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Eintrag #1 vom 22. Aug. 2007 22:07 Uhr Ulrich Kiener   Nachricht

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Hallo,
ich bin auf der Suche nach einem korektem Lehenseid aus dem 13.-14. Jahrhundert. Ich habe schon das Internet durchforstet, bin jedoch nur auf div. Erläuterungen gestoßen, aber nicht auf den Wortlaut und auch nicht über eine Beschreibung einer sogenannten Lehensvergabe.
Vll hat ja jmd den Eid für mich oder auch den Ablauf. Oder beides *g*. Wär natürlich noch besser!
Grüße
Ulrich

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Eintrag #2 vom 22. Aug. 2007 22:26 Uhr Martin (Nachname für Gäste nicht sichtbar)   Nachricht Bitte einloggen, um Martin eine Nachricht zu schreiben.

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Hallo
Möchte ich mich mit einer Frage bezüglich des Lehenseids anhängen: Soweit ich weiß Verpflichtet sich der Lehensherr (Ritter, Landadel) in einem Lehenseid dem Bauern Land zur Verfügung zu stellen und dieses im Notfall zu Verteidigen wofür der Bauer (hohe) Steuern Zahlen musste. Waren wirklich alle, die einem Lehenseid unterstanden, dem wehrdienst entbunden? und wenn ja, hat der Ritter oder kleine Adelige im kriegsfall (vor allem im Frühen bis hohen Ma, wo es außer Ritter und Adelige wenige andere freie gab) sein Land alleine verteidigt? *gg* (stell ich mir irgendwie lustig vor - ein Ritter verteidigt seine Burg gegen mehrere Hundert angreifer)
Gruß
Martin

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Eintrag #3 vom 28. Aug. 2007 13:36 Uhr Karen Thöle  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Karen Thöle eine Nachricht zu schreiben.

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Martin, Du solltest zwei Dinge nicht durcheinanderbringen. Der Vasall, der ein Lehen erhält, ist etwas ganz anderes als der Bauer, der im Rahmen der Grundherrschaft gegen bestimmte Pflichten ein Stück Land bekommt.
Ein Lehen wird normalerweise an Adlige verliehen, allerdings auch z.B. an nichtadlige Ministeriale, die auf diese Weise in den "Dienstadel" aufsteigen. Ein solcher Vasall ist dazu verpflichtet, seinem Lehnsherren auch militärisch zu Hilfe zu kommen. Die Einnahmen seines Lehens dienen u.a. dazu, ihn selber mit Rüstung, Waffen, Pferd etc. auszustatten; außerdem wird er - je nach Größe des Lehens - auch noch nichtadlige Kriegsknechte ausstatten, z.B. als Burgbesatzung.
Der Bauer, der sich unter den Schutz eines Grundherren begibt, tut dies zwar oft in einer ökonomischen Notlage, aber auch, weil er deshalb nicht in der Lage ist, sich militärisch selbst zu verteidigen. Als Gegenleistung dafür, daß ihm der Grundherr Land zur Verfügung stellt und ihm seinen militärischen Schutz zusagt, bietet der Bauer einen Teil seiner Ernte und seiner Arbeitskraft. Den Rechtsvorgang, in dem dies geschieht, nennt man Commendatio.
Das ist sehr verkürzt dargestellt; das Mittelalter ist lang; Regionen unterscheiden sich; die Beziehungen zwischen Lehnsherr und Vasall einerseits und Grundherr und Hörigem andererseits sind komplexer als hier dargestellt. Aber ich hoffe, ich habe Deine Verwirrung etwas behoben.
Bis denn
Karen Thöle

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Eintrag #4 vom 28. Aug. 2007 14:37 Uhr Oliver (Nachname für Gäste nicht sichtbar)   Nachricht Bitte einloggen, um Oliver eine Nachricht zu schreiben.

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Zumindest ist die Schenkung des eigenen Grunds, im Frühmi an einen Herrn (Kirche oder Edeling) und der wieder erhalt zum bewirtschaften eine Möglichkeit dem "Kriegsdienst", der nach persönlichem Eigentum und Zugehörigkeit zum Stand der Freien geregelt ist, zu umgehen.
Die Stände sind aber auch noch nicht klar definiert, hier gilt eher edel, frei, halbfrei und unfrei, als Begriffe wie Ritter und Adel
Die eigene Verpflichtung an mil. Expeditionen teilzunehmen wird an die höhere Stelle abgetreten.
Natürlich sieht das anders aus, wenn der Krieg im eigenen Land herrscht,
Sascha

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Eintrag #5 vom 09. Jan. 2008 01:53 Uhr Andreas Zillner  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Andreas Zillner eine Nachricht zu schreiben.

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Mit einigem zeitlichen Abstand möchte ich mal frech fragen:
Um welche Lehen handelt es sich?
Hier gilt es (auch schon im 14. Jahrhundert) zu unterscheiden zwischen "rechtem Mannslehen", welches an Adel und Klerus verliehen wurde, und Beutellehen, welche an Bürger, Bauern etc gingen.
Je nach Region und genauer Zeit, unter Einbeziehung der Größe des Lehenhofs (der Gesamtheit aller ausgegebenen Lehen) ist die Lehensmutung, die Leihe, scheinbar nurmehr bloßer Verwaltungsakt und zusätzliche Einnahmequelle.
In diesem speziellen Fall könnte die "Gründungsurkunde" der Burg Saldenburg vielleicht hilfreich sein.
Diese "Gründungsurkunde" ist in Wahrheit ein Lehensrever, in welchem Schweiker der Tuschl zu Söldenau 1368 bestätigt, dass er vom Grafen Leopold von Hals ein Gut zu Lehen erhalten hatte unter der Bedingung, nahebei eine Burg zu errichten und diese dem Grafen offen zu halten.
wwwbayerischer-wald-verein.de/archiv/[…]/2001-4.pd[…]

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