Thema als Feed (RSS 2.0) Thema als Feed (ATOM 1.0) Vorreformatorische Kirchenämter

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Eintrag #1 vom 10. Feb. 2004 20:01 Uhr Andrea Dengel  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Andrea Dengel eine Nachricht zu schreiben.

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Hallo Allerseits,
Willkommen in meinem ersten Forumsbeitrag *verneig*!
Was mich gerade interessiert:
Was gab es denn im (Spät-)Mittelalter in den Kirchen für Amtsträger?
Einerseits in Stadtkirchen, aber auch in Bistümern wie Münster und Köln?
Ich habe Aufzeichnungen größerer Kirchen gesehen, die hatten 1.Prediger, Archidiakon, 2., 3. Prediger u.s.w. die stammten aber aus der Reformation. In den Bistümern gab es sicherlich auch besondere Amtsträger für den Kampf gegen Ketzer, Häretiker usw., oder?
Bin gespannt, was Ihr mir darüber sagen könnt!
Liebe Grüße aus der Freien Reichsstadt Dortmund
"Dus stat is vry, dem rike holt,
Verkoept des nicht umb alles golt."
Gruß, Andrea

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Eintrag #2 vom 12. Feb. 2004 16:32 Uhr Magdalena Wohlgemuth  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Magdalena Wohlgemuth eine Nachricht zu schreiben.

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Ein weites Feld.
Gaanz grober ßberblick:
es gibt Bistümer, Erzbistümer, Kloster und Pfarreien.
Der Erzbischof von Köln war logischerweise oberster Kirchenherr von Köln. Was meinst du mit Stadtkirche?
Innerhalb dieser Systeme gibt es jeweils diverse ßmter.
Von wegen bewaffnete Verfolgung: es gibt Ritterorden wie den Deutschen Orden, aber grundsätzlich überläßt die Kirche im Mittelalter die gewaltsame Exekutive der weltlichen Macht, sie selber kann nur exkommunizieren. Die Kirche verurteilt, der König oder wer in dem Gebiet dafür zuständig ist führt das Urteil aus.
Die Kreuzzüge gegen die Häretiker wurden zwar von der Kirche angeheizt, aber von Kaiser und Königen durchgeführt.

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Eintrag #3 vom 12. Feb. 2004 19:10 Uhr Andrea Dengel  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Andrea Dengel eine Nachricht zu schreiben.

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Hallo,
Na ja mit "Stadtkirchen" meine ich die großen Kirchen, die irgendwo in einer Reichs- oder Kreisstadt stehen. In einer Dorfkirche würde ich mehr als einen Pfarrer eher nicht erwarten.
Kirchenämter:
Nun, in Köln gabs den Erzbischof, und weiter? Der war doch sicher nicht alleine in seinem Palais. Bestimmt hat man die Aufgaben und Funktionen aufgeteilt und jedem einen schönen Titel verpaßt, und genau das interessiert mich, was die anderen Kleriker quasi unter ihrer Unterschrift stehen hatten.
Gruß, Andrea

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Eintrag #4 vom 12. Feb. 2004 21:17 Uhr Dietrich (Nachname für Gäste nicht sichtbar)   Nachricht Bitte einloggen, um Dietrich eine Nachricht zu schreiben.

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Hallo Andrea,
in Westfalen gab es zunächst einmal die Bischöfe, die eine Doppelfunktion ausübten: Zunächst einmal waren sie natürlich die Oberhirten ihres Bistums, aber gleichzeitig waren sie auch die weltlichen Landesfürsten. Und diese Rolle beanspruchte sie dermaßen, daß sie für ihre kirchlichen Aufgaben wenig Zeit aufbringen konnten. Tatsächlich konnten auch nur hohe Adelige zum Bischof gemacht werden, weil sie bereits über eine große Hausmacht verfügten und sich somit in Machtkämpfen der Reichsfürsten untereinander auch behaupten konnten. Nichtadelige oder kleinadelige Bischöfe konnten sich selbst gegen ihre nominell Untergebenen nicht behaupten; überliefert ist eine Begebenheit aus dem Jahre 1455, als ein bürgerlicher Augustinerprobst eine (hochadelige) Nonne mit "Schwester" anredete. Sie antwortete ihm: "Ihr seid nicht mein Bruder; wie könnt ihr mich mit "Liebe Schwester" anreden? Mein Bruder ist mit Eisen gepanzert, Ihr habt nur einen Linnenrock an!"
Nominell war der Bischof zwar Leiter seiner Diözese, die tatsächliche kirchliche Gewalt lag allerdings in den Händen des Archidiakonates. Dieses war eine Zwischeninstanz zwischen Bistum und Pfarreien. Jedes Bistum war in mehrere Diakonate eingeteilt; Münster hatte 13, Minden 12, Paderborn 11 usw.
Die bischöfliche Regierungs- und Verwaltungshoheit lag in den Händen der Kurie. Diese wurde von drei Funktionen geführt: Erstens dem Amt des Offizialen, dem Leiter der weltlichen und geistigen Gerichtsbarkeit. Zweitens dem Amt des Generalvikars, dem die Verwaltung oblag; und drittens dem Weihbischof, der die liturgischen Rechte und Pflichten für den Bischof wahrnahm. Die Kurie befand sich naturgemäß in ständigen Auseinandersetzungen mit den Archidiakonen, die sich in die Leitung ihrer Bereiche nicht hineinreden lassen wollten.
Am unteren Ende der Hierarchie waren dann die Pfarrer angesiedelt. Doch dazwischen gab es noch die Patronatsherren, die Domherren, die Stiftsherren, die Stiftsfrauen….alle mit Rechten und Pflichten, die das gesamte System schwergängig, kompliziert und undurchschaubar machten.
Falls Du in diese Thematik wirklich tiefer einsteigen möchtest, empfehle ich das Buch "Die Kirche in Westfalen vor der Reformation" von Alois Schröer, Aschendorff Verlag Münster, ISBN 3-402-03750-5
Dietrich

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Eintrag #5 vom 21. Sep. 2004 21:18 Uhr Tino Trautmann  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Tino Trautmann eine Nachricht zu schreiben.

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Hallo Andrea,
was ich folgend zu berichten habe ist zwar speziell für den thüringer Raum zutreffend, aber ich hoffe doch ein wenig hilfreich zu sein.
Die Verwaltung der Mainzer Erzdiözese (zu welcher auch Thüringen gehörte) wurde bereits Anfang des 9. Jh. aufgrund der ausgedehnten geographischen Verhältnisse und des vielfältigeren kirchlichen Lebens immer schwieriger, so dass man sich sogenannter Chorbischöfe bedienen musste. Sie vertraten den Bischof bei Weihen von Kirchen und Altären, der Firmung, Erteilung der Priesterweihe, Ausübung der geistlichen Gerichtsbarkeit …… und noch einiges mehr.
Ob die Chorbischöfe seit Anbeginn in festen Sprengeln tätig waren, entzieht sich unserer Kenntnis. Für Thüringen ist bekannt, dass sich die Erzbischöfe ihre Helfer gern aus den hessischen Abteien geholt haben.
Aufgabe und Bedeutung wechselten beständig, zumindest in Thüringen. Seit dem 14. Jh. kennen wir Weih- oder Titularbischöfe. Es waren Ordensgeistliche, die pro forma zum Bischof eines längst untergegangenen, meist orientalischen Bistums geweiht wurden, ihren Sitz aber hier bei uns hatten.
Im 12. Jh. kam es dann zur Errichtung von Achidiakonaten, welche hier eng mit dem Probsteien verbunden waren. Die Aufgaben des Archidiakons bestanden in erster Linie in der Wahrnehmung der kirchlichen Verwaltung und der geistlichen Gerichtsbarkeit innerhalb des Sprengels. Auf geistlichem Gebiet vertraten sie den Erzbischof bei der Einsetzung der Priester an den Pfarrkirchen und Vikarien.
Unterbezirke der Archidiakonate wiederum waren die Archipresbyterade (auch Sedes oder Erzpriestersprengel genannt), welche man annähernd mit der Größe von heutigen Kirchenkreisen vergleichen kann. Sitz des Archipresbyters war in der Regel eine bedeutende Pfarrkirche, doch scheinen auch Besitz- und Zugehörigkeitsverhältnisse eine wichtige Rolle gespielt zu haben.
Möchte man die Bedeutung und Funktion der niederen Geistlichkeit erklären wollen, begibt man sich auf dünnes Eis. Es gibt wohl sehr vielfältige Meinungen über die Bedeutung der niederen kirchlichen Würdenträger. Aus meinem Erfahrungsschatz sei folgendes zu berichten:
Allgemein setzt sich in unserer Region im 12. / 13. Jh. der Begriff "pleban" als Pfarrer für das gemeine Volk durch. Er hatte meist mehrere Kirchen zu betreuen und seinen Sitz in der Hauptkirche, während angrenzende Orte als Filialkirche betreut wurden. Daneben gibt es noch zahlreiche Amtsbezeichnungen von Ordensgeistlichen oder Hilfspredigern.
Im Zuge der Reformation, entstehen die Superintendenturen (Kirchenkreise) wie wir sie heute kennen. Hier ist meine Kenntnis (als alter Lutheraner :-) über die Verhältnisse etwas genauer. Für Fragen Anregungen, Meinungen oder Korrekturen bin ich jederzeit offen.
Viele Grüße aus Thüringen
Tino Trautmann

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