Eintrag #2 vom 26. Jun. 2011 14:52 Uhr
Andrej Pfeiffer-Perkuhn
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Kommt drauf an wie alt die Bilder sind. Wenn der Urheber seit mehr als 70 Jahren tot ist, sind die Bilder Gemeinfrei. Ist man dann nicht anderweitig vertraglich gebunden, darf man die Bilder verwenden. Das gibt einem bei historischen Bildern große Freiheiten.
Bei jüngeren Bildern gilt zumindest für wissenschaftliche Arbeiten das Zitatrecht, das wiederum erlaubt mit passender Nennung der Quelle Bilder zu verwenden. Nur muss dazu der entsprechende Beitrag eben auch bestimmten Anforderungen genügen. Einfache Illustration reicht da eben nicht, das Bild muss für den Inhalt relevant sein.
Eigene Fotos von Museumsstücken sind schließlich Eigentum des Fotografen. Hat man hier nicht einen Vetrag mit dem Museum dies nicht zu tun, darf man die frei verwenden. Bilder von zweidimensionalen Objekten ohne Urheberrecht, wie z.B. alten Handschriften sind übrigens ebenfalls Gemeinfrei, da hier kein Neuschöpfung vorliegt.
Schöne Grüße
Andrej
