Die Diskussion in diesem Thread wurde von den Moderatoren für beendet erklärt, da das Thema bereits erschöpfend diskutiert wurde oder die Diskussion aus dem Rahmen gelaufen ist.
Eintrag #19 vom 26. Jan. 2010 13:02 Uhr
Hilmar Becker Bitte einloggen, um Hilmar Becker eine Nachricht zu schreiben.
Um eine Frage beantworten zu können (falls überhaupt, denn das ist nicht immer möglich), sollten die Ws klar sein.
Was? (Worum geht es?)
Wann?
Wo?
Wer?
Wie?
Warum?
Beispielsweise. Die sind hier nur teilweise gegeben.
Es gibt eine Edit-Funktion, die ermöglicht, Tippfehler nach erfolgtem Eintrag zu korrigieren. Das würde das Verständnis einiger Beiträge erleichtern.
Inwiefern es tatsächlich um die Beantwortung einer Frage geht oder darum, wen auch immer vorzuführen, ist eine weitere Frage.
Die ursprüngliche Fragestellung bezog sich auf einen Beleg für die Existenz von Leibeigenen, auf die gibt der Fragesteller im Post 3 selbst die Antwort.
Es soll angeblich um die Leibeigenen im Haus gehen, nur warum taucht dann die Frage nach dem Knecht des leibeigenen Bauern auf (und wie wahrscheinlich ist es überhaupt, dass ein Freier für einen Unfreien arbeiten wollte und durfte?)
5 cent
Nicole
Bewertung:
Eintrag #17 vom 25. Jan. 2010 22:10 Uhr
Markus Siefert Bitte einloggen, um Markus Siefert eine Nachricht zu schreiben.
aus der Fülle der Fragestellungen möchte ich mal einer herausgreifen: “Wem gehörte der Knecht eines leibeigenen Bauern?”
-Das ist relativ einfach. In Deutschland wurde der Stand der Leibeigenschaft über die Mutter an die Kinder “weitervererbt”. Also hinge dies (von Freikauf u.ä. mal abgesehen)von der Leibeigenschaft der Mutter des Knechts ab.
Ansonsten empfehle ich wirklich mal einfach ein Hilfswörterbuch für Historiker o.ä. zu Rate zu ziehen…
Bewertung:
Eintrag #15 vom 25. Jan. 2010 22:00 Uhr
Radi
(Nachname für Gäste nicht sichtbar) Bitte einloggen, um Radi eine Nachricht zu schreiben.
Dann gebe Dir bitte eine gewisse Mühe, Deine Fragen vollständig und verständlich zu stellen. Dann brauch sich auch niemand vergebliche Liebesmüh` zu machen. Nach “Mittelalter” hattest Du ursprünglich nicht gefragt.
Bewertung:
Eintrag #13 vom 25. Jan. 2010 21:35 Uhr
Theodor Rosentreter Bitte einloggen, um Theodor Rosentreter eine Nachricht zu schreiben.
Wo ist dieser Satz denn Hinreichend? Er sagt nicht darüber aus wo und wann Jemand als Eigentum angesehen wurde und schon gar nicht wie genau sie aussah. Da ist die Spannweite ja auch enorm. Leibeigene waren nämlich nicht unbedingt frei verkäuflich.
Er sagt nur das dieser Herzog Kenntnis von so etwas hatte. Im extremsten Fall hätte er in antiken Quellen davon gelesen. War ja zu seiner Zeit grad schwer in Mode.
Bewertung:
Eintrag #10 vom 25. Jan. 2010 17:04 Uhr
Radi
(Nachname für Gäste nicht sichtbar) Bitte einloggen, um Radi eine Nachricht zu schreiben.
was an meiner Frage kryptisch ist, weiß ich nicht.
Es gibt den plattdeutschen Begriff “Slav”,
In Romanen findet man häufiger, das Leute, Bediente, verschenkt wurden usw. Dieses kann ich nur so werten, das manche Menschen wie Sachen bzw Tiere behandelt wurden. Also das waren, was man Sklaven nennt.
@ jens, wenn Du den Unterschied kennst, dann nenn ihn bitte mit Belegen, wenns geht.
Bewertung:
Eintrag #4 vom 24. Jan. 2010 17:17 Uhr
Jens
(Nachname für Gäste nicht sichtbar) Bitte einloggen, um Jens eine Nachricht zu schreiben.
Wenn ich durch deine wieder mal kryptischen Beiträge hindurchsehe, Wilfried, scheinst du da was zu verwechseln. Es gab im Mittelalter sowohl Leibeigene, als auch Sklaven. Ist aber etwas anderes. Sklaven hast Du in Italien des 14ten und 15ten z.B.
Da war die Leibeigenschaft in Europa schon dabei, abgeschafft zu werden, weil sich das für die Landbesitzer nicht mehr lohnte.
Bewertung:
Eintrag #3 vom 23. Jan. 2010 13:41 Uhr
Wilfried Masberg
Ich meinte nicht die Leibeigenen Bauern, die mehr oder weniger eigenwirtschaftlich arbeiten, sonder z.B. leibeigene im Haushalt etc.
Die Existenz von Menschen, die anderen Menschen gehärt haben, ist indirekt durch eine Erklärung der Herzzog Julius und seines Bruders in den Herzgtümern Braubschweig und Hannover belegt, in der es u.a. hei0t:
Es ist nicht Recht, das ein Christenmensch einem anderen gehört…..
(von 1433 nach Wikipedia, nach eigener Erinnerung von Julius dem älteren(1528–1589) )
Bewertung:
Eintrag #2 vom 23. Jan. 2010 13:15 Uhr
Patrick
(Nachname für Gäste nicht sichtbar) Bitte einloggen, um Patrick eine Nachricht zu schreiben.
Wie kann man denn zu Unrecht Belege fordern? Auf Wikipedia gibt es einen etwas knappen Artikel zur Leibeigenschaft, der jedoch einige gute Bücher zum Thema zitiert.
Bewertung:
Eintrag #1 vom 23. Jan. 2010 12:57 Uhr
Wilfried Masberg