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Eintrag #1 vom 21. Mai. 2001 12:07 Uhr Walter Neubauer  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Walter Neubauer eine Nachricht zu schreiben.

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Hallo Wie haltet Ihr in Eurem Verein bzw.Eurer Gruppe es mit Einnahmen für Auftritte und Mitwirkung an Festen. Müßen solche Einnahmen versteuert werden. Mich und bestimmt auch andere würde das steuerrechtliche Problem interessieren. Ich hoffe von Euch weiss jemand genaueres.
Gruß Walter

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Eintrag #2 vom 21. Mai. 2001 15:26 Uhr Eva-Maria Rost  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Eva-Maria Rost eine Nachricht zu schreiben.

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Hallo Walter, sieh doch mal im Thread 1063 nach, da wurde das Thema schon mal angesprochen. Er steht zwar zur Löschung, aber ich denke, das man ihn bei Interesse durchaus wiederbeleben kann
Fio Co-Adminchen *g*

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Eintrag #3 vom 21. Mai. 2001 16:06 Uhr Andreas Schatten   Nachricht

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Hallo Walter, habe hier eine HP wo alles für Vereine aufgeführt ist, einschließlich Steuern, Versicherungen, Satzungen usw. wwwmarktplatz-verein.de/Inhaltsverzeichnis.htm Gruß Andi
wwwhirschensteiner-bogengilde.de

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Eintrag #4 vom 25. Mai. 2001 12:14 Uhr Walter Neubauer  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Walter Neubauer eine Nachricht zu schreiben.

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Danke für eure Tips! Vor allem das Vereinsforum hat mir sehr geholfen.
Gruß Walter

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Eintrag #5 vom 25. Mai. 2001 12:26 Uhr Marcus Fischer   Nachricht

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Hallo Leute, stehe als ehemaliger Finanzbeamter bei Fragen gerne zur Verfügung. Nur privat mit eMail. Ist besser so.
Fra Michael

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Eintrag #6 vom 06. Mrz. 2007 13:56 Uhr Anja Schmidt  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Anja Schmidt eine Nachricht zu schreiben.

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Hallo :)
nach langer langer ßberlegung haben wir vor einiger Zeit aufgrund der Vorteile hinsichtlich der Haftung einen (nicht-gemeinnützigen) eingetragenen Verein gegründet.
Jetzt würde uns ein Veranstalter für eine Veranstaltung einen Unkostenbeitrag zahlen - wenn wir ihm eine Spendenquittung ausstellen oder eine Rechnung schreiben.
Aber wir dürfen doch beides nicht, oder?
Wie macht Ihr denn das mit Eurer Gage?
Wäre sehr glücklich über eine Antwort!!
Viele liebe Grüße
Anja

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Eintrag #7 vom 06. Mrz. 2007 14:27 Uhr Wolfgang Ritter  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Wolfgang Ritter eine Nachricht zu schreiben.

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Das Problem kann steuerrechtlicher Natur sein, denn eine Gage könnte als steuerpflichtiges Einkommen gewertet werden. Tödlich könnte dabei ferner eine vertragliche Gestaltung oder Rechnung sein, in welcher Umsatz/Mehrwertsteuer ausgewiesen werden. Wenn das publik wird, habt Ihr das Finanzamt wegen steuerbaren Umsätzen am Hals. Also jedenfalls bei Gagenvereinbarung bzw. Vertragsentwurf darauf achten, dass keine Steuern vereinbart und/oder vereinnahmt werden. Ansonsten halte ich das für eher unproblematisch.
Es gibt - auswendig kann ich Dir keine Hausnummer aus dem Einkommenssteuergesetz nennen - die Möglichkeit, bestimmte Beträge pro Jahr als Aufwandsentschädigung geltend zu machen. ßber diese Schiene hast Du kein Problem mit dem Lohn- und einkommenssteuerbescheid.
Wolfgang Ritter

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Eintrag #8 vom 06. Mrz. 2007 15:18 Uhr Niels-Olaf Lüders  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Niels-Olaf Lüders eine Nachricht zu schreiben.

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Und bitte Vorsicht als nicht gemeinnützig vom Finanzamt anerkannter Verein beim Ausstellen dann ja wohl unrichtiger Spendenquittungen.
"Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Zuwendungsbestätigung ausstellt oder wer veranlasst, dass Zuwendungen nicht zu dem in der Zuwendungsbestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden, haftet für die Steuer, die dem Fiskus durch einen etwaigen Abzug der Zuwendung beim Zuwendenden entgeht. Dabei wird die entgangene Einkommensteuer oder Körperschaftssteuer pauschal mit 40 %, die entgangene Gewerbesteuer pauschal mit 10 % der Spende angesetzt (§ 10 b Abs. 4 EStG; § 9 Abs. 3 KStG, § 9 Nr. 5 GewStG)
Niels

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Eintrag #9 vom 06. Mrz. 2007 16:11 Uhr  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um eine Nachricht zu schreiben.

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Also ohne ein Fachmann für dieses Thema zu sein…
»Jetzt würde uns ein Veranstalter für eine Veranstaltung einen Unkostenbeitrag zahlen - wenn wir ihm eine Spendenquittung ausstellen«
Ein Veranstalter bucht eure Gruppe.
Er erhält von euch eine Leistung. (Darstellung, Anwesenheit, Deko, wasauchimmer)
Dafür bietet er euch die Zahlung eines Unkostenbeitrags an.
Und für selbigen möchte er eine Spendenquittung ? Trotz Erhalt eines Gegenwertes ?
Mal ganz abgesehen von den bereits erwähnten Punkten meiner Vorredner, das klingt für mich doch arg seltsam.
Gruß, Ivain

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Eintrag #10 vom 07. Mrz. 2007 16:24 Uhr Ranes Haduwolff  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Ranes Haduwolff eine Nachricht zu schreiben.

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Moin zusammen,
..also kurz: Spendenquittung - nein.
Eine Quittung für Aufwandsentschädigung - ja.
Ansonsten müsst Ihr als Empfänger des Geldes eine Quittung schreiben, deren Form der Auftraggeber nicht vorschreiben kann.
Gruß
Ars Militia - Euer Haduwolff

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Eintrag #11 vom 12. Mrz. 2007 22:32 Uhr Anja Schmidt  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Anja Schmidt eine Nachricht zu schreiben.

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Hallo,
danke für Eure Antworten!
Wir haben gehört, dass es fast schon üblich ist, dass MA-Vereine Aufwandsentschädigungen erhalten… Und so wies aussieht, schreiben die meisten von Euch einfach eine Quittung, dass sie eine Aufwandsentschädigung erhalten haben, oder?
Die kann dann aber der Veranstalter nicht absetzen oder? Wie macht Ihr dass dann mit der Steuer vom Verein? Jedes Jahr eine Steuererklärung?
Sorry für die vielen (dummen) Fragen! Wir sind ein paar junge Geschichts- und Archäologiestudenten und kennen uns leider mit dem ganzen finanziellen Zeug überhaupt nicht aus :(

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Eintrag #12 vom 13. Mrz. 2007 07:20 Uhr Ulrich Busse  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Ulrich Busse eine Nachricht zu schreiben.

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Liebe Anja,
dieses Forum in allen Ehren, aber es ist ein Geschichtsforum und kein Rechts- und Steuerforum. Wenn Du zuverlässige Infos über Steuerrecht und das Kassenwesen eines Vereins suchst, solltest Du einschlägige Literatur lesen oder einen Steuerberater aufsuchen. Halbwissen hilft Dir da wenig weiter.
Glaube mir, besser ist das …
Grüße aus dem Havelland
Ulli

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Eintrag #13 vom 13. Mrz. 2007 08:49 Uhr Bettina Drexler  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Bettina Drexler eine Nachricht zu schreiben.

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Warum soll der Veranstalter überhaupt eine Gage oder Aufwandsentschädigung abschreiben können? Er macht doch auch Einnahmen / Gewinn? Er kann dann die Ausgaben den Einnahmen gegenüberstellen und eine Bilanz der Veranstaltung erstellen, den Reingewinn muss er versteuern. Also braucht er nur eine Quittung von euch über Gage / Aufwandsentschädigung.
Eine Spende ist das nicht, denn bei der Veranstaltung fließen ja Gelder in seine Tasche. Die Frage ist dann für ihn nur, ob am Ende auch ein Plus hängen bleibt….
Jeder Verein darf Einnahmen haben. Wenn ihr gemeinnützig seid, und das könnt ihr beantragen, wenn ihr die Satzung entsprechend abfasst, braucht ihr nur alle drei Jahre eine Steuererklärung abgeben, die Einnahmen (z.B. Beiträge, Gagen…) und Ausgaben (Material, Versicherungen, Miete, Benzin, Verpflegung….) angibt. Der Verein darf sogar eine gewisse Rücklage bilden (für größere Anschaffungen und für Einnahmeflauten).
Johanna

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Eintrag #14 vom 13. Mrz. 2007 09:46 Uhr Stefan Deuble  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Stefan Deuble eine Nachricht zu schreiben.

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Moin.
So kompliziert ist das grundsätzlich nicht. Fachtermini wie Abschreiben oder Absetzen bringen mehr Verwirrung als Nutzen, solange nicht von allen dasselbe damit gemeint wird.
Ein Veranstalter hat Einkünfte (Standgebühren, Eintrittsgelder) und er hat Ausgaben (Müllentsorgung, Dixie-Klos, eure Gage). Beides muß er dem Finanzamt glaubhaft darlegen. Gegeneinander gerechnet kommt dabei sein Verlust oder sein Gewinn heraus.
Damit eine Gagenzahlung an eure Truppe glaubhaft quittiert ist, sollte mit Namen und Datum und erhaltenem Betrag und eigenhändiger Unterschrift der Empfang der Zahlung bestätigt werden. Wenn ihr ein Verein seid, dann im Auftrag des Vereins, wenn ihr einfach nur Leute seid, dann irgendeiner von euch, wenn ihr eine Firma seid, dann solltet ihr sowieso wissen, wie man Rechnungen schreibt.
Der Veranstalter hat aber auch so schon Schriftverkehr mit euch gehabt, der Vertrag mit Adressat und Gagenhöhe macht einen entsprechenden Eigenbeleg auch schon glaubhaft genug. Die Quittung ist auch wichtig, damit nicht zwei aus eurer Gruppe abkassieren gehen.
Derjenige von euch, der die Quittung unterschrieben hat, hat offiziell das Geld bekommen und darf das in seiner Einkommensteuererklärung unter sonstige Einküfte angeben. Aber nachdem ihr arme Studenten seid, ist das nicht schlimm, dann muß der vermutlich deswegen noch keine Einkommensteuer bezahlen. Ich hoffe schwer, daß ihr jetzt nicht innerhalb der Gruppe noch anfangt, euch gegenseitig Quittungen auszustellen. :-)
Grüße,
Stefan
p.s.: in der Praxis wird es euch der Veranstalter bzw. sein Kassenwart sagen, wie das läuft, wenn er mit Geld und Quittungsblock vor euch steht. tut, was er sagt, dann gibt er euch das Geld. Braucht überhaupt keine Vorkenntnisse.
Stefan

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Eintrag #15 vom 13. Mrz. 2007 18:23 Uhr Bernd (Nachname für Gäste nicht sichtbar)   Nachricht Bitte einloggen, um Bernd eine Nachricht zu schreiben.

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Ich kann mich noch an eine Veranstaltung erinnern, da kam der Veranstalter mit einem Quittungsblock auf uns zu und meinte:
"Mit der Gemeinde hatte ich ausgemacht, daß nur Ihr Gage bekommt, aber Gruppe X und Y nicht. Ich habe aber auch X und Y was versprochen. Wir machen das jetzt so, daß Ihr Eure Gage bekommt, auf der Quittung aber Betrag Z unterschreibt (= unsere Gage + Gage X + Gage Y)…"
Wir taten selbstverständlich, was er uns sagte, und ich rate auch keinem anderen, sich auf sowas einzulassen…
ciao - Bernd

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