Thema als Feed (RSS 2.0) Thema als Feed (ATOM 1.0) Graf Otto III. zu Hoya und Bruchhausen

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Eintrag #1 vom 18. Okt. 2004 16:21 Uhr Tobias Richter  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Tobias Richter eine Nachricht zu schreiben.

nach oben / Zur Übersicht Wer hat Infos???

Hallo zusammen,
hat jemand von Euch Infos zu dem Grafen Otto III. zu Hoya und Bruchhausen und seiner Tochter Katharina, ßbtissin vom Kloster Wienhausen? Ich suche eigentlich alles an Infos, was ich bekommen kann! Ich habe auch leider keine genauen Daten, wann Graf Otto gelebt hat, ich habe nur herausgefunden, das er auf jeden fall in den Jahren 1410-1424 gelebt haben muss. Aber wann er nun genau geboren wurde und wann er verstarb und was er in seinem Leben gemacht hat, entzieht sich leider (noch?!) meiner Kenntniss.
Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen.
Vielen Dank schonmal!
Tobias

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Eintrag #2 vom 19. Okt. 2004 16:04 Uhr Nikolaj Thon  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Nikolaj Thon eine Nachricht zu schreiben.

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Zur Aebtissin Katharina folgender bibliographischer Hinweis:
Heutger, Nicolaus; Katharina von Hoya - Abtissin von Wienhausen, in: Diözese Hildesheim in Vergangenheit und Gegenwart, Bd. 53 (1985), 49-52.
Zu Otto findet sich einiges im Internet (einfach mal mit einer Suchmaschine probieren!).
Mit freundl. Gruß Nikolaj

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Eintrag #3 vom 20. Okt. 2004 08:25 Uhr Joachim Meinicke  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Joachim Meinicke eine Nachricht zu schreiben.

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Vielleicht hilft dieser Eintrag aus dem Lexikon des Mittelalters noch etwas:
Hoya, Grafen von
An der mittleren Weser entstand zw. Weser und Hunte seit Ende des 12. Jh. das Territorium Gft. H. Der 1202 erstmals als »comes de Hogen« (wohlaus der Sippe der Gf.en v. Stumpenhausen stammend) bezeugte Heinrich legte seinen Vorort zum nun namengebenden vicus H. (um 1368 Weichbildrechte) und konnte bereits um 1215 die Gft. in Nienburg hinzuerwerben (Stadtwerdung um 1250). Nach einer ersten Teilung 1299 folgte 1343/46 eine endgültige in Oberherrschaft (mit dem Zentrum Nienburg) und Niederherrschaft (mit dem Zentrum H.). Größter Erfolg konsequenter Territorialpolitik im 14. Jh. war der Erwerb der Gft. Alt- und Neubruchhausen (1338, 1384). Ende des 14. Jh. ist eine feste Vogteigliederung erkennbar; im frühen 16. Jh. gliederte sich die Gft. in 14 Amtsbezirke. Nur ansatzweise entwickelten sich Landstände. Die nachgeborenen Gf.ensöhne verfolgten (bes. im 15. Jh.) erfolgreich geistl. Karrieren und wirkten (tlw. als Klever Parteigänger) so in hohem Maße auf die Politik in Westfalen und Niedersachsen ein. 1503 starb die Gf.enlinie der Niederherrschaft aus; die auf eine Erbverbrüderung von 1459 gestützten Ansprüche der anderen Linie konnten nur durch Annahme einer Belehnung seitens der welf. Hzg.e gewahrt bleiben, an die 1582 H. endgültig überging.
F.B. Fahlbusch

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Eintrag #4 vom 20. Okt. 2004 08:42 Uhr Wolf Zerkowski  Profil   Nachricht Bitte einloggen, um Wolf Zerkowski eine Nachricht zu schreiben.

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Moin,
Landschaftliche Regesten Hoya-Diepholz
Datum:
29 Feb. 1424
Bemerkungen:
Graf Erich von Hoya errichtet nach Rat seiner Dienstmannen und der Ratleute des Weichbildes Nienburg für den Fall seines Todes einen Erb- und Teilungsvergleich zwischen seinen Söhnen Johann, Albert, Otto und Erich.
Original:
HStA Hannover Celle Or. 13 Nr. 67.
Druck:
UB Hoya I, Nr. 421.
__________
Datum: 19 Nov. 1459
Bemerkungen:
Graf Johann von Hoya und Bruchhausen, Sohn des verstorbenen Grafen Erich, und die Gebrüder Otto und Friedrich Grafen von Hoya und Bruchhausen, Söhne des verstorbenen Grafen Otto, vereinigen auf ewige Zeiten die Obere- und Niedere Grafschaft, damit sie eine Grafschaft bleibe wie sie war, ehe ihre Großväter Gerhard und Johann; Grafen von Hoya und Bruchhausen sie teilten. Die Grafen Johann, Otto und Friedrich errichten ferner mit einander ein Schutz- und Trutzbündnis, und bewilligen jedem Stande Privilegia. Unter anderm bewilligen sie der Ritterschaft, daß deren Güter, wenn der Mannstamm ausgeht, dem Tochter-Mann sollen verliehen werden, mit Vorbehalt jedoch des Konsenses der Grafen, wenn es herrschaftliche Lehngüter sind. Den Bürgern bewilligen die Grafen Zollermäßigung für Kaufmannswaren und für sonstige Güter Zollfreiheit und den Freien Zollfreiheit; auch verzichten sie auf das Heergewette beim Tode ihrer Kriegsdienst leistenden Eigenbehörden und auf eine außergewöhnliche Frauen-Gerade beim Tode der eigenbehörigen Frauen.
Original:
HStA Hannover Celle Or. 13 Nr. 72-75.
Druck:
UB Hoya I, Nr. 500.
Vieleicht hilft es….
Gruß Wolf
wwwbauer-und-bonde.de

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