Thema als Feed (RSS 2.0) Thema als Feed (ATOM 1.0) Gerichtsrechte im 14. Jahrhundert in Bayern und sonstwo

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Eintrag #1 vom 12. Okt. 2009 15:30 Uhr Andreas Zillner  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Andreas Zillner eine Nachricht zu schreiben.

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Auch wenn sich wahrscheinlich nur wenige dafür interessieren:
Ich komm aus einer Gegend, in der es vier Fürsten (hier als Standesbezeichnung, nicht als Titel) gab, jeder mit dem Blutbann ausgestattet.
Vor allem im 13. Jahrhundert, teilweise auch noch im 14. kam es durch Aussterben verschiedener Adelshäuser zu einer gehörigen Durchmischung der Liegenschaften.
Das niedere Gericht blieb auf jeden Fall beim Erben, beim Hochgericht verkompliziert sich die Sache allerdings erheblich.
So behält sich z.B. um 1260 der Passauer Bischof in einem Vergleich mit Albert von Hals das Hochgericht über dessen Güter "in den Passauer Grafschaften" vor; knappe 20 Jahre später ist aber Hals eine Reichsgrafschaft, und Hinweise über eine Erhaltung des Hochgerichts seitens Passau kann ich nirgendwo finden.
Ein weiteres Beispiel ist die Herrschaft Haidenburg, die das Hochgericht "kraft alten Rechts" innehatte, im dritten bairischen Herzogsurbar wird dies allerdings auf die in der Herrschaft liegenden Hofmarken beschränkt.
Bemerkenswert ist hier, dass der regierende Graf von Hals zu diesem Zeitpunkt knappe 12 Jahre alt war und dies wahrscheinlich ein Versuch ist, Herrschaftsrechte "illegal" an sich zu ziehen.
Sollte jemand ähnliche Beispiele (am besten mit Lösung *g*) wissen wäre ich ziemlich dankbar!
Im übrigen würde es mich mal interessieren, wie es ausserhalb Bayerns mit Vogtgerichtsbarkeit, Hoch- und Niedergericht ausgesehen hat.
Mit besten Grüßen & viel Dank!

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Eintrag #2 vom 31. Dez. 2009 03:14 Uhr Andreas Zillner  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Andreas Zillner eine Nachricht zu schreiben.

nach oben / Zur Übersicht Na ja...

War ja nich anders zu erwarten *g*

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