Eintrag #1 vom 10. Jan. 2001 14:39 Uhr
Christian Peitz
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Gruesst Euch! Bitte haut mich, wenn es bereits eine Antwort auf meine Frage gibt! Also: Ich habe, gemaess der Empfehlung in der Bibliothek (Waffengesetz), bei meinem Polizeiaufsichtsamt einen Antrag auf Ausnahmebescheid gestellt. Man hat mir versichert, erst einmal zu pruefen, ob es sich bei meinem Kram auch wirklich um Waffen im Sinne des Gestztes handelt, oder ob es sich um Dekostuecke/Repliken handelt, fuer die kein Ausnahmebescheid erforderlich ist. Ich sollte auf jeden Fall eine schriftliche Benachrichtigung erhalten, die auch auf jeden Fall kostenpflichtig ist. Was dann dabei herauskam, war ein Ausnahmebescheid, gueltig fuer eine Veranstaltung (und nicht etwa fuer 5 Jahre), die im Zustaendigkeitsbereich des Amtes liegt, bei dem ich den Antrag gestellt habe (auf meine Nachfrage, warum das alles so lange dauere, musste ich noch einen Termin und Ort nennen). Es ist also, laut meiner Sachbearbeiterin, nicht das Amt meines Wohnortes zustaendig, sondern das, in dessen Bereich die Veranstaltung stattfindet. Somit kann der Bescheid auch immer nur fuer eine bestimmte Veranstaltung erteilt werden. Eine Pruefung, ob ich denn ueberhaupt Waffen besitze, erfolgte nicht. Das wuerde bedeuten, dass ich fuer jeden Markt einen Antrag stellen muesste und jedesmal auch zwischen 75 und 250 DM (so die Angaben im Gebuehrenbescheid, in meinem Falle 125 DM) zahlen muesste. Hat mich das Amt nun verarscht und die Angaben in der tv-Bibliothek stimmen, oder muss der Biblitheks-Eintrag geaendert werden?
Grüße, Kristan von Katzenelnbogen
