Thema als Feed (RSS 2.0) Thema als Feed (ATOM 1.0) Fiskalgut

Einträge 1 bis 21 (von insgesamt 21 Einträgen)
Eintrag #1 vom 14. Dez. 2009 20:13 Uhr David (Nachname für Gäste nicht sichtbar)   Nachricht Bitte einloggen, um David eine Nachricht zu schreiben.

nach oben / Zur Übersicht Hife bei recherche zum Thema Fiskalgüter

Hallo zusammen,
Zur Zeit arbeite ich an der Darstellung eines Rittersohnes, dessen Vater ein Gut auf einem rheinischen Fiskalgut zum Lehn hat, um 1200.
Dashalb suche ich Informationen zum Thema Fiskalgut.
Genauer: In welcher Rechtsposition wäre die von mir angestrebte Darstellung? (Edelfrei, Unfrei, Frei etc.)
Wie waren solche Fiskal güter im Hochmittelalter orgenisiert?
usw.
Da ich via Internet bis lang nicht weit gekommen bin nun mein Hilferuf hier.
Weis jemand da bescheid, oder kennt Bücher( oder sostige Quellen) die mir weiterhelfen könnten.
Gruß David

Bewertung:
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Eintrag #2 vom 22. Dez. 2009 11:54 Uhr Andreas Zillner  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Andreas Zillner eine Nachricht zu schreiben.

nach oben / Zur Übersicht Endlich mal was wo ich mitreden kann *g*

Hallo und guten Tag!
Fiskalgut ist im ursprünglichen Sinn königliches bzw. kaiserliches Eigen und bezog sich zumindest in Bayern noch bis ins ausgehende 11. Jahrhundert auf ungerodetes Waldland.
Dieses wurde (vgl. die "Nordwaldschenkung" an Kloster Niedernburg/Passau oder die Schenkungen an das Hochstift Bamberg) zur Urbarmachung in den meisten Fällen an Kirchen, Klöster, Bischofskirchen geschenkt, mit dem expliziten Auftrag, das Land urbar zu machen und Menschen dort anzusiedeln.
Um diesen Auftrag zu erfüllen gaben die geistlichen Institutionen Teile des Gebietes an weltliche Personen (nahe gelegene Adlige = Vasallen) oder eigene Hörige (unfreie Ministerialen), die die erschlossenen Gebiete zumindest in den Anfängen als Vogt oder ähnliches betreuten; du hast also bei deiner Darstellung quasi freie Auswahl…
Bemerkenswert ist hier, dass es einige Lehensnehmer geschafft haben, sich so eine eigene Herrschaft mit allen landesherrlichen Rechten (also auch die Blutgerichtsbarkeit und einer größtmöglichen Steuerautonomie) aufzubauen; Beispiele wären die nobiles de Chambe für die spätere Grafschaft Hals sowie deren Nebenlinie, den Edlen von Uttendorf.
Buchtipps kenne ich leider nur für Bayern; hier gibt es die Reihe "Historischer Atlas von Bayern", in denen sämtliche bayrischen Landgerichte von ihren Anfängen bis mindestens zum späten Königreich Bayern beschrieben sind.
Die jeweiligen Bände sind zwar nicht immer ganz fehlerfrei, bieten aber eine gute Übersicht und reiche Quellen- bzw. Literaturangaben.
Ich hoffe ich hab dich nicht erschlagen und konnte dir n wenig helfen ;)

Bewertung:
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Eintrag #3 vom 22. Dez. 2009 17:34 Uhr David (Nachname für Gäste nicht sichtbar)   Nachricht Bitte einloggen, um David eine Nachricht zu schreiben.

nach oben / Zur Übersicht ..

Hallo Andreas
Deine Ausfürung irritiert mich jetzt einwenig, waren Fiskalgüter den nicht die Versorgungsgüter für den Staat bzw. den Regierungsaperat. So habe ich es nämlich in "Karl der Große- Vater Europas" gelesen.
Wie genau unterscheidet sich den ein Fiskalgut vom Prädium, im internet findet man da echt nichts.
Gruß David

Bewertung:
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Eintrag #4 vom 22. Dez. 2009 19:58 Uhr Stefan (Nachname für Gäste nicht sichtbar)   Nachricht Bitte einloggen, um Stefan eine Nachricht zu schreiben.

nach oben / Zur Übersicht Im Zweifelsfall ein Lexikon

Für solche Fragen zu "Fiskalgütern" gibt es "Lexikon des Mittelalters". Nicht mehr ganz aktuell, aber für die Anfangsrecherche noch immer sehr gut.
Deshalb zitier ich mal (ist nicht der ganze Artikel, beginne mitten drin):
[…] Dem Gaugrafen […] gegenüber hatte das ministerium eines fiscus vollständige Immunität. Nicht nur einzelne kgl. Domänen und bes. die Hauptvilla eines solchen "fiscus" genannten werden schon früh (6.-7. Jh.) "fiscus" genannt, sondern auch villae in kirchl. Besitz, selbst wenn sie nicht von einer kgl. Schenkung herrühren. In späterer Zeit (10. - 11. Jh.) deutet die Qualifizierung eines kirchl. Grundbesitzes als "fiscus" oft dagegen auf kgl. Ursprung hin. Alle solcherart als "fiscus" bezeichnete Domänen hatten eine beträchtl. Grösse, mindestens die einer heutigen Gemeinde. Im 11. - 12. Jh. wird auch als Lehen ausgetaner kgl. Besitz "fiscus" genannt, während der zur Ausstattung einer Pfarrei dienende Grundbesitz oft "fiscus sacerdotalis" heisst. Endlich wird auch noch im 11. - 12. Jh. das gesammte Vermögen eines Herren, vorzugsweise eines Fürstens, einschliesslich des beweglichen Vermögens (Schatz), als "fiscus" bezeichnet […]
Andreas Zillner möchte ich mich dahingehend anschliessen, dass man sich im Bereich des sozialen Status eines Verwalters in deinem Sinne Freiheiten bei der Darstellung nehmen kann. Wobei die Ritterschaft/ -sohn wirklich nicht zwingend ist.
Wenn ich so deinen Rechercheansatz betrachte, scheinst du mir Karolingisches mit Rechtsformen aus dem 12. Jahrhundert zu vermischen. Da sind Welten dazwischen.
Ich persönlich würde vorschlagen - wenn du was konkretes Darstellen willst - dass du dich in die Lokalgeschichte deines fiscus vertiefst. So kommst du schneller zu Informationen, auf die du dich verlassen kannst.
Viel Erfolg :-)

Bewertung:
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Eintrag #5 vom 23. Dez. 2009 11:55 Uhr David (Nachname für Gäste nicht sichtbar)   Nachricht Bitte einloggen, um David eine Nachricht zu schreiben.

nach oben / Zur Übersicht Hife bei recherche zum Thema Fiskalgüter

In dem genannten Buch habe ich nicht für meine Darstellung recherschiert, sondern mich lediglich an das gelesene von vor zwei Jahren erinnert.
4hundert sind ja auch eine lange Zeit für Veränderungen.
Deinen Ansatz mit Lokalrechersche hat mich bis jetzt allerdigs nicht weiter als bis zur Existens des Prädiums Richteriche ( Richterich, heute ein aachener Stadtteil), allerdings steht ein Besuch beim in der Bücherei des Heimatvereines noch aus.
Frohes Fest
David

Bewertung:
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Eintrag #6 vom 23. Dez. 2009 12:56 Uhr Stefan (Nachname für Gäste nicht sichtbar)   Nachricht Bitte einloggen, um Stefan eine Nachricht zu schreiben.

nach oben / Zur Übersicht Prädium = Praebenda?

Prädium selbst scheint mir ein recht verstaubter Begriff zu sein, heute wird eher der lateinische Wortlaut verwendet. Dazu aus dem Lexikon des Mittelalters (Schlagwort "Beneficium, Benefizium; III):
[…] Jedoch kam es im westl. und mittleren Frankenreich zur Bildung von Sondervermögen des Bistums im Sinne eines Kapitels- oder Stiftgutes (praebenda). Im 11. Jahrhundert wird in Italien die Position des Kanonikers mit allen Nutzungsrechten synonym als canonicatus, praebenda oder beneficium bezeichnet. Bei den Kanonikerpraebenden hat sich der Begriff des Beneficiums als kirchl. Amtspfründe zuerst entwickelt.
Der neuartige Begriff des Beneficiums kam in einen engen Zusammenhang mit dem Recht der Ordination, da die höhere Weihen nicht mehr in Beziehung auf eine bestimmte Kirche erfolgten - Aufhören des Verbots der absoluten Ordination -, sondern die Übertragung des Beneficiums zur normalen Voraussetzung einer höheren Weihe erklärt wurde, um den Lebensunterhalt der Kleriker zu sichern.
Hiermit dürfte dein Charakter im Auftrag des 1. Standes tätig sein, was nicht ausschliesst, dass er adlig sein könnte - vor allem wenn es sich um eine grosse Praebenda handelt, wo man für die Verwaltung einen anständigen Lohn erwarten durfte.
Ebenfalls frohes Fest
Stefan

Bewertung:
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Eintrag #7 vom 23. Dez. 2009 15:45 Uhr Andreas Zillner  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Andreas Zillner eine Nachricht zu schreiben.

nach oben / Zur Übersicht Karl der Große...

ist zu der Zeit, für die du dich interessierst, schon längst Geschichte, insofern muss ich zustimmen, dass da Welten dazwischen liegen.
Für Gebiete am Rhein kann ich, wie schon erwähnt, keine Aussagen treffen, wohl aber für Bayern.
Hier waren die Fiskalgüter Bezirke, die zur Finanzierung und zum Unterhalt königlich-kaiserlicher oder herzoglicher Pfalzen dienten, soweit liegst du mit deiner Vermutung richtig.
Allerdings wurden die Fiskalgüter im Laufe der Zeit aus dem Reichsverbund in die Hände von Bischöfen, Klöster usw. entlassen und dienten fortan diesen zum Unterhalt; in Niederbayern hatten von etwa 1050 bis etwa 1250 weder König/Kaiser noch die Herzöge nennenswerte Besitzungen mehr, obwohl um 1000 dieses Gebiet in weiten Teilen noch unberührtes Waldland und damit ursprünglich königliches Eigen war…
Die Thematik in einen kurzen Eintrag zu fassen ist beinahe unmöglich, schließlich füllen sich damit viele, viele Bücher…
Ich empfehle dir, einfach mal in die nächste (staatliche) Bibliothek zu gehen, ob es für deine Gegend etwas mit dem "Historischen Atlas für Bayern" vergleichbares gibt.
Diese Schriftenreihe behandelt, wie schon in meinem ersten Beitrag erwähnt, verschiedene Regionen, so dass man sich nicht durch alle Schmöker wälzen muss, um dann nur einen Satz zu finden, der auf einen passt; zudem gibts dort haufenweise Quellen- und Literaturangaben.
Wenn du vorerst nicht aus dem Haus willst empfehle ich dir die Google-Buchsuche empfehlen; wenn du dazu noch einen Namen hast, den du darstellen willst wirst du wahrscheinlich n Weilchen zu tun haben ;)
Ich wünsch dir jedenfalls viel Erfolg und noch mehr Durchhaltewillen!

Bewertung:
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Eintrag #8 vom 23. Dez. 2009 15:58 Uhr Andreas Zillner  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Andreas Zillner eine Nachricht zu schreiben.

nach oben / Zur Übersicht Noch was...

Laut "oekonomischer Encyklopädie" von J.G. Krünitz (allerdings aus der Zeit zwischen 1770 und 1850 oder so) bedeutet der Begriff "praedium" nichts anderes als (Land)Gut, Lehen.
Dies muss nicht zwangsläufig etwas mit geistlichen Würden zu tun haben, schließt aber keinesfalls aus, dass ein geistlicher Grundherr ein "praedium" als Dienstlehen an einen Verwalter ausgegeben hat.
Aber wie gesagt, dieses Thema füllt etliche Bücher; und für den Anfang bzw. um sich überhaupt mal mit der Thematik zu befassen und Buchtipps zu erhalten reicht die Buchsuche bei Google erstmal aus.
Frohe Weihnachten noch!

Bewertung:
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Eintrag #9 vom 23. Dez. 2009 16:06 Uhr Andreas Zillner  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Andreas Zillner eine Nachricht zu schreiben.

nach oben / Zur Übersicht Kennst du das schon?

Das älteste Zeugnis über den Namen des Ortes findet sich aus dem 1. Drittel des 11. Jahrhunderts in einem Verzeichnis der Einkünfte des Aachener Münsterstiftes. Aus dieser alten Liste ist zu ersehen, daß die damals schon bestehende Kapelle in Richterich den 10. Teil ihrer Einkünfte nach Aachen abgeben mußte.
In der Zeit nach der römischen Besiedlung nahmen die Franken das Gebiet in Besitz.Aus der Siedlung und dem umliegenden Gebiet bildete man ein Fiskalgut, das zur Aachener Pfalz gehörte.
Das Eigengut Richterich gehörte dem Pfalzgrafen von Aachen. Vorübergehend im Besitz der Herren von Heinsberg, wurde es im 13. Jahrhundert von Kaiser Friedrich II. zurückgenommen und dem Kölner Erzbischof Engelbert dem Heiligen geschenkt.
Im Jahre 1312 kamen die Grafen von Jülich in den Pfandbesitz dieses Gebietes. 1361 bildete der Herzog Wilhelm II. von Jülich aus den Dörfern Richterich, Bank, Steinstraß (Horbach), Berensberg und Eygelshoven die Unterherrschaft Heyden, eine historische Namensgebung, die auch in heutigen Ortsbezeichnungen immer wieder erscheint.
Quelle ist die Seite wwwaachen.de; und ich seh auf Anhieb folgende Suchmöglichkeiten:
-Pfalzgrafschaft Aachen
-Herrschaft Heinsberg
-Herzogtum Jülich
-Herrschaft (oder Gericht) Heyden

Bewertung:
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Eintrag #10 vom 29. Dez. 2009 20:02 Uhr David (Nachname für Gäste nicht sichtbar)   Nachricht Bitte einloggen, um David eine Nachricht zu schreiben.

nach oben / Zur Übersicht Danke

Hallo Andreas,
vielen herzlichen Dank, dass du da einwenig recherchiert hast, obwohl es ja gar nicht deine Darstellung ist.
Vielen Dank.
Ganau diese Informationen liegen mir auch bereits seit längerem vor, gehen mir jedoch noch nicht weitgenug. Da auch weitere sich daraus ergebende Suchbegriffe nicht zum Ziel führten habe ich mich an verschiedene Heimatvereine gerichtet, bei dene ich "Akteneinsicht" bekomme. Desweiteren werde ich wohl auch mal den Stadtarchäologen von Aachen anschreiben.
All dies aber wohl erst in meinen Semesterferien.
(Falls interesse besteht an ich da noch ein bisschen weiter erzählen.)
Gruß David

Bewertung:
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Eintrag #11 vom 31. Dez. 2009 03:13 Uhr Andreas Zillner  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Andreas Zillner eine Nachricht zu schreiben.

nach oben / Zur Übersicht Nichts zu danken!

Da ich weiß wie schwer es ist, "fachliche" Themen zu erarbeiten helf ich immer gern.
Zu Kleidung und Accesoires findet man ja Bücher zuhauf, und notfalls kann man noch den guten Herrn Börner fragen (Gruß an dieser Stelle!), aber vor allem was die lokale Geschichte angeht tut sich hier meiner Meinung nach viel zu wenig…
Meld dich mal wenn du (wenn auch anfangs nur kleine) Erfolge zu verzeichnen hast!
Gruß
Andreas/LvH

Bewertung:
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Eintrag #12 vom 13. Jan. 2010 13:39 Uhr Frank (Nachname für Gäste nicht sichtbar)   Nachricht Bitte einloggen, um Frank eine Nachricht zu schreiben.

nach oben / Zur Übersicht @ Andreas

Du schreibst…
"in Niederbayern hatten von etwa 1050 bis etwa 1250 weder König/Kaiser noch die Herzöge nennenswerte Besitzungen mehr, obwohl um 1000 dieses Gebiet in weiten Teilen noch unberührtes Waldland und damit ursprünglich königliches Eigen war…"
Du beziehst das zwar auf Bayern, aber das Eigentum des Königs bzw. Kaisers des heiligen Reiches war ja nur seine Hausmacht, also das was seinem Haus/Familie gehörte. Für die Zeit der Staufer war deren Besitz eben in Schwaben, Baden und Teilen Frankens gelegen. Während unter F.I. Bayern an Heinrich den Löwen ging, verlor er es ja wieder, als er bei F.I. in Ungnade fiel.
Rechte im Bezug auf Besitzrechte, hatte ein König oder Kaiser nur auf seine Hausmacht und den Besitz, keinesfalls auf irgendwelche Teile des Reiches, wie es ihm gerade gefiel…
Gruß
Frank

Bewertung:
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Eintrag #13 vom 13. Jan. 2010 23:29 Uhr Andreas Zillner  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Andreas Zillner eine Nachricht zu schreiben.

nach oben / Zur Übersicht Öhm

Gibts da Bodenfunde die das belegen?
*g*
Ohne dir zu nahe treten zu wollen glaube ich, dass du da etwas durcheinanderbringst…
Deine Hausmacht bezieht sich nicht primär auf den Grundbesitz an sich, sondern mehr auf die ausgegeben Lehen, welche Untertanen an die Person des jeweiligen Herrschers binden.
Das Fiskalgut gehörte, im Gegensatz zu deiner Annahme, nicht der Person des Herzogs/Königs/Kaisers, sondern dem Amt und diente zur Versorgung der Pfalzen, in denen der jeweilige Herrscher residierte!
Und da man damals fromm war (oder zumindest so tat) gründete man am Standort der jeweiligen Pfalz ein Kloster, um die Güter bewirtschaften zu lassen (vgl. Passau/Niedernburg, Osterhofen/Altenmarkt und Braunau/Ranshofen), was erklärt, dass vor allem solche Klöster von Fiskalgutschenkungen profitierten, als die Reisetätigkeit der Herrschenden langsam nachgelassen hatte…
Und da ich bis jetzt noch keinen Hinweis darauf gefunden habe, dass andere Bundesländer etwas mit dem "Historischen Atlas von Bayern" vergleichbares hervorgebracht hätten und ich selbst im hintersten Eck von Bayern wohne muss ich mich eben auf diese Literatur beziehen.
Um dir selbst einen Überblick zu verschaffen empfehle ich dir mal online bei der Kommission für bayrische Landesgeschichte nachzusehen; meines Wissens sind die einzelnen Bände des Historischen Atlas auch online nachzulesen…
Gruß auch!

Bewertung:
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Avatar
Eintrag #14 vom 14. Jan. 2010 07:30 Uhr Klaus Hofbauer  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Klaus Hofbauer eine Nachricht zu schreiben.

nach oben / Zur Übersicht Historischer Atlas von Bayern

@Andreas
… die einzelnen Bände des HAB online nachzulesen…
Ja und nein ;-)
Unter:
geschichte.digitale-sammlungen.de/hab/online/angebot
sind die vergriffenen Bände des Historischen Atlas von Bayern als Blätterversion sowie im Volltext abrufbar. Was anderes hab ich (leider) noch nicht gefunden.
Gruß
Klaus

Bewertung:
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Eintrag #15 vom 14. Jan. 2010 12:57 Uhr Andreas Zillner  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Andreas Zillner eine Nachricht zu schreiben.

nach oben / Zur Übersicht Danke für den Hinweis

Alles kann man ja auch nicht im Kopf haben *g*
Zum Glück liegt bei mir aber die staatliche Bib auf dem Weg, und die Bände, die für mich von Interesse sind hab ich noch ergattern können :D

Bewertung:
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Eintrag #16 vom 19. Jan. 2010 17:42 Uhr Frank (Nachname für Gäste nicht sichtbar)   Nachricht Bitte einloggen, um Frank eine Nachricht zu schreiben.

nach oben / Zur Übersicht ...

Jetzt werden wir aber päpstlicher als der Papst.
Sicher wurden Gebiete, Dörfer, Wälder als Lehen an Personen, Familien oder Klöster gegeben. Das diese dies aber wieder verlieren konnten, da es nur Lehen waren, wissen wir doch aber.
Daher hatte der jeweilige König/Kaiser trotzdem nur direkten Zugriff auf seine Hausmacht. Das es natürlich Hürden gab, um Lehnsgebiet wieder "frei" zu machen, darüber brauchen wir nicht streiten.
Ich stütze mich hierbei auf Herrschaft und Stand. Untersuchungen zur Sozialgeschichte im 13. Jahrhundert von Josef Fleckenstein und den darin enthaltenen Beitrag zur Markgrafschaft Baden, welche lange stauferfreundlich und auch von Staufen belehnt war.

Bewertung:
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Eintrag #17 vom 20. Jan. 2010 18:35 Uhr Andreas Zillner  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Andreas Zillner eine Nachricht zu schreiben.

nach oben / Zur Übersicht Nun ja...

Päpstlicher als der Papst?
Dazu sag ich nur: ich reite am Palmsonntag schon gern mal mit nem Palmzweig in der Hand auf einem Esel (mach ich wirklich!), aber soweit gehts nun doch nicht…
Und da ich langsam glaube, dass wir etwas aneinander vorbeischreiben biete ich dir ein Unentschieden auf Augenhöhe an!
Du beziehst dich auf Fiskalgut zur Belohnung treuer Dienstmänner und Vasallen; ich bezieh mich auf das Fiskalgut als Unterhalt herzoglicher/königlicher/kaiserlicher Residenzen und der damit verbundenen Klöster.
Ich kann mich mangels anderweitiger Interessen nur auf Bayern und hier speziell auf Niederbayern beziehen; und hier war im 13. Jahrhundert kein Fiskalgut mehr vorhanden, über das der König/Kaiser frei verfügen konnte, da die fraglichen Güter/Gebiete anfang des 11. Jahrhunderts zur Ausstattung der Klöster Osterhofen und Niedernburg sowie des Hochstifts Bamberg vergeben wurde.
Die einzigen beiden Beispiele für die Ansiedlung kaisertreuer Geschlechter, welche keine direkten verwandschaftlichen Beziehungen im Raum hatten wären die -nobiles de chambe- und die -nobiles de palsence/hals-, welche als Vögte über die Güter von Bamberg und Osterhofen (chambe) bzw. Teile des Niedernburger Urbars (palsence)erscheinen.
Aber das wär dann wieder n anderes Thema und hätt dann mit der Ausgangsfrage überhaupt nichts mehr zu tun…
Gruß
Andreas

Bewertung:
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Eintrag #18 vom 29. Jan. 2010 14:54 Uhr Frank (Nachname für Gäste nicht sichtbar)   Nachricht Bitte einloggen, um Frank eine Nachricht zu schreiben.

nach oben / Zur Übersicht ...

Hallo Andreas,
Zitat:
"Du beziehst dich auf Fiskalgut zur Belohnung treuer Dienstmänner und Vasallen; ich bezieh mich auf das Fiskalgut als Unterhalt herzoglicher/königlicher/kaiserlicher Residenzen und der damit verbundenen Klöster."
Und wo genau siehst du den Unterschied bei einem Acker, Dorf, Wald das einem Vasallen/Ministerialen zum Unterhalt gegeben wird, und einem Acker, Dorf, Wald das einem neugegründeten Kloster gegeben wird?
Unser "vorbeireden" kommt m.M. eher daher, das ich von Baden spreche, und du von Niederbayern. In Baden und Württemberg haben sich einige an den Gütern der Staufer auch ziemlich schadlos gehalten. Dies war natürlich in dem von dir angesprochenem Gebiet so nicht möglich.
Gruß
Frank

Bewertung:
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Eintrag #19 vom 01. Feb. 2010 12:44 Uhr Andreas Zillner  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Andreas Zillner eine Nachricht zu schreiben.

nach oben / Zur Übersicht Na gut...

Wenn mans so sieht hat jeder von uns beiden auf seine Weise Recht.
Allerdings ist der auffälligste Unterschied zwischen den Fiskalgütern in Händen von Vasallen/Ministerialen und denen in Kloster- oder Hochstiftsbesitz der, dass erstere Klientel diese Güter (normalerweise) als Lehen erhalten haben, wogegen die geistlichen Institutionen diese als Schenkung erhalten haben.

Bewertung:
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Eintrag #20 vom 16. Feb. 2010 11:33 Uhr Frank (Nachname für Gäste nicht sichtbar)   Nachricht Bitte einloggen, um Frank eine Nachricht zu schreiben.

nach oben / Zur Übersicht ...

Gut das wir mal drüber gesprochen habe…
Insoweit hast du Recht, daß die Lehen auch wieder verloren gehen konnten, weil das Ministerialengeschlecht ausstarb, sich die Beziehungen änderten.
Ich bin mir in soweit auch nicht sicher, aber: Das Lehen konnte nicht verpfändet oder verkauft werden. Die Schenkung an ein Kloster z.B., oder auch die Schenkung an einen Vasall konnte dies.

Bewertung:
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Eintrag #21 vom 19. Feb. 2010 15:58 Uhr Andreas Zillner  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Andreas Zillner eine Nachricht zu schreiben.

nach oben / Zur Übersicht Nun ja...

Das ist auch wieder etwas, worüber man trefflich diskutieren kann…
Es kommt hier vor allem auf die Zeit und auf den Status des Beliehenen an;
Für die Zeit um 1368 hab ich eine Urkunde in Kopie im Ordner, in dem Graf Leopold von Hals die ihm vom bairischen Herzog verliehene (eher verpfändete) Vogtei über das Kloster Niederalteich weiterverkauft.
Weitere Beispiele lassen sich quasi im Nachlass des Grafen Leopold von Hals finden, so kaufte sein Erbe, Landgraf Johann von Leuchtenberg, etliche Halser Lehen auf um seine Territorialpolitik voranzutreiben, allerdings ist nur schwer zu erkennen, ob es sich dabei um "Ritter-" oder "Beutellehen" handelt…
Interessant ist hier mal wieder der Verweis auf den Historischen Atlas von Bayern, in den Fußnoten werden häufiger Fälle angeführt, in denen Lehensstücke verkauft oder verpfändet wurden; manchmal ist aber in den entsprechenden (und von mir bisher eingesehenen) Urkunden der Hinweis enthalten, dass der Lehnsherr seine Zustimmung geben muss.

Bewertung:
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne