Thema als Feed (RSS 2.0) Thema als Feed (ATOM 1.0) Diebstahl auf MA-Märkten - was tun?

Einträge 1 bis 32 (von insgesamt 32 Einträgen)
Avatar
Eintrag #1 vom 29. Jun. 2000 11:59 Uhr Oliver Borgwardt  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Oliver Borgwardt eine Nachricht zu schreiben.

nach oben / Zur Übersicht

Bisher wurde viel darüber diskutiert, wie man sich bei Gewalttätern (Beispiel Ronneburg) auf MA-Veranstaltungen verhalten soll. Kommen wir nun zu einem weniger gefährlichen, aber vergleichbar ärgerlichen Problem: Diebstahl. Zwar stellen wir meistens eine Lagerwache auf (besonders, wenn wir nicht auf regulären Märkten aufbauen), die auf unsere Sachen aufpaßt. Idealerweise auch nachts. Was ist aber, wenn unsere Lagerwache "Erfolg" hat und einen Dieb stellt? Dürfen wir ihn jetzt z.B. mit der Lanze bedrohen und in den Pranger stecken, bis die Polizei kommt? Dürfen wir bei heftiger Gegenwehr angemessene Gewalt anwenden? Oder sind wir dann nachher die Gelackmeierten? Ich würde mich über Eure Beiträge freuen.
Ares Hjaldar de Borg || Furor Normannicus

Bewertung:
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Eintrag #2 vom 29. Jun. 2000 14:14 Uhr Markus Zywitza   Nachricht

nach oben / Zur Übersicht

Ich denke, daß ein Dieb es sich zwei mal überlegt, ob er zur Tat schreitet, wenn eine Lagerwache aufgestellt ist. Falls Ihr aber doch mal einen Langfinger erwischt: 1. Sucht Euch Zeugen. Aussage gegen Aussage ist immer so´ne Sache… 2. Wenn die Polizei verständigt ist und der Dieb flüchten will, könnt Ihr ihn festhalten, bis die Polizei eintrifft. An den (wörtlichen) Pranger stellen dürfte aber als übertieben angesehen werden. Am besten ist es aber, das ganze Lager aufzuwecken. Die Gefahr, daß ein einzelner Gewalt anwendet, wenn ein Dutzend Leute um ihn herumstehen, ist doch eher gering… PS:Wie meinst Du das mit den nicht regulären Märkten?
Gruß, Markus

Bewertung:
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Eintrag #3 vom 29. Jun. 2000 19:57 Uhr Matthias Schlegel  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Matthias Schlegel eine Nachricht zu schreiben.

nach oben / Zur Übersicht

Moin Oliver ! Das mit dem Festhalten eines auf frischer Tat ertappten Diebes - oder Sachbeschädiger oder was auch immer - kann dir niemand verbieten. Jeder Bürger hat das Recht, einen Täter vorläufig festzunehmen um die Identität festzustellen. Widersetzt sich der oder die Betreffende der Festnahme, darf man natürlich angemessen reagieren. Was letztendlich angemessen ist, wird im Zweifelsfall der Richter entscheiden. Einem Flüchtenden nen Speer hinterherzuschleudern ist mit Sicherheit NICHT angemessen, wohl aber körperliche Gewalt wenn jemand meint, deinem Gesicht ein neues Aussehen verpassen zu müssen … Ein größeres Problem auf Märkten ist jedoch meiner Meinung eher die - sagen wir mal vorsichtig - Unterschlagung von "gefundenen" Gegenständen. In Herzberg gab´s hierfür gleich zwei Beispiele : 1. Zwei Ringe des Herrn von Randerath, welche dieser bei Händewaschen am Waschbecken ablegte und vergaß. Nobody knows where they are … :-((( 2. Das Eßmesser von Carmen, dem Eheweib unseres Hökerers, welches sie mal eben kurz an ihrem Stand ablegte. Das Ding ist bis heute ebenfalls unauffindbar … Und so finde ich es mittlerweile sehr Schade, daß unsere Vorsichtsmaßnahme in Freienfels beim Verlassen des Lagers für den Besuch des Banketts wohl doch eine Berechtigung zu haben scheint. Ich hätte es lieber gehabt, beide Hunde mitzunehmen anstatt sie vor´s Zelt an einer langen Leine festzubinden :-((( Gruß,
Matthias (Robert Enrick of Caithness)

Bewertung:
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Eintrag #4 vom 29. Jun. 2000 21:28 Uhr Thomas Arnold  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Thomas Arnold eine Nachricht zu schreiben.

nach oben / Zur Übersicht

Am besten währe es, an den Pranger stellen, Also wir wurden auch bestohlen, uns wurde iene Axt entwendet in Unterthürheim, und das in der Früh zwischen 5 und 7 Uhr. hätten wir ihn erwischt, dann hätten wir unser teil von ihm gefordert und ihn dann beine gemacht. was will man da machen. rohe gewalt bringt nur was wenn er sie auch anwendet. dann ist es notwehr. aber dann richtig. nicht schwer verletzen, :))) nur so, das er weis, das es nix bringt

Bewertung:
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Eintrag #5 vom 29. Jun. 2000 21:34 Uhr Andrea Ohde  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Andrea Ohde eine Nachricht zu schreiben.

nach oben / Zur Übersicht

Na….da kann ich auch was zu hergeben in Gelenhausen war ein Stänkerer (nein wir haben Ihn nicht in das Feuer geschmissen obwohl er uns alle "rösten" wollte) er meinte viel Holz viel Feuer…. wir nahmen die Stadtwache in anspruch*ggg aber um bein Theme zu bleiben…. klauen…oder vergessen es zurück zugeben, gerade in der Scene find ich (finger in den Hals) ich verlieh in Haßloch einen Korkenzieher (Sch… auf das Teil) mit der Auflage am So abend spätestens retour…kam nicht …die verliehene Weinkiste /zwecksTransport für Met/ auch nicht….ich frag mich was ist los??? Sind alle dermaßen "beschäftigt" und zu überarbeitet oder was??? Bisher dachte ich..ich geb (in der Scene) und bekomme es wieder…aber jetzt….ne nur noch an Leuts die ich kenne ….find ich echt schade. Das was eigendlich auch ein Teil des Marktes ausmacht geht wohl den Bach herunter….ich seh schon in Zukunft muß ich auch noch Pfand für Becher zahlen(weil selbst die geklaut werden)…..schade schade schade
Gruß Ymmina

Bewertung:
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Avatar
Eintrag #6 vom 29. Jun. 2000 21:56 Uhr Gunther E. Biernat  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Gunther E. Biernat eine Nachricht zu schreiben.

nach oben / Zur Übersicht

Schließe mich dem an, was Matthias gesagt hat. Hättest Du den Ronneburg-Thread aufmerksam gelesen, wäre die Frage schon von vornherein beantwortet gewesen, da bin ich eigentlich schon recht ausführlich auf die Thematik eingegangen.
Gunther Markgraf von BärennothAdmin ´Tempus vivit!´ / Karfunkel.de

Bewertung:
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Avatar
Eintrag #7 vom 29. Jun. 2000 22:23 Uhr Andre Ruck  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Andre Ruck eine Nachricht zu schreiben.

nach oben / Zur Übersicht

Hallo, ich gehöre zur Spezie *wandert mit Material in ein Lager, unterhält sich gut und stapft ohne Material wieder davon*. Aber bisher habe ich noch alles wiederbekommen, wenn auch manchmal gegen flüssiges Lösegeld ;-)
Im Glauben an das Gute - Euer Herold Colonia

Bewertung:
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Avatar
Eintrag #8 vom 29. Jun. 2000 23:25 Uhr Ranes Haduwolff  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Ranes Haduwolff eine Nachricht zu schreiben.

nach oben / Zur Übersicht

Grüß Euch, ….wir steckten mal einen 16-jährigen Langfinger mit Erlaubnis des begleitenden Lehrers für ne Stunde in den Pranger. Der Spott der Klasse, die Schande und die Schmach reichten. Polizei war danach unnötig. Seufz, es gibt noch Gerechtigkeit…
Euer Haduwolff

Bewertung:
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Avatar
Eintrag #9 vom 29. Jun. 2000 23:44 Uhr Oliver Borgwardt  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Oliver Borgwardt eine Nachricht zu schreiben.

nach oben / Zur Übersicht

Markus: Wir sind auch auf themenfremden Veranstaltungen (z.B. Lager auf dem Kunstmarkt am Schloß in Dorsten-Lembeck, i´st ´ne Benefizveranstaltung für Kinder), wo wir die einzigen Gewappneten sind. Der Graf von Meerfeld hat uns da praktisch als Lagerwache eingestellt, die zusammen mit dem Sicherheitsdienst auf die Sachen der Künstler aufpassen. Daher wollte ich mich mal erkundigen. Ach ja, Anekdote: In Oberhausen 98 haben wir mal nen Teeni eingefangen, in die Schandflöte und den Käfig einer anderen Gruppe gesteckt, weil er die Absperrung abgerissen hat. War sehr lustig….*grins*
Ares Hjaldar de Borg || Furor Normannicus

Bewertung:
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Avatar
Eintrag #10 vom 01. Jul. 2000 01:06 Uhr Marita Wolff  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Marita Wolff eine Nachricht zu schreiben.

nach oben / Zur Übersicht

Irgendwie war die Methode der öffentlichen Anprangerung ja schon ziemlich wirksam, damals und auch heute wärs mitunter gar nicht so übel. Auch der Zankbalken sollte aus Gründen der Gerichtsentlastung vielleicht wieder zum Tragen kommen. Manch einer überlegte dann vielleicht, ob er wegen eines Knallerbsenstrauchs im Maschendrohtzaun so ein Gewese verursachte. Ansonsten kann ich aus persönlicher Erfahrung berichten, daß mir im Laufe eines Jahres wenigstens 10 Löffel endgültig verlustig gingen. Das waren aber Standardteile, benutzt wie gekauft. Seit kurzem hab ich die aktuellen Teile etwas "nachgearbeitet". Noch sind alle da.
Grüßt , was Euer eigen ist , von der Wölfin

Bewertung:
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Eintrag #11 vom 04. Jul. 2000 10:41 Uhr Fritz Pascual  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Fritz Pascual eine Nachricht zu schreiben.

nach oben / Zur Übersicht

Hihi, das mit dem Pranger is ne geile Sache! Auch wenn bei uns meines Wissens noch nix geklaut wurde werden wir uns einen bauen. Oder zumindest ne Schandgeige. Dann kann der ßbeltäter damit nackt durch die Lager gepeitscht werden :o) Aber wenn man die Knilche nicht erwischt, dann kann man nur hoffen sie auf irgendeinem Markt mit dem Diebesgut wiederzutreffen. Und dann gnade ihnen Gott!!! Die können dann ihr Hobby an den Nagel hängen!!! Problematisch wird es nur bei üblichen Gegenständen, die man nicht so ohne weiteres wiedererkennen kann, oder wenn die Sachen von Langfingern mitgenommen werden, die man nicht so oft auf Märkten trifft.
F.von Würselen

Bewertung:
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Eintrag #12 vom 04. Jul. 2000 11:48 Uhr Andreas Sturm   Nachricht

nach oben / Zur Übersicht

Pranger? Freiheitsberaubung, Verletzung der Menschenwürde - viel Spaß mit dem Anwalt der Gegenpartei…

Bewertung:
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Avatar
Eintrag #13 vom 04. Jul. 2000 16:57 Uhr Patrick Schubert  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Patrick Schubert eine Nachricht zu schreiben.

nach oben / Zur Übersicht

Hallo, Freiheitsberaubung, das ich nicht lache. Wenn einer was Klaut und sich verkrümeln will habe ich das Recht ihn an der Flucht zu hindern bis die Polizei eintrifft. Und An den Pranger Stellen oder in der Schandgeige an den Nächsten Baum Ketten bis die Polizei kommt schlägt drei Fliegen mit einer Klappe. 1) Der Typ kann nicht Flüchten 2) Es wird ihm eine Lehre sein 3) Das Publikum hat auch was davon Andreas ich dachte du währest immer so für sachen die der Turi erleben kann, hier erlebt er dann eine Verhaftung… Grüße
Cathal o´ Bran - Milites Crucis - wwwmilites-crucis.de

Bewertung:
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Eintrag #14 vom 05. Jul. 2000 07:13 Uhr Joachim Meinicke  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Joachim Meinicke eine Nachricht zu schreiben.

nach oben / Zur Übersicht

Warum nicht gleich noch brandmarken, Hand abschlagen usw.? Vorsicht, hier wird sich das Opfer - Täter Verhältnis vor Gericht bestimmt schnell wenden, egal ob WIR das nun für unser Recht halten oder nicht. ßbrigens habe ich die Geschichte vernommen, daß jemand der neulich nur zum Spaß an den Pranger kam, Panik bekam und sich wirklich böse verletzt haben soll. Ist also nicht ganz ungefährlich. Wie sieht das rechtlich aus, wenn ich mir von so einem Dieb z.B. seinen Ausweis "besorge" Dann könnte man ihn doch ziehen lassen und den Fall in aller Ruhe auf der nächsten Wache unter Vorlage seines Ausweises melden, ohne ihn nun anketten zu müssen. Ist so was möglich? Joachim - I.G. Hospitalis

Bewertung:
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Eintrag #15 vom 05. Jul. 2000 08:36 Uhr Matthias Schlegel  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Matthias Schlegel eine Nachricht zu schreiben.

nach oben / Zur Übersicht

Moin Joachim ! Die Sache mit dem Ausweis ist nicht ganz einfach. Du darfst den Dieb zwecks Feststellung seiner Identität bis zum eintreffen der Polizei festhalten, ihn jedoch nicht durchsuchen, geschweige denn sein Eigentum an dich nehmen. Gruß,
Matthias (Robert Enrick of Caithness)

Bewertung:
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Avatar
Eintrag #16 vom 05. Jul. 2000 11:25 Uhr Oliver Borgwardt  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Oliver Borgwardt eine Nachricht zu schreiben.

nach oben / Zur Übersicht

Hallo Matthias! Tja, festhalten ist ja schön und gut gesagt. Aber was macht der Gesetzgeber, wenn sich der ßbeltäter nicht festhalten lassen will? Ich denke, mit Keulenschlag und Knockout eine Flucht zu verhindern ist auch nicht unbedenklich. Wo liegen denn jetzt die Grenzen? (schwierig, schwierig)
Ares Hjaldar de Borg || Furor Normannicus

Bewertung:
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Eintrag #17 vom 05. Jul. 2000 14:09 Uhr Angharad Beyer   Nachricht

nach oben / Zur Übersicht

Hi, hier in Gütersloh gab es letztens einen Fall, wo zwei Passanten einen Handtaschenräuber festgehalten haben. Der hatte schon mehrfach alten Frauen die Taschen entrissen. Die beiden Männer haben ihn festgehalten, obwohl er sich heftig zur Wehr gesetzt und sogar gebissen (!) hat. ßrger bekamen sie keinen, eher Lob. Und sie müssen wohl ganz ordentlich zugepackt haben…
Richildis de Schwerdtlauken

Bewertung:
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Eintrag #18 vom 05. Jul. 2000 16:37 Uhr Fritz Pascual  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Fritz Pascual eine Nachricht zu schreiben.

nach oben / Zur Übersicht

Also ich denke es kann nicht wirklich ungesetzlich sein einen erwischten Dieb an seinem Tun zu hindern, bzw. ihn der Flucht zu hindern. Mich würde die tatsächliche Rechtslage dazu interressieren, vor allem wie weit man gehen darf. Ich hab leider nicht das Gesetzbuch zur Hand, aber wer sich damit WIRKLICH auskennt der erleuchte mich bitte jetzt. Gruß
Friedrich.von Würselen

Bewertung:
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Eintrag #19 vom 05. Jul. 2000 18:35 Uhr Matthias Schlegel  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Matthias Schlegel eine Nachricht zu schreiben.

nach oben / Zur Übersicht

Moin Fritz ! Wie eine Festnahme durch eine Privatperson zu geschehen hat und welche Mittel dabei angewendet werden dürfen, regelt z.T. der §127 StPO. Hierbei ist vor allem das Betreffen oder Verfolgen auf frischer Tat UND Fluchtgefahr oder nicht sofortige Feststellbarkeit der Identität wichtig. "Betreffen" heißt, daß man den Täter am Tatort gestellt haben muß. "Auf frischer Tat verfolgt" bedeutet, daß man den Täter beobachtet hat, dieser jedoch geflohen ist und auf Sicht und/oder Gehör verfolgt wurde bzw. direkt nach Entdeckung der Tat auf Grund sicherer Anhaltspunkte verfolgt worden ist. Wenn einem der Täter persönlich mit Namen und Adresse bekannt ist, darf man ihn nicht festnehmen, da seine Identität ja bereits festgestellt wurde. ACHTUNG !!! Hierbei geht es "nur" um Straftaten nach StGB. Straftaten sind beispielsweise Körperverletzung (§223-§226, §230), Straftaten gegen das Leben (§211-§213, $222), Freiheitsberaubung (§239), Diebstahl etc. Eine Festnahme kann z.B. mit den Worten: "Ich nehme Sie nach §127 der Strafprozeßordnung vorläufig fest." erfolgen. Bei der Durchsetzung dieser Festnahme ist die Verhältnismäßigkeit der Mittel zu wahren. Außerdem muß die Polizei UMGEHEND benachrichtigt werden. Das Fesseln des Täters ist beispielsweise dann möglich, wenn die Gefahr eines tätlichen Angriffs besteht, aber auch bei Fluchtgefahr oder Fluchtversuch. Gunther hat in dem Thread "Gewalt auf Mittelaltermärkten" bereits ein ziemlich umfassendes Posting zu diesem Thema abgegeben. Ansonsten würde ich einfach mal mit einem Polizeibeamten über dieses Thema sprechen. Die Jungs und Mädels verteilen nicht nur Knöllchen ! Gruß,
Matthias (Robert Enrick of Caithness)

Bewertung:
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Eintrag #20 vom 06. Jul. 2000 12:49 Uhr Norbert Dreischer   Nachricht

nach oben / Zur Übersicht

Als Polizeibeamter kann ich dazu folgendes sagen: 1. Das Wesentliche wurde bereits gesagt! 2. "Auf frischer Tat" bedeutet, daß der Täter die Tat gerade beendet hat (dabei aber beobachtet wurde!), noch dabei ist (ist ja klar) oder auch gerade dazu ansetzt (das ist dann der ßbergang zwischen der straflosen Vorbereitungshandlung und der eigentlichen Tat - meistens schwer zu erkennen!!!). 3. "Vorläufige Festnahme" - Nur bis die (sofort verständigte) Polizei da ist. 4. Der Staat hat - so blöd das auch klingt - das Gewaltmonopol. Daher ist das rechtlich bedenklich, wenn der Täter einfach in den Pranger oder in Ketten gesteckt wird. Festhalten ist aber auf jeden Fall erlaubt. Ihr seid auf der sicheren Seite wenn ihr dieses nur mit "einfacher Körperlicher Gewalt" tut, also mit den bloßen Händen, nicht mit Knüppeln. 5. Es gibt ja noch andere Möglichkeiten. § 248a StGB: Diebstahl (…) geringwertiger Sachen wird nur auf Antrag verfolgt (…). Wenn ihr also einen Dieb auf frischer Tat erwischt, könntet ihr auch auf den Strafantrag verzichten, dann ist es aber auch aus mit dem vorläufigen Festnehmen (!) rechtlich gesehen ist die Geschichte dann aber auch aus. Wenn sich der Löffeldieb jedoch einverstanden erklärt, direkt die Tat am Pranger zu büßen (FREIWILLIG!!!), haben auch die Touris was davon - und wir anderen auch. Sicherer ist aber die erste Variante, zumal sich der Dieb wie ich vorhin gelesen habe, auch im Pranger verletzen könnte. Dann seid ihr nämlich die Täter.
Norbert (Nordbert Maria von Laurentiusberg)

Bewertung:
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Eintrag #21 vom 06. Jul. 2000 14:23 Uhr Roland Meyer   Nachricht

nach oben / Zur Übersicht

Hallo zusammen, … und wenn er sich einer Festnahme widersetzen will mit autoritärem Tonfall hinzufühgen : ODER SONST !
Gruß Murph

Bewertung:
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Eintrag #22 vom 23. Aug. 2000 16:27 Uhr diana krischke   Nachricht

nach oben / Zur Übersicht

Im Moment wird überall heftigst geklaut… Was soll das? Ich meine ein Schwert hier weg, eine Axt da, ne Pferdecouvertüre etc geht schon ins Geld. Aber wenn dann auch noch der Daunenschlafsack (man gönnt sich ja sonst nix) mitsamt Rucksack aus dem Zelt (!!!!) verschwindet, dann bin ich richtig sauer… Wenn ich die Sachen wiedersehe…
diana

Bewertung:
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Eintrag #23 vom 28. Sep. 2000 08:39 Uhr Arne Hoppmann   Nachricht

nach oben / Zur Übersicht

Also, ich wäre für die Methode, " An den Pranger stellen und abwarten". Denn dann haben die Besucher noch was zum Gucken und Lachen und andere Diebe überlegen es sich zweimal, bevor sie auf Ma-Märkten zuschlagen. Und sie werden wiedererkannt, wenn sie ausserhalb ihren Trieben(Klauen) freien Lauf lassen. In diesem Sinne,
Gruss Arne

Bewertung:
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Eintrag #24 vom 21. Mrz. 2006 23:06 Uhr J. (Nachname für Gäste nicht sichtbar)   Nachricht Bitte einloggen, um J. eine Nachricht zu schreiben.

nach oben / Zur Übersicht Diebstahl auf MA-Märkten - was tun?

tja, leider ist es ja verboten jemanden an den Pranger zu stellen, mit einem Schild:
"Ich bin besoffen, habe Geklaut und Bedroht"
auch uns hat man mal etwas geklaut, und zwar einen besen aus Weidenzweigen, und es war ein touri, weil wir allein wahren… naja, was der mit so einem besen will frage ich mich auch!
Johan von Dreiadlerstein

Bewertung:
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Eintrag #25 vom 22. Mrz. 2006 00:17 Uhr Roland Schulz   Nachricht

nach oben / Zur Übersicht Diebstahl auf MA-Märkten - was tun?

Fegen? ;-)

Bewertung:
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Eintrag #26 vom 22. Mrz. 2006 15:25 Uhr J. (Nachname für Gäste nicht sichtbar)   Nachricht Bitte einloggen, um J. eine Nachricht zu schreiben.

nach oben / Zur Übersicht Diebstahl auf MA-Märkten - was tun?

na wer fegt heute noch mit so einem komischen Weidenbesen?? Naja, man muss schon immer wieder stutzen…
Johan von Dreiadlerstein

Bewertung:
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Eintrag #27 vom 22. Mrz. 2006 15:42 Uhr Joachim Dittrich  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Joachim Dittrich eine Nachricht zu schreiben.

nach oben / Zur Übersicht Diebstahl auf MA-Märkten - was tun?

Oh, benutzt wird der freilich noch. Können junge Hanseln wie Du nicht mehr nachvollziehen, wie? ;o)
Achim v. Hohenberg gen. de Clavis; ie genôte

Bewertung:
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Avatar
Eintrag #28 vom 22. Mrz. 2006 17:36 Uhr Sandra Neuser  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Sandra Neuser eine Nachricht zu schreiben.

nach oben / Zur Übersicht Diebstahl auf MA-Märkten - was tun?

Joey, es geht nicht um einen Weidenbesen, es geht ums Prinzip. Man klaut einfach nicht, auch wenns nur ein Holzscheit vom Lagerfeuerholz ist, so einfach ist das.
Und wenn noch Herzensblut vom Selbermachen dran hängt, ist es doppelt ärgerlich, auch bei einem Weidenbesen ;-)
Liebe Grüsse, Sanni

Bewertung:
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Eintrag #29 vom 22. Mrz. 2006 19:04 Uhr J. (Nachname für Gäste nicht sichtbar)   Nachricht Bitte einloggen, um J. eine Nachricht zu schreiben.

nach oben / Zur Übersicht Diebstahl auf MA-Märkten - was tun?

das ist schon richtig! aber zum glück war es bei mir noch nichts wirklich wertvolles weggekommen.
Doch doch, habe den besen ja auch benutzt, aber wer fegt denn zu hause mit so einem besen? naja egal, nacher wird ein besenthread, nur weil ich mich im unterbewusstsein nicht davon trennen will ;)
Johan von Dreiadlerstein

Bewertung:
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Avatar
Eintrag #30 vom 22. Mrz. 2006 19:42 Uhr Sandra Neuser  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Sandra Neuser eine Nachricht zu schreiben.

nach oben / Zur Übersicht Diebstahl auf MA-Märkten - was tun?

Meine Oma benutzt den Weidenbesen noch - der ist nicht so störrisch, wie die gekauften Platikbesen ;-)
Liebe Grüsse, Sanni

Bewertung:
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Avatar
Eintrag #31 vom 15. Jun. 2008 02:27 Uhr Marita Wolff  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Marita Wolff eine Nachricht zu schreiben.

nach oben / Zur Übersicht Kleid geklaut, ein Unikat Bitte helft mir suchen!

Hallo Ihr Lieben,
auf dem MA-Markt in Oebisfelde (nahe Wolfsburg) habe ich am 31. Mai einer jungen Dame, die mehr oder weniger unfreiwillig in ihren Kleidern gebadet wurde, mein gelbgrünes Lieblingskleid geliehen, während ihres hinterm Badehaus zum Trocknen hing. Am Abend war die junge Dame, offensichtlich Tagesbesucherin, vom Markt verschwunden und ihr Kleid samt meinem Bügel war auch nicht mehr da. Auch Sonntags tauchte sie nicht mehr auf. Aus diesen Fakten schließe ich, dass sie nicht nur
das Zurückgeben vergessen hat.
Meine Bitte an alle: Achtet auf MA-Märkten mal drauf, ob Ihr mein Kleid, ein selbst entworfenes und selbst genähtes Lieblingsteil, seht und helft mir, es zurück zu bekommen und die Diebin zu kriegen. Ein Foto mit genauer Beschreibung findet Ihr hier:
wwwbadezuber.de/bilder/kleidgruengelb.jpg
Vielen Dank im Voraus
Eure Zuberwölfin

Bewertung:
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Eintrag #32 vom 03. Jun. 2009 18:20 Uhr Maximilian Krippner  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Maximilian Krippner eine Nachricht zu schreiben.

nach oben / Zur Übersicht Fuchfelle...

Ich habe hier ein gutes Beispiel.
Wir haben vor unserem Zelt ein lustiges Schild aufgestellt : Ergeyft dye Ynytyatyve

                   Tretet eyn!

Am zweiten Tag des Zeltlagers kam jemand einfach ins Zelt hereinspaziert und wollte einfach so mal zwei Fuchsfelle mitnehmen ?!
Am gleichen Tga ist noch mein Fuchsschwanz "verloren" gegangen. :-(

Bewertung:
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne
Durchschnittlich 0 Sterne