Thema als Feed (RSS 2.0) Thema als Feed (ATOM 1.0) Links in den Beiträgen

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Eintrag #1 vom 25. Jul. 2007 22:29 Uhr Martin (Nachname für Gäste nicht sichtbar)   Nachricht Bitte einloggen, um Martin eine Nachricht zu schreiben.

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Hallo
Meine Frage steht schon in der überschrift. dauernd lese ich in verschiedensten einträgen links, kann mir aber beim besten willen nicht vorstellen, dass alle autoren beim inhaber der entsprechenden Website nachfragen, ob sie den Link angeben dürfen, was man laut datenschutzgesetz AFAIK eigentlich müsste. Ich persönlich habe mich noch nicht getraut, links ohne rückfrage an den Seiteninhaber anzugeben und war für eine Rückfrage bis jetzt immer zu faul. Wie handhabt ihr das? hat von einer schon mal jemand probleme bekommen deswegen? wie ist das eigenlich beim angeben von Buchtiteln als Quelle o.ä.? ist das nicht ebenfalss eine illegale werbung? ich will jetzt niemanden vorwürfe machen, würde aber gerne selber links bzw. Buchtitel angeben, ohne mich strafbar zu machen!
Martin

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Eintrag #2 vom 25. Jul. 2007 23:05 Uhr  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um eine Nachricht zu schreiben.

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Also ohne jetzt groß juristische Fachtexte gewälzt zu haben…
Entweder bist du der größten Masse an Halbwissen aufgesessen, die ich seit langem gesehn habe, oder der Eintrag ist ein Fake…
In einem öffentlichen Medium wie dem Internet sollen Links zu offenen Seiten illegal sein ?
Quellennennung illegale Werbung ?
Was könnte einem Autor einer Webseite oder eines Buches denn lieber sein, als das auf die Werke verwiesen wird ?
Schließlich bringt das Leser, und selbiges je nach Art des Angebots Geld ?
Das Kopieren der Inhalte wäre was anderes, aber verweisen ?
Gruß, Ivain

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Eintrag #3 vom 25. Jul. 2007 23:10 Uhr Lars-Christoph Klein  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Lars-Christoph Klein eine Nachricht zu schreiben.

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Was um alles in der Welt soll "illegale Werbung" eigentlich sein? Gesetzeswidrig ist Werbung üblicherweise dann, wenn sie wettbewerbswidrig ist - aber dann kann sie auch durch den Autor oder Verlag nicht legalisiert werden, sondern allenfalls durch die Mitbewerber.
Oder es handelt sich um ein Produkt, das nicht beworben werden darf, zum Beispiel jugendgefährdendes Schrifttum. Auch in diesem Fall liegt es nicht im Ermessen des Rechteinhabers, Werbung zu legalisieren.
Grüße aus Samarkand

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Eintrag #4 vom 26. Jul. 2007 09:36 Uhr Martin Opitz  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Martin Opitz eine Nachricht zu schreiben.

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Da zitiere ich mal folgende Seite (und verlink sie gleich noch :o) : piology.org/dsr/linklehre.html )
"Auf diesen Links baut das ganze Web auf. Sie sind damit systemimmanent und offenbar auch verkehrsüblich und sozialadäquat. An derartigen Links ist grundsätzlich nichts auszusetzen, im Gegenteil, je mehr solcher Links es gibt, desto besser funktioniert das Netz
(…)
Der Links selbst hingegen ist einwandfrei. Gelegentlich meinen Leute, die sich im Netz überhaupt nicht auskennen, dass man eine Erlaubnis bräuchte, um eine fremde Seite zu verlinken. Das ist nicht nur völlig inpraktikabel, es ist auch unsinnig. Wie dargestellt, sind derartige Links systemimmanent und verkehrsüblich. Wer also seine Seiten ins Web stellt, erkennt diese Prinzipien konkludent an. Wer keine Links "von außen" will, kann diese technisch leicht verhindern."
Detailierter auf der genannten Seite. Da sind auch Gerichtsurteile zu der Thematik zitiert - wers braucht.

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Eintrag #5 vom 26. Jul. 2007 10:06 Uhr  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um eine Nachricht zu schreiben.

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Ich möchte nicht wissen, wie sich ein Autor eines häufig erwähnten Werkes (seis Buch oder Webseite) fühlen würde, wenn er für jede Erwähnung eine Anfrage nach Erlaubnis kriegen würde.
Gestreßt, wahrscheinlich.
Gruß, Ivain

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Eintrag #6 vom 26. Jul. 2007 10:45 Uhr Wolfgang Ritter  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Wolfgang Ritter eine Nachricht zu schreiben.

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Ohweia Martin, da hast Du Dir aber schwer einen Knoten ins Hirn gedacht….selbstverständlich kann ich jedwede offen zugängliche Seite aus dem Internet ohne Erlaubnis des Inhabers verlinken.
Etwas komplett anderes ist es, inwieweit die verlinkte Seite womöglich rechtswidrige und/oder strafbare Inhalte enthält.
Nach der gegenwärtigen Rechtssprechung mache ich mich haftbar, wenn ich eine Seite auf meiner eigenen Seite verlinke, weil ich damit die Inhalte der dortigen Seite mir zu eigen mache, d.h. ich gebe durch Verlinkung zu erkennen, dass ich dort vertretenen Meinungen und Handlungen teile.
Vielleicht meinst Du eher das?
Deshalb steht bei den meisten Linksammlungen dann der mehr oder weniger umfangreiche Disclaimer, dass keine Verantwortung für den Inhalt der verlinkten Seite übernimmen wird und das man diese Inhalte nicht teile, sondern sich davon ausdrücklich distanziere….was natürlich logischer Stuss ist, denn ich verlinke in aller Regel ja gerade etwas, was ich goutiere, muss mich dann aber davon distanzieren…….
ßbrigens hier: wwwjurpc.de/rechtspr/19980086.htm oder auch hier: wwwnetlaw.de/urteile/lghh_06.htm gibt es das betreffende Urteil im Volltext, wer sich die Mühe macht, das einmal genauer durchzulesen (es ist für ein Urteil durchaus überraschend nachvollziehbar geschrieben), wird schon feststellen, dass dort die Sache von der Intention des Verlinkers etwas anders gedacht war, als wenn hier im Forum jemand etwas verlinkt respektive, wenn La Tène-Gruppe A die befreundete La Tène-Gruppe B verlinkt.
Egal: weder begehe ich einen Bruch geschützter Urheberrechte oder dergleichen, wenn ich eine Seite verlinke, noch betreibe ich verbotene Werbung, wenn MEINE MEINUNG ßUSSERE, dass das Buch X gute Informationen zum Thema Y enthält.
Grüße
Wolfgang Ritter

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Eintrag #7 vom 26. Jul. 2007 17:24 Uhr Martin (Nachname für Gäste nicht sichtbar)   Nachricht Bitte einloggen, um Martin eine Nachricht zu schreiben.

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na wenn dsas so ist brauche ich mir ja keine sorgen mehr zu machen und werde in zukunft links verwenden! danke noch mal für eure antworten.
gruß
Martin

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Eintrag #8 vom 26. Jul. 2007 19:23 Uhr  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um eine Nachricht zu schreiben.

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Hallo,
so einfach ist das leider nun doch nich
1) Das sagenumwobene Urteil vom OLG Hamburg von 98.
a) ist es eigentlich schon fast zu alt um relevant zu sein, man kann bestimmt heute anders entscheiden
b) gilt es eh nur für Hamburg
2) Gibt es doch relativ viele Urteile zu sogenannten "deep links". Was ist damit gemeint. Nun das sind Inhalte anderer die man entweder als seine Eigenen ausgibt, allerdings nicht durch Kopieren sondern durch verlinken (konkret bei der webseitenerstellung also Frames verwendet), oder und das ist in den meisten Fällen relevanter, wenn die verlinkte Seite so aufgebaut ist daß man "tief" ins Angebot verlinken kann.
Dies ist zum Beispiel bei Zeitungswebseiten so. Diese haben auf ihren seiten fast immer werbung. Schafft man es einen Link herauszubekommen der beim anklicken die Werbung nicht zeigt, so ist dies nach aktueller Rechtssprechung nicht erlaubt.
Dies ist zwar nur in den seltensten Fällen relevant, jedoch sollte das erwähnt sein.
Dies ist natürlich keine Rechtsberatung, diese gibt es nur beim Anwalt
Fabian - Tempus vivit! Adminteam

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Eintrag #9 vom 27. Jul. 2007 01:55 Uhr Andreas Friedmann  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Andreas Friedmann eine Nachricht zu schreiben.

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Genauso wie das Deeplinking ist das Screenscraping ein Problem. Die Begriffe sind alle Englisch aber das liegt in der Natur des Internets.
Beim Screen-Scraping wird vereinfacht gesagt der Inhalt einer anderen Seite als eigener Inhalt dargestellt. Das ist natürlich auch nicht erlaubt und bedarf der Genehmigung. Im Grunde ist das ähnlich wie wenn man Inhalt anderer Seiten einfach kopiert und auf der eigenen Seite anbietet.
Wenn man unsicher ist sollte man einfach immer die Quelle so verlinken, dass die Quelle erkennbar ist.
Zum Beispiel ist dieser Link zu diesem Bild besser:
picasaweb.google.com/[…]/photo#5068925877289009426
als dieser Deep-Link:
lh3.google.com/andreas.friedmann/[…]/IMG_0298.JPG
Letztendlich geht es beim wissenschaftlichen Arbeiten auch nicht ohne Zitation. Darunter versteht man nicht nur das zitieren anderer Arbeit sondern auch jede Diskussion. Wenn man ein Buch oder ein Artikel schreibt, gibt man daher auch immer die Quellenangaben an. Bei Links ist das ähnlich. Eigentlich entwickelt man mit der Zeit im Umgang mit dem Internet ein Gespür dafür, was zum guten Ton gehört und was man lassen sollte. Ob das alles juristisch sicher ist kann man bestimmt an Fallbeispielen beliebig lang diskutieren.
Friedel

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Eintrag #10 vom 27. Jul. 2007 11:01 Uhr Wolfgang Ritter  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Wolfgang Ritter eine Nachricht zu schreiben.

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Hallo Fabian,
Zitat: "1) Das sagenumwobene Urteil vom OLG Hamburg von 98.
a) ist es eigentlich schon fast zu alt um relevant zu sein, man kann bestimmt heute anders entscheiden"
Ja, das könnte ein Gericht tun. Aber das Alter der Entscheidung spielt nur eine untergeordnete Rolle. Manche gerichtliche Interpretationen bestimmter Probleme datieren noch aus den 50ern oder 60ern und sind immer noch aktuell. Sie werden lediglich nicht mehr als Quelle zitiert, man zitiert jetzt neuere Entscheidungen, die sich aber (Trommelwirbel!) genau auf eben diese alten Urteile beziehen….
Da müsste man dem betreffenden Gericht schon darlegen, warum es anders entscheiden sollte.
Vorliegend hat es ja auch nichts mit der Internettechnik zu tun, sondern allein mit der Fragen der Meinungsäußerung, Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Verbreiten von Tatsachenbehauptungen über einen Dritten etc. Eines der auch heute noch diskutierten und absulut grundlegenden Urteile in der BRD zum Verhältnis Meinungsfreiheit/Persönlichkeitsrechte ist die Mephisto-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1971. Heute würden die Gerichte vermutlich anders entscheiden, aber beschäftigen muss man sich mit dem Urteil trotzdem.
Jedenfalls ist huer das Alter der Hamburger Entscheidung absolut irrelevant.
Zitat: "b) gilt es eh nur für Hamburg"
ßhm, das spielt keine Rolle. Das Bürgerliche Gesetzbuch gilt in ganz Deutschland.
Es ist völlig egal, ob ein Urteil aus Hamburg oder Klein-Kleckersdorf im mittleren Schwarzwald stammt.
Zwar ist das deutsche Rechtssystem nicht derart an Präzendensfällen orientiert, wie z.B. die amerikanische Justiz, aber dennoch werden selbstverständlich Urteile zur Entscheidung herangezogen. Eben weil dort ein vergleichbarer Sachverhalt respektive das spezielle Problem schon durchgehechelt wurde.
Bindend wäre allein eine höchstgerichtliche Rechtssprechung, also hier die des Bundesgerichtshofs. Der hat sich aber mit dieser speziellen Frage anscheinend noch nicht anders oder vielmehr abweichend beschäftigen müssen, so dass das Hamburger Urteil heute noch sehr beachtlich ist.
Die Informationen zu Deep Links und Screen-Scaping sind natürlich interessant, aber betreffen wohl nicht die Frage des Threadstarters, denn der wollte ja gerade keine Buchtitel oder Linkinhalte als eigene verkaufen.
Nochmal: wer hier in einem Diskussionsforum auf eine Frage einen Link zu einer für jedermann zugänglichen Internetseite stellt oder wer hier auf eine Frage nach irgendwelchen Informationen einen Buchtitel benennt, der nach Meinung des Zitieres eben die gewünschten Informationen enthält, begeht weder irgendeine zivilrechtliche Urheberrechtsverletzung, unlauteren Wettbewerb, geschweige denn macht sich der oder die Betreffende strafbar.
Grüße
Wolfgang Ritter

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Eintrag #11 vom 27. Jul. 2007 18:34 Uhr Andreas Friedmann  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Andreas Friedmann eine Nachricht zu schreiben.

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Sicher, das war auch nur als Ergänzung gedacht. Irgendetwas derartiges hat Martin aber vielleicht aufgeschnappt, da im Internet die Bezeichnung für solche Sachen oft auch falsch benutzt werden. Ich habe in dem Zusammenhang auch schon "Linkklau" und "Linkdiebstahl" gelesen.
Aber es ist richtig nochmals zu betonen, dass verlinken und referenzieren erlaubt ist.
Friedel

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Eintrag #12 vom 30. Jul. 2007 15:10 Uhr Ameli (Nachname für Gäste nicht sichtbar)   Nachricht Bitte einloggen, um Ameli eine Nachricht zu schreiben.

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Hallo Leuts,
Ihr habt alle Recht, die Rechtsprechung gilt für Deutschland. Unser Frager kommt aber aus ßsterreich. Kann sein, daß es da etwas anders gesehen wird… weiß ich aber nicht, bin kein ß niedergelassener Jurist ;-)
Gruß
Ameli

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