Hallo Leute. Folgendes Buch gibt einen guten ßberblick, ist günstig und ganz gut lesbar: “Bettler und Gauler, Dirnen und Henker. Aussenseiter in einer mittelalterlichen Stadt” Franz Irsigler, Arnold Lassotta, Köln 1996 (7. Auflage) / Taschenbuch - 320 Seiten DTV, Mchn.; ISBN: 3423300752 Behandelt werden Randgruppen im ausgehenden Mittelalter und in der frühen Neuzeit im kölner Raum. Grüße, Patrick.
Hallo, Und nun zum Bettelwesen Das B. war bis Ende des 19. Jh. ein gesellschaftsprägendes Phänomen, das im Lauf der Jahrhunderte verschiedenartig bekämpft wurde. Im MA erfüllte es innerhalb der Barmherzigkeitslehre (Caritas) noch eine positive Funktion: Durch das Spenden von Almosen erhoffte sich der vermögende Christ, das ewige Seelenheil erkaufen zu können. Mit den Pestzügen und ihren sozioökonom. Folgen im 14. und 15. Jh. ( Krise des Spätmittelalters ) wurde die unterschiedslose Nächstenliebe von einer Differenzierung zwischen ehrl., fleissigen, kranken oder invaliden und somit würdigen Armen sowie betrüger., gesunden, arbeitsscheuen und deshalb unwürdigen Bettlern/innen abgelöst. Etwa im Briefwechsel zwischen städt. Obrigkeiten (z.B. Basel an Bern 1410) tritt dieser Gegensatz auf; das B. rückte damit in die Nähe der Kriminalität . Zu dieser vereinfachenden Wahrnehmung beigetragen hat auch die neue Wertung der Arbeit in der theol. Diskussion des 13.-15. Jh. über das Armutsideal ( Armut ) und das B. der Bettelorden und von Beginen und Begarden (z.B. durch Johannes Mulberg in Basel und Felix Hemmerli in Zürich). Die durch die wirtschaftl. Not mobil gewordenen Armen lösten in der sesshaften Bevölkerung allg. Angst und Ablehnung aus. In den eidg. Orten kam es bereits im 14. Jh. und vermehrt im 15. Jh. zu ersten gesetzl. Regelungen gegen Bettler/innen. Sie sind im Rahmen eines langfristigen Prozesses der Sozialdisziplinierung zu sehen und richteten sich vorerst v.a. gegen gesunde und arbeitsfähige Müssiggänger sowie gegen Fremde (z.B. Zürich 1343, Bern 1408, Basel 1429). 1474 erging der erste Beschluss der eidg. Tagsatzung zur Ausweisung fremder Bettler/innen aus eidg. Territorien; ihm folgte innert kurzer Zeit eine grosse Zahl weiterer Tagsatzungsbeschlüsse zum B. Erst in der Reformationszeit wurden mit der Kommunalisierung und Bürokratisierung der Armenfürsorge ( Fürsorge ) die ersten allg. Bettelverbote erlassen. Mit der sozialen Diskriminierung ging häufig eine räuml. einher. Bekannt sind die Zürcher Vorstadt Kratz oder der Basler Kohlenberg als Bettlerquartiere. Letzterer übte auf Bettler/innen aus der Eidgenossenschaft und benachbarten Ländern eine grosse Anziehungskraft aus und verfügte mit dem sog. Bettlergericht gar über eine eigene Gerichtsbarkeit. Dessen Verbot durch die Basler Stadtbehörden 1527 steht im Kontext einer allg. rigideren Behandlung des B.s, die anfangs des 16. Jh. in der Eidgenossenschaft einsetzte. Eine Fülle von Bettelordnungen der eidg. Orte, welche Reformen im Fürsorgewesen und die Rückschaffung fremder Bettler/innen anstrebten, war die Folge: Der Tagsatzungsbeschluss von 1551 legte das Heimatprinzip in der Armenfürsorge fest. Nach seiner Bekräftigung 1571 übernahmen die einzelnen Orte das Heimatprinzip in ihre gesetzl. Grundlagen (z.B. Bern 1571, Solothurn 1573, Zürich 1579). Der Vollzug sollte durch neu geschaffene Polizeiorgane und interkant. koordinierte Massnahmen gesichert werden: In den Städten überwachten sog. Bettelvögte die Einhaltung der Bettelverbote. Auf dem Land sollten Betteljagden das B. bekämpfen. Die gefangenen Bettler/innen wurden mit Bettelfuhren in ihre Herkunftsgem. oder in zentrale Zwangsarbeitsanstalten ( Schellenwerk ) geschafft, fremde Bettler/innen gebrandmarkt und des Landes verwiesen. Ihnen drohten bei erneuter Aufgreifung harte Körperstrafen oder die Verbannung auf span. oder franz. Galeeren. Die Bekämpfung des B.s mithilfe des Heimatprinzips scheiterte an der grossen Zahl heimatloser Bettler/innen ( Heimatlose ) und an der Finanzschwäche vieler Gem. Literatur -A.-M. Dubler, Armen- und Bettlerwesen in der Gemeinen Herrschaft “Freie ßmter” (16.-18. Jh.), 1970 -F. Sassnick, Armenpolitik zwischen Helfen und Strafen, 1989 -Armut in der Schweiz (17.-20. Jh.), hg. von A.-L. Head, B. Schnegg, 1989 -V. Schmid, “… von allem entblösst”, 1993 -H.-J. Gilomen, «Eine neue Wahrnehmung arbeitsloser Armut in der spätma. Eidgenossenschaft», in Traverse 2, 1996, 117-128 Gruß Wolf
Gott zum Gruß und allzeit sichere Wege, Arfast Harksen
Hallo, hier mal etwas zu den Räubern: R. rekrutierten sich in erster Linie aus der nicht sesshaften Bevölkerung. Die zunehmende Pauperisierung breiter Bevölkerungsschichten seit dem 15. Jh., die Abschliessung der Territorien und Gem. und die im Zuge der Reform des Armenwesens vollzogene Trennung zwischen anerkannten eigenen und ausgegrenzten fremden Armen ab dem ausgehenden 16. Jh. marginalisierten die Angehörigen der besitzlosen Unterschichten . Als Hauptursache für die Aufnahme einer Lebensweise, bei der Diebstahl und Raub die wichtigsten Erwerbsquellen darstellen, erscheint die Kombination von existentieller Bedrohung und dauerhafter Randständigkeit. Eine besondere Gruppe unter den R.n bildeten die vorübergehend dienstlosen Reisläufer . Nach dt. Quellen machten sie in der frühen Neuzeit bis zu 40% der R. aus und waren wesentl. für den gewalttätigen Charakter frühneuzeitl. Kriminalität verantwortlich. Bereits in der frühen Neuzeit traf die Verfolgung nicht nur den engen Kreis der R., sondern richtete sich gegen die gesamte fahrende Bevölkerung. Die steigende Zahl der gegen diese gerichteten Mandate, insbes. in der 2. Hälfte des 17. Jh., deutet darauf hin, dass die fahrende Bevölkerung wuchs und sich damit die Rekrutierungsbasis für die R. verbreiterte. Sie zeugt aber auch von einem erhöhten obrigkeitl. Kontrollanspruch. Literatur - K.S. Bader, «Kriminelles Vagantentum im Bodenseegebiet um 1800», in Schweiz. Zs. für Strafrecht 78, 1962, 299-333 -A.-M. Dubler, Armen- und Bettlerwesen in der Gemeinen Herrschaft “Freie ßmter” 16.-18. Jh., 1970 -P. Hugger, Sozialrebellen und Rechtsbrecher in der Schweiz, 1976 -P. Witschi, «Die Innerschweiz als Lebensraum für Aussenseiter», in JHGL 5, 1987, 20-28 -K. Lange, Gesellschaft und Kriminalität, 1994 -Schurke oder Held?, hg. von H. Siebenmorgen, 1995 Gruß Wolf
Gott zum Gruß und allzeit sichere Wege, Arfast Harksen
hallo, bei all den Gruppen und Berufsständen die zum fahrenden Volk gezählt wurden und werden (Gaukler, Bettler, Zigeuner, Troßfrauen und Huren, umherziehende Fechter und Schaukämpfer, Landsknechte, Räuber usw.) würde mich einmal interressieren was Ihr so darüber wißt und vor allem in welchem Verhältnis diese Gruppen zueinander standen. Als Zeitraum wäre für mich vor allem das ausgehende Mittelalter und die frühe Neuzeit interessant.