Thema als Feed (RSS 2.0) Thema als Feed (ATOM 1.0) Soziale Stellung von Handwerkern im HMA

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Eintrag #1 vom 17. Okt. 2001 01:23 Uhr Uli Gasper  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Uli Gasper eine Nachricht zu schreiben.

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Moin!
Wie sind eigentlich die verschiedenen Handwerksberufe im MA sozial gestellt? De iure gehören sie alle zum Stand der laboratores, aber es ist doch anzunehmen, das unterschiedliche Handwerksberufe auch unterschiedliches Sozialprestige genossen, was sixch wohl sicherlich in Ansehen, Wohlstand und Kleidung aüßert.
Lau Harry Kühnel, "Alltag im SMA" waren Schinder, Henker, Sauschneider aber auch komischerweise Müller im Ansehen mit Dirnen gleichgesetzt. Andererseits ist anzunehmen, das Luxushandwerker wie Goldschmiede, Maler oder Bildschnitzer anderes ansehen genossen. Auch ist anzunehmen, das ein Schmied oder Plattner anderes Ansehen und Wohlstand genoss als ein Bauer oder Bürstenbinder.
Inwieweit äußerte sich das nun im Alltagsleben? Anzunehmen wäre doch, das die Handwerker als Laboratores versuchten den Adel zu imitieren.
Gibts dafür Belege?
Wie lebte z. B. ein Schmied im MA, und wie war seine Stellung gegenüber Militär oder Bauern?
Wie lebte im Gegensatz dazu ein Seifensieder?
Fragen über Fragen, und jede neue Antwort löst 10 weitere Fragen aus…
Gruss, Uli

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Eintrag #2 vom 17. Okt. 2001 11:09 Uhr Nikolaj Thon  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Nikolaj Thon eine Nachricht zu schreiben.

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Hallo Uli,
in der Tat: Fragen über Fragen, aber so kaum zu beantworten, wenn man nicht ein komplettes Buch hier schreiben will (ich weiß, meine Einträge sind berüchtigt ob ihrer Länge, aber selbst ich will nicht eine umfassende Abhandlung in die Taverne setzen!).
Es gilt also die Zeit und den Ort möglichst genau einzugrenzen, denn die Ausbildung städtischer Gesellschaften und der Ständeordnung hat gerade auf die (Rechts-) Stellung der Handwerker eine entscheidende Bedeutung, da sie ein - im wesentlichen von Kaufmannschaft und wohlhabenden Handwerkern, die ja oft auch selbst wieder Händler ihrer Waren waren, getragenes Bürgertum förderten bzw. erst durch dieses möglich wurden.
Hier spielt auch die Entwicklung der freien Reichsstädte eine gewichtige Rolle, in denen eben dieses Bürgertum die Rolle des Adels übernahm (bzw. eine neue Form des Adels darstellte).
Sehr schön lässt sich dies an der Stadtordnungsentwicklung "im hillige Kölle" ablesen mit der Verlagerung der Macht vom Landesherrn (dem Erzbischof-Kürfürsten) über die Patriziergeschlechter auf die Häupter der Stände - eine Entwicklung, die in einem kontinuierlichen Kampf (teils politisch-diplomatisch, teils auch blutig - Stichwort "Worringen") durch das ganze späte 12., 13. und noch 14. Jh. geht, vgl. Hans Welters / Helmut Lobeck, Kleine illustrierte Geschichte der Stadt Köln, Verlag Bachem, 7. Aufl., Köln 1986 (ISBN 3-7616-0851.9), bes. Kap. V "Patrizier und Zünfte im Ringen um die Stadtherrschaft 1288-1396" (S. 67-83).
Und bevor ich jetzt doch noch mehr in die Breite gehe, nur schnell zwei Literaturangaben:
1. (mehr populärwissenschaftlich, aber gut zu lesen: Joseph & Fancis Gies, Life in a Medieval City, Harper Colophon, New York 1981 (ISBN 0-06-090880-7), bes. Kap. 15 "Town Gouvernement"
2. (zu den von Dir angesprochenen Randgruppen): Franz Irsigler / Arnold Lassotta, Bettler und Gaukler, Dirnen und Henker - Außenseiter in einer mittelalterlichen Stadt Köln 1300-1600, dtv 30075, 8. Aufl., München 1998 (ISBN 3-7743-0210-3)
Beste Grüße Nikolaj

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Eintrag #3 vom 17. Okt. 2001 22:40 Uhr  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um eine Nachricht zu schreiben.

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So direkt zur sozialen Verteilung kann ich jetzt nicht viel sagen.
Aber ein intressantes Detail, das Uli schon angesprochen hat, kann ich erörtern:
Es gibt eine Reihe von wichtigen Berufen (Müller, Gerber, Färber u.a.) die ein recht geringes Ansehen haben, obwohl es ‘ehrliche’ Arbeit zu sein scheint.
Die Begründung hierzu findet man meist in den Arbeitsumständen.
Färber und Gerber arbeiten mit stinkenden Substanzen (Hirngerbung, Färben mit Urin etc.) daher galten diese Berufe als ‘unrein’, was man versteht, wenn man sich das fehlen von Seife vor Augen, und den Geruch eines solchen Arbeiters vor die Nase führt.
Beim Müller ist dies ein wenig anders:
Es gibt mehrere Begründungen für sein geringes Ansehen, wovon auch beide zutreffen können.
1. Mit dem Aufkommen der zentralen Mühlen durfte das Korn nicht mehr in Heimarbeit - und damit kostenlos - gemahlen werden.
2. Der Müller war so auch eine Kontrollinstanz, die die Höhe des steuerpflichtigen Ertrages kontrollieren - und in einigen Regionen einziehen - konnte. (Daher auch das Verbot von Punkt 1.)
3. Die Bauern konnten sich nicht absolut sicher sein, daß der Müller auch wirklich alles Mehl korrekt verteilte, sondern es wurde des öfteren vermutet, der Müller würde sich vom Zehnt oder gar vom Anteil der Bauern zusätzlich etwas abzweigen.
Dies nur als zwei Beisiele hierzu, die Umstände eines Berufes machten - weit mehr noch als sein Nutzen - sein Ansehen aus.
Gruß,   Ivain

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Eintrag #4 vom 19. Okt. 2001 00:12 Uhr Uli Gasper  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Uli Gasper eine Nachricht zu schreiben.

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moin!
Also, bei mir geht es um einen Wappen/ Bildschnitzer und Schmied, zeitraum 1250, Frankfurter Raum, wobei bei der Festlegung auch italienische Einflüsse interessant wären.
Allgemein wäre es aber meiner Meinung nach ganz interessant hier auch allgemein über die soziale Stellung von Handwerkern zu diskutieren.
ENDE NEU!
Gruss, Uli

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Eintrag #5 vom 20. Okt. 2001 14:28 Uhr Carsten Baumann   Nachricht

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Ja, alles richtig!
Und vielleicht sollten wir uns klarmachen, daß die hochmittelalterliche Kultur in erster Linie keine städtische.- sondern eine ländliche Argrarkultur war, mit einer, im Lehenswesen verhafteten Rechtsstruktur (siehe hierzu z.B.: Hans K Schulze, "Grundstrukturen der Verfassung im Mittelalter".
Urban Taschenbuch!)
Hier ein paar Grundlagen:
Die grundherrschaftliche familia
Zur grundherrschaftlichen Familia gehört der Kreis der zum Haus (Hof) gehörende Personen. Die Hintersassen der Grundherrschaft und die Familie im heutigen Sinne. Die Familia ist eine Rechts- Arbeits- und soziale Gemeinschaft mit einer Zugehörigkeit zu einer Grundherrschaft.
Die Angehörigen des auf Herreneigentum an Grund und Boden beruhender Personenverbandes, unterstanden dem Hofrecht. Zur Familia gehören nicht nur Leibeigene, sondern auch Personen unterschiedlicher rechtlicher, wirtschaftlicher und sozialer Stellung.
Zum engeren Kreis der Familia, gehören Unfreie und Minderfreie. Das Hofrecht galt für freie Hintersassen nur für grundherrlich abhängige Güter. Die Fronhöfe wurden mit Hilfe der Unfreien bewirtschaftet. Das Salland wurde mit Hilfe von frondienstpflichtigen Hörigen unterstützt.
Die Unfreien waren der Verfügungsgewalt des Herren am stärksten unterworfen. Sie konnten verkauft, vertauscht oder verschenkt werden. Das Hofrecht war nicht einheitlich, wurde aber seit dem 11. Jahrh. schriftlich fixiert. Es regelt Besitz, Ehe, Erbschaft, Streit, Raub, Mord sowie Dienste, Höhe und Art der Abgaben.
Der Rechtsstand der Grundholden (Freie - Minderfreie - Unfreie) spielte im Mittelalter vor allem im Erbrecht und Eherecht eine Rolle.
Hintersassen
Die Hintersassen sind von der Grundherrschaft abhängige freie und minderfreie Bauern. Auch Schutzverwandte, denen keine oder nur geringe Rechte an der Allmende zustand. Freie Hintersassen hatten eine Sonderstellung.
Minderfreie (liti liberti) Halbfreie (coloni aldiones)
Minderfreie bildeten eine eigene Gruppe innerhalb der Grundherrschaft. Sie besaßen einen anderen Rechtsstatus als die Unfreien und hatten mehr Freiheiten. Minderfreie blieben in einer Schutzhörigkeit gegenüber den Herren. Sie waren verpflichtet, jährliche Abgaben zu leisten. Ihre Abgaben und Dienste waren aber geringer als die der Unfreien.
Hörige (ursprünglich Sklave)
Der Hörige befindet sich in einer dinglichen und persönlichen Abhängigkeit zu einer Grundherrschaft. Der Hörige galt als Zubehör des Hofes, auf dem er saß. Er hatte bestimmte Dienste und Abgaben zu leisten und konnte mit dem Hof (nur mit dem Hof) veräußert werden. Ihre Stellung war den der Minderfreien nah. Die vom Grundherren abhängigen Hörigen leisteten Frondienste (Hand- und Spanndienste). Ihr Dienst wurde hauptsächlich vor Aussaat der Ernte und bei der Ernte in Anspruch genommen.
Leibeigenschaft
Leibeigenschaft ist die Bezeichnung für ein feudales Abhängigkeits-
verhältnis und beruht auf ein persönliches Band zwischen den Unfreien und seinem Herrn.
Der Leibeigene ist nicht schollengebunden. Leibeigenschaft entstand durch Verknechtung, durch Kriegsgefangenschaft, Unterwerfung von Stämmen und Völkerschaften. Wirtschaftliche Not brachte Menschen in eine Schuld-
knechtschaft. Auch Sühne und Verbrechen konnten zum Verlust der persönlichen Freiheit führen. Der Leibeigene zahlte eine Kopfsteuer an seinen Leibherrn.
Leibeigene hatten unterschiedliche wirtschaftliche und soziale Stellungen
(z.B. Hausgesinde, Feldarbeiter, bewirtschaften Höfe). Ein Loskauf in die Freiheit war bei Geldbedarf des Leibherrn möglich. Das Verhältnis zwischen Leibeigenen, Hörigen und Minderfreien war nicht starr.
Gruß von Carsten

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Eintrag #6 vom 20. Okt. 2001 14:32 Uhr Carsten Baumann   Nachricht

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Sorry, ich habe wohl irgendwie übersehen, daß sich die Frage eher auf die spätmittelalterliche Epoche
und dann eher auf einen städtischen Raum bezieht … !
Gruß von Carsten

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Eintrag #8 vom 07. Apr. 2004 22:11 Uhr Michael Tegge  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Michael Tegge eine Nachricht zu schreiben.

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Im Friesischen Recht des 13.Jahrhunderts , (17 Küren, 24 Landrechte) werden die Berufe: Weberin , Foemina Fresum Faciens (Bortenweberin), und Harfner/in als besonders geschützt ausgezeichnet und mit 1,5 fachem Wehrgeld ausgestattet.
Das gilt auch für das Friesische Land Wursten - Freies Friesisches Land bis 1524 (Stader Frieden), Mitglied im Tota Frisia - Upstalsboombund.
Gleich bei Dir um die Ecke Carsten.
(Komme auch aus Fishtown (Lehe))
Michael de Egge,de Fresena

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Eintrag #9 vom 02. Nov. 2004 00:21 Uhr Vera Wilson  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Vera Wilson eine Nachricht zu schreiben.

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Interessant, was ihr da alles schreibt.
1) Wo finde ich denn eine gute Quelle für das Hofrecht? Bei meinen Recherchen habe ich nur Dokumente ab dem 16. Jahrhundert gefunden, ein bisschen spät für meinen Geschmack, denn auch die Zünfte, (sorry, wenn ich euch jetzt langsam auf den Wecker gehe), haben sich ja scheinbar auf der Basis von einem Wandel zum Justinischen zum Hofrecht entwickelt (Arbeitsprivileg).
2) Soziale Anerkennung..
Ich denke, das hat auch viel mit dem Funktionieren eines Betriebes zu tun. Ich lese immer wieder von Betrug bei Bäckern, indem sie Löcher im Tisch haben, in dem Teig verschwindet, und dann in der Mitte des Brotes ein Loch ist. Ebenso bei Müllern, die Säcke nach dem Füllen wieder etwas entleeren. Ausserdem waren vielleicht auch die Mägde bei den Müllern etwas lose, bekannt für spezielle Dienstleistungen. In der Mühle ging dann die rote Lampe an. Daher der Name des"Moulin Rouge".
Ich denke, ein Schmied, Zimmermann oder Schreiner, dessen Werkstück von der Zunft überprüft wurde und einen Stempel trug, hatte da weniger Möglichkeiten zu schummeln..
Vera

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