auf Maßgaben des Reichsgerichts berufen, wird doch deutlich, daß der Schutz des Wappens nur im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Schäden des betroffenen Wappenträgers, der noch obendrein die allgemeine Identifikation seiner natürlichen Person mit dem Wappenzeichen begründet darlegen muß. Ich glaube, daß dieses bei 99,95% der wappentragenden deutschen Bevölkerung nicht in Anwendung kommt.
Warum aber werden dann so zäh, die Behauptungen aufrecht erhalten (z.B. vom “Herold”), man könne Wappen mit einem allumfassenden Rechtsschutz versehen ? Nun, wer jemals versucht hat, sich bei einer der vielen “Wappenrollen” eintragen zulassen, wird spätestens bei der Rechnung merken woher der Wind weht. Das man bei den Preisen natürlich mal etwas mehr Brimborium macht und den Kunden eben nicht rechtlich korekt aufklärt ist nur zu verständlich. Das Wappen als einzelnes Kunstwerk ist vor Kopie geschützt aber eben nicht der heraldische Inhalt.
Faszit: natürlich darf er das Wappen der May tragen, ob es allerdings genealogisch oder moralisch zu vertreten ist mag an anderer Stelle diskutiert werden.
Nein, Du darfst dieses Familienwappen nur tragen, wenn Du tatsächlich von DEN May´s abstammst. Was zu überprüfen, nachzuweisen wäre (langwierig+teuer, kann aber Spaß machen).
So vor 100 Jahren war es schick, ein Wappen zu haben. Leider wurde damals mit o.g. Regel recht locker umgegangen, besonders wenn der Antragsteller viel Geld hatte. Man geht deswegen davon aus, daß viele Familien, die heute ein entsprechendes altes Wappen führen, es vermutlich gar nicht dürfen.
Wenn Du heute ein NEUES Familienwappen stiftest, dann darfst Du selbst entscheiden, wer nach Deinem Tod das Wappen weiterführen darf. Dann, wenn es Dein Wille ist, auch alle anderen mit Deinem Nachnamen.
es fehlt eindeutig im TV ein Wappenthread, aber egal… Folgendes: Bei uns im Haus hängt ein Wappen rum, es ist angeblich das Familienwappen meiner Mutter. Diese heißt mit Mädchenname “May” und das Wappen findet sich auch im Internet in der praktisch Identischen Form, wie es bei un an der wand hängt. ( Einfach mal in google +May +“Coats of Arms” eingeben und auf Blider kleicken). Jetzt meine Fragen: Darf ich als nicht-May diese Wappen trotzdem tragen?
Es gibt sicherlich in Deutschland tausende Familien die May heißen… darf jede Familie die so heißt auch das Wappen tragen, oder darf nur die Familie das Wappen tragen, deren Vorfahren das Wappen beantragt/erstellt haben?