wenn ich die Interpreten, die eh auf der VA spielen, bitte, ein bestimmtes Stück (oder auch mehrere) zu spielen, ist es deren oder des Veranstalters Sache, die Gebühren an die GEMA oder wen auch immer zu entrichten…
Noch ist das Tanzen zu Musik ja nicht mit Gebühren belegt.
macht´s doch so, wie´s eigentlich am schönsten ist: Auf jeder Veranstaltung laufen doch Spielleute rum, die die Standartstücke (Traubentritt usw.) drauf haben, sprecht die Jungs und Mädels an und lasst euch “zum Tanze aufspielen”, so haben wir´s auf mehreren Veranstaltungen schon gemacht. Dann braucht ihr euch auch keinen Kopp um die GEMA zu machen ;-)
Die GEMA vertritt und wahrt die Rechte der Musikschöpfer, der Komponisten. Nicht der Interpreten.
Korrekt. Für die ausübenden Künstler ist die GVL zuständig.
Zitat: Weder Neidhard von Reuenthal noch Walther von der Vogelweide etc. sind bei der GEMA gemeldet :-)
Insofern liegt auf mittelalterlichen bzw generell auf Musikstücken der Alten und Frühen Musik kein Urheberschutz.
Falsch. Zum einen sind sehr viele Texte erst im letzten Jahrhundert nachvertont und somit liegt auf den meisten Melodien ein Urheberrecht (selbst Orff ist nicht lange genug tot, damit seine Melodien der Carmina Burana gemeinfrei sind). Dann kann die Transkription in eine moderne Notation einer Originalmelodie ein Urheberrecht begründen, da diese (aufgrund des Fehlens von Takt, Dynamik und Tempo) eine Interpretation des Stückes darstellt.
Und letztendlich liegt natürlich auf jeder Aufführung selbst das Urheberrecht des ausübenden Künstlers.
Anders sieht es natürlich aus, wenn man eine original mittelalterliche Melodie selbst interpretiert und aufführt. Aber das ist hier ja nicht die Ausgangsfrage.
Die GEMA vertritt und wahrt die Rechte der Musikschöpfer, der Komponisten. Nicht der Interpreten.
Weder Neidhard von Reuenthal noch Walther von der Vogelweide etc. sind bei der GEMA gemeldet :-)
Insofern liegt auf mittelalterlichen bzw generell auf Musikstücken der Alten und Frühen Musik kein Urheberschutz.
Fraglich ist, ob dennoch ein Schutz vorhanden ist. Wenn etwa eine “schutzfähige Bearbeitung” vorliegt. Dazu sagt die Webseite der GEMA:
» Eine schutzfähige Bearbeitung setzt … eine erkennbare eigenständige schöpferische Leistung des Bearbeiters voraus, so dass … ein neues selbständiges Werk entsteht.
Im Gegensatz zu einer solchen schutzfähigen Bearbeitung stehen Benutzungen eines Originalwerkes, welche die musikalische Substanz der Vorlage im Wesentlichen unverändert lassen und den Notentext des Originals werkgetreu übertragen. Dazu zählen in der Regel z.B. editorische Leistungen wie die Herausgabe eines vorbestehenden Musikwerkes. Auch beispielsweise die Transposition in eine andere Tonart oder Stimmlage, die notengetreue Transkription vorhandener Stimmen auf ein anderes Instrument, das Ergänzen von Vortragsangaben, Verzierungen, Fingersätzen etc., die Verdoppelung von Stimmen bzw. das Hinzufügen von Begleitstimmen … gilt im Regelfall nicht als schutzfähige Bearbeitung.
In Zweifelsfällen entscheidet der Werkausschuss der GEMA. Anfragen sind zu richten an die GEMA-Generaldirektion in München, Musikdienst, Postfach 80 07 67, 81607 München, Tel. (089) 48003-409, Fax: (089) 48003-456. «
sobald Ihr Musik spielt und auch nur eine weitere Person dabei ist, will die GEMA Geld. Das begründen sie mit der “Vermutung, daß es sich grundsätzlich um eine öffentliche Aufführung handelt”.
Wenn Ihr dem Veranstalter eine Liste mit den Musikstücken vorlegt, ist er für die GEMA der Ansprechpartner.
Bei der Ansage “GEMA macht keinen arm” wäre ich vorsichtig. Die Gebühren bemessen sich nach Geländegröße und Besucherzahl.
Ein Blick auf die Seiten der GEMA ernüchtert ungemein….
“Spartarife” gibt es nur, wenn es sich um eine gemeinnützige Veranstaltung handelt, sprich der Veranstalter erwirtschaftet keinen Gewinn, der Überschuß geht an ein gemeinnütziges Projekt bzw. Verein.
Und grundsätzlich will die GEMA VOR der Veranstaltung die Liste mit dem zu spielenden Liedgut haben.
Das alles aus eigener Erfahrung mit unserer eigenen Veranstaltung letztes Jahr ;-)
Kauf Dir ne passende CD, gerade in dem Bereich gibts nen Haufen passender Zusammenstellungen,
die 20-50€ für 3-5Platten hast Du ja sicher noch über.
Dann bist du schon mal mit der Mucke im Reinen, die Gema übernimmt in der Regel der Veranstalter, er ist für die Kosten zuständig, kann es sich natürlich über die Gage von den Künstlern zurückholen.
Wenn du selbst was Veranstalten willst musst du die Veranstaltung bei der Gema anmelden, um die Einzelnen Songs gehts dabei gar nicht, der Gema ist es eh egal, ob du zu Corvus Corax oder Metallica performst, du brauchst nur die berechtigung Musik abzuspielen.
Leider bekommen die betreffenden Künstler dem Punktesystem sei Dank meist nicht die Kohle, die ihnen zusteht, aber das ist ne andere Story.
@Markus: zum Teil richtig. Ich habe ja auch geschrieben, dass problematisch urheberrechtlich geschützte Dateien sind.
Allerdings rede ich nicht von “strafbar”, denn das betrifft das Strafrecht. Und ehrlich gesagt sind mir da verdammt wenig Fälle bekannt, wo tatsächlich (passend zur Panikmache der Medienverlage) allen ernstes ein Privatnutzer zu irgendeiner Strafe verurteilt wurde. Gottseidank haben deutsche Staatsanwaltschaften und Strafgerichte doch sinnvolleres zu tun, als derartige Anzeigen zu Anklagen zu verwursten und zu verhandeln. Jedenfalls ist das Strafrecht nicht das praktische Problem.
Allerdings ist SOWOHL das Herunterladen, als auch das Hochladen von urheberrechtlich geschütztem Material zivilrechtlich eine Urheberrechtsverletzung.
“Frei zugängliche Daten” ist dabei nicht das Abgrenzungkriterium, sondern allein die Frage, ob da Urheberrecht besteht - vielleicht meinst Du das? Wenn es sich um urheberrechtlich geschütztes Material handelt, das vom Berechtigten nicht auch zur freien Verfügung gestellt wurde, besteht das Prolem der Urheberrechtsverletzung.
Du willst dich an die Regeln halten, weißt aber nicht wie? Frag jemand der die Regeln genau kennt - die GEMA.
Es gibt für alle möglichen Gelegenheiten und Zusammenhänge Pauschalangebote und GEMA-Gebühren machen keinen arm.
Sucht euch die Musik die zu euch passt - nehmt evtl. Kontakt zu Musikern auf und lasst euch was einspielen - dann könnt ihr auch herausfinden, wie das in die Regeln passt.
tut mir leid, zu Deiner eigentlichen Frage haeb ich keine Antwort.
Allerdings sehe ich hier - ähnlich wie Andreas - ein zusätzliches anderes Risiko.
Was genau bzw. wo hast Du eine Datei runtergeladen? Auf einer Tauschbörse? Das Problem mit den File-sharing-börsen ist, dass es eben KEIN TAUSCH ist, wenn ich eine Datei hochlade und anderen zum Download zur Verfügung stelle, denn ich selbst habe ja immer noch Zugriff auf die Datei.
Ich tausche also nicht, sondern vervielfältige. Handelt es sich dabei um urheberrechtlich geschütztes Material, droht mir eine Abmahnung + Schadensersatz etc.
Zitat: Da ich die mp3 Dateien im Internet gefunden habe,weiß ich weder, ob der CD-Titel stimmt,
noch die Titel und Interpreten der Lieder.
Dann würde ich sowieso die Finger von lassen, denn dann würdest du weiterhin im Unsicheren sein, ob die Darstellenden Künstler die Verwendung ihrer Musik zu solchen Zwecken überhaupt genehmigen.
Also würde ich euch empfehlen, euch die Begleitmusik aus dem Repertoire heraussuchen, von dem ihr wisst, wie wo und wann ihr das benutzen dürft.
Wobei das manchmal auch mit Vorsicht zu genießen ist, da manche Melodien nicht so alt sind, wie man denkt. Vieles, was heute schon unhinterfragt als “mittelalterliches Liedgut” benutzt wird, ist erst in den 70ger Jahren des letzten Jahrhunderts im Zuge des Folk- Modewelle entstanden und unterliegen damit noch dem Urheberrecht des Komponisten.
Ob es bei der GEMA günstige Tarife gibt, kann ich dir so nicht sagen, da müsstest du selbst mal auf deren Webseite schauen. Ich kenne Pauschalverträge bei Webradios, die noch einen gewissen Verhandlungsspielraum bieten, aber sonst hab ich davon noch nix gehört.
Das Procedere mit der Gema ist mir schon klar. Trotzdem danke für die Erläuterung.
Durch die Gema-Vermutung muss ich, wie von Dir beschrieben, den Nachweis erbringen,
dass die Lieder nicht bei der Gema gemeldet sind.
Da ich die mp3 Dateien im Internet gefunden habe,weiß ich weder, ob der CD-Titel stimmt,
noch die Titel und Interpreten der Lieder.
Somit kann ich weder den Gegenbeweis erbringen, noch die Titel bei der Gema anmelden.
Allgemein ist das Nachfragen bei der Gema nicht so einfach, da man ewig in der Warteschleife hängt, oder keiner zuständig ist.
Das mit dem Veranstalter stimmt schon, allerdings möchten wir auch bei einem Marktbesuch spontan zu unserer und zur Freude der Marktbesucher tanzen. Denn es macht uns viel Spass. Es geht nichtmals ums Geld, allerdings ist das für die Gema nicht entscheident.
Es gibt doch bestimmt noch mehr Tanzgruppen, oder Gruppen, die auch tanzen.
Wie handhaben die das?
Gibt es evtl. einen besonders günstigen Gema-Tarif?
natürlich gibt es kein Urheberrecht mehr an mittelalterlichen Musikstücken, aber es gibt genauso selbstverständlich geschützte Urheberrechte der Interpreten der Originale.
Denn diese erstellen ja ein eigenständiges Werk. Selbst wenn - was bei mittelalterlicher Musik nicht so häufig ist - die Stücke komplett in Noten vorliegen würden, so wäre denn mit Arrangement und Interpretation genügend eigene “Schöpfungshöhe” der Interpreten gegeben, um eigenständige Rechte bei öffentlicher Nutzung zu begründen.
Hier kommt dann die GEMA ins Spiel, die die Rechte der Interpreten/Verlage wahrnimmt, d.h. Tantiemen beziffert und geltend macht. Gerade bei solchen öffentlichen Tanzveranstaltungen (alles was sich im rein Privaten abspielt, ist selbstverständlich NICHT kostenpflichtig) werden dann meistens gestaffelte Pauschalen zwecks einfacherer Berechnung erhoben. Wie die im Einzelene aussehen, wird wohl eine Nachfrage bei der Gema ergeben können.
Es gibt eine so genannte GEMA-Vermutung, d.h. die GEMA geht davon aus, dass jeder Rechteinhaber einen Wahrnehmungs- oder Berechtigungsvertrag mit der GEMA geschossen hat, diese also die Tantiemen einziehen darf und soll. Es obliegt grundsätzlich dem Nutzer, hier den Gegenbeweis einer GEMA-freien NUtzung zu führen.
In Eurem Fall würde ich tatsächlich über den Verlag der CD anfragen, ob diese - was vermutlich der Fall sein wird - einen Berechtigungs-Vertrag mit der GEMA geschlossen haben. Falls nein, werden die wahrscheinlich so entsprechende Nutzungsgebühren geltend machen wollen.
Falls - vermutlicherweise - ein Vertrag mit der GEMA besteht, solltet Ihr Euch tunlichst erkundigen, was da anfällt. Am besten bei der GEMA selbst.
Allerdings melden eigentlich bei größeren Veranstaltungen die Veranstalter von sich aus bei der GEMA an, d.h. wenn Ihr auf einem Markt auftretet, bei dem neben Eurer Gruppe auch noch andere Musik gespielt wird bzw. aus der Konserve kommt, hat in der Regel der Gesamtveranstalter ohnehin schon eine Anmeldung an die GEMA gemacht, diese könnte er dann entsprechend nach Eurer Mitteilung ergänzen.