Ihr habt 1/3 der Vereinbarung einhalten können, somit wäre auch 1/3 der vereinbarten Gage fair zu bezahlen. Für die Aufstellung auf dem Gelände ist meiner Meinung nach der Veranstalter zuständig und verantwortlich. Die Leihgebühr und Sprit sollten auf alle Fälle bezahlt werden, denn wenn es kein Unwetter gegeben hätte wäre es auch so zu bezahlen gewesen.
Aber das ist nur meine Meinung und hat mit rechtlichen Möglichkeiten nichts zu tun.
Eine Veranstaltung sollte in beide Richtungen fair und sauber bleiben.
hmmm, wenn da vertraglich schriftlich keine Ausfallklausel vereinbart wurde, seht Ihr schlecht aus. Wenn das nicht vorher schriftlich festgelegt worden ist, kann der Veranstalter sagen, Ihr habt die Leistung nicht erbracht, das Wetter ist dabei keine Entschuldigung.
Jedenfalls wird bei einem Rechtsstreit nichts rauskommen, selbst wenn Ihr Euch im Recht fühlt.
Merke: Vertrag schreiben und es entsteht kein Stress….
Der Veranstalter hat sich auch nicht groß um unser Problem gekümmert. Hotel haben wir uns selbst besorgt, eine ßbernachtung in den Zelten, die komplett im Wasser standen (auch Felle, Betten und Decken waren nass) war nicht mehr möglich.
Auch am Samstag standen die Zelte noch 10 - 15 cm im Wasser.
Sein Kommentar: Schade, dass ihr nichts mehr machen könnt….
Ausweichgelände war mit anderen Gruppen belegt und die Ausführung der Programmpunkt aufgrund der Wasserschäden an Kleidern, Schuhen und Ausrüstung nicht möglich.
habt Ihr denn den Veranstalter auf den ungenügenden Zustand des Euch offenbar zugewiesenen Geländes hingewiesen, bzw. ein Ausweichgelände verlangt? Zumindest deutet Deine Formulierung an, dass eine Ausweichfläche möglich gewesen wäre.
Wenn ja und der Veranstalter nicht reagiert hat, sondern auf Vorführung bestanden hat, sehe ich schon eine Ersatzmöglichkeit.
Unser Verein sollte Programm bei einer Veranstaltung machen und dafür eine Gage bekommen.
Diese Gage deckt die LKW-Miete und den verbrauchten Sprit.
Unsere Gruppe ist auch angereist (die Kosten sind entstanden). Durch Unwetter (unsere Wiese stand 30 cm im Wasser) mussten wir den Auftritt abbrechen.
Von unserer Seite konnten nur 3 Gigs am ersten Tag geleistet werden.
Durch Schäden am Material (Schuhe, Kleidung, Ausrüstung) war es uns an den folgenden Veranstaltungstagen nicht möglich, unsere Verpflichtungen zu erfüllen.
Wer trägt in diesem Fall die entstandenen Kosten?
Oder bleiben wir in diesem Fall auf unseren Kosten sitzen?
Wie gesagt, der Abbruch war witterungsbedingt. Die Veranstaltung als solches konnte durchgeführt werden, da das restliche Gelände noch nutzbar war.