Thema als Feed (RSS 2.0) Thema als Feed (ATOM 1.0) Dolchformen im sozialen Kontext? (Süddt., spätes 15. Jh.)

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Eintrag #1 vom 02. Apr. 2010 19:03 Uhr Florian (Nachname für Gäste nicht sichtbar)   Nachricht Bitte einloggen, um Florian eine Nachricht zu schreiben.

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Man findet ja relativ schnell heraus, welche Dolchformen es im späten 15. Jahrhundert in Süddeutschland allgemein gab. Nur habe ich bisher kam etwas Konkretes dazu gefunden, in welchen sozialen Schichten welche Dolchform denn nun auch „üblich“ war. Was ich bisher vermute ist, dass sowohl der Hoden- als auch der Scheibendolch quer durch alle Schichten zu finden war.
Jedenfalls kenne ich für den Hodendolch zum einen die Abbildungen im allseits beliebten Hausbuch (insbesondere die Handwerkerdarstellungen der Merkurkinder, der mit der Schlauchmütze am unteren Bildrand in der Mitte trägt einen), zum anderen eine Frankfurter Steintafel mit bildlichen Umsetzungen der 10 Gebote von ca. 1470 (zu finden bei wwwbildindex.de, Suchbegriffe „frankfurt relief 10 gebote“). Diese zeigt beim 2. und 4. Gebot ebenfalls Hodendolche. Der Kontext der Darstellung als „biblia pauperum“ spricht wohl dafür, dass hier auch Bürger in realen Alltagssituationen angesprochen werden sollten.
Beim Scheibendolch bin ich mir unsicher: zwar kenne ich auch eine Abbildung aus dem Hausbuch (Marskinder, unten links, wo der Pilger überfallen wird), bei der ich einen Scheibendolch in der Hand einer sozial eher einfacheren Person erkennen würde. Zudem gibt es bei Realonline eine österreichische Kreutigungsszene von 1469, wo ein wenig exklusiv wirkender Fußknecht einen Scheibendolch trägt (tarvos.imareal.oeaw.ac.at/server/images/7000819.JPG). Und die zeitgenössischen Fechtbücher (z.B. der Thalhofer von 1467) scheinen zumindest von den Kleidungsstilen her beurteilt den Scheibendolch auch nicht nur in den Händen adliger „Vollzeitkrieger“ zu kennen.
Aber das ist bisher nur meine oberflächliche Interpretation, ich würde gerne noch konkreter fassbares herausfinden. Besonders interessieren würde mich der städtische süddeutsche Raum in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts.
Wie also diesbezüglich euer Wissensstand zum sozialen Kontext von Hoden- und Scheibendolchen aus?
Und was vielleicht auch noch interessant wäre: Wie sah es mit den Klingenformen aus? Gab es da Unterschiede je nach sozialem Stand des Trägers? Hat beispielsweise ein adliger „Vollzeitkrieger“ eher eine spezielle Panzerbrecherklinge benutzt und ein Dolch im bürgerlichen Kontext eher eine schlichtere einschneidige Dolchmesserklinge?
Und auch noch eins (wenn ich schonmal beim Fragestellen bin): Wie „normal“ war denn das Waffentragen im Alltag in der spätmittelalterlichen Stadt? Gab es vielleicht beispielhafte gesetzliche Vorschriften in einzelnen Städten, die hierzu etwas sagen?
Ich würde mich über ein paar Anregungen freuen, vielleicht ist das Ganze ja auch noch für andere hilfreich.

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Eintrag #2 vom 03. Apr. 2010 12:37 Uhr Jens (Nachname für Gäste nicht sichtbar)   Nachricht Bitte einloggen, um Jens eine Nachricht zu schreiben.

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Servus,
Für den ersten großen Teil des Absatzes kann ich fast nur sagen: habe ich bislang keinerlei Hinweise drauf gefunden.
Ausser, dass eine einschneidige Klinge sich besser zum Arbeiten eignet, da man die Hand auf den Klingenrücken legen kann. Also das Dolchmesser eher Mehrzweckwerkzeug denn der Dolch. In dem Konext auch die Wehr.
Was "Und auch noch eins (wenn ich schonmal beim Fragestellen bin): Wie „normal“ war denn das Waffentragen im Alltag in der spätmittelalterlichen Stadt? Gab es vielleicht beispielhafte gesetzliche Vorschriften in einzelnen Städten, die hierzu etwas sagen? " betrifft: ja, googel doch mal nach "Nürnberger Polizeiordnung". Ist eben zwar nur ein Beispiel, und eben Nürnberg- welche Region hast du ja leider nicht geschrieben- aber leicht erreichbar, und ähnliches gibt es für viele großen Städte. Da gibts auch ein Buch zu, das ist mir aber leider grad entfallen. Schau mal hir im Forum zu allem, was mit "Recht" und "Verordnungen" zu tun hat, oder vlt. kennt jemand anderes den Titel.

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Eintrag #3 vom 03. Apr. 2010 14:14 Uhr Florian (Nachname für Gäste nicht sichtbar)   Nachricht Bitte einloggen, um Florian eine Nachricht zu schreiben.

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Besten Dank, das hilft mir schon mal weiter!
Nürnberg ist ja immerhin schon mal ein Ansatzpunkt. Die Regelungen in den dortigen Polizeiordnungen sehen ja recht restriktiv aus. Hatte ja im Titel auf „Süddeutschland“ allgemein hingewiesen, denn für meine „Kernregion“ im Rhein-Main-Gebiet habe ich bisher noch nichts Aussagekräftiges gefunden. Außer einen Hinweis für Frankfurt, wo anscheinend an bestimmten Orten Waffentragen verboten war, leider konnte ich den bisher noch nicht nachprüfen.
Und was das Buch betrifft, von dem Du geschrieben hast: ich bin gerade auf „Gewalt im Mittelalter. Realitäten, Imaginationen“ von 2005 gestoßen, findet sich bei googlebooks, darin gibt’s einen Beitrag von Werner Meyer (S. 39ff.), der genau der Frage nach dem Waffentragen im städtischen Umfeld nachgeht. Sieht bisher recht hilfreich aus.

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Eintrag #4 vom 03. Apr. 2010 15:05 Uhr Jens (Nachname für Gäste nicht sichtbar)   Nachricht Bitte einloggen, um Jens eine Nachricht zu schreiben.

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Hallo Florian,
Nunja, das ist eben eine städtepolitische Sache. Rhein-Main-Gebiet ist daher etwas schwammig. Von Frankfurt hat es eine Polizeiordnung, bzw. eine Kleiderordnung, da steht bestimmt auch einiges drinn.
Aber im Grunde kann man auch mal an dieser Stelle sagen: Das Klischee, das im Mittelalter alle Leute ständig shcwerbewaffnet rumliefen, ist ziemlicher Blödsinn…

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Eintrag #5 vom 03. Apr. 2010 17:12 Uhr Florian (Nachname für Gäste nicht sichtbar)   Nachricht Bitte einloggen, um Florian eine Nachricht zu schreiben.

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…die entsprechenden Quellen rücken so manche Vorstellung wieder gerade.
Ansonsten: Mit "Rhein-Main-Gebiet" habe ich mich wirklich etwas missverständlich ausgedrückt. Ich versuche aber, Lücken in den örtlichen Quellen (Friedberg) durch Rückgriff auf brauchbare regionale Quellen zu schließen, zumal es laut Literatur äußerst starke soziale, kulturelle und rechtliche Parallelen gerade zu Frankfurt gab. Klar, dass Städtepolitik und städtisches Recht im Grunde aber äußerst lokale Angelegenheiten sind.

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